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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

53.600 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Beweislast liegt bei den Einheimischen - wenn sie nicht nachweisen können, bekommen sie nichts
Flüchtlinge bekommen trotzdem etwas und wenn es "nur" eine Duldung ist
Naja, ganz so ist es nicht. Der Antrag wird abgelehnt, also gibt es keine Leistungen, die sich aus dem Asylrecht ergeben. Das unterscheidet sich von Anträgen von Einheimischen nicht.

Dass das BVerfG trotzdem eine menschenwürde Existenzsicherung zuerkennt, liegt an der für sich existierenden Menschenwürde nach Art. 1 GG. Diese geht in keinem Fall verloren.

Nehmen wir an, jemand stellt Antrag auf Kindergeld, dieser wird abgelehnt, da kein Kind nachgeweisen werden konnte. Das ändert nichts daran, dass die Person als deutscher Staatsbürger Anspruch auf Grundsicherung hätte. Wenn Kindergeld plus eigene Einkünfte unter dem Nievau lägen, bekommt er trotzdem sein Geld.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Denn sie können ja nicht abgeschoben werden.- haben also erreicht was sie wollten.

Das sind in meinen Augen sehr kontraproduktive Gesetze für die Gesellschaft.
Das ist ja nicht die Gesetzeslage. Sondern "ausreisepflichtig" heißt "ausreisepflichtig". Ob andere Länder sie dann aufnehmen, unterliegt aber nicht der nationalen Gesetzgebung.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:nein, an EU-Außengrenzen, von EU-Behörden betreut (das Thema hatten wir letztens und ich kann bei den angeführten Hinderungsgründen nicht mitgehen).
Auch das kann man nicht national entscheiden, und bis jetzt hat kein Land extra für die Wünsche Deutschlands sowas eingerichtet. Die Tories wollten lange Asylverfahren in Ruanda durchführen (und deren Zahl ist sehr überschaubar) und haben dafür viel Geld gezahlt. Nicht einer wurde nach Ruanda geflogen - trotz Brexits.

@sacredheart

Gleiches Argument wie oben.

Ich möchte das übrigens überhaupt nicht bewerten. Es ist so, dass das GG damals ausschließen sollte, dass in Zukunft etwas Ähnliches wie der Holocaust nochmal geschieht. Daraus ergab sich die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip.

Ich will nur sagen, dass dies geltendes Recht ist. Und weder die AfD noch eine andere Partei kann es grundsätzlich ändern, ohne die FDGO abzuschaffen.

Ich will damit aber nicht sagen, dass ich es gerecht finde, wenn Menschen dies ausnutzen und damit letztlich durchkommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:36
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die Beweislast liegt bei den Einheimischen - wenn sie nicht nachweisen können, bekommen sie nichts
Flüchtlinge bekommen trotzdem etwas und wenn es "nur" eine Duldung ist
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Naja, ganz so ist es nicht. Der Antrag wird abgelehnt, also gibt es keine Leistungen, die sich aus dem Asylrecht ergeben. Das unterscheidet sich von Anträgen von Einheimischen nicht
du meinst also, der Status der "Duldung" gehört nicht zum Asylrecht? Zu welchen Gesetzen gehört die Duldung denn? Zumindest ist diese doch stark mit dem Asylrecht verknüpft (Asylanträge -> Ablehnung -> Duldung)
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dass das BVerfG trotzdem eine menschenwürde Existenzsicherung zuerkennt, liegt an der für sich existierenden Menschenwürde ...
um die Leistungen ging es mir bei meinem Argument erst mal gar nicht, sondern um die Tatsache, dass sie aufgrund der Duldung dennoch hier bleiben können.
Und deshalb gilt eben genau was sacredheart zusammenfassend schrieb -> egal ob Ablehnung oder nicht - gleiche Konsequenz -> bleiben dennoch hier (wenn Duldung).
Das ist halt Vielen schwer zu vermitteln - GG hin oder her.

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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Denn sie können ja nicht abgeschoben werden.- haben also erreicht was sie wollten.

