Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.505 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:13
Zitat von OptimistOptimist schrieb:du meintest hier ja sicher die Asyl-Anerkennungsquote und nicht die Quote des Duldungs-Status.
Kriegsflüchtlinge sind nicht lediglich geduldet, und das sind die allermeisten, die um Asyl suchen. Der Trick ist hier, Asyl mit politischer Verfolgung gleichzusezten, und UN-definierte Kriegesflüchtlinge außen vor zu lassen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:18
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Der Trick ist hier, Asyl mit politischer Verfolgung gleichzusezten, und UN-definierte Kriegesflüchtlinge außen vor zu lassen.
ja, mag sein.
Flüchtlinge bedienten sich allerdings damals auch diverser Tricks, gaben sich z.B. als Syrer aus, als 2015 nicht so genau kontrolliert worden war (da wurde doch zeitweise mal was ausgesetzt, wenn ich das richtig in Erinnerung habe).

Und außer Kriegsflüchtlingen gibt's eben auch diejenigen, die zwar eine Duldung wegen Abschiebehemmnissen haben, aber das ist halt kein reiner Asyl-Status.
Nun weiß ich nicht, wieviel diese Gruppe prozentual ausmacht.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Flüchtlinge bedienten sich allerdings damals auch diverser Tricks, gaben sich z.B. als Syrer aus, als 2015 nicht so genau kontrolliert worden war
Syrer 2015 sind ja Kriegesflüchtlinge.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun weiß ich nicht, wieviel diese Gruppe prozentual ausmacht.
Ca. 200.000 ausreisepflichtig, aber nur einige zehntausend ohne Duldung, von denen sind ca. 7000 straffällig.


4x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:27
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Insofern ein Fall für Gemeinschaftsunterkünfte...
Für alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind zum Beispiel? Die sollen in Gemeinschaftsunterkünfte?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:31
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Syrer 2015 sind ja Kriegesflüchtlinge
ja klar, wenn es tatsächlich alles Syrer waren. Ich meinte diejenigen, die vorgaben, Syrer zu sein, aber woanders her kamen. Da gab's Einige, wie ich damals in den Medien sah.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ca. 200.000 ausreisepflichtig, aber nur einige zehntausend ohne Duldung,
das meinte ich halt: die meisten der Ausreisepflichtigen haben lediglich eine Duldung und keinen Asylstatus.

Also ist es mir immer noch plausibel, wenn @sacredheart vermutlich mit seinen Zahlen implizieren wollte, dass ein Großteil keinen Asylstatus hat.


6x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:39
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also ist es mir immer noch plausibel, wenn @sacredheart vermutlich mit seinen Zahlen implizieren wollte, dass ein Großteil keinen Asylstatus hat.
Die meisten haben UN-Flüchtlingsstatus (Kriegsflüchtlinge). Asyl meint persönliche Verfolgung.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:48
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die meisten haben UN-Flüchtlingsstatus (Kriegsflüchtlinge). ...
"die meisten" in Bezug worauf?
Ich denke mal, die Kriegsflüchtlinge könnten wir ganz außen vor lassen, sh weiter unten.

Ich muss noch mal darauf zurück kommen:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ca. 200.000 ausreisepflichtig, aber nur einige zehntausend ohne Duldung,
Die 200000 Ausreisepflichtigen können doch keine Kriegsflüchtlinge sein, denn Kriegsflüchtlinge sind doch nicht ausreisepflichtig.

