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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.505 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nein, das steht nicht im Gegensatz, sondern nur, dass Menschen, die aus einem sicheren Staat anreisen, sich nicht auf das Asylrecht berufen können
also wäre es für D demnach möglich, Asylprüfungen abzulehnen ohne mit dem GG in Konflikt zu geraten.

Alles andere zu diesem Thema schrieb ich hier: Beitrag von Optimist (Seite 2.723)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:16
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn das Gesetz besagt, dass einem Illegalen dennoch das Existenzminimum gesichert werden muss, finde ich das sehr widersinnig.
Ich verstehe, dass das deine Meinung ist und will diese auch nicht bewerten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gelder kürzen ist aber kein Aussteigen (es ging ja nur darum, dass du meinst D müsste dann aus der EU und anderem austeigen)
Das EU-Recht verpflichtet kein Mitglied, abgelehnte Asylbewerber zu alimentieren, daher würde ein Dexit daran auch nichts ändern. Sondern im Falle von Deutschland das nationale Recht, d.h. das GG nach dem Urteil des BVerfG.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:aber halt nicht glaubwürdig - nicht bei einer so großen Anzahl.
Es geht um den Einzelfall und ob beweisbar ist, in welchem Land ein Antrag schon gestellt wurde. Sonst ist das erste Land das erste Land.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:24
@sacredheart
@behind_eyes

zur Frage, EU-Recht vs. GG.

Ich hatte auch nur geschrieben, dass EU-Recht im Konfliktfall über dem nationalen Recht steht. Sonst könnte ja jedes Land EU-Recht nach eigenem Empfinden aushebeln.

Bei dem GG ist es so, dass Ihr mal erklären müsstest, wo das AsylG (das EU-konform ist) mit dem GG in Konlifkt steht? Das heißt, wo das GG ausdrücklich etwas anderes vorschreibt, als EU-Recht (im Bereich Asyl).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:28
Zitat von OptimistOptimist schrieb:also wäre es für D demnach möglich, Asylprüfungen abzulehnen ohne mit dem GG in Konflikt zu geraten.
Das entspricht auch den Dublin-Regeln, dafür muss der Asylbewerber in einem anderen Land für ein Asylverfahren registriert sein.

Der aktuelle Grenzfall ist die Grenzkontrolle, die rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist, wo Merz aber bereits auf Konfliktkurs innerhalb der EU-Staaten geht. Denn bei der Grenzkontrolle ist die Einreise aus einem bestimmten sicheren Staat evident, nicht aber bei Erstantragstellung in Deutschland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:32
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn man es bei Wahlen auch so machte, und man zählt nur ein Drittel der Stimmen aus und verkündet dann das Ergebnis, und es geht gegen deine Interessen, würdest du dann auch sagen, die nichtgezählten Stimmen sind "Schnee von gestern", weil nur die Stimme zählen, die nachmittags abgegeben wurden, nicht vormittags?
@Panaetius

Auch wenn es vielleicht neu für Dich ist und Du hast das Beispiel gebracht:

Bei einer Wahl gilt nur das Ergebnis der aktuellen Wahl, man bildet da keinen Mittelwert aus den Wahlergebnissen der letzten 11 Jahre. Warum auch?

Die aktuelle Anerkennungsquote besteht aus der Anerkennungsquote 2025, nicht aus dem Mittelwert oder Median der Jahre 2014-2025.

Das ist bei Deiner Strom- oder Wasserrechnung übrigens ganz ähnlich. Frag gerne beim Anbieter nach.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:32
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Gelder kürzen ist aber kein Aussteigen (es ging ja nur darum, dass du meinst D müsste dann aus der EU und anderem austeigen)
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das EU-Recht verpflichtet kein Mitglied, abgelehnte Asylbewerber zu alimentieren
ich glaube, du vermischst hier irgendwie etwas.
Bei meiner Antwort ging's doch gar nicht um Alimente/Transferleistungen, sondern um Kürzungen von EU-Geldern für Ungarn.

Das hier war der Ursprung:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:weshalb sollte D aussteigen müssen? Ungarn z.B. muss dies doch auch nicht
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Doch, Ungarn hat sich zwar tatsächlich in Einzelfällen offenbar geweigert, Asylanträge zu bearbeiten, wird deshalb aber auch regelmäßig von der EU Kommission verklagt, es werden Gelder aus dem Kohäsionsfond gekürzt usw.
wie gesagt, es ging hier nicht um Transferleistungen für Flüchtlinge, sondern um Ausstieg und Gelderkürzung für Ungarn.