Das sind in meinen Augen sehr kontraproduktive Gesetze für die Gesellschaft
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das ist ja nicht die Gesetzeslage
doch, die Gesetze (egal mal welche Gesetze) geben es her, dass sie hier bleiben.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sondern "ausreisepflichtig" heißt "ausreisepflichtig". Ob andere Länder sie dann aufnehmen, unterliegt aber nicht der nationalen Gesetzgebung.
wie gesagt, egal welche Gesetze dafür sorgen, dass sie bleiben können oder sogar müssen - der Fakt ist, dass sie hier bleiben und darum geht's mir.
Nicht zuletzt auch darum, weil ich das als Pullfaktor ansehe.

Und wenn diese Gesetze auch nur für einen einzigen Flüchtling eine Motivation wären (was ich nicht glaube, dass es nur Einer wäre) - die Gesetze begünstigen es halt.
Es geht mir ums Prinzip, dass diese Gesetze (egal welche und egal warum es diese gibt) also Anreize schaffen können.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich will damit aber nicht sagen, dass ich es gerecht finde, wenn Menschen dies ausnutzen und damit letztlich durchkommen
schön, darin sind wir uns also einig, 🙂
Ändert halt dennoch nichts an der Tatsache, dass es ausgenutzt werden kann.

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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es ist so, dass das GG damals ausschließen sollte, dass in Zukunft etwas Ähnliches wie der Holocaust nochmal geschieht.
die hatten damals sicherlich nicht auf dem Schirm, dass mal Millionen nach D kommen könnten?
Und unsere unsägliche Geschichte rechtfertigt es also dass auch viele Unberechtigte bleiben können?

Wie gesagt, mir geht's im Moment gar nicht vordergründing um die Zahlungen (sondern nur ums Bleiben).
Aber selbst wenn es um die Zahlungen ginge - unsere Gesetze würden es auch nicht hergeben, bei Leuten, die sich bewusst Leistungen erschleichen (z.B. gefälschte Dokumente, falsche Angaben, keine Mitwirkungsbereitschaft und von sich wissend, dass sie keinen Asylgrund haben usw.)
dann nur Sachleistungen zu zahlen? Die Existenz wäre doch dann immer noch gesichert?
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Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nicht einer wurde nach Ruanda geflogen - trotz Brexits.
woran lag das, dass die das nicht schafften?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:50
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie gesagt, mir geht's im Moment gar nicht vordergründing um die Zahlungen (sondern nur ums Bleiben).
Aber selbst wenn es um die Zahlungen ginge - unsere Gesetze würden es auch nicht hergeben, bei Leuten, die sich bewusst Leistungen erschleichen (z.B. gefälschte Dokumente, falsche Angaben, keine Mitwirkungsbereitschaft und von sich wissend, dass sie keinen Asylgrund haben usw.)
dann nur Sachleistungen zu zahlen? Die Existenz wäre doch dann immer noch gesichert?
Das kann man mMn nicht trennen.

Denn nein, es gibt keine Gesetze, die sagen, dass abgelehnte Asylbewerber bleiben können.

Aber wenn sich abgelehnte Asylbewerber z.B. weigern, Auskünfte über ihre Herkunft zu machen, dann ist die Abschiebung zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber auch nicht möglich.

Die Duldung hat verschiedene Gründe, z.B. auch akute Krankheit oder temporäre Bedrohung bei Abschiebung (gerichtlich verfügt). Ändert im Endeffekt nichts, wenn man nicht abschieben kann aus praktischen Gründen.

Wenn jetzt natürlich die Leistungen aus dem AslybLG nicht gerichtlich garantiert würden, könnte man durch die Verweigerung von Leistungen Menschen zu Angaben zu ihrer Herkunft und Kooperation bei der Abschiebung zwingen.

Durch das GG sind diese aber garantiert, das ist in anderen Ländern nicht so, deshalb gelingen dort auch die Abschiebungen besser. Und es ist ein push-Faktor.

