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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.231 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2026 um 12:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hast du viel zu pauschal ausgedrückt, es passen sich nicht wirklich Alle an (schön wärs)
Ich finde, du unterscheidest überhaupt nicht zwischen verschiedenen Status von Menschen mit Fluchthintergrund. Denn diese müssen erstmal das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen, müssen dann jahrelang zeigen, dass sie Beitragszahler sind und keine Sozialleistungen beziehen, gute Sprachkenntnisse nachweisen und sich zum Grundgesetz bekennen. Die sind also i.d.R. gut integriert. Was übrige Werte und Religion betrifft, so sollte sich der Staat da raushalten. Was du aber meinst, sind erstmal alle, die hier ankommen. Aber die dürfen erst wählen, wenn sie Staatsbürger sind. Somit wird eine Vorauswahl getroffen und die Zahl ist dann zu gering, um die Gesamtpolitik Deutschlands maßgeblich zu beeinflussen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:da wäre ich mir nicht so sicher, dass es nur diese sind, Beweise hast du nicht.
Herkunftsregion: Befragte mit Bezügen zu EU-Ländern (17,6 %) und MENA/Türkei (19,7 %) zeigen geringere Neigungen, die AfD zu wählen. Höhere Werte finden sich bei Personen mit Bezügen zur ehemaligen Sowjetunion (29,2 %). Bei allen drei Gruppen mit MH ist die AfD die Partei mit den niedrigsten Werten. Sie wird damit insgesamt als am wenigsten wählbar erachtet.
Quelle: https://www.dezim-institut.de/presse/wie-waehlen-menschen-mit-migrationshintergrund/

Es geht um allgemeine Tendenzen, nicht um jeden einzelnen Wähler.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Aber aufgrund von Gesetzen verändern
Wie bereits mehrfach gezeigt, ist es tatsächlich nicht möglich, das Existenzminimum einem sich hier aufhaltenden Menschen, ob Deutscher oder nicht, zu versagen. Das Sozialstaatsprinzip Art. 20 GG ist wegen Art. 72 GG nicht veränderbar - auch nicht durch Zweidrittelmehrheit
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:auch einen Umzug in einer Gemeinschaftsunterkunft kann erfolgen, auch die Umstellung auf Sachwerte, Essen wird gestellt und vom Barbezug abgezogen.
Das ist möglich bei abgelehnten Aslybewerbern und wird i.d.R. auch so gehandhabt. Trotzdem muss auch bei den Sachleistungen das AsylbLG gelten, wie das BVerfG wiederholt entscheiden hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2026 um 12:19
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie bereits mehrfach gezeigt, ist es tatsächlich nicht möglich, das Existenzminimum einem sich hier aufhaltenden Menschen, ob Deutscher oder nicht, zu versagen. Das Sozialstaatsprinzip Art. 20 GG ist wegen Art. 72 GG nicht veränderbar - auch nicht durch Zweidrittelmehrheit
Habe ich das irgendwo geschrieben?
Ich habe Folgendes: wie und wo und in welcher Form dein Existenzminimum bekommst, das kann man ändern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2026 um 12:28
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich habe Folgendes: wie und wo und in welcher Form dein Existenzminimum bekommst, das kann man ändern.
Soweit ich jetzt weiß (ohne es erstmal extra nachgeprüft zu haben), geht das nur bei abgelehnten Asylbewerbern. Wer angenommen ist, darf nicht pauschal vom Staat diskriminiert werden und muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet dann aber auch, dass das Jobcenter Grundsicherung zahlen muss, einschl. Wohngeld, genau wie Staatsbürgern, wenn keine anderen Mittel vorhanden sind.


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06.04.2026 um 12:32
@Panaetius
Zuerst gibst hier den großen Aufklärer und dann happert es am Textverständnis.
Ich schrieb: kann man ändern! Du checkst immer noch nicht dass GG Ansprüche unterschiedlichst erfüllen kann.
Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2026 um 13:27
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich schrieb: kann man ändern! Du checkst immer noch nicht dass GG Ansprüche unterschiedlichst erfüllen kann.
Wie gesagt, hat das BverfG wiederholt dagegen entschieden, dies zu ändern - als höchste Instanz.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.
Asylbewerber kommen i.d.R. in Gemeinschaftsunterkünfte. Wer angenommen ist, kann dann aber in der zugewiesenen Gemeinde die Wohnung frei wählen - natürlich im Rahmen des Angemessenen, also ähnlich den deutschen Staatsbürgern, die Grundsicherung erhalten.

