Optimist
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 17:55wenn man das nicht kann, ist wieder eine andere Sache.Panaetius schrieb:Ansonsten können die Sachleistungen nicht gezielt eingesetzt werden, um den Asylbewerber zu schickaniereren, indem man ihm gezielt Essen kauft, das er nicht verträgt oder sonst nicht möchte
also geht's demnach doch.Panaetius schrieb:Außerdem lese ich hier, dass man schon bei den Sachleistungen ist:
Aber die bekommen dann halt auch Taschengeld.
Wenn Asyl-Unberechtigte kein Taschengeld, sondern nur Sachleistungen bekämen, denke ich schon, dass das um einiges weniger attraktiv wäre, für Flüchtlinge die nur aus wirtschaftlichen Gründen kämen.
Aber egal was man kann oder nicht, mir ging's halt nur um dein Argument, dass sowas nicht abschrecken könnte, aber da denke ich, das könnte es durchaus.
Optimist schrieb:Könnte ja auch nichts in die Heimat schicken.
diese könnte aber nicht in dem Maße abschrecken, weil sie alles was sie in Kaufhallen bekommen, damit kaufen können, müssten sich nicht mit dem zufrieden geben was sie zugeteilt bekommen.Panaetius schrieb:Dafür gibt es schon die Bezahlkarte
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ach so, verstehe.Panaetius schrieb:Das Videoassistenzsystem, das im Fußball dazu genutzt wird, um zu prüfen, ob der Ball die Torlinie in vollem Umfang überschritten hat
Um so mehr finde ich die gesetzliche Formulierung " bei der Einreise..." wischi waschi ... weil man eben gar keine richtige Grenze ziehen kann.