Also können doch mit diesen 200000 nur Leute mit oder ohne Duldung gemeint sein (also Kriegsflüchtlinge bei den 200000 nicht mit dabei)

Also stimmt das hier doch, oder?:
Zitat von OptimistOptimist schrieb: die meisten der Ausreisepflichtigen haben lediglich eine Duldung und keinen Asylstatus.
Und das bezog ich darauf:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ca. 200.000 ausreisepflichtig, aber nur einige zehntausend ohne Duldung



2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 14:57
Noch mal ein Fazit damit es jetzt nicht zu viel Verwirrung gibt 🙂:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:die meisten der Ausreisepflichtigen haben lediglich eine Duldung und keinen Asylstatus
Wenn DAS stimmt, dann stimmt auch das hier (und nur das war mein Punkt):
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also ist es mir immer noch plausibel, wenn @sacredheart vermutlich mit seinen Zahlen implizieren wollte, dass ein Großteil keinen Asylstatus hat.
Und wie gesagt, die Kriegsflüchtlinge sehe ich bei diesen Aussagen außen vor.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:"die meisten" in Bezug worauf?
In Bezug auf die Gesamtgruppe der Asylbewerber.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich denke mal, die Kriegsflüchtlinge könnten wir ganz außen vor lassen, sh weiter unten.
Sagen wir mal die AfD gewinnt aufgrund solcher Argumente tatächlich an Zuspruch und als Folge wird Deutschland "befreit", dabei in den Teilen Deutschlands, welche die rote Armee für sich beansprucht, alle Frauen unter 70 wochenlang gruppenvergewaltigt, die Männer gefoltert und jeder zweite per Los grausam hingerichtet, wärest du dann damit zufrieden, dass diese Frauen und Männer "außen vor bleiben", denn sie haben keinen persönlichen Verfolgungsgrund vorzuweisen und sind lediglich Asylerschleicher? Würdest du das auch noch sagen, wenn du selbst betroffen bist?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:die meisten der Ausreisepflichtigen haben lediglich eine Duldung und keinen Asylstatus.
Wer ausreisespflichtig ist, hat den Asylstatus "abgelehnt" bzw. "ausreisepflichtig".


3x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich denke mal, die Kriegsflüchtlinge könnten wir ganz außen vor lassen, sh weiter unten
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sagen wir mal die AfD gewinnt aufgrund solcher Argumente tatächlich an Zuspruch...
ich zitiere mal nicht alles, aber ich verstehe absolut nichts aus diesem Post, bzw. was du mir hier vorwerfen oder unterstellen willst.

Kann es aber sein, dass du mich absichtlich missverstanden hast oder in mein Post etwas hineininterpretiert, was ich nicht meinte?

Falls es keine Absicht war, was ich sehr hoffe, mal als Richtigstellung:
Die Kriegsflüchtlinge nehme ich selbstverständlich nicht als solche (also als einzelne Menschen raus), sondern lediglich bezüglich auf diesen Satz von dir:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ca. 200.000 ausreisepflichtig, aber nur einige zehntausend ohne Duldung,
Und ich dachte, das ging auch ganz klar aus diesem Satz hervor, dass ich nicht die Menschen meinte, sondern es nur auf die statistische Größe bezog:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die 200000 Ausreisepflichtigen können doch keine Kriegsflüchtlinge sein, denn Kriegsflüchtlinge sind doch nicht ausreisepflichtig
Und das hast du somit noch nicht widerlegen können:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also ist es mir immer noch plausibel, wenn @sacredheart vermutlich mit seinen Zahlen implizieren wollte, dass ein Großteil keinen Asylstatus hat.
und auch das hat nichts mit der Gruppe der Kriegsflüchtlinge zu tun, denn diese sind auch bei der Aussage von @sacredheart nicht inbegriffen gewesen - die haben eben einen Sonderstatus, weil eben kein Asyl aus politischen Gründen, sondern Duldung wegen Krieg.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 15:44
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Also ist es mir immer noch plausibel, wenn @sacredheart vermutlich mit seinen Zahlen implizieren wollte, dass ein Großteil keinen Asylstatus hat.
@sacredheart hat seine Prozentangabe nicht belegt. Gemeint waren aber von ihm Aslberechtigte im Sinne des GG unter Ausschluss aller Kriegsflüchtlinge.