MMn kann man dies rechtlich nicht ändern, und zwar hauptsächlich aufgrund von Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz - keine Benachteiligung wegen Herkunft o.Ä.) sowie Art. 15 Richtlinie 2013/33/EU (https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Gesetzestexte/Aenderungs_AufnahmeRL.pdf) = Zugang zum Arbeitsmarkt, daraus folgt Grundsicherung als Gegenleistung)

Sowie bereits durch die GFK Art. 24
Artikel 24
Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem
Gebiet aufhalten, dieselbe Behandlung gewähren wie ihren Staatsangehörigen
, wenn es
sich um folgende Angelegenheiten handelt:
a) Lohn einschließlich Familienbeihilfen, wenn diese einen Teil des Arbeitsentgelts
bilden, Arbeitszeit, Überstunden, bezahlter Urlaub, Einschränkungen der
Heimarbeit, Mindestalter für die Beschäftigung, Lehrzeit und Berufsausbildung,
Arbeit von Frauen und Jugendlichen und der Genuss der durch Tarifverträge
gebotenen Vergünstigungen, soweit alle diese Fragen durch das geltende Recht
geregelt sind oder in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden fallen;
b) Soziale Sicherheit (gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Arbeitsunfälle, der
Berufskrankheiten, der Mutterschaft, der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit, des
Alters und des Todes, der Arbeitslosigkeit, des Familienunterhalts sowie jedes
anderen Wagnisses, das nach dem im betreffenden Land geltenden Recht durch
ein System der sozialen Sicherheit gedeckt wird) vorbehaltlich
Quelle: https://www.refworld.org/themes/custom/unhcr_rw/pdf-js/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.refworld.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2024-01%2Fgerman.pdf

Das würde also grundlgende Änderungen voraussetzen, insbes. Aufkündigung der GFK. Änderung von Art. 3 GG wäre theoretisch möglich (mit Zweidrittelmehrheit), aber gerade bei dem Gleichheitsgrundsatz würde die EU einschreiten bzw. Deutschland müsste zuerst raus aus der EU.


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06.04.2026 um 16:04
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer angenommen ist, kann dann aber in der zugewiesenen Gemeinde die Wohnung frei wählen - natürlich im Rahmen des Angemessenen, also ähnlich den deutschen Staatsbürgern, die Grundsicherung erhalten.

MMn kann man dies rechtlich nicht ändern, und zwar hauptsächlich aufgrund von Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz - keine Benachteiligung wegen Herkunft o.Ä.) sowie Art. 15 Richtlinie 2013/33/EU
Artikel 24
Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem
Gebiet aufhalten, dieselbe Behandlung gewähren wie ihren Staatsangehörigen
Quelle: https://www.refworld.org/themes/custom/unhcr_rw/pdf-js/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.refworld.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2024-01%2Fgerman.pdf

Bei all dem gehts um Gleichbehandlung von Asylbewerbern gegenüber Einheimischen.
Und natürlich kann dieser Gleichbehandlungsgrundsatz nicht geändert werden.

Was jedoch mMn @ApexOne meinte:
Das was als Grundsicherung gezahlt wird ( als Sachleistungen oder Geld) und die Bedingungen für die Zahlung könnten eines Tages - für ALLE Grundsicherungsbezieher - geändert werden, egal ob sie schon immer hier wohnten oder nicht.

Und dann könnte vielleicht eines Tages sowas dabei raus kommen (und als "noch Existenzminimum" gelten):
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:dass man GG Ansprüche unterschiedlichst erfüllen kann.
Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.
Das gilt dann wie gesagt, nicht nur für Asylbewerber, sondern für Alle.


