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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.505 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:50
@Optimist

Mit "Außengrenzen" waren EU Grenzen gemeint bzw dass man bestimmte Verfahren im Flüchtlingslagern prüfen kann, nur muss das erstmal in der Realität auch funktionieren: wo sollen diese Lager stehen und wie will man bei mangelnder Kooperation dir Vorauswahl treffen?

Die Kinder werden idR irgendwann eingebürgert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:54
Zitat von abberlineabberline schrieb:Sogar deren Sozialdemokraten.
Nochmals, Deutschland kann nicht, wie Dänemark, Leistungen weiter streichen, ohne das GG abzuschaffen. Und das hat nur die AfD vor.

Auch bringt es nichts, sehr selektiv auf andere Länder hinzuweisen, wenn dezeit Deutschland innerhalb der EU mit den Grenzkontrollen im Schengenraum die härteste Linie fährt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:00
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Mit "Außengrenzen" waren EU Grenzen gemeint bzw dass man bestimmte Verfahren im Flüchtlingslagern prüfen kann
so hatte ich das auch gemeint.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:wo sollen diese Lager stehen
In den Ländern, die an den Außengrenzen liegen, z.B. Griechenland.
Die EU müsste das halt verfügen, diese Lager bauen und verwalten.
In anderen Bereichen verfügt die EU doch auch genug, was die Staaten dann umsetzen müssen.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:und wie will man bei mangelnder Kooperation dir Vorauswahl treffen?
welche Kooperation meinst du? Seitens der jeweiligen Regierungen oder seitens der Flüchtlinge?

-----------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nochmals, Deutschland kann nicht, wie Dänemark, Leistungen weiter streichen
was genau meinst du mit Leistungen. Unter Leistungen verstehe ich Finanzielles.

Hier geht's aber um Regeln:
will sie strenge Regeln einführen, die das Bleiberecht vom Erlernen der englischen Sprache und der Vermeidung von strafrechtlichen Verurteilungen abhängig machen. Das bisherige sogenannte „goldene Ticket“ für Asylsuchende, das ihnen freie Ortswahl und Familiennachzug erlaubte, will Mahmood abschaffen – stattdessen sollen illegal Eingereiste 20 Jahre warten müssen, bevor sie einen Antrag auf dauerhafte Niederlassung stellen können.
Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland/article691aeb14c7cd0ff6c6204194/grossbritannien-wo-sozialdemokraten-die-radikalste-asylwende-in-der-geschichte-vollziehen.html

An den Regeln soll D dMn nichts ändern können?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:00
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Für alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind zum Beispiel? Die sollen in Gemeinschaftsunterkünfte?
@Tussinelda

Ws spricht denn dagegen? Es ging doch nicht darum, eine Million Ukrainer dauerhaft hier anzusiedeln, ein Großteil davon im Bürgergeldbezug.

Kriege enden irgendwann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:05
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:hat seine Prozentangabe nicht belegt. Gemeint waren aber von ihm Aslberechtigte im Sinne des GG unter Ausschluss aller Kriegsflüchtlinge.

Das sind die typischen AfD-Argumente, welche die Menschen mit vermeintlichen Fakten dazu verhetzen soll, an eine "Asylindustrie" zu glauben. Die Situation der Menschen habe ich oben aber dargestellt.
@Panaetius

Die Erwähnung valider Statistiken wäre also demnach der AFD vorbehalten?

https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265711/asylentscheidungen-und-klagen/

Dann ist die bpb (ok, da sind es noch weniger, nämlich 22.6%) von der AFD unterwandert? Das wäre mir relativ neu.

Es geht um Antragsteller. Da sind die allermeisten Ukrainer gar nicht dabei.

Weniger als jeder 4. Asylbwerber erhält Asyl. Das weiss jeder, nicht nur die AFD.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:14
@Panaetius

Das Problem liegt u.a. darin, dass ein negativer Entscheid in Sachen Asyl kaum etwas am Aufenthaltsstatus ändert. Das kann doch nicht richtig sein.

Wenn ich einen Antrag auf Kindergeld stelle und es stellt sich heraus, dass ich keine Kinder habe, bekomme ich ja auch nicht 90% vom Kindergeld, sondern völlig zurecht gar nichts.