Das sind die typischen AfD-Argumente, welche die Menschen mit vermeintlichen Fakten dazu verhetzen soll, an eine "Asylindustrie" zu glauben. Die Situation der Menschen habe ich oben aber dargestellt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:und auch das hat nichts mit der Gruppe der Kriegsflüchtlinge zu tun, denn diese sind auch bei der Aussage von @sacredheart nicht inbegriffen gewesen - die haben eben einen Sonderstatus, weil eben kein Asyl aus politischen Gründen, sondern Duldung wegen Krieg.
Doch natürlich. Denn er schrieb:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Richtig, das betrifft 25,6% der Migranten, die mit der Forderung nach Asyl hierherkommen. Das ist nämlich die aktuelle Anerkennungsquote.
74,4% betrifft das nicht, die bekommen keine Anerkennung. Insofern haben ca 3/4 der Asylmigranten durchaus etwas mit 'wünsch Dir was' zu tun.
Das ist wie gesagt unbelegt. Richtig ist, dass nur ein kleinerer Teil als Asylberechtigter im Sinne des GG gilt. Die meisten aus der Gesamtgruppe, d.h. natürlich auch die meisten, die hierunter verstandern werden:
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Insofern haben ca 3/4 der Asylmigranten durchaus etwas mit 'wünsch Dir was' zu tun.
sind Kriegeflüchtlinge. Und da finde ich es entsprechend zynisch, wenn diese Menschen vor wochenlanger Gruppenvergewaltigung, Folter und grausamer Hinrichtung fliehen und dann zu den "Wünsch Dir was-Menschen" gezählt werden, also verächtlich gemacht werden sollen, um ein AfD/Putin-Narrativ zu bedienen. Denn sie werden nicht persönlich aus politischen Gründen verfolgt, sondern "lediglich" im Krieg vertrieben werden, weil sie dort wohnen, aber nicht namentlich den Besatzungsmächten bekannt sind.

Seitdem Putin in Syrien und der Ukraine eingriff, sind vielleicht ca. 3 Millionen Menschen nach Deutschland gekommen, von denen sind ca. 200.000 ausreisepflichtig, also weniger als 10%. Und die, die keine Duldung haben, liegen im unteren einstelligen Prozentbereich. Kriminelle darunter weniger als 1%.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:01
Ok, ich habe jetzt die Quelle für die Zahl gefunden, hier nachzulesen: https://mediendienst-integration.de/flucht-asyl/zahl-der-fluechtlinge.html

Demnach bezieht sich der Wert von 25,4% auf Anträge, die erst 2025 gestellt wurden und ist aus verschiedenen Gründen nicht aussagekräftig, die Quote lab in den letzten Jahren so bei 60-70% (haben Schutzstatus bekommen), gleiche Quelle.

Ich kannte aus anderen Zusammenhängen die andere irreführende Argumentation, die nur asylberechtigt i.S. d. GG dazuzählt.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:01
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer ausreisespflichtig ist, hat den Asylstatus "abgelehnt" bzw. "ausreisepflichtig".
hatte ich auch nicht bezweifelt. Aber so jemand kann halt eine Duldung haben, wegen Abschiebehemmnisse.

Es bleibt aber halt nach wie vor dabei, dass es eben 200000 Ausreisepflichtigen gibt, was in meinen Augen eine beträchtliche Anzahl ist, auch wenn es im Gesamten 10% sind.
Mal nebenbei, die Zahlen der Statistiken muss man halt auch immer glauben...
dass es 200000 Ausreisepflichtigen gibt
...die meisten davon kann man nicht abschieben, worin ich eines der Probleme sehe.
Denn wer keinen gesicherten Asylstatus hat, kann leichter frustriert werden (mit allen Folgen die Frust haben kann...) und die Integration ist schwerer.

