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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.987 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:32
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nö, dass die Person trotzdem zurückgewiesen wurde, nicht dass hier noch einer Schnappatmung bekommt, wegen einer Person mehr im Land :)
Es ist ja nicht nur eine Person mehr im Land. Das ganze läuft ja seit Jahren und wir reden hier mitlerweile von ein paar Millionen.

Versteh mich bitte nicht falsch. Ich bin da auch gern radikal und von mir aus gäbe es gar keine Grenzen.
Aber was Polen jetzt glaubt veranstalten zu wollen, finde ich recht lächerlich.
Seit Jahren schicken sie Geflüchtete einfach weiter, hauptsache sie gehen über die Grenze nach Deutschland.
Jetzt wo Deutschland langsam, keinen Bock mehr darauf hat, kommen sie an und erzählen was von "Massenmigration aus Deutschland". Sry aber da kann ich nur drüber lachen.
Sollen die Polen die Grenze kontrollieren, dann aber bitte auch die Menschen, die Polen verlassen wollen. Und schon gäbe es quasi keine die an den deutschen Grenzen zurückgewiesen werden müssten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:35
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es ist ja nicht nur eine Person mehr im Land. Das ganze läuft ja seit Jahren und wir reden hier mitlerweile von ein paar Millionen.
ähm, es bezog sich auf eine bestimmte Situation, beschrieben in einem bestimmten Artikel. Also nicht mehr draus machen, als es ist. Danke.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:36
@Tussinelda

Trotzdem wird aus der einen Person eine zweite, eine dritte und so weiter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach so, jetzt darf Deutschland außerhalb Deutschlands Grenzkontrollen machen....dolle Ideen hier, ist richtig lustig.
Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Imo findet jede Grenzkontrolle dort statt wo noch keine wirksame Einreise erfolgt ist. Aber kann auf der polnischen Grenze ein Sonderfall sein, keine Ahnung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:40
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Trotzdem wird aus der einen Person eine zweite, eine dritte und so weiter.
na offenbar ging es hier um EINE Person, die aufgrund der Bürgerwehr nicht nach Polen zurückgelassen wurde. Man sollte sich eigentlich fragen, ob es da überhaupt sicher ist für die Person....aber das interessiert natürlich weniger.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Imo findet jede Grenzkontrolle dort statt wo noch keine wirksame Einreise erfolgt ist. Aber kann auf der polnischen Grenze ein Sonderfall sein, keine Ahnung.
also sind die Grenzposten Deutschlands in Polen bzw. immer im anderen, nicht im eigenen Land? Kannst Du das bitte belegen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also sind die Grenzposten Deutschlands in Polen bzw. immer im anderen, nicht im eigenen Land?
Kommst nicht oft raus oder?
Eine Einreise erfolgt nach Grenzübertritt... Wenn du dafür einen Beleg benötigst, bin ich raus, ist mir zu doof.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:47
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Imo findet jede Grenzkontrolle dort statt wo noch keine wirksame Einreise erfolgt ist. Aber kann auf der polnischen Grenze ein Sonderfall sein, keine Ahnung.
Im Grenzgebiet lebend kann ich dir versichern, dass der Zoll erweiterte Befugnisse hat. Im Grunde könnte ich jederzeit und quasi grundlos kontrolliert werden, weil ich im Grenzgebiet lebe. Kp ob das für Ausländer als Einreisekontrolle gelten würde, aber Kontrollen finden hin und wieder statt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 20:48
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Im Grenzgebiet lebend kann ich dir versichern, dass der Zoll erweiterte Befugnisse hat. Im Grunde könnte ich jederzeit und quasi grundlos kontrolliert werden, weil ich im Grenzgebiet lebe. Kp ob das für Ausländer als Einreisekontrolle gelten würde, aber Kontrollen finden hin und wieder statt.
Ist auch richtig so und es gilt:
Grenzübertritt und Einreise fallen danach nur zusammen, wenn der Ausländer außerhalb einer zugelassenen Grenzübergangsstelle einreist. An einer zugelassenen Grenzkontrollstelle ist die Einreise erst mit dem Passieren dieser Stelle beendet, also nicht schon mit deren Erreichen.
Quelle: https://www.migrationsrecht.net/kommentar-aufenthaltsgesetz-aufenthg-gesetz-aufenthalt-erwerbstaetigkeit-aufenthaltserlaubnis-niederlassungserlaubnis-aufenthg/kommentierung-grenzuebertritt-und-einreise.html