Die Sachleistungen müssten in gleicher Höhe wie die Leistungen nach dem AsylbLG erfolgen und wären dann zu bürokratisch und teuer für die Kommunen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:die hatten damals sicherlich nicht auf dem Schirm, dass mal Millionen nach D kommen könnten?
Das war bei der Flucht aus Ostpreußen usw. ein noch größeres Ausmaß, deshalb werden die aktuellen Zahlen damals nicht so hoch erschienen sein.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:woran lag das, dass die das nicht schafften?
Britische Gerichte haben geurteilt, dass in Ruanda die Menschenrechte nicht garantiert sind und die Flüge gestoppt. Der Fall ging nie an den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte, dem die Briten trotz Brexit weiterhin angehören.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:27
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Denn nein, es gibt keine Gesetze, die sagen, dass abgelehnte Asylbewerber bleiben können
das Asylgesetz beinhaltet die Duldung, somit gibt's doch aber solch ein Gesetz - praktisch gesehen zumindest.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Duldung hat verschiedene Gründe, z.B. auch akute Krankheit oder temporäre Bedrohung bei Abschiebung (gerichtlich verfügt). Ändert im Endeffekt nichts, wenn man nicht abschieben kann aus praktischen Gründen
ja, klar, gibt's verschiedene Gründe, aber es gibt sie eben ... und das kann halt ausgenutzt werden.
Das ist doch der Punkt und u.a. ein Pushfaktor.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn jetzt natürlich die Leistungen aus dem AslybLG nicht gerichtlich garantiert würden, könnte man durch die Verweigerung von Leistungen Menschen zu Angaben zu ihrer Herkunft und Kooperation bei der Abschiebung zwingen.

Durch das GG sind diese aber garantiert, das ist in anderen Ländern nicht so, deshalb gelingen dort auch die Abschiebungen besser. Und es ist ein push-Faktor
ja und das ist halt das Dilemma.

Und ich denke mal, u.a. dieses Dilemma führt MIT dazu, dass manche AfD wählen, weil sie wegen dieser Gesetze bei uns frustriert sind.
Ob es dann Dummheit, Fremdenfeindlichkeit oder sonstwas ist, warum die SO reagieren, steht auf einem anderen Blatt.

Weiterführend denke ich, dass es solche Reaktionen (z.B. AfD zu wählen) geben könnte, hatten die Verfasser des Asylrechts damals vielleicht wirklich nicht auf dem Schirm?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Sachleistungen müssten in gleicher Höhe wie die Leistungen nach dem AsylbLG erfolgen und wären dann zu bürokratisch und teuer für die Kommunen
Wenn es diese Pushfaktoren nicht gäbe - resultierend aus unseren Gesetzen - bin ich überzeugt, wöllten gar nicht sooo viele Asyl-Unberechtigte nach D.
Somit hielte sich die Bürokratie in Grenzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:das Asylgesetz beinhaltet die Duldung, somit gibt's doch aber solch ein Gesetz - praktisch gesehen zumindest.
Hmmmmm....., was steht denn da über die Duldung?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weiterführend denke ich, dass es solche Reaktionen (z.B. AfD zu wählen) geben könnte, hatten die Verfasser des Asylrechts damals vielleicht wirklich nicht auf dem Schirm?
Das Asylrecht wurde von der internationalen Gemeinschaft begründet, weil Juden aus Nazi-Deutschland geflohen waren, aber abgewiesen wurden, weil man sie nicht anhören wollte.

Daher ja, gerade eine NSDAP-ähnliche Partei in Deutschland war immer auf dem Schirm.

