Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.170 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nö, dass die Person trotzdem zurückgewiesen wurde, nicht dass hier noch einer Schnappatmung bekommt, wegen einer Person mehr im Land :)
Es ist ja nicht nur eine Person mehr im Land. Das ganze läuft ja seit Jahren und wir reden hier mitlerweile von ein paar Millionen.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin da auch gern radikal und von mir aus gäbe es gar keine Grenzen.
Aber was Polen jetzt glaubt veranstalten zu wollen, finde ich recht lächerlich.
Seit Jahren schicken sie Geflüchtete einfach weiter, hauptsache sie gehen über die Grenze nach Deutschland.
Jetzt wo Deutschland langsam, keinen Bock mehr darauf hat, kommen sie an und erzählen was von "Massenmigration aus Deutschland". Sry aber da kann ich nur drüber lachen.
Sollen die Polen die Grenze kontrollieren, dann aber bitte auch die Menschen, die Polen verlassen wollen. Und schon gäbe es quasi keine die an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden müssten.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es ist ja nicht nur eine Person mehr im Land. Das ganze läuft ja seit Jahren und wir reden hier mitlerweile von ein paar Millionen.
ähm, es bezog sich auf eine bestimmte Situation, beschrieben in einem bestimmten Artikel. Also nicht mehr draus machen, als es ist. Danke.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:36
@Tussinelda

Trotzdem wird aus der einen Person eine zweite, eine dritte und so weiter.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach so, jetzt darf Deutschland außerhalb Deutschlands Grenzkontrollen machen....dolle Ideen hier, ist richtig lustig.
Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Imo findet jede Grenzkontrolle dort statt wo noch keine wirksame Einreise erfolgt ist. Aber kann auf der polnischen Grenze ein Sonderfall sein, keine Ahnung.


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:40
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Trotzdem wird aus der einen Person eine zweite, eine dritte und so weiter.
na offenbar ging es hier um EINE Person, die aufgrund der Bürgerwehr nicht nach Polen zurückgelassen wurde. Man sollte sich eigentlich fragen, ob es da überhaupt sicher ist für die Person....aber das interessiert natürlich weniger.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Imo findet jede Grenzkontrolle dort statt wo noch keine wirksame Einreise erfolgt ist. Aber kann auf der polnischen Grenze ein Sonderfall sein, keine Ahnung.
also sind die Grenzposten Deutschlands in Polen bzw. immer im anderen, nicht im eigenen Land? Kannst Du das bitte belegen?


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also sind die Grenzposten Deutschlands in Polen bzw. immer im anderen, nicht im eigenen Land?
Kommst nicht oft raus oder?
Eine Einreise erfolgt nach Grenzübertritt... Wenn du dafür einen Beleg benötigst, bin ich raus, ist mir zu doof.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:47
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Imo findet jede Grenzkontrolle dort statt wo noch keine wirksame Einreise erfolgt ist. Aber kann auf der polnischen Grenze ein Sonderfall sein, keine Ahnung.
Im Grenzgebiet lebend kann ich dir versichern, dass der Zoll erweiterte Befugnisse hat. Im Grunde könnte ich jederzeit und quasi grundlos kontrolliert werden, weil ich im Grenzgebiet lebe. Kp ob das für Ausländer als Einreisekontrolle gelten würde, aber Kontrollen finden hin und wieder statt.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 20:48
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Im Grenzgebiet lebend kann ich dir versichern, dass der Zoll erweiterte Befugnisse hat. Im Grunde könnte ich jederzeit und quasi grundlos kontrolliert werden, weil ich im Grenzgebiet lebe. Kp ob das für Ausländer als Einreisekontrolle gelten würde, aber Kontrollen finden hin und wieder statt.
Ist auch richtig so und es gilt:
Grenzübertritt und Einreise fallen danach nur zusammen, wenn der Ausländer außerhalb einer zugelassenen Grenzübergangsstelle einreist. An einer zugelassenen Grenzkontrollstelle ist die Einreise erst mit dem Passieren dieser Stelle beendet, also nicht schon mit deren Erreichen.
Quelle: https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/kommentierung-grenzuebertritt-und-einreise.html