Somit war deine Antwort "doch, Ungarn..." schon gegenstandslos, weil sie gar nicht mit meinem Argument bezüglich Ausstieg aus der EU zu tun hat.
Und deine jetzige Antwort hatte auch nichts mit dem zu tun, was ich geschrieben hatte.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht um den Einzelfall und ob beweisbar ist, in welchem Land ein Antrag schon gestellt wurde
sind in meinen Augen alles blöde Gesetze, weil es sowieso schlecht beweisbar ist. Die EU-Lander sind ja viel zu schlecht vernetzt und die Flüchtlinge werden wohl kaum zugeben, dass sie schon woanders einen Antrag gestellt hatten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:37
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich hatte auch nur geschrieben, dass EU-Recht im Konfliktfall über dem nationalen Recht steht.
Das ist halt so pauschal nicht haltbar, siehe obiger Beleg.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sonst könnte ja jedes Land EU-Recht nach eigenem Empfinden aushebeln.
Ein eventueller Widerspruch zu einer nationalen Verfassung - darum ging es hier ja - würde ich persönlich nicht unter "Empfinden" diskutieren wollen.
Wie im Zitat, natürlich haben wir das Recht unsere Verfassung zu schützen, die EU kann nationale Verfassungen weder umschreiben noch aushebeln.
Es gibt beide Optionen wie es ausgehen kann, es kann sowohl die Verfassung geändert werden, kann.... Als auch geltend bleiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:41
@Panaetius
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:zur Frage, EU-Recht vs. GG.

Ich hatte auch nur geschrieben, dass EU-Recht im Konfliktfall über dem nationalen Recht steht.
Nein, Du hattest vor wenigen Minuten Folgendes geschrieben:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Bitte belege deine Behauptung!

Es ist aber so, dass seit Maastricht 1992 das EU Recht Vorrang hat:
Von Konfliktfall hattest Du nichts geschrieben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:47
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Bei einer Wahl gilt nur das Ergebnis der aktuellen Wahl
Also muss man alle Stimmen auszählen, aber trotzdem willst du auf einer Zahl bestehen, die nicht nur nachweislich ein statistischer Ausreißer ist, sondern wo auch das Jahr noch gar nicht zu Ende und daher in dem Jahr gestellte Anträge teils noch gar nicht bearbeitet.
2025

Über 262.295 Asylanträge hat das BAMF zwischen Januar und Oktober 2025 entschieden. 66.615 Personen wurde Schutz zugesprochen. Das ergibt eine Schutzquote von 25,4 Prozent. Der starke Rückgang der Schutzquote im Vergleich zum Vorjahar lässt sich dadurch erklären, dass viele Asylanträge von syrischen Asylbewerber*innen aufgrund der neuen politischen Lage nach dem Sturz des Assad-Regimes abgelehnt wurden.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html

Außerdem wurden auch 2025 nur 50% der Anträge abgelehnt (deine bpb-Quelle), nicht wie du behauptest, mehr als 70%.

Wenn mein Stromanbieter nur für wenige Monate die Preise erhöht oder senkt, diese aber 10 Jahre stabil bleiben und dann wieder zum Ausgangswert zurück, dann rechne ich in Zukunft nicht mit den vergangenen Ausreißern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Bei meiner Antwort ging's doch gar nicht um Alimente/Transferleistungen, sondern um Kürzungen von EU-Geldern für Ungarn.
OK. Das geschieht ja auch.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Das ist halt so pauschal nicht haltbar, siehe obiger Beleg.
Da geht es um die Verfassung (die schon vor dem EU Eintritt besteht),.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ein eventueller Widerspruch zu einer nationalen Verfassung - darum ging es hier ja - würde ich persönlich nicht unter "Empfinden" diskutieren wollen.
Wie im Zitat, natürlich haben wir das Recht unsere Verfassung zu schützen, die EU kann nationale Verfassungen weder umschreiben noch aushebeln.
Es gibt beide Optionen wie es ausgehen kann, es kann sowohl die Verfassung geändert werden, kann.... Als auch geltend bleiben.
Das ist ja gar nicht das Thema, denn wo meinst du denn würde das Asylrecht der EU (Asyl für Kriegsflüchtlinge) dem GG widersprechen?

