@behind_eyes @Panaetius Danke für Eure Aufklärung.
sacredheart schrieb:Dass aber jemand nichts vorweisen kann, auch kein Handyfoto von einem Ausweis, einem Büchereiausweis, Studienunterlagen, Schulzeugnisse, Koranschule, irgendetwas, das seine Herkunft zumindest sehr glaubhaft macht, weil er so ganz spontan losgelaufen ist, ist nicht leicht zu glauben, wenn die gleiche Person irgendwie das Geld für die Schleuser zusammengetragen hatte
sehe ich genauso.
Zumindest könnte man erwarten, dass die Fluchtroute dokumentiert wird, dazu sh auch weiter unten.
sacredheart schrieb:Das heißt, da kommen Menschen, die bereiten sich vor, meist lange, meist mit Hilfe von anderen, aber irgendein Dokument: Nö!...
Oder alles ist unterwegs gestohlen worden, aber das Handy irgendwie nicht?
ist wirklich sehr unglaubwürdig.
Aber in D wird halt zunächst erst mal alles geglaubt, was nicht beweisbar ist ... Unschuldsvermutung...
Jedoch bei Einheimischen gilt diese nicht, wenn Nachweise fehlen, wenn man eine Leistung vom Staat möchte.
@Panaetius, es geht bei meinem Argument jetzt nicht um fehlende Dokumente, sondern anderweitige Nachweise, z.B. Dokumentation der Fluchtroute auf Fotos.
Panaetius schrieb:Die Menschen kommen ja wahrscheinlich nicht aus Westeuropa. Sondern wissen vielleicht gar nicht ihr Geburtsdatum, weil es dort nicht üblich ist.
das ist richtig.
Wie gesagt, es geht mir darum, nachweisen zu können, wo man her kam. Und da wäre es doch vielleicht zumutbar, dass Flüchtlinge Fotos ihrer Fluchtroute machen - auch vom Gesetzgeber her - oder wo siehst du da Hinderungsgründe?
Panaetius schrieb:Es geht mir aber um die gesetzliche Situation, und warum die nicht national "angepasst" werden kann
diejenigen, die aus irgendwelchen Gründen nicht mal Fotos ihres Heimatlandes und der Route machen konnten, müssten dann eben erst mal in Auffanglager an den Außengrenzen gebracht werden. Wären evtl. gar nicht so Viele, denke ich mal.
Solche Gesetze müssten dann natürlich in den Herkunftsländern publik gemacht werden.
Das Publizieren wie in D Asylverfahren funktionieren, war ja damals (um 2015 rum) auch möglich.
Panaetius schrieb:Du unterstellst Betrug, aber Hintergrund ist, dass Verfolgte durch eine Behörde nicht zu dieser gehen können, um ein Ausreisedokument zu erhalten und sich so der Verfolgung zu entziehen. Menschen, die plötzlich vor Krieg fliehen, können nicht vorher noch in die Hauptstadt reisen, die vielleicht schon eingenommen ist usw
ich unterstelle in dem Falle Betrug, wenn Dokumente gefälscht werden, sh noch mal hier, jetzt mit Unterstreichung von mir:
(21) Solange ein Antragsteller seinen Antrag rechtfertigen
kann, sollte das Fehlen von Dokumenten bei der Einreise
oder die Verwendung falscher oder gefälschter Dokumente nicht für sich schon automatisch die Inanspruch
nahme ...
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0060:0095:DE:PDFWie gesagt, das Fehlen ist nachvollziehbar für mich, nicht jedoch das Fälschen.
Solch eine Unehrlichkeit sollte eben gesetzlich nicht unterstützt werden können bzw. nicht folgenlos bleiben.
Auch bei solchen Leuten - bei denen man eine Fälschung nachweisen kann - wäre ich dafür, diese in ein Auffanglager an den Außengrenzen zu bringen.
Oder anderweitige Sanktionen - z.B. nur Sachleistungen.