Wir haben jetzt die Kombo, dass Putin genau dies ausnutzen will, die Flüchtlingsströme auslöst und diese Polarisierung in Deutschland ausnutzt, z.B. auch durch Desinformation, um Deutschland in jeder Hinsicht zu schwächen und seine Kriegsziele zu erreichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:40
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dass aber jemand nichts vorweisen kann, auch kein Handyfoto von einem Ausweis, einem Büchereiausweis, Studienunterlagen, Schulzeugnisse, Koranschule, irgendetwas, das seine Herkunft zumindest sehr glaubhaft macht, weil er so ganz spontan losgelaufen ist, ist nicht leicht zu glauben, wenn die gleiche Person irgendwie das Geld für die Schleuser zusammengetragen hatte, das er bestimmt nicht beim spontanen Loslaufen noch eben in Form von Pfandbons bereitliegen hatte. Das heisst, da kommen Menschen, die bereiten sich vor, meist lange, meist mit Hilfe von anderen, aber irgendein Dokument: Nö!
Das seh ich ähnlich und man darf zumindest häufig Methode unterstellen. Zumindest ist es im grossen Stil nicht glaubwürdig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:43
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:was steht denn da über die Duldung?
explizit sicherlich nicht, aber wie ich schon mal schrieb, zieht die Asylgesetzgebung auch eine Duldung nach sich, ohne Prüfung auf Asyl gäbe es keine Duldung.
Und da es nicht explizit drin steht, sondern die Duldung nur eine Folge ist, hatte ich mein "praktisch" hier unterstrichen 😉:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:somit gibt's doch aber solch ein Gesetz - praktisch gesehen zumindest
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wir haben jetzt die Kombo, dass Putin genau dies ausnutzen will, die Flüchtlingsströme auslöst und diese Polarisierung in Deutschland ausnutzt, z.B. auch durch Desinformation, um Deutschland in jeder Hinsicht zu schwächen und seine Kriegsziele zu erreichen.
daran zweifle ich nicht (auch wenn ich in Putin nicht den einzigen Faktor sehe).

Jedoch ändert das halt alles nichts daran, dass mMn unsere Gesetzgebung den Rechtsradikalen zumindest MIT einigen Zulauf bringt. Und das finde ich sehr schlecht für unsere Gesellschaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:49
Zitat von OptimistOptimist schrieb:explizit sicherlich nicht, aber wie ich schon mal schrieb, zieht die Asylgesetzgebung auch eine Duldung nach sich, ohne Prüfung auf Asyl gäbe es keine Duldung.
Und da es nicht explizit drin steht, sondern die Duldung nur eine Folge ist, hatte ich mein "praktisch" hier unterstrichen 😉:
Ich kenne mich damit auch nicht aus, aber im AsylG steht das Wort "Duldung" o.Ä. gar nicht:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/

Hier steht das Folgende:

Duldung

Nicht alle ausreisepflichtigen Personen können oder dürfen abgeschoben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Duldung erteilt werden – damit wird eine Abschiebung für eine gewisse Zeit nicht durchgeführt.

Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn eine Person:

schwer erkrankt ist
minderjährig und unbegleitet ist und in ihrem Herkunftsstaat keine kindergerechte Betreuung sichergestellt werden kann
eine staatlich anerkannte Berufsausbildung aufgenommen hat
Elternteil eines deutschen Kindes ist
nicht über die notwendigen Dokumente zur Identität verfügt oder diese erst besorgen muss
wenn die Reisewege in den Herkunftsstaat versperrt sind

Andere Konstellationen und Härtefälle geben den Behörden einen Spielraum, eine Person weiterhin in Deutschland zu dulden – beispielsweise um einem Kind zu ermöglichen, ein noch laufendes Schuljahr zu beenden.
Quelle: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/rueckkehr#:~:text=Duldung,in%20den%20Herkunftsstaat%20versperrt%20sind

Scheint aber eher Verwaltungsakt, als gesetzliche Regelung zu sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:56
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Scheint aber eher Verwaltungsakt, als gesetzliche Regelung zu sein.
okay.
Wie man es letztendlich nennt, ist halt für die Auswirkung die es hat egal, wenn die Duldung u.a. auch schön ausgenutzt werden kann.