Wenn jemand einen unbegründeten Antrag auf Asyl stellt, sollte er auch keine lebenslange Flatrate Transfer bekommen, sondern eben gar nichts.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:34
Zitat von OptimistOptimist schrieb:In anderen Bereichen verfügt die EU doch auch genug, was die Staaten dann umsetzen müssen.
Das gilt für den gemeinsamen Markt, auf dem die EU-Veträge beruhen. Auffanglager für Asylsuchende haben damit nichts zu tun, das ginge nur durch den Konsens aller Beteiligten, also vor allem diejenigen, die die Lager zur Verfügungen stellen sollten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:welche Kooperation meinst du? Seitens der jeweiligen Regierungen oder seitens der Flüchtlinge?
Kann man beides dazuzählen. Wobei v.a. die Flüchtlinge keine Eigeninteresse haben werden, in das Lager zu kommen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Hier geht's aber um Regeln:
Menschen, die bereits ausreisepflichtig sind, kann man nicht durch Sprachtests o.Ä. noch "ausreisepflichtiger" machen, vielmehr scheitert die Ausreise an den Herkunftsländern oder dass diese erst gar nicht ermittelbar sind.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dann ist die bpb (ok, da sind es noch weniger, nämlich 22.6%) von der AFD unterwandert? Das wäre mir relativ neu.
Es ist grob irreführend zu behaupten, nur 22-25% der Asylanträge würden positiv beschieden werden, denn es fehlt der alles entscheidende Kontext. In Wirklichkeit liegen die Zahlen (Quelle oben) in den Jahren ab 2015 im Schnitt so bei 60-70%. Die 22 oder 25% beziehen sich auf eine Momentaufnahme von Oktober 2025 und nur auf 2025 gestellte Anträge. Also nicht nur sind viele Anträge noch gar nicht beschieden, sondern es trat 2025 die Verschärfund durch die Merz-Regierung vor allem mit Bezug auf Syrien ein, die Flüchltinge hatten sich aber vorher auf den Weg gemacht.

Tatsächlich ausreisepflichtig und auch nicht im Duldungsstatus und damit illegel in Deutschland sind insges. einige zehntausende. Von ca. 3 Millionen Antragstellern seit dem von Putin ausgelösten Fluchtbewegungen ab 2015.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Weniger als jeder 4. Asylbwerber erhält Asyl. Das weiss jeder, nicht nur die AFD.
Es sind 60-70% im Durchschnitt der letzten Jahre, wenn man Asyl nicht nur individuelle politische Verfolgung, sondern auf Kriegesflüchtlinge bezieht.

Quelle: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn jemand einen unbegründeten Antrag auf Asyl stellt, sollte er auch keine lebenslange Flatrate Transfer bekommen, sondern eben gar nichts.
Das verbietet das GG, da man nach den Erfahrungen aus der Nazizeit menschenunwürdige Bedingungen generell im neuen deutschen Staat verhindern will. Man kann diese Garantie auch nicht durch Verfassungsändern aussetzen.

Die AfD verspricht natürlich das zu tun, und das meint sie natürlich auch so.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 18:49
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wobei v.a. die Flüchtlinge keine Eigeninteresse haben werden, in das Lager zu kommen
das ist richtig.
Dann würde ich das so regeln: wer nicht in solch ein Lager geht, sondern gleich z.B. nach D reist, darf dort keinen Asylantrag stellen, bekommt somit auch keine Leistungen.
Im Umkehrschluss: Asylanträge dürfen nur in solch einem Auffanglager gestellt werden.

-----------------
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Weniger als jeder 4. Asylbwerber erhält Asyl. Das weiss jeder, nicht nur die AFD.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es sind 60-70% im Durchschnitt der letzten Jahre, wenn man Asyl nicht nur individuelle politische Verfolgung, sondern auf Kriegesflüchtlinge bezieht
Kriegsflüchtlinge bekommen doch aber rechtlich gesehen kein Asyl, sondern "subst.Schutz" - ist doch ein Unterschied zum Begriff "Asyl".

