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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.04.2026 um 23:22
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es wird oftmals so viel Unnötiges subventioniert, da kommts dann in meinen Augen auf sowas auch nicht mehr an.
Flüchtlinge kosten dem Staat so und auch so eine Menge.
1-2% des Steuervolumens gehen an Transferleistungen für Flüchltinge. Das berücksichtigt aber nicht, dass die meisten (s.o.) einige Jahre nach der Ankunft in Beschäftigung sind. Die Alternative wäre, dass die deutsche Bevölkerung sich alle 30 Jahre halbiert und gleichzeitig immer älter wird - mit allen Folgen für die Rentensysteme. Durch Zuwanderung wird das Problem entschärft. Die Sozialleistungen sind dabei zu gering, um eine Rolle zu spielen und gehen zudem sofort in die Wirtschaft zurück.

Aber Nicht-Staatsbürger können ja nicht besser gestellt sein, als Staatsbürger. Dies würde zurecht das Gerechtigkeitsgefühl der deutschen Bevölkerung stören und wäre auch rechtlich schwer möglich. Trotzdem kann der soziale Aufstieg natürlich gelingen. Siehe etwa die Biontech-Gründer.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich fänd eine gute Durchmischung der Flüchtlinge hin in Gegenden wo auch Wohlhabende Leute wohnen besser - im Hinblick auf bessere Integration - als wenn sie sich in den Vierteln mit prekären Verhältnissen "sammeln".
Wer nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, kann sich die Wohnung frei wählen (zumindest in der Stadt, der er zugewiesen ist - die Verteilung erfolgt nach einem Schlüssel, abhängig von dem Steuervolumen).

Aber selbst wer ein gutes Einkommen hat (viele Flüchtlinge arbeiten z.B. in Gesundheitsberufen als Ärzte oder Pfleger), hat natürlich auf dem Wohnungsmarkt Nachteile, da Vermieter deutsche Namen oft bevorzugen. Es gibt natürlich Antidiskriminierungsgesetze, aber man kann sie auf dem privaten Wohungsmarkt schlecht kontrollieren.

Ein Fernschulbussytem wäre zu kompliziert, widerspricht mMn auch der Gleichbehandlung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.04.2026 um 23:44
@Panaetius
Fazit also:
Es wird weiterhin zu Parallelgesellschaften in präkeren Verhältnissen kommen können.

Es hatten ja hier im Thread mal Leute prognostiziert, dass wegen des Klimawandels eines Tages noch viel mehr Flüchtlinge kommen könnten.
Wie soll das dann alles funktionieren (rhetorische Frage, weil das sowieso niemand beantworten kann).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 00:11
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das könnte sich mMn sehr wohl erfüllen, wenn sie - wie gesagt - in den gleichen Kindergarten gingen.
Gibt auch Privatkindergärten.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie soll das dann alles funktionieren (rhetorische Frage, weil das sowieso niemand beantworten kann).
Wenn der Staat will geht alles, der Rest ist für mich Show. Hast du doch in der Pandemie gesehen was alles geht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 04:39
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:1-2% des Steuervolumens gehen an Transferleistungen für Flüchltinge. Das berücksichtigt aber nicht, dass die meisten (s.o.) einige Jahre nach der Ankunft in Beschäftigung sind.
Die Rechnung würde ich mal gerne sehen - zwischen 1 und 2% sind 100% Unterschied.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Alternative wäre, dass die deutsche Bevölkerung sich alle 30 Jahre halbiert und gleichzeitig immer älter wird - mit allen Folgen für die Rentensysteme. Durch Zuwanderung wird das Problem entschärft.
Ich merke nichts davon. Die Sozialversicherungen steigen und steigen...
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Sozialleistungen sind dabei zu gering, um eine Rolle zu spielen und gehen zudem sofort in die Wirtschaft zurück.
Welche Wirtschaft?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 09:06
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Die Rechnung würde ich mal gerne sehen - zwischen 1 und 2% sind 100% Unterschied.
Ich beziehe mich auf die Tabelle:

Flüchtlingsbezogene Ausgaben im Bundeshaushalt

https://www.bpb.de/themen/migration-integration/zahlen-zu-asyl/265776/asylbedingte-kosten-und-ausgaben/

Dabei rechne ich die Posten "Flüchtlingsbezogene Entlastung der Länder und Kommunen" und "Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren" zusammen. Den Posten "Aufnahme Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren" rechne ich ebenfalls dazu.