Unter anderem auch in diesem Sinne:
Zitat von abberlineabberline schrieb:und man darf zumindest häufig Methode unterstellen. Zumindest ist es im grossen Stil nicht glaubwürdig
Alles in allem sehe ich unsere Gesetze und Regelungen alles in allem nicht gerade als förderlich für unsere Gesellschaft und als großes Dilemma an, wenn sie eben auch so leicht für Unberechtigte ausgenutzt werden können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:58
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Alles in allem sehe ich unsere Gesetze und Regelungen alles in allem nicht gerade als förderlich für unsere Gesellschaft und als großes Dilemma an.
Natürlich, sie sind einfach mitunter nicht mehr zeitgemäß und waren nie so gedacht. Das witf halt ausgenutzt und da sollten alle Parteien zusammen im Konsens sich für zügige Änderungen einsetzen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:00
Zitat von abberlineabberline schrieb:Natürlich, sie sind einfach mitunter nicht mehr zeitgemäß und waren nie so gedacht. Das witf halt ausgenutzt und da sollten alle Parteien zusammen im Konsens sich für zügige Änderungen einsetzen.
Sie können nicht geändert werden, da sie auf internationale Verpflichtungen und auf das GG zurück gehen (genau das wollte ich hier schon die ganze Zeit erklären...)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie man es letztendlich nennt, ist halt für die Auswirkung die es hat egal, wenn die Duldung u.a. auch schön ausgenutzt werden kann.
Die Duldung wird nicht ausgenutzt, sondern ggf. das Asylrecht plus garantiertes Existenzminimum per GG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:11
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:können nicht geändert werden, da sie auf internationale Verpflichtungen und auf das GG zurück gehen (genau das wollte ich hier schon die ganze Zeit erklären...)
Man kann alles, wenn man will und es vernünftig macht. Nichts ist in Stein gemeißelt. So wie jetzt kann es halt nicht bleiben. Es sei denn, man will extreme Parteien haben und gesellschaftliche Spaltung vertiefen. Das würde aber nicht gut ausgehen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:16
Zitat von abberlineabberline schrieb:Man kann alles, wenn man will und es vernünftig macht. Nichts ist in Stein gemeißelt.
Doch: Wikipedia: Ewigkeitsklausel

Was heißt "vernünftig" machen? Es geht halt nichts unter der Abschaffung des GG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:30
Zitat von abberlineabberline schrieb:Nichts ist in Stein gemeißelt.
sehe ich genauso.
Fängt mMn schon mal mit Sachleistungen für Unberechtigte aber Geduldete an.
Die Argumente, warum ich das machbar finde, schrieb ich schon.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es geht halt nichts unter der Abschaffung des GG.
Abschaffung müsste ja gar nicht sein.
Was würde denn eigentlich passieren, wenn Politiker einfach so manche Gesetze nicht umsetzen würden oder welche erlassen würden, die nicht rechtskonform sind?

Dann käme das Verfassungsgericht ins Spiel und was passiert nach einem Urteil?
Die BRD kann nicht ins Gefängnis kommen 😉
Was gäbe es noch für Sanktionen?
Strafzahlungen? Aber an wen - an den Staat selbst? Das wäre ja widersinnig.

Meine Fragen bitte nur bezüglich des GG betrachten, bitte nicht Europ.Gesetze bei der Argumentation mit einbeziehen. Diese möchte ich erst mal für den Moment außen vor lassen, weil es mir eben nur um die nationalen Gesetze geht, gegen die verstoßen werden könnte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:41
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Fängt mMn schon mal mit Sachleistungen für Unberechtigte aber Geduldete an.
Das ginge auch, nur muss das ausgegebene Geld das gleiche sein, wie das nach dem AsylbLG. Die Kommunen können dies tun, aber es findet sich doch niemand, der ständig für abgelehnte Asylbewerber einkaufen gehen will. Und für die Kommunen gibt es Mehrkosten. Warum sollte sich jemand abschrecken lassen, wenn er auch sonst nicht mehr hätte, als gerade zum Leben reicht, nur weil jemand anders für ihn einkaufen geht?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Was würde denn eigentlich passieren, wenn Politiker einfach so manche Gesetze nicht umsetzen würden oder welche erlassen würden, die nicht rechtskonform sind?
Die Gerichte greifen ein. Wenn es eskaliert, müsste Verhaftung erfolgen. Kommt ja in eingen Ländern auch vor.