Somit stimmt es vermutlich dann doch, wenn S. schreibt:
jeder 4. ... erhält Asyl (Betonung wie gesagt auf Asyl).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:01
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dann würde ich das so regeln: wer nicht in solch ein Lager geht, sondern gleich z.B. nach D reist, darf dort keinen Asylantrag stellen, bekommt somit auch keine Leistungen.
Wird nicht funktionieren, da die Erstankunftländer idR Ungarn, Griechenland oder Italien sind, und die erstmal kein Interesse daran haben, Deutschland hier zu unterstützen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Kriegsflüchtlinge bekommen doch aber rechtlich gesehen kein Asyl, sondern "subst.Schutz" - ist doch ein Unterschied zum Begriff "Asyl".
Den "Unterschied" habe ich hier erklärt:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sagen wir mal die AfD gewinnt aufgrund solcher Argumente tatächlich an Zuspruch und als Folge wird Deutschland "befreit", dabei in den Teilen Deutschlands, welche die rote Armee für sich beansprucht, alle Frauen unter 70 wochenlang gruppenvergewaltigt, die Männer gefoltert und jeder zweite per Los grausam hingerichtet, wärest du dann damit zufrieden, dass diese Frauen und Männer "außen vor bleiben", denn sie haben keinen persönlichen Verfolgungsgrund vorzuweisen und sind lediglich Asylerschleicher? Würdest du das auch noch sagen, wenn du selbst betroffen bist?
Nach internationalen Regeln schließt Asyl Kriegsflüchtlinge mit ein, der Unterschied geht auf die Formulierung im GG der späten Vierziger Jahre zurück.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Kriegsflüchtlinge bekommen doch aber rechtlich gesehen kein Asyl, sondern "subst.Schutz" - ist doch ein Unterschied zum Begriff "Asyl".
So sieht es aus:
Eine Anerkennung als Flüchtling erhielten 22 Prozent, den subsidiären Schutz 36 Prozent und 11 Prozent wurde ein Abschiebungsverbot zuerkannt. Abgelehnt wurden 31 Prozent der Menschen.
Quelle: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/asyl-in-zahlen/#:~:text=Damit%20ging%20die%20Quote%20im,Bild%20der%20tats%C3%A4chlichen%20Asylgew%C3%A4hrung%20verzerren.

Das war 2023.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:10
Abgelehnt wurden 31 Prozent der Menschen.
Quelle: https://www.proasyl.de/thema/fakten-zahlen-argumente/asyl-in-zahlen/#:~:text=Damit%20ging%20die%20Quote%20im,Bild%20der%20tats%C3%A4chlichen%20Asylgew%C3%A4hrung%20verzerren

Also 69% positive Anträge, nicht 22 oder 25%.


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gestern um 19:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nach internationalen Regeln schließt Asyl Kriegsflüchtlinge mit ein, der Unterschied geht auf die Formulierung im GG der späten Vierziger Jahre zurück.
kannst du mir dazu mal bitte einen Beleg zeigen?

So wie ich bis jetzt das Wort "Asyl" immer verstand, bezieht sich dieses nur auf polit. oder anderweitige Verfolgung (z.B. bei Homosexuellen).
Aber Kriegsflüchtlinge sind nicht verfolgt, sondern bekommen eine andere Art Schutz, der sich dann halt auch anders nennt und eben nicht "Asyl".

Man kann es vielleicht so ausdrücken, dass das Asyl-Recht erweitert wurde, eben um den subst.Schutz.
Aber deswegen hat sich mMn das "Asyl" - also dieser Status nicht geändert und bezieht sich weiterhin nur auf Verfolgung.

Wie gesagt, falls ich das aber falsch sehe, lasse ich mich durch Belege belehren.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Den "Unterschied" habe ich hier erklärt:
das erklärt mir die rechtliche Seite nicht oder ich verstehe ein weiteres Mal deine Argumentation hier nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das erklärt mir die rechtliche Seite nicht oder ich verstehe ein weiteres Mal deine Argumentation hier nicht.
Das war nicht rechtlich gemeint, sondern ich fand es zynisch, bei Menschen, die ohne die Flucht wahrscheinlich massenvergewaltigt, gefoltert und grausam hingerichtet würden, von "Wünsch dir Was"-Mentalität zu sprechen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber deswegen hat sich mMn das "Asyl" - also dieser Status nicht geändert und bezieht sich weiterhin nur auf Verfolgung.

Wie gesagt, falls ich das aber falsch sehe, lasse ich mich durch Belege belehren.
Hier nachzulesen:

https://www.buzer.de/AsylG.htm

vs. Art. 16a GG

Das moderne Asylgesetz ist vom GG gedeckt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:24
@Optimist
In Luxemburg kommen abgelehnte Bewerber in ein sog Rückkehrhaus. Sofern sie sich selbst mit darum kümmern, wieder schnellstmöglich in ihr Heimatland bzw das lt Dublin zuständige EU Land zurückzukehren, haben sie tagsüber Ausgang.
Konkret handele es sich um eine offene Struktur. «Die Personen können sich frei bewegen und das Gelände tagsüber verlassen. Sie werden jedoch gebeten, die Nacht im Rückkehrhaus zu verbringen, um die angebotene Betreuung in Anspruch nehmen zu können», präzisiert das Ministerium
...