Das hier war der Ausgangspunkt:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dahingehend vielleicht gemeint, dass z.B. gefordert wird, die Grundsicherung abzusenken
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die neu Eingebürgerten wählen dann CxU, vielleicht kommt die FDP wieder zurück. Aber auch die Grundsicherimg lässt sich nicht beliebig absenken, ohne das GG abzuschaffen
Also denke ich, diese Aussage ist richtig:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:wie und wo und in welcher Form dein Existenzminimum bekommst, das kann man ändern.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.04.2026 um 21:19
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das was als Grundsicherung gezahlt wird ( als Sachleistungen oder Geld) und die Bedingungen für die Zahlung könnten eines Tages - für ALLE Grundsicherungsbezieher - geändert werden, egal ob sie schon immer hier wohnten oder nicht.
Ich glaube nicht, dass man Bedürftige in Deutschland in Gemeinschaftsunterkünften unterbringen kann. Wenn jemand z.B. wegen Krankheit nicht arbeiten kann und Kinder hat (oder auch nicht), kann man sie oder ihn nicht zwingen in einem Wohncontainer sich eine Matratze in einem Gemeinschaftsraum zu teilen. Zugleich sind die Kosten in den Gemeinschaftsunterkünften geringer, das BVerfG dürfte also was dagegen haben, die Grundsicherung mit den Leistungen nach dem AsylbLG gleichzusetzen. Die deutsche Bevölkerung würde es auch als unfair empfinden, wenn jeder, der hier herkommt, ohne einne Asylgrund zu haben, das gleich bekommt, wie sie selbst in einer Notsituation.

@ApexOne hatte ausdrücklich von "Asylbewerbern" gesprochen, die Leistungen unter den normlen Bedingungen für Grundsicherung erhalten sollten:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.
Das ist völlig ungenau, denn für Asylbewerber gilt dies ohnehin - die wohnen i.d.R. in Gemeinschaftsunterkünften. Aber für anerkannte Asylbewerber gilt der Gleichheitsgrundsatz.


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07.04.2026 um 04:26
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn jemand z.B. wegen Krankheit nicht arbeiten kann
Dann ist es nicht in Grundsicherung.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Kinder hat
Kein Hinderungsgrund für Gemeinschaftsunterkunft.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:(oder auch nicht)
Erst recht kein Hinderungsgrund.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Zugleich sind die Kosten in den Gemeinschaftsunterkünften geringer, das BVerfG dürfte also was dagegen haben, die Grundsicherung mit den Leistungen nach dem AsylbLG gleichzusetzen
Die Kosten der Unterbringung sind unterschiedlich im ganzen Land, flippt jetzt das BVerfG aus? Müsste es im Dorf soviel zahlen wie in München?
Komm, lass das.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die deutsche Bevölkerung würde es auch als unfair empfinden, wenn jeder, der hier herkommt, ohne einne Asylgrund zu haben, das gleich bekommt, wie sie selbst in einer Notsituation.
Wenn ich mir Berichte anschaue das Flüchtling in Hotels mit Putzservice und Essen wohnen...80€/Tag...dann bin ich mir sicher dass die einheimische Bevölkerung unzufrieden sind (hier leben nicht nur Deutsche die ordentlich zahlen, wirst dein Grund haben warum Du Ausländer auslässt).

So, aber insgesamt, was ist deine Botschaft außer das nichts geht weil Konvention, Gesetze, Gerichte?
In der ganzen EU um uns herum, in der ganzen Welt schieben Unterzeichner der GFK Illegale ab, Leistungen werden nicht wie in DE bezahlt oder werden nach unten angepasst, wie geht so was? Alles Diktaturen ohne Menschenrechte über Nacht?
Nachdem die Politik und Behörden schlafen fehlt keiner der sagt: alles richtig so.


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07.04.2026 um 08:42
@ApexOne

Okay, du möchtest also, dass deutsche Staatsbürger - und selbst alleinerziehende Frauen mit Kindern - die unverschuldet arbeitslos werden, in Turnhallen auf Matratzen zusammen mit vielen anderen schlafen müssen, obwohl z.B. die negativen Folgen für Kinder, die dann auch zur Schule gehen und ihre Hausaufgaben erledigen müssten, offenkundig sind, diese also von Anfang an keine Chance haben und die Gesellschaft dann die Langzeitfolgen tragen müsste.

Und doch, unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen längerer oder chronischer Krankheit, auch psychisch, kommt vergleichsweise häufig vor. Krankengeld ist nur für den Übergang gedacht, und Erwerbsminderungsrente hätte was Endgültiges und würde eine spätere Arbeitsaufnahme bei Besserung verhindern. Daher ist es oft schwierig, Langzeitarbeitslose zu vermitteln.

Aber die Gründung der BRD beruhte auf dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 GG sieht u.a. das Recht auf Freiheit und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit vor. Liegt auch daran, dass man die Lagerbedingungen für Menschen während der NS-Zeit für die Zukunft verhindern wollte.

Die Regeln für Wohngeld kann man ja schnell googeln: der Wohnraum muss angemessen sein, meist kann man in der bisherigen Wohnung erstmal bleiben, ggf. kann dann nach einem Jahr eine kleinere Wohnung verlangt werden. Für anerkannte Flüchtlinge gilt das insofern nicht, da sie einer bestimmten Gemeinde zugewiesen werden.