Die Umsetzung liegt aber bei den Verwaltungen, die müssten ja Asylbewerber auszahlen. Und die könnten neben der Verhaftung auch ihren Job verlieren, da sie sich nicht an Gesetze halten.

Wenn es arg eskaliert, könnte es zu einem Bürgerkrieg oder Putsch kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:53
Zitat von OptimistOptimist schrieb:oder welche erlassen würden, die nicht rechtskonform sind?
Bundespräsident darf nicht unterschreiben. Wären nicht gültig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:12
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:geht halt nichts unter der Abschaffung des GG.
Von Abschaffung spricht niemand, sondern von Veränderungen nicht mehr zeitgemäßer Dinge zum Schutz vor eben gesellschaftlicher Spaltung, extremen Parteien uswusw. Nur weil das Ding "ewig" genannt wird, kann man es trotzdem überarbeiten. Wenn man denn will.
Das heißt nicht, dass man "das Grundgesetz" abschafft.
Es sei denn, man will, dass eben genau das passiert, was man eigentlich verhindern will. Dann aber hinterher nicht wundern oder jammern, dass man Dinge nicht kommen sah. Man kann natürlich mit Absicht, sehenden Auges gegen die Wand fahren


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:17
@abberline

Was willst du denn ändern?

Es ist nicht möglich, das Asylrecht abzuschaffen.

Es ist hier auch nicht möglich, das Existenzminimum selbst bei abgelehnten zu verwehren, denn diese Teile des GG (Art. 1 und Art. 20) sind geschützt.

Art. 79.3 GG
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

Im Rahmen des dadurch Erlaubten reizt die aktuelle Regierung bereits alles aus. Sogar umfassende Grenzkontrollen im Schengenraum. Ist denn das immer noch zu wenig?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:18
Wer redet denn von Abschaffung des Asylrechts? Nur so wischi waschi wie jetzt taugt halt nic. Mal ganz abgesehen davon, dass Punkte wie Menschenwürde oder Rechtsstaat/Demokratie von einer Änderung überhaupt nicht betroffen wären. Von daher...
Und
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:denn das immer noch zu wenig?
Ja klar. Labour oder die Sozialdemokraten in Dänemark etc sind deutlich weniger konservativ wie Deutschland in dem Punkt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:26
Zitat von abberlineabberline schrieb:Mal ganz abgesehen davon, dass Punkte wie Menschenwürde oder Rechtsstaat/Demokratie von einer Änderung überhaupt nicht betroffen wären. Von daher...
Das BVerfG hat wiederholt so entschieden, zuletzt mW 2022:
Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer heute veröffentlichten Entscheidung eine 2019 beschlossene Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für unvereinbar mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erklärt. Die umstrittene Regelung des § 2 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 AsylbLG, wonach alleinstehende Personen in Sammelunterkünften reduzierte Leistungen erhielten, ist demnach verfassungswidrig.
Quelle: https://www.asyl.net/view/bundesverfassungsgericht-leistungskuerzungen-fuer-alleinstehende-asylsuchende-in-sammelunterkuenften-verfassungswidrig

Das war der letzte Versuch, durch eine Hintertür Leistungen zu kürzen. Davor gab es schon mehrere, wurden alle kassiert.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wer redet denn von Abschaffung des Asylrechts? Nur so wischi waschi wie jetzt taugt halt nic.
Was willst du denn ändern? Asylrecht heißt, dass jeder Mensch in Deutschland einen Asylantrag stellen kann. Was ist daran wischi waschi?
Zitat von abberlineabberline schrieb:Ja klar. Labour oder die Sozialdemokraten in Dänemark etc sind deutlich weniger konservativ wie Deutschland in dem Punkt
Schon mehrfach erklärt. Dänemark hat sogar aus historischen Gründen in der EU ein opt out bei bestimmten Sozialleistungen für Nicht-Dänen und die Verfassung verlangt ausdrücklich keine Leistungen für abgelehnte Asylbewerber bzw. alle Menschen in Dänemark. In England gibt es das aber (aber weniger).

Es geht nicht um die politische Richtung, sondern um die Verfassung und im Falle von Deutschland dabei um die historischen Hintergründe.


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