Wenn das GG nicht dem AsylG widerspricht, dann gibt es auch keinen Klärungsbedarf.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Von Konfliktfall hattest Du nichts geschrieben.
Naja, es ist ja klar, dass wenn das EU-Recht nicht dem GG widerspricht, das dann das GG das EU-Recht auch nicht überschreibt. In dem Fall hat das GG einen Fall nicht geregelt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:57
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Da geht es um die Verfassung (die schon vor dem EU Eintritt besteht),.
Jep, die ganze Zeit geht es darum. Das ist exakt das was ich beantworte.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist ja gar nicht das Thema, denn wo meinst du denn würde das Asylrecht der EU (Asyl für Kriegsflüchtlinge) dem GG widersprechen?
Doch, du hast es zum Thema gemacht, ich weiß aber das der Kontext hier größer ist und natürlich geht es primär um Asylrecht EU vs Asylrecht DE und da hänge ich mich nicht rein bevor ich mich da nichtintensiv belesen hab, deswegen habe ich dazu auch nie was gesagt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 21:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Also muss man alle Stimmen auszählen, aber trotzdem willst du auf einer Zahl bestehen, die nicht nur nachweislich ein statistischer Ausreißer ist, sondern wo auch das Jahr noch gar nicht zu Ende und daher in dem Jahr gestellte Anträge teils noch gar nicht bearbeitet.
@Panaetius

Der nächste Tag, an dem Anträge bearbeitet werden, wird der 1.Dezember sein. Rechnest Du da bis Weihnachten mit einem völlig anderen Entscheidungsverhalten als in den 11 Monaten zuvor und wenn ja, auf welcher Grundlage?

Du hattest mich nach einem Beleg gefragt, Du hast ihn bekommen. Ende der Geschichte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 22:03
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Außerdem wurden auch 2025 nur 50% der Anträge abgelehnt
nur? 50% ist aber nicht gerade unerheblich für meine Begriffe.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:OK. Das geschieht ja auch
hatte ich auch nicht bezweifelt.
Wäre aber schön gewesen, wenn du mal zugeben könntest, wenn du mit deinen Antworten am Thema vorbei schreibst (sehe dies ja auch bei Antworten, die du Anderen gibst).
Aber seis drum, jeder Mensch hat halt Fehler (ich auch) 😉


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 22:04
Zitat von OptimistOptimist schrieb:50% ist aber nicht gerade unerheblich für meine Begriffe.
Selbst 30% ist viel zu viel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 22:41
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Jep, die ganze Zeit geht es darum. Das ist exakt das was ich beantworte.
Die Frage wäre für das Thread-Thema nur relevant, wenn das GG was anderes vorschreiben würde als das EU-Asylrecht oder das AsylG. Das konnte aber niemand zeigen.

So bleibt, dass Deutschland Mitgründer der EU ist, und entsprechend akademisch die Frage ist, ob Widersprüche existieren. Was nicht geht, wäre jetzt noch nationales Recht gegen EU-Recht zu ändern.

@sacredheart
@Optimist

Die 50% Ablehnung sind ein klarer Ausreißer, da erst ab 2025 die Asylanträge der sehr großen Gruppe der Syrer abgelehnt werden - die aber zu Beginn der Flucht das noch nicht wissen konnten.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Selbst 30% ist viel zu viel.
Das einzige, was in nationaler Hand läge, wäre mehr Asylanträge positiv zu bescheiden, als gerechtfertigt wäre.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:42
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das einzige, was in nationaler Hand läge, wäre mehr Asylanträge positiv zu bescheiden, als gerechtfertigt wäre
warum so inkonsequent und nicht gleich Alle positiv bescheiden?

Es bleiben doch sowieso die meisten Flüchtlinge hier.
Da könnte man es ja im Grunde genauso handhaben wie bei den Kriegsflüchtlingen die keine Asyl-Anträge stellen mussten.
Das wäre mMn praxisbezogener und konsequenter als die ganze Bürokratie der Asyl-Antrags-Bearbeitung.

Die gesparten Gelder könnte man in Integrationsmaßnahmen stecken., wenn man halt schon nicht in der Lage ist, Asylbewerber abzuweisen (damit keine Unberechtigten mehr mit reinkommen)
... und weil Asylanträge an den Außengrenzen bearbeiten geht ja auch nicht... nichts geht...

