Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
gestern um 23:33Wenn es eine nationale Notlage ist, wird das EU Recht durchbrochen. Das hat das BVerfG auch so ähnlich festgehalten, da muss man nix "ändern" um vernünftig zu reagieren.Tussinelda schrieb:weil es nicht nur um unsere Gesetze geht bei dem Ganzen, deswegen hatte ich aufgezeigt, dass es auch um Menschenrechte, EU Recht usw geht und da können wir nicht einseitig was ändern.