Zumindest für Westeuropa wäre mir jetzt nicht bekannt, das ein Land für Staatsbürger Wohngeld (für eine eigene Wohnung) pauschal verweigert, vielleicht kennst du ein Beispiel?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.04.2026 um 09:23
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Okay, du möchtest also, dass
Ich liebe das©
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:dass deutsche Staatsbürger - und selbst alleinerziehende Frauen mit Kindern - die unverschuldet arbeitslos werden, in Turnhallen auf Matratzen zusammen mit vielen anderen schlafen müssen, obwohl z.B. die negativen Folgen für Kinder, die dann auch zur Schule gehen und ihre Hausaufgaben erledigen müssten, offenkundig sind, diese also von Anfang an keine Chance haben und die Gesellschaft dann die Langzeitfolgen tragen müsste.
Eigentlich möchte ich dass Leute die Jahrzehnte im System bezahlt haben bevorzugt werden und nicht mit unbekannten Einwanderer aus anderen Ländern konkurrieren.
Schutz erhalten ist das Eine, sich Einbringen und quasi Zurückzahlen ist das Andere.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und doch, unverschuldete Arbeitslosigkeit wegen längerer oder chronischer Krankheit, auch psychisch, kommt vergleichsweise häufig vor. Krankengeld ist nur für den Übergang gedacht, und Erwerbsminderungsrente hätte was Endgültiges und würde eine spätere Arbeitsaufnahme bei Besserung verhindern. Daher ist es oft schwierig, Langzeitarbeitslose zu vermitteln.
Echte Kranke haben in der Grundsicherung nichts zu suchen, da gibt es andere SGBs.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Aber die Gründung der BRD beruhte auf dem Sozialstaatsprinzip und Art. 2 GG sieht u.a. das Recht auf Freiheit und freie Entfaltung seiner Persönlichkeit vor.
Und was steht da noch drin, warum lässt Du das außer acht?
soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html

Ansonsten kann Deutschland weiter die Schiene fahren "is so, kann man nicht ändern" aber wenn die Kommunen pleite sind werden wir sehen wie es dann mit der Unterbringung weiter geht. Zwangseinquartierung ? Enteignungen von zu großen Wohnungen? Viel Spass.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.04.2026 um 09:33
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Eigentlich möchte ich dass Leute die Jahrzehnte im System bezahlt haben bevorzugt werden und nicht mit unbekannten Einwanderer aus anderen Ländern konkurrieren.
Fände ich auch besser, daher sollte die Grundsicherung mMn nicht weiter gekürzt werden, und das Recht auf eine eigene Wohnung sollte es auch geben. Für Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber gilt dies natürlich nicht. Bei anerkannten Flüchtlingen gilt aufgrund des oben erwähnten geltenden Rechts grundsätzlich das gleich wie für Staatsbürger - kann man im Einzelfall als ungerecht sehen, aber auf längere Sicht lassen sich diese Menschen einfacher integrieren und sie kommen dann in Arbeit - das sollte das Hauptziel sein. Jedenfalls wäre eine Aufkündigung der allermeisten internationalen Abkommen bestimmt nichts, was sich positiv rechnet - im Gegenteil kann man allein am UK sein, wie negativ sich eine vergleichsweise harmlose Maßnahmen wie der Brexit auswirkt.