Lieber ärgert man sich mit ein paar Ausreisepflichtigen rum, die man sowieso kaum losbekommt, wenn sie sich verweigern.
Und obendrein schiebt man gut Integrierte ab.

In meinen Augen hat die Anwendung des Asylrechts weder Hand noch Fuß, ist einfach nur bürokratisch und kein bisschen praktisch und am Ende ist den Flüchtlingen selbst auch nicht geholfen, wenn es zu Viele werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 23:46
@Optimist

Das stimmt zwar, aber wenn man generell alle Menschen aufnähme, die nach Deutschland kommen - auch ohne anerkannten Asylgrund -, und ihnen ein Existenzminimum zusicherte, dann würde man ja wieder die pull-Faktoren für diese Art von Immigration erhöhen. Außerdem sind es ja doch auch einige, die Deutschland auch tatsächlich verlassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:50
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das stimmt zwar, aber wenn man generell alle Menschen aufnähme, die nach Deutschland kommen - auch ohne anerkannten Asylgrund -, und ihnen ein Existenzminimum zusicherte, dann würde man ja wieder die pull-Faktoren für diese Art von Immigration erhöhen
das ist doch jetzt praktisch auch schon genauso gegeben - also diese Pullfaktoren.
Denn es hat sich ja sicherlich bei den meisten Flüchtlingen rumgesprochen dass in D kaum jemand abgeschoben wird.
Und all die anderen Pullfaktoren (z.B. hohe Sozialleistung, Verwandte und Bekannte hier) kommen noch hinzu.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Außerdem sind es ja doch auch einige, die Deutschland auch tatsächlich verlassen.
Du hattest heute die 200000 im Vergleich zu 3 Millionen gepostet.
Nun könnte man ja auch die 3 Mill. Ins Verhältnis zu den Abschiebungen setzen. Das wären mMn prozentual sehr Wenige.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 00:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das ist doch jetzt praktisch auch schon genauso gegeben - also diese Pullfaktoren.
Denn es hat sich ja sicherlich bei den meisten Flüchtlingen rumgesprochen dass in D kaum jemand abgeschoben wird.
Und all die anderen Pullfaktoren (z.B. hohe Sozialleistung, Verwandte und Bekannte hier) kommen noch hinzu.
Soweit ich jetzt weiß, unterscheidet sich Deutschland nicht deutlich von anderen Ländern, was die Bewilligungsquote von Asylanträgen betrifft.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun könnte man ja auch die 3 Mill. Ins Verhältnis zu den Abschiebungen setzen. Das wären mMn prozentual sehr Wenige.
Wieso, die knapp 3 Millionen sind legal hier und haben auch keinen Grund, aufgrund ihrere Situation frustriert zu sein, im Gegensatz zu denen, die ausreisepflichtig und nicht geduldet sind. Aber auch in dieser Gruppe gibt es in absoluten Zahlen nur 7000 Straffällige, also unter 1:10.000 der Bevölkerung, und auch unter diesen 7000 sind nicht alle Gewaltkriminelle.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 01:10
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Aber auch in dieser Gruppe gibt es in absoluten Zahlen nur 7000 Straffällige, also unter 1:10.000 der Bevölkerung, und auch unter diesen 7000 sind nicht alle Gewaltkriminelle.
darum ging's doch bei mir jetzt gar nicht - du bist schon wieder mal am Thema vorbei 😉

Aber wie auch immer man die tatsächlich Abgeschobenen womit auch immer ins Verhältnis setzt ...ich finde, es sind zu Wenige. Schon alleine deswegen müssen es Wenige sein, weil es ja unter den 200000 Abzuschiebenden sehr viele Geduldete gibt.

Und ich überlege mir gerade, Im Grunde muss man also die Abgeschobenen ins Verhältnis zu den Abzuschiebenden, also zu den 200000 setzen.
Und diejenigen, die keine Duldung haben sind ja sehr in der Minderheit und die Abgeschobenen sind ja noch mal Weniger, als die ohne Duldung.
Es wurde also bis jetzt mMn nur ein geringer Teil abgeschoben, eigentlich fast nicht erwähnenswert.

Und es ging ja vorher um die Pullfaktoren und da bin ich immer noch der Meinung dass die "paar Abgeschobenen" die Pullfaktoren nicht wesentlich verringern könnten.


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