Faktisch alles dreht sich genau darum wenn man von "Grenzschließungen" spricht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 21:01
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Im Grenzgebiet lebend kann ich dir versichern, dass der Zoll erweiterte Befugnisse hat. Im Grunde könnte ich jederzeit und quasi grundlos kontrolliert werden, weil ich im Grenzgebiet lebe. Kp ob das für Ausländer als Einreisekontrolle gelten würde, aber Kontrollen finden hin und wieder statt.
Faktisch ist eine Kontrolle in diesem Fall aber nicht bedeutend hinsichtlich einer Einreise, der Mensch befindet sich innerhalb der Staatengrenzen. Ob er nun 5x am Tag kontrolliert werden darf, anlasslos, spielt dafür keine Rolle, er ist eingereist. Deswegen ist nicht das erreichen der Grenze von Bedeutung sondern der Übertritt...Schleuser setzen ihre Flüchtlinge deswegen im besten Fall hinter der Grenze ab. Unlogisch ist, der Kreis schließt sich, warum man dann noch prüft ob der Mensch wirklich in Deutschland zuerst seinen Fuß in Europa gesetzt hat. Aber soweit waren wir schon, es kann sein das er von Weißrussland aus über Polen gesprungen ist und just hinter der Grenze gelandet ist ;-) natürlich nicht, zeigt aber wie unlogisch so vieles in dieser Thematik ist.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 21:22
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Eine Einreise erfolgt nach Grenzübertritt... Wenn du dafür einen Beleg benötigst, bin ich raus, ist mir zu doof.
wo ist denn dann die Grenze, bzw. WO wird kontrolliert? Ist doch eine legitime Frage. Das Grenzgebiet gehört auch zu einem Land, immer zu dem auf der jeweiligen Seite der Grenze. Es ist nur rechtlich so, dass eine Grenze erst als übertreten gilt, wenn die Kontrollen passiert wurden. Haste ja auch fein zitiert :)


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 21:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist nur rechtlich so, dass eine Grenze erst als übertreten gilt, wenn die Kontrollen passiert wurden.
Um nichts anderes gilt und nichts anderes ist erheblich - siehe fein Zitiertes - in der Thematik von daher erübrigen sich alle anderen Fragen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 21:59
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Um nichts anderes gilt und nichts anderes ist erheblich in der Thematik von daher erübrigen sich alle anderen Fragen.
Du kannst wohl kaum entscheiden, welche Fragen sich erübrigen. Wenn Mensch an der Grenze Asyl sagt, dann ist das Land erst einmal zur Prüfung verpflichtet, an dessen/auf dessen Grenze das gesagt wurde. Darum ging es.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Eilverfahren entschieden: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet Asyl beantragt, darf nicht einfach zurückgewiesen werden
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:direkt an der Grenze zurückzuweisen bevor der Flüchtling überhaupt Asyl rufen kann.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ähm, wo soll denn genau die Kontrolle stattfinden? Auf welchem Staatsgebiet denn? Erklär doch mal bitte.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Meinetwegen in dem Land von wo sie aus nach D einreisen möchten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach so, jetzt darf Deutschland außerhalb Deutschlands Grenzkontrollen machen....dolle Ideen hier, ist richtig lustig.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Auch die Grenze wo die Kontrolle stattfindet ist schon Staatsgebiet, ich wiederhole mich. Von daher ist Dein Einwand einfach unpassend im Zusammenhang mit dem, was @Gwyddion schrieb und worauf ich reagierte.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.07.2025 um 22:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du kannst wohl kaum entscheiden, welche Fragen sich erübrigen
Fällt tatsächlich in diesem Fall sehr leicht, also ja.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wenn Mensch an der Grenze Asyl sagt, dann ist das Land erst einmal zur Prüfung verpflichtet, an dessen/auf dessen Grenze das gesagt wurde. Darum ging es.
Was denn nun, "an der Grenze".... "an dessen Grenze"... "auf der Grenze"....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Eilverfahren entschieden: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet Asyl beantragt, darf nicht einfach zurückgewiesen werden
"Auf deutschem Staatsgebiet" lässt erahnen das "nicht einfach" eben kein klarer Fakt ist sondern sofort fällt wenn Gremzschließungen beschlossen werden, Dublin hin oder her.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Auch die Grenze wo die Kontrolle stattfindet ist schon Staatsgebiet, ich wiederhole mich. Von daher ist Dein Einwand einfach unpassend im Zusammenhang mit dem, was @Gwyddion schrieb und worauf ich reagierte.
Kannst du gerne so sehen, auch dich wird die Realität einholen wenn tatsächliche Grenzformalitäten vor falsch verstandener Menschenliebe den Vorzug bekommen müssen. Grenze zu ist Grenze zu, egal wer davor steht und vor allem egal ob er 5cm hinter dem Strich steht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 00:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:na offenbar ging es hier um EINE Person, die aufgrund der Bürgerwehr nicht nach Polen zurückgelassen wurde.
Ich denke nicht, das sich die polnische Bürgerwehr gebildet hat, um ausschließlich eine zurückgewiesen Person nicht mehr zurückzulassen.
Das ist eine systematische Vorgehensweise, die so auch von Dobrindt verfügt wurde gerade weil zahlenmäßig so viele Flüchtlinge aus Polen kommen, bzw. dies sogar von den Polen so forciert wird, was die polnischen Bürgerwehren weiter unterstützen wollen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 05:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wo ist denn dann die Grenze, bzw. WO wird kontrolliert? Ist doch eine legitime Frage. Das Grenzgebiet gehört auch zu einem Land, immer zu dem auf der jeweiligen Seite der Grenze
ich kenne es von früher, dass es jeweils bei den Grenzen ein "Niemandsland" gab.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Auch die Grenze wo die Kontrolle stattfindet ist schon Staatsgebiet
ist halt nicht gesagt, falls die Sache mit dem Niemandsland noch greift (zu DDR-Zeiten gabs das zumindest).

