Optimist
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen

beschäftigt
dabei seit 2012
dabei seit 2012
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 12:56😁sacredheart schrieb:Meinst Du NGOs oder die Üblichen, sprich staatlich finanzierte Meinungsmacher?
also müsste man doch die Gesetze dahingehend leicht ändern können. Jedoch wirds wohl am Willen mangeln.sacredheart schrieb:Ich wüsste nicht, an welcher Stelle das GG fordert, bei Anträgen die Beweislast umzukehren zulasten des Staates.
😁 köstlich deine Überspitzungen 👍sacredheart schrieb:Wenn das GG das hergibt, beantrage ich umgehend Kindergeld für meine 50 Kinder in Molvanien
So dumm wäre wohl nicht mal die deutsche Gesetzgebung ... bzw. ab einem bestimmten Level würde man auch hierzulande stutzig werden und einen Riegel vorschieben, denke ich zumindest 😁😜
--------------------------
das wollte ich nun mal genau wissen (denn von früher kannte ich das anders) und habe den Copilot im Edge befragt (immer wieder schön, wie kompetent man von der KI Auskunft bekommen kann :) ):Tussinelda schrieb:nein, es gibt kein Niemandsland im Sinne von, es gehöre zu keinem Staat
Folgende Frage stellte ich der KI:
Dürfen Grenzpolizisten Ausländer die nach Deutschland wollen auf diesem schmalen Streifen zwischen den Grenzposten (also diesem "Niemandsland") kontrollieren? Und falls ja, haben diese Ausländer auf diesem Niemandsland juristisch gesehen schon Deutschland betreten?Antwort (ich zitiere nur das Relevanteste):
...Ich hakte weitergehend nach und fragte die KI:
Ja, die Bundespolizei darf Personen auch im Bereich zwischen den Grenzposten kontrollieren, also in diesem sogenannten „Niemandsland“. Das liegt daran, dass dieser Bereich nicht wirklich herrenlos ist – auch wenn er zwischen den physischen Kontrollpunkten liegt, gehört er völkerrechtlich und verwaltungstechnisch meist schon zu einem der beiden Staaten.
...
⚖️ Gilt das Niemandsland schon als „betretenes“ Deutschland?
Das kommt auf die genaue Lage an:
Wenn der Niemandsland-Streifen bereits auf deutschem Boden liegt, dann gilt: Ja, juristisch wurde Deutschland betreten – auch wenn der Pass noch nicht gestempelt wurde oder die Person noch nicht durch den Kontrollpunkt gegangen ist.
Wenn der Streifen zwischen zwei Kontrollpunkten liegt, aber noch auf ausländischem Boden, dann hat die Person Deutschland noch nicht betreten – auch wenn sie sich in einem „neutral“ wirkenden Bereich befindet....
Wie ist die rechtliche Lage speziell an der Grenze Deutschland/Polen? Bzw. haben Menschen aus Polen kommend im "Niemandsland" schon Deutschland betreten?KI:
An der deutsch-polnischen Grenze ist die Lage wie folgt:Ist nun leider tatsächlich so, dass wohl beim Grenzposten schon Deutschland betreten wurde 😒
🗺️ Wo verläuft die Grenze genau?
Die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen ist völkerrechtlich exakt festgelegt, meist entlang von Oder und Neiße.
Der physische Kontrollpunkt (z. B. eine Kontrollstation oder Schranke) kann einige Meter bis Kilometer innerhalb des Landesinneren liegen – auf beiden Seiten.
Der Bereich zwischen polnischem und deutschem Kontrollpunkt wirkt manchmal wie ein „Niemandsland“, ist aber juristisch klar zugeordnet.
⚖️ Wann gilt eine Person als „in Deutschland“?
Sobald jemand die völkerrechtliche Grenze überschreitet, befindet er oder sie sich juristisch in Deutschland – unabhängig davon, ob ein Kontrollpunkt passiert wurde oder nicht.
Das bedeutet: Wer aus Polen kommend den Grenzverlauf überschreitet, hat Deutschland betreten, auch wenn der deutsche Kontrollpunkt noch nicht erreicht wurde.
Der Bereich zwischen den Kontrollpunkten ist also kein rechtsfreier Raum, sondern Teil des deutschen Hoheitsgebiets, sofern er hinter der Grenzlinie liegt.
...
🧭 Fazit für die deutsch-polnische Grenze:
Das „Niemandsland“ ist nur scheinbar neutral – in Wirklichkeit ist es entweder polnisches oder deutsches Staatsgebiet.
Wer sich auf deutschem Boden befindet, hat Deutschland juristisch betreten,...