Faktisch alles dreht sich genau darum wenn man von "Grenzschließungen" spricht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:01
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Im Grenzgebiet lebend kann ich dir versichern, dass der Zoll erweiterte Befugnisse hat. Im Grunde könnte ich jederzeit und quasi grundlos kontrolliert werden, weil ich im Grenzgebiet lebe. Kp ob das für Ausländer als Einreisekontrolle gelten würde, aber Kontrollen finden hin und wieder statt.
Faktisch ist eine Kontrolle in diesem Fall aber nicht bedeutend hinsichtlich einer Einreise, der Mensch befindet sich innerhalb der Staatengrenzen. Ob er nun 5x am Tag kontrolliert werden darf, anlasslos, spielt dafür keine Rolle, er ist eingereist. Deswegen ist nicht das erreichen der Grenze von Bedeutung sondern der Übertritt...Schleuser setzen ihre Flüchtlinge deswegen im besten Fall hinter der Grenze ab. Unlogisch ist, der Kreis schließt sich, warum man dann noch prüft ob der Mensch wirklich in Deutschland zuerst seinen Fuß in Europa gesetzt hat. Aber soweit waren wir schon, es kann sein das er von Weißrussland aus über Polen gesprungen ist und just hinter der Grenze gelandet ist ;-) natürlich nicht, zeigt aber wie unlogisch so vieles in dieser Thematik ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:22
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Eine Einreise erfolgt nach Grenzübertritt... Wenn du dafür einen Beleg benötigst, bin ich raus, ist mir zu doof.
wo ist denn dann die Grenze, bzw. WO wird kontrolliert? Ist doch eine legitime Frage. Das Grenzgebiet gehört auch zu einem Land, immer zu dem auf der jeweiligen Seite der Grenze. Es ist nur rechtlich so, dass eine Grenze erst als übertreten gilt, wenn die Kontrollen passiert wurden. Haste ja auch fein zitiert :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es ist nur rechtlich so, dass eine Grenze erst als übertreten gilt, wenn die Kontrollen passiert wurden.
Um nichts anderes gilt und nichts anderes ist erheblich - siehe fein Zitiertes - in der Thematik von daher erübrigen sich alle anderen Fragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:59
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Um nichts anderes gilt und nichts anderes ist erheblich in der Thematik von daher erübrigen sich alle anderen Fragen.
Du kannst wohl kaum entscheiden, welche Fragen sich erübrigen. Wenn Mensch an der Grenze Asyl sagt, dann ist das Land erst einmal zur Prüfung verpflichtet, an dessen/auf dessen Grenze das gesagt wurde. Darum ging es.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Eilverfahren entschieden: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet Asyl beantragt, darf nicht einfach zurückgewiesen werden
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:direkt an der Grenze zurückzuweisen bevor der Flüchtling überhaupt Asyl rufen kann.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ähm, wo soll denn genau die Kontrolle stattfinden? Auf welchem Staatsgebiet denn? Erklär doch mal bitte.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Meinetwegen in dem Land von wo sie aus nach D einreisen möchten.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach so, jetzt darf Deutschland außerhalb Deutschlands Grenzkontrollen machen....dolle Ideen hier, ist richtig lustig.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also ich wurde noch nie hinter der Grenze einer Grenzkontrolle unterzogen, wäre ja auch unlogisch.
Auch die Grenze wo die Kontrolle stattfindet ist schon Staatsgebiet, ich wiederhole mich. Von daher ist Dein Einwand einfach unpassend im Zusammenhang mit dem, was @Gwyddion schrieb und worauf ich reagierte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 22:06
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du kannst wohl kaum entscheiden, welche Fragen sich erübrigen
Fällt tatsächlich in diesem Fall sehr leicht, also ja.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Wenn Mensch an der Grenze Asyl sagt, dann ist das Land erst einmal zur Prüfung verpflichtet, an dessen/auf dessen Grenze das gesagt wurde. Darum ging es.
Was denn nun, "an der Grenze".... "an dessen Grenze"... "auf der Grenze"....
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das Berliner Verwaltungsgericht hat in mehreren Eilverfahren entschieden: Wer bei einer Grenzkontrolle auf deutschem Staatsgebiet Asyl beantragt, darf nicht einfach zurückgewiesen werden
"Auf deutschem Staatsgebiet" lässt erahnen das "nicht einfach" eben kein klarer Fakt ist sondern sofort fällt wenn Gremzschließungen beschlossen werden, Dublin hin oder her.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Auch die Grenze wo die Kontrolle stattfindet ist schon Staatsgebiet, ich wiederhole mich. Von daher ist Dein Einwand einfach unpassend im Zusammenhang mit dem, was @Gwyddion schrieb und worauf ich reagierte.
Kannst du gerne so sehen, auch dich wird die Realität einholen wenn tatsächliche Grenzformalitäten vor falsch verstandener Menschenliebe den Vorzug bekommen müssen. Grenze zu ist Grenze zu, egal wer davor steht und vor allem egal ob er 5cm hinter dem Strich steht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:na offenbar ging es hier um EINE Person, die aufgrund der Bürgerwehr nicht nach Polen zurückgelassen wurde.
Ich denke nicht, das sich die polnische Bürgerwehr gebildet hat, um ausschließlich eine zurückgewiesen Person nicht mehr zurückzulassen.
Das ist eine systematische Vorgehensweise, die so auch von Dobrindt verfügt wurde gerade weil zahlenmäßig so viele Flüchtlinge aus Polen kommen, bzw. dies sogar von den Polen so forciert wird, was die polnischen Bürgerwehren weiter unterstützen wollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 05:23
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:wo ist denn dann die Grenze, bzw. WO wird kontrolliert? Ist doch eine legitime Frage. Das Grenzgebiet gehört auch zu einem Land, immer zu dem auf der jeweiligen Seite der Grenze
ich kenne es von früher, dass es jeweils bei den Grenzen ein "Niemandsland" gab.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Auch die Grenze wo die Kontrolle stattfindet ist schon Staatsgebiet
ist halt nicht gesagt, falls die Sache mit dem Niemandsland noch greift (zu DDR-Zeiten gabs das zumindest).

PS: hab auf diie Schnelle mal das gefunden, jedoch noch nicht alles durchgelesen, aber sowas meinte ich: Wikipedia: Niemandsland


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