Aufgenommen werden «Personen, die sich illegal im Land aufhalten und verpflichtet sind, das Territorium zu verlassen, sowie Personen, die auf Grundlage der Bestimmungen der Dublin-III-Verordnung in einen anderen Mitgliedstaat überstellt werden sollen, für die bereits eine Überstellungsentscheidung vorliegt und somit eine reale Überstellungsperspektive besteht».
Quelle: https://www.lessentiel.lu/de/story/luxemburg-das-rueckkehrhaus-ist-die-letzte-station-vor-der-abschiebung-103187230


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:vs. Art. 16a GG
dein Link ist dermaßen viel - hab auf die Schnelle geschaut und keinen Artikel 16 a gefunden.
Bitte kopiere mir die relevante Stelle, wo das hier daraus hervorgeht:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nach internationalen Regeln schließt Asyl Kriegsflüchtlinge mit
glaube, so sind auch die Regeln, wenn ein Link dermaßen viel Text beinhaltet.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das moderne Asylgesetz ist vom GG gedeckt
darum ging's bei mir nicht. Und hier hast du wenigstens von Asyl-Gesetz gesprochen und nicht nur von "Asyl"

Der Begriff Asyl und Asylgesetz ist für mich ein rechtlicher Unterschied.
"Asyl" bedeutet wie gesagt Schutz vor Verfolgung.
Und Kriegsflüchtlinge sind durch Subst.Schutz geschützt.
Ist doch ein Unterschied.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:32
Zitat von abberlineabberline schrieb:In Luxemburg kommen abgelehnte Bewerber in ein sog Rückkehrhaus. Sofern sie sich selbst mit darum kümmern, wieder schnellstmöglich in ihr Heimatland bzw das lt Dublin zuständige EU Land zurückzukehren, haben sie tagsüber Ausgang
so ist es richtig.
Aber wird wohl D niemals fertig bringen.

Allerdings könnten die dann auch so tun, als kümmern sie sich, können dann raus und untertauchen. Die Folge könnte dann sein, dass sie sich durch Beschaffungskriminalit über Wasser halten.
Wäre auch nicht gerade gut für die Gesellschaft..

Da fänd ich es besser, wenn sie nicht raus dürften und irgendwann - wenn sie das Leben dort drin nicht mehr mögen - dann von alleine einwilligen würden in einen Flieger zu steigen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dein Link ist dermaßen viel - hab auf die Schnelle geschaut und keinen Artikel 16 a gefunden.
16a bezieht sich auf das GG.

Bei dem AsylG ist relevant:
§ 1 Geltungsbereich
Das Asylgesetz bezieht sich also sowohl auf politisch Verfolgte als auch auf Kriegsflüchtlinge.

Wer einen Asylantrag stellt, stellt in Wahrheit einen Antrag nach dem Asylgesetz, was sonst?

Was du meinst, sind Asylberechtigte im Sinne von Art. 16a GG.

Ändert nichts daran, dass Berechtigte nach dem AsylG laut BVerfG Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG haben. Gilt also für Asylberechtige im Sinne von Art. 16a GG und für die Kriegsflüchtlinge (nach der Genfer Flüchtlinkgskonvention).

Wäre halt schwierig, einige Zehntausend Menschen so zu kontrollieren - Luxemburg hat von der Größe her andere Voraussetzungen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:42
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Aber wird wohl D niemals fertig bringen.
Was halt interessant ist, dass immer mehr europäische Länder etwas tun, Deutschland sich aber sehr schwer tut mit dem, was in vielen anderen EU Staaten (plus Großbritannien) angegangen wird. Nur halte ich die deutsche Position auch für ein Risiko für die EU. Das trägt vermutlich viel zu Spaltungen bei. Extreme Parteien werden in Deutschland dadurch gestärkt und die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wird steigen. Das ist absehbar und gefährlich


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:44
Zitat von abberlineabberline schrieb:Was halt interessant ist, dass immer mehr europäische Länder etwas tun, Deutschland sich aber sehr schwer tut mit dem, was in vielen anderen EU Staaten (plus Großbritannien) angegangen wird. Nur halte ich die deutsche Position auch für ein Risiko für die EU. Das trägt vermutlich viel zu Spaltungen bei
Welches Land führt denn noch Grenzkontrollen durch und gefährdet damit das Schengener Abkommen?

Was verstehst du unter deutscher "Position", was genau würdest du ändern wollen - ohne das GG abzuschaffen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 19:46
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:ohne das GG abzuschaffen?
Niemand will das GG abschaffen, aber man kann Gesetze erstmal konsequent umsetzen (Dublin etc) oder auch zeitgemäß anpassen


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