Nun kann man der Meinung sein, diese 10 Prozent sind gesellschaftlich leicht zu verkraften. Sehe ich jedoch nicht so, dass es so leicht ist, in Anbetracht aller Probleme die wir so schon haben ... diese Probleme (sh oben) kommen ja noch oben drauf.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sehe ich jedoch nicht so, dass es so leicht ist, in Anbetracht aller Probleme die wir so schon haben ...
Die haben aber nichts mit Asylbewerbern zu tun.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:diese Probleme (sh oben) kommen ja noch oben drauf.
Finanziell sicherlich zu verkraften. Das von dir angesprochene Problem ist mögliche Gewaltkriminalität. Und das betrift ca. 7000 Menschen (geduldete werden ja nicht kriminell weil sie geduldet werden) von insges. über 80 Mio Menschen in Deutschland. Soviele, die sich tatsächlich der Ausreise entziehen, sind straffällig geworden, aber nicht unbedingt für Gewaltkriminalität.

Also ich glaube du hast Recht, und wir haben in Deutschland andere Probleme, die wichtiger sind - angesichts der Zahl (statistisch weniger als einer von zehntausend)


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:17
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:die Quote lab in den letzten Jahren so bei 60-70% (haben Schutzstatus bekommen),
Schutzstatus ist sicherlich nicht gleichbedeutend mit Asylstatus.
Unter "Schutzstatus" verstehe ich auch "Duldungen" und subst. Schutz für Kriegsflüchtlinge.
Und Flüchtlinge mit Duldung zählen zur Rubrik "Ausreisepflichtige" -> haben also keinen Asylstatus bekommen.

Insofern sind diese 60-70% in meinen Augen nicht aussagekräftig, was den reinen Asylstatus betrifft (und um diesen geht es mir die ganze Zeit)

-------------------------
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ca. 200.000 ausreisepflichtig, aber nur einige zehntausend ohne Duldung
um diese 200000 geht es hierbei:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Sehe ich jedoch nicht so, dass es so leicht ist, in Anbetracht aller Probleme die wir so schon haben ...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die haben aber nichts mit Asylbewerbern zu tun
doch, die hatten sich aber um Asyl beworben, wurden halt nur abgelehnt und Viele bekamen eine Duldung.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das von dir angesprochene Problem ist mögliche Gewaltkriminalität
nicht nur. Ich sehe das alles breitgefächerter.
Wohnraum fehlt, in der Bildung fehlts - alles nicht gut für den sozialen Frieden einer Gesellschaft.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:ich glaube du hast Recht, und wir haben in Deutschland andere Probleme, die wichtiger sind
natürlich, aber da bräuchten wir halt nicht noch welche oben drauf seitens von Menschen die eigentlich ausreisepflichtig wären, jedoch geduldet werden.

Aber man kann das - auch seitens der Politik - alles durch eine rosarote Brille sehen ... Alles gar nicht so schlimm.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:27
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Schutzstatus ist sicherlich nicht gleichbedeutend mit Asylstatus.
Unter "Schutzstatus" verstehe ich auch "Duldungen" und subst. Schutz für Kriegsflüchtlinge.
Und Flüchtlinge mit Duldung zählen zur Rubrik "Ausreisepflichtige" -> haben also keinen Asylstatus bekommen.

Insofern sind diese 60-70% in meinen Augen nicht aussagekräftig, was den reinen Asylstatus betrifft (und um diesen geht es mir die ganze Zeit)
Nein, das stimmt. Steht in der Quelle. Gemeint sind Asylberechtigte i.S.d. GG (persönlich politisch Verfolgte) und Kriegsflüchtlinge.

Die "Geduldeten" sind bereits eine Untergruppe der abgelehnten Asylbewerber, die eigentlich ausreisepflichtig sind, aber eben geduldet werden. Nur eine kleine Gruppe, wenige Prozent der Gesamtzahl von Asylbewerbern, ist tatsächlich unmittelbar ausreisepflichtig (kann aber nicht abgeschoben werden).
Zitat von OptimistOptimist schrieb:doch, die hatten sich aber um Asyl beworben, wurden halt nur abgelehnt und Viele bekamen eine Duldung.
Ja, aber es sind weniger als 10% und von denen sind die meisten geduldet.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wohnraum fehlt
Diese wohnen ja nicht in solchen Wohnungen, die sie sozusagen den Deutschen wegnehmen könnten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:in der Bildung fehlts
Dafür ist die Gruppe zu klein, wenn überhaupt Kinder vorhandenn sind, um ins Gewicht zu fallen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:natürlich, aber da bräuchten wir halt nicht noch welche oben drauf seitens von Menschen die eigentlich ausreisepflichtig wären, jedoch geduldet werden.

