Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 11:31Naja, ganz so ist es nicht. Der Antrag wird abgelehnt, also gibt es keine Leistungen, die sich aus dem Asylrecht ergeben. Das unterscheidet sich von Anträgen von Einheimischen nicht.Optimist schrieb:Die Beweislast liegt bei den Einheimischen - wenn sie nicht nachweisen können, bekommen sie nichts
Flüchtlinge bekommen trotzdem etwas und wenn es "nur" eine Duldung ist
Dass das BVerfG trotzdem eine menschenwürde Existenzsicherung zuerkennt, liegt an der für sich existierenden Menschenwürde nach Art. 1 GG. Diese geht in keinem Fall verloren.
Nehmen wir an, jemand stellt Antrag auf Kindergeld, dieser wird abgelehnt, da kein Kind nachgeweisen werden konnte. Das ändert nichts daran, dass die Person als deutscher Staatsbürger Anspruch auf Grundsicherung hätte. Wenn Kindergeld plus eigene Einkünfte unter dem Nievau lägen, bekommt er trotzdem sein Geld.
Das ist ja nicht die Gesetzeslage. Sondern "ausreisepflichtig" heißt "ausreisepflichtig". Ob andere Länder sie dann aufnehmen, unterliegt aber nicht der nationalen Gesetzgebung.Optimist schrieb:Denn sie können ja nicht abgeschoben werden.- haben also erreicht was sie wollten.
Das sind in meinen Augen sehr kontraproduktive Gesetze für die Gesellschaft.
Auch das kann man nicht national entscheiden, und bis jetzt hat kein Land extra für die Wünsche Deutschlands sowas eingerichtet. Die Tories wollten lange Asylverfahren in Ruanda durchführen (und deren Zahl ist sehr überschaubar) und haben dafür viel Geld gezahlt. Nicht einer wurde nach Ruanda geflogen - trotz Brexits.Optimist schrieb:nein, an EU-Außengrenzen, von EU-Behörden betreut (das Thema hatten wir letztens und ich kann bei den angeführten Hinderungsgründen nicht mitgehen).
@sacredheart
Gleiches Argument wie oben.
Ich möchte das übrigens überhaupt nicht bewerten. Es ist so, dass das GG damals ausschließen sollte, dass in Zukunft etwas Ähnliches wie der Holocaust nochmal geschieht. Daraus ergab sich die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip.
Ich will nur sagen, dass dies geltendes Recht ist. Und weder die AfD noch eine andere Partei kann es grundsätzlich ändern, ohne die FDGO abzuschaffen.
Ich will damit aber nicht sagen, dass ich es gerecht finde, wenn Menschen dies ausnutzen und damit letztlich durchkommen.



