Panaetius
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 18:43Wie erklärst du dann die folgende Aussage:behind_eyes schrieb:Wer nicht ausreisepflichtig ist, kann nicht unter den Ausreisepflichtigen subsummiert werden.
Duldung heißt: Ausreisepflichtige dürfen vorübergehend in Deutschland bleibenQuelle: https://mediendienst-integration.de/en/flucht-asyl/duldung.html
Geduldete Personen bleiben weiterhin ausreisepflichtig.Quelle: https://www.asyl.net/themen/aufenthaltsrecht/sonstiger-aufenthalt/duldung
Wo habe ich das geschrieben?behind_eyes schrieb:Ich weiß das du den Großteil der Diskussion hier verpasst hast und wenn du der Meinung bist, daß Duldung ein adäquates Mittel der Integration ist, müsstest du das spätestens jetzt mal belegen. Wenn du nicht der Meinung bist, erübrigt sich deine Frage von alleine.
Es geht darum, dass die Ausreisepflichtigen immerhin geduldet werden, z.B. bei Krankheit. Offenbar ziehen sie den Aufenthalt in Deutschland immer noch vor.