Aber man kann das - auch seitens der Politik - alles durch eine rosarote Brille sehen ... Alles gar nicht so schlimm.
Was schlägst du denn vor?


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:34
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nur eine kleine Gruppe, wenige Prozent der Gesamtzahl von Asylbewerbern, ist tatsächlich unmittelbar ausreisepflichtig (kann aber nicht abgeschoben werden)
Da die jedoch nie abgeschoben werden, mag diese Gruppe in Statistiken jedoch klein sein, dennoch werden es von Jahr zu Jahr mehr Menschen völlig ohne Perspektive und den damit einhergehenden Risiken in der persönlichen Entwicklung imo.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 16:50
Deswegen verspricht auch jeder, sie abzuschieben, aber in der Praxis ist es noch niemandem gelungen, da die Ursprungsländer sie nicht zurücknehmen und auch nicht nachweisbar sind.

Deshalb sollte man aber nicht alle Asylbewerber in Geiselhaft nehmen, weil sich darunter ein geringer Prozensatz "Grob Unehrlicher" findet, wobei dies immer eine Frage der Perspektive ist.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:13
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dänemark schafft eine wesentlich härtere Migrationspolitik gänzlich ohne Diktatur.
Sogar deren Sozialdemokraten. Ebenso Labour in Großbritannien, Schweden oder Luxemburg. Von Polen, Ungarn etc ganz zu schweigen.
Was GB bzw Labour angeht:
will sie strenge Regeln einführen, die das Bleiberecht vom Erlernen der englischen Sprache und der Vermeidung von strafrechtlichen Verurteilungen abhängig machen. Das bisherige sogenannte „goldene Ticket“ für Asylsuchende, das ihnen freie Ortswahl und Familiennachzug erlaubte, will Mahmood abschaffen – stattdessen sollen illegal Eingereiste 20 Jahre warten müssen, bevor sie einen Antrag auf dauerhafte Niederlassung stellen können.
Quelle: https://www.welt.de/politik/ausland/article691aeb14c7cd0ff6c6204194/grossbritannien-wo-sozialdemokraten-die-radikalste-asylwende-in-der-geschichte-vollziehen.html


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

gestern um 17:43
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was schlägst du denn vor?

Wenigstens die Politik und Medien sollten die Probleme benennen und nicht teilweise verharmlosen (manche politischen Lager tun das gerne mal).
Im Fernsehen sehe ich da durchaus positive Wendungen, dass man ehrlicher an die Debatten ran geht.
Aber kaum sagt mal einer etwas was nicht politisch korrekt feingeschliffen ist, wird so jemand als Rechter gelabelt (denke da z.B. an den Palmer)

Oder wie damals Merkel: "wir schaffen das".
Wir haben es halt bis jetzt noch nicht geschafft, Alle zu integrieren, es gibt einige Brennpunkte und Brennpunktschulen.

Ansonsten bin ich dafür, was du auch schon vorgeschlagen hattest (Stichwort Außengrenzen)
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Da die jedoch nie abgeschoben werden, mag diese Gruppe in Statistiken jedoch klein sein, dennoch werden es von Jahr zu Jahr mehr Menschen völlig ohne Perspektive und den damit einhergehenden Risiken in der persönlichen Entwicklung imo.
richtig. Die Probleme betreffen dann auch meistens deren Kinder welche sie noch bekommen werden. Aber diese Kinder tauchen ja dann nicht mit in der Statistik auf


melden