Gesamtsteuereinnahmen aktuell ca. 1 Billionen Euro (1000 Mrd). Damit lässt sich einfach rechnen.

Dann hat man für die Jahre von 2016, also dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise bis vor Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine Posten in Höhe von ca. 10 Mrd. (Höhepunkt 2019 12 Mrd.). Also ca. 1,0-1,2%. Wenn man damals etwas geringere Steuereinnahmen vor 2022 als Faktor hinzunimmt, landet man bei 1,1-1,3%, einschließlich der Verwaltungsgebühren.

Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine haben aufgrund der ukraínischen Flüchtlinge die Kosten deutlich zugenommen (ab 2022, vor allem aber 2023). Der bislang höchste Posten war 16,7 Mrd im Jahre 2024, also ca. 1,7%. des Steuervolumens.

Bei den nicht-ukrainischen Flüchltingen ist man also ziemlich genau bei 1%.

Auch deutsche Kinder sind alles andere als umsonst. Kindergeld ist zwar weniger als Leistungen für Asylbewerber, wird dafür aber bis zu 25 Jahre fällig und hinzukommen Freibeträge, ggf. Ehegattensplitting, höhere Beihilfesätze bei Beamten usw. - von den Kosten der Ausbildung ganz zu schweigen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich merke nichts davon. Die Sozialversicherungen steigen und steigen...
Die Leistungen für Asylbewerber werden normalerweise nicht aus den Sozialversicherungsbeiträgen bezahlt (diese dienen der eigenen Absicherung), aber 350.000 Zuwanderer im Jahr könnten für Berufstätigte bereits verhindern, dass das Renteneintrittsalter auf 72 steigt: https://www.zeit.de/wirtschaft/2025-12/rentner-erwerbstaetige-rechner-demografie-entwicklung

Das ist ja auch logisch, wenn sich die deutsche Bevölkerung ohne Zuwanderung alle ca. 30 Jahre halbiert, die Menschen aber gleichzeitig älter werden.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Welche Wirtschaft?
Gemeint ist, dass Menschen auf Grundsicherung keine ETFs oder Festgeldkonten anlegen, sondern das Geld ausgegeben wird (werden muss) und somit direkt in die Wirtschaft in Deutschland zurückfließt (Stichwort: Bezahlkarten).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 11:17
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dabei rechne ich die Posten "Flüchtlingsbezogene Entlastung der Länder und Kommunen" und "Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren" zusammen. Den Posten "Aufnahme Registrierung und Unterbringung im Asylverfahren" rechne ich ebenfalls dazu.
Im Prinzip lässt sich das Ganze wunderbar schönrechnen ganz je nach ideologischem Bedarf und wenn man eine möglichst niedrige Zahl braucht.
Was du da als Quelle anführst, sind lediglich die Leistungen während des laufenden Asylverfahrens nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also Unterkunft, Essen, Heizung und ein paar Sonderleistungen.
Sobald das Verfahren durch ist und die Person anerkannt wird, hört das ja nicht auf, denn dann kommen Bürgergeld, Wohngeld und andere reguläre Transferleistungen dazu d.h. das kommt dann noch on Top.