Was den Kostenfaktor angeht, so habe ich oben bereits vorgerechnet, dass angesichts des demographischen Wandels Zuwanderung auch von Flüchtlingen mittelfristig keinen Nachteil darstellt. Wenn sich andernfalls die Bevölkerung ca. alle dreißig Jahre halbiert, stellt sich auch das Problem der Wohnungsknappheit nicht, zumal der Haupthinderungsgrund beim Wohnungsneubau der Fachkräftemangel ist und gerade deshalb die Eingliederung in den Arbeitsmarkt für alle die beste Lösung ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.04.2026 um 10:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:und das Recht auf eine eigene Wohnung sollte es auch geben.
Falsch, es gibt das Recht auf Übernahme der Kosten der Unterbringung (kdU).
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:aber auf längere Sicht lassen sich diese Menschen einfacher integrieren und sie kommen dann in Arbeit - das sollte das Hauptziel sein.
Die letzten 11 Jahre in dieser Hinsicht waren mehr als enttäuschend.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Jedenfalls wäre eine Aufkündigung der allermeisten internationalen Abkommen bestimmt nichts, was sich positiv rechnet
Spekulation.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was den Kostenfaktor angeht, so habe ich oben bereits vorgerechnet, dass angesichts des demographischen Wandels Zuwanderung auch von Flüchtlingen mittelfristig keinen Nachteil darstellt.
Soll ich es rechnen...aber moment mal, es gibt ja keine genaue Zahlen? Und dieses "sie geben das Geld aus" bringt nichts, finanziell wäre es besser wenn der Staat dieses Geld gar nicht eintreibt.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:der Haupthinderungsgrund beim Wohnungsneubau der Fachkräftemangel
Jetzt hast Du mir ein Lächeln im Gesicht gezaubert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.04.2026 um 11:03
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Falsch, es gibt das Recht auf Übernahme der Kosten der Unterbringung (kdU).
Das bedeutet bei Staatsbürgern aber nicht, dass das Arbeitsamt statt der eigenen angemessen Wohnung auf Gemeinschaftsnutzung einer Turnhalle bestehen kann.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Die letzten 11 Jahre in dieser Hinsicht waren mehr als enttäuschend.
Wieso, die meisten sind doch in Arbeit
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Soll ich es rechnen...aber moment mal, es gibt ja keine genaue Zahlen? Und dieses "sie geben das Geld aus" bringt nichts, finanziell wäre es besser wenn der Staat dieses Geld gar nicht eintreibt.
Ich hatte oben den Zeit-Rechner verlinkt: 350.000 Zuwanderer im Jahr oder Rentenalter auf 72 erhöhen.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Jetzt hast Du mir ein Lächeln im Gesicht gezaubert.
Fachkräfte-Notstand: Baubranche besonders betroffen