PS: hab auf diie Schnelle mal das gefunden, jedoch noch nicht alles durchgelesen, aber sowas meinte ich: Wikipedia: Niemandsland


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 06:58
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Das interessiert mich nicht wirklich, zumindest hat der geneigte Flüchtling nicht zuerst seinen Fuß in D auf europäischen Boden gesetzt, verstehste?
Also warum sollte D für seinen Asylwunsch herhalten?
@Gwyddion

Der springende Punkt bei der Prüfung ist doch ganz einfach: Person X taucht in einer deutschen astadt auf und beantragt Asyl. Ggf hat er ein blitzblankes Handy dabei, wo auch immer er es her hat.

Offensichtlich hat er in einem sicheren Drittstaat EU Boden betreten, offensichtlich hat er weitere sichere Drittstaaten passiert.

Aber welche genau? Da fängt die langwierige Prüferei an.

Könnte man das lösen?

Meines Erachtens nach ja. Die Nachweispflicht muss da hin, wo sie hingehört, da wo sie bei allen anderen Anträgen auf staatliche Leistungen auch liegt, nämlich beim Antragsteller.

Eine Asylprüfung sollte überhaupt nur dann beginnen können, wenn der Antragsteller seine Identität und seine Reiseroute belegt hat.

Tut Person X das nicht, wäre das Einzige, was er an staatlichen Leistungen erhält, eine Ausreiseaufforderung und bis dahin maximal für 4 Wochen Bett, Seife und Essen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 07:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:PS: hab auf diie Schnelle mal das gefunden, jedoch noch nicht alles durchgelesen, aber sowas meinte ich: Wikipedia: Niemandsland
da steht:
Umgangssprachlich wird als Niemandsland auch das Gebiet zwischen den Kontrollstellen bei Grenzübergängen bzw. auch der von den jeweiligen Staaten kontrollierte Grenzgebietsstreifen bezeichnet, der üblicherweise nicht unkontrolliert betreten werden darf.[1]
Quelle: Dein link


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 08:59
Noch mal dazu ein Gedanke:
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wie oft eigentlich noch?
so oft, bis nichts mehr nach dem Motto kommt: es muss so gehandhabt werden, so sind die Gesetze, geht alles nicht anders.
Die Gesetze so wie sie sind, sind halt für D kontraproduktiv und daran sollte endlich mal etwas geändert werden.
Wenn mit den Asylbewerbern auch Viele mitkommen, welche nur wirtschaftliche Gründe haben, dann sollte es auch bissel mit nach den Interessen von D gehen und härtere Asylgesetze angestrebt werden.
Und zwar z.B. in dieser Art:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Eine Asylprüfung sollte überhaupt nur dann beginnen können, wenn der Antragsteller seine Identität und seine Reiseroute belegt hat
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Die Nachweispflicht muss da hin, wo sie hingehört, da wo sie bei allen anderen Anträgen auf staatliche Leistungen auch liegt, nämlich beim Antragsteller
das wäre wirklich wünschenswert
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Tut Person X das nicht, wäre das Einzige, was er an staatlichen Leistungen erhält, eine Ausreiseaufforderung und bis dahin maximal für 4 Wochen Bett, Seife und Essen
da möchte ich nicht die Aufschreie der NGOs hören: wie unmenschlich, das erlaubt das GG nicht usw. ;)

------------------------------------------
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:da steht:
Umgangssprachlich wird als Niemandsland auch das Gebiet zwischen den Kontrollstellen bei Grenzübergängen bzw. auch der von den jeweiligen Staaten kontrollierte Grenzgebietsstreifen bezeichnet, der üblicherweise nicht unkontrolliert betreten werden darf
und was willst du damit sagen?
Das besagt doch genau das was ich schrieb.

Es gibt also ein Niemandsland. Dies auf beiden Seiten der Grenze und das war nicht nur zwischen den Grenzposten, sondern auch jeweils ein Stückchen danach. - die Grenzposten stehen quasi genau IN diesem Niemandsland (so war es zumindest damals).
Und wenn dies so ist, dann betreten Flüchtlinge an der Grenze (Grenzposten) noch nicht unseren Staat.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 09:04
Zitat von OptimistOptimist schrieb:möchte ich nicht die Aufschreie der NGOs hören: wie unmenschlich, das erlaubt das GG nicht usw. ;)
@Optimist

Meinst Du NGOs oder die Üblichen, sprich staatlich finanzierte Meinungsmacher?

Nach meiner Meinung macht die staatliche Finanzierung einer NGO selbige zur GO. Wes Brot ich ess...

Ich wüsste nicht, an welcher Stelle das GG fordert, bei Anträgen die Beweislast umzukehren zulasten des Staates.

Wenn das GG das hergibt, beantrage ich umgehend Kindergeld für meine 50 Kinder in Molvanien und Lampukistan.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.07.2025 um 09:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es gibt also ein Niemandsland.
nein, es gibt kein Niemandsland im Sinne von, es gehöre zu keinem Staat.


1x zitiertmelden