Und die indirekten Ausgaben, zum Beispiel für die Bekämpfung von Fluchtursachen im Ausland, waren in dieser Rechnung ebenfalls nicht drin.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Auch deutsche Kinder sind alles andere als umsonst.
Der Disclaimer durfte natürlich nicht fehlen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 11:31
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Was du da als Quelle anführst, sind lediglich die Leistungen während des laufenden Asylverfahrens nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, also Unterkunft, Essen, Heizung und ein paar Sonderleistungen.
"Transferleistungen nach Asylverfahren" bezieht sich laut google auf alles, vor allem mögliche Grundsicherung nach Anerkennung (einschl. Wohngeld usw).
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Und die indirekten Ausgaben, zum Beispiel für die Bekämpfung von Fluchtursachen im Ausland, waren in dieser Rechnung ebenfalls nicht drin.
Das sind keine Leistungen für Flüchtlinge. Im Gegenteil wird damit dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen, dass weniger Flüchtlinge in Krisenregionen entstehen sollen. Diesen Posten mit Leistungen an Flüchtlinge in Deutschland zu verrechnen, direkt oder indirekt, ist absurd und zynisch.
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Der Disclaimer durfte natürlich nicht fehlen.
Man muss die jeweiligen Kosten gegenrechen, um zu einer Kosten/Nutzenrechnung zu kommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 11:38
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Diesen Posten mit Leistungen an Flüchtlinge in Deutschland zu verrechnen, direkt oder indirekt, ist absurd und zynisch.
Sag das der Bundeszentrale für Politische Bildung, denn sie hat die "Flüchtursachen" in den Grafiken "Asylbedingte Kosten und Ausgaben" aufgeführt.
Vielleicht habe ich mich auch zu kompliziert ausgedrückt und hätte einfach fragen sollen, wie du deine 1-2% berechnet hast. Einfach 24 Mrd durch 1000Mrd geteilt?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Man muss die jeweiligen Kosten gegenrechen, um zu einer Kosten/Nutzenrechnung zu kommen.
Aber wie kommst du da ausgerechnet auf das Kindergeld als Vergleich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 11:45
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Sag das der Bundeszentrale für Politische Bildung, denn sie hat die "Flüchtursachen" in den Grafiken "Asylbedingte Kosten und Ausgaben" aufgeführt.
Nicht als Leistungen für Flüchtlinge. Darum geht es aber hier.
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Vielleicht habe ich mich auch zu kompliziert ausgedrückt und hätte einfach fragen sollen, wie du deine 1-2% berechnet hast. Einfach 24 Mrd durch 1000Mrd geteilt?
Dreisatz sollte bekannt sein. Entwicklungshilfe bzw. Bekämpfung von Fluchtursachen natürlich rausgerechnet, da dies keine Leistungen an Flüchtlinge in Deutschland sind.
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Aber wie kommst du da ausgerechnet auf das Kindergeld als Vergleich.
Wie oben gesagt, sind es noch mehr Zahlungen. Bis das Kind erwerbstätig ist, bei Flüchtlingen ist das bereits meist nach wenigen Jahren der Fall. Das muss man gegenrechnen, um zu sehen, welche Kategorie von Mensch für den Staat belastender ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 11:58
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Dreisatz sollte bekannt sein. Entwicklungshilfe bzw. Bekämpfung von Fluchtursachen natürlich rausgerechnet, da dies keine Leistungen an Flüchtlinge in Deutschland sind.
Wenn du den Dreisatz beherrscht, kannst du es ja einfach vorrechnen.
Und wenn du Bekämpfung von Fluchtursachen rausrechnest dann bestätigt das ja meine These dass man sich alles irgendwie schönrechnen kann. Steuergelder bleiben es trotzdem.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie oben gesagt, sind es noch mehr Zahlungen. Bis das Kind erwerbstätig ist, bei Flüchtlingen ist das bereits meist nach wenigen Jahren der Fall. Das muss man gegenrechnen, um zu sehen, welche Kategorie von Mensch für den Staat belastender ist.
Die Formulierung muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:05
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Und wenn du Bekämpfung von Fluchtursachen rausrechnest dann bestätigt das ja meine These dass man sich alles irgendwie schönrechnen kann.
Das ist keine "These", das ist absurd, Bekämpfung von Fluchtursachen (z.B. Unterstützung der Ukraine gegen Putin) mit Leistungen an Flüchtlingen in Deutschland gleichzusetzen. Dabei habe ich noch nicht mal, wie oben angekündigt, mich auf Sozialleistungen beschränkt, sondern alle Leistungen mit eingerechnet.
Zitat von VoussoirVoussoir schrieb:Die Formulierung muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.
Es wird doch ständig hier im Forum versucht, Menschen und ihren wirtschaftlichen Nutzen in diese Kategorien einzuteilen, um speziell gegen Flüchtlinge Stimmung zu machen. Ein stärkeres Wort dafür wollte ich vermeiden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:09
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es wird doch ständig hier im Forum versucht, Menschen und ihren wirtschaftlichen Nutzen in diese Kategorien einzuteilen
Aber genau das hast du ja jetzt selbst gemacht, nur halt genau andersherum in Bezug auf deutsche Kinder. Ich hatte es allgemein kommentiert stehen gelassen aber wenn du es so brühwarm jetzt noch untermauerst...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:16
@Voussoir

Was habe ich gemacht?

Wenn man die Kosten von Flüchtlingen bis zur Erwerbstätigkeit vorrechnen will, braucht man als Vergleichspunkt den Kostenfaktor für den Staat für Nicht-Flüchtlinge bis zum Eintritt der Erwerbstätigkeit.

Steuerein- und ausnahmen richten sich auch nicht nach xenophobischen Aspekten. Diesen Faktor muss man bei der wirtschaftlichen Berechnung raushalten, wenn man Menschen als gleich ansieht (ob das hier im Forum Konsens ist, weiß ich nicht, ich richte mich mal nach dem Grundgesetz)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:23
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn man die Kosten von Flüchtlingen bis zur Erwerbstätigkeit vorrechnen will, braucht man als Vergleichspunkt den Kostenfaktor für den Staat für Nicht-Flüchtlinge bis zum Eintritt der Erwerbstätigkeit.
Es ging im Asylkosten allgemein, oder nicht.

Stattdessen mal schön die Kosten eines deutschen Kindes mit denen eines Flüchtlings vergleichen bis beide endlich reif für den Arbeitsmarkt sind und in diesem Zusammenhang zu sagen, dass ein Flüchtling weniger belastend für den Staat ist....Ein richtig starker, sachlicher Vergleich :Y:

Damit schiebst du das Ganze doch genau in diese Nutzen-Kategorien rein, die du eigentlich kritisierst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:29
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:braucht man als Vergleichspunkt den Kostenfaktor für den Staat für Nicht-Flüchtlinge bis zum Eintritt der Erwerbstätigkeit.
Im Normalfall leben die einheimischen Kinder bei ihren Eltern, die..sofern berufstätig, den Staat kein Geld kosten sondern für Steuereinnahmen sorgen.
Im Normalfall sind die einzigen Kosten die ein einheimisches Kind bis zur Erwerbstätigkeit aufwirft: Kindergeld.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:30
@Voussoir

Ich kritisiere die KostenNutzenRechnung nicht, ich stelle aber fest, dass eure Ansichten grundlegend falsch sind.

Denn durch Asylzuwanderung entsteht erheblicher Nutzen für den Staat, da die meisten nach wenigen Jahren zu Beitragszahlern und Arbeitskräften werden. Und die Kosten zur Anschubfinanzierung vergleichsweise gering sind.

Für Deutschland überlebenswichtig, um den demographischen Wandel auszugleichen.

Wenn man vergleicht, muss der Vergleich passend sein: Kosten vor Aufnahme der Erwerbstätigkeit für Flüchtlinge und Nichtflüchtlinge.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:32
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Im Normalfall sind die einzigen Kosten die ein einheimisches Kind bis zur Erwerbstätigkeit aufwirft: Kindergeld.
:D Ernsthaft? Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Schule, Studium/Ausbildung, Kinderbetreuung


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:34
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Im Normalfall sind die einzigen Kosten die ein einheimisches Kind bis zur Erwerbstätigkeit aufwirft: Kindergeld.
Das Kindergeld wird bis zu 25 Jahre gezahlt, aber es gibt weitere Kosten: Kinderfreibeträge (steuerliche Mindereinnahmen), ggf. Ehegattensplitting, höhere Beihilfe bei Beamten, Zusatzkosten für Krankenkassen bei Mitversicherung, ggf. zusätzliches Wohngeld. Wie gesagt, Kosten für Ausbildung nicht eingerechnet.

Asylsuchende durchlaufen dagegen nach einigen Monaten das Verfahren, können einer Tätigkeit nachgehen und nach wenigen Jahren tun das die meisten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Kinderfreibetrag, Schule, Studium/Ausbildung, Kinderbetreuung
Trifft die Eltern, Bafög ist nicht umsonst und es gibt Lohn/Ausbildungsvergütung und steht im Bedarfsfall auch einem zugereisten Asylsuchenden zu. Kinderbetreuung ist Privatsache der Eltern.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Asylsuchende durchlaufen dagegen nach einigen Monaten das Verfahren
Kann man nicht pauschalisieren..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.04.2026 um 12:46
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich kritisiere die KostenNutzenRechnung nicht, ich stelle aber fest, dass eure Ansichten grundlegend falsch sind.

Denn durch Asylzuwanderung entsteht erheblicher Nutzen für den Staat, da die meisten nach wenigen Jahren zu Beitragszahlern und Arbeitskräften werden. Und die Kosten zur Anschubfinanzierung vergleichsweise gering sind.
Ok ich verstehe, deutsche Kinder sind langfristig teurer als Flüchtlinge.
Da wir demografische Probleme haben, sollten wir daher verstärkt auf Zuwanderung setzen denn die Fküchtlinge werden ja ohnehin zu netto Beitragszahlern heranwachsen und das Renten- und Sozialsystem langfristig entlasten.

Dann sollte Deutschland ja eigentlich noch viel aggressiver für die Aufnahme von Migranten und Asylbewerbern werben statt die eigene Familienpolitik voranzutreiben, weil hier die Ertragsbilanz ja viel niedriger ist.


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