Mehr als 41.000 Fachkräfte fehlen im Baugewerbe – der zweitgrößte Engpass aller Branchen. Besonders kritisch ist die Lage bei Elektrikern, bei Kfz-Mechatroniker sowie in der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Quelle: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/fachkraefte-notstand-baubranche-besonders-betroffen-370790/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.04.2026 um 12:30
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wieso, die meisten sind doch in Arbeit
Kannst du da eine Quelle benennen?
Irgendwie widersprichst du dir. Wohnungsbau geht aufgrund Fachkräftemangel nicht voran, aber auf der anderen Seite sind alle in Arbeit? Was denn nun?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.04.2026 um 12:38
Zitat von socialmesocialme schrieb:Kannst du da eine Quelle benennen?
Hatte ich ja schon: Beitrag von Panaetius (Seite 2.752)
Zitat von socialmesocialme schrieb:Irgendwie widersprichst du dir. Wohnungsbau geht aufgrund Fachkräftemangel nicht voran, aber auf der anderen Seite sind alle in Arbeit? Was denn nun?
Bei der demografischen Situation, dass sich die Bevölkerung - ohne Zuzug - ca. alle 30 Jahr halbiert, hat man jedenfalls auf allen Ebenen den worst case - außer bei dem Wohungangebot.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.04.2026 um 04:26
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das bedeutet bei Staatsbürgern aber nicht, dass das Arbeitsamt statt der eigenen angemessen Wohnung auf Gemeinschaftsnutzung einer Turnhalle bestehen kann.
Das bedeutet die Kommune übernimmt Kosten bis zur einer Höhe - wenn weiterhin keine Wohnungen gebaut werden und die vorhandenen so besetzt werden wie sie werden, gibt es keine mehr zu der Miete die die Kommune zahlt....dann nimmst was da ist.
Das Arbeitsamt übernimmt gar keine Kosten der Unterkunft, somit kommen wir zum nächsten Punkt: die Kommune/Gemeinde finanziert das der Grundsteuer, das bedeutet je mehr Grundsicherungsempfänger in einer Gemeinde, umso höher die Belastung für die Bewohner im Eigentum UND Miete - das vollkommend kranke Politik.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wieso, die meisten sind doch in Arbeit
Die "meisten" ist das versprochene heilige Land rein goar nix:
Nettosteuerzahler spielen eine Rolle...tja und nicht mal die, die ganze statistische Gruppe muss im Schnitt Nettosteuerzahler sein.
Erst dann wäre es wurst wieviel davon nicht arbeiten.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Ich hatte oben den Zeit-Rechner verlinkt: 350.000 Zuwanderer im Jahr oder Rentenalter auf 72 erhöhen.
Siehe Beitrag oben...was ist wenn die 350.000 Zuwanderer im Schnitt keine Nettosteuerzahler sind? Rentenalter auf 78 damit man auch für die noch zahlt?
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Bei der demografischen Situation, dass sich die Bevölkerung - ohne Zuzug - ca. alle 30 Jahr halbiert, hat man jedenfalls auf allen Ebenen den worst case - außer bei dem Wohungangebot.
Bei der aktuellen Politik und Auswirkungen lieber Pille nehmen als zum Hungerlohn bis 80 schuften.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.04.2026 um 10:30
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das bedeutet die Kommune übernimmt Kosten bis zur einer Höhe - wenn weiterhin keine Wohnungen gebaut werden und die vorhandenen so besetzt werden wie sie werden, gibt es keine mehr zu der Miete die die Kommune zahlt....dann nimmst was da ist.
Die Kommune ist nur zuständig für die Erstaufnahmeeinrichtung, bekommt aber Ausgleichszahlungen vom Bund. Erstaufnahmeeinrichtungen sind i.d.R. kein Wohnraum, mit dem die deutsche Bevölkerung in Konkurrenz steht. Sondern das sind große Flüchtlingsheime z.B. in Turnhallen. Konflikte können sich daraus ergeben, wenn die Turnhalle nicht mehr von der Schule genutzt werden kann.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Das Arbeitsamt übernimmt gar keine Kosten der Unterkunft, somit kommen wir zum nächsten Punkt: die Kommune/Gemeinde finanziert das der Grundsteuer, das bedeutet je mehr Grundsicherungsempfänger in einer Gemeinde, umso höher die Belastung für die Bewohner im Eigentum UND Miete - das vollkommend kranke Politik.
Die Grundsicherung kommt vom Arbeitsamt und das Geld vom Arbeitsamt kommt vom Bund. Man bekommt Grundsicherung nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Das gilt also für anerkannte Flüchtlinge (Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte). Die Geflüchteten werden zwar einer Gemeinde nach einem Schlüssel der Steuereinnahmen zugewiesen, damit die Verteilung gerecht erfolgt. Sie suchen sich aber auf dem privaten Wohnungsmarkt innerhalb der Gemeinde "angemessenen" Wohnraum, das Wohngeld kommt vom Arbeitsamt. Wieso ist die Belastung für Nicht-Flüchtlinge höher? Deutsche Bevölkerung wird am Wohungsmarkt praktisch immer bevorzugt. Nur wer seine Wohnung nicht kompetitiv vermieten kann, weil Staatsbürger kein Interesse haben, vermietet - bevor die Mieteinnahmen ausbleiben - an Flüchtlinge (machen wir uns nichts vor).
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Siehe Beitrag oben...was ist wenn die 350.000 Zuwanderer im Schnitt keine Nettosteuerzahler sind? Rentenalter auf 78 damit man auch für die noch zahlt?
Was verstehst du unter Nettosteuerzahler?

Siehe Beitrag oben: 90% der Menschen mit Fluchthintergrund (zum Vergleich 92% der deutschen Staatsbürger) in Beschäftigung gehen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, zahlen also in die Versorgungssyteme ein, aus denen dann die Renten bezahlt werden.

Die Höhe der Sozialleistungen (meist für die neu Ankommenden) ist mit ca. 1% des Steuervolumens zu gering, um eine Rolle zu spielen - und müsste zudem mit den Ausgaben für die hier geborenen Nicht-Flüchtlinge bzw. Staatsbürger gegengerechnet werden. Was ist teurer, für einen hier geborenen Staatsbürger bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld und weitere indirekte Leistungen, wie KiTa-Plätze und Steuerfreibeträge für die Eltern, zu zahlen, oder ein paar Jahre für einen Flüchtling Grundsicherung?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Bei der aktuellen Politik und Auswirkungen lieber Pille nehmen als zum Hungerlohn bis 80 schuften.
Was du tust, ist natürlich deine Sache, aber wie willst du die Auswirkungen kennen, wenn du oben sagst, dass du keine Zahlen hast?

Bekannt ist dir aber, dass erstmals seit der Flüchtlingskrise von 2015 die Zahl der Einzahlenden in die Rentensyteme sich wieder den Rentenempfängern angenähert hat, nachdem seit Ende der Nachkriegszeit diese Schere immer weiter auseinander gegangen war?
Seit 2015 ist das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, das zuvor seit Jahren sank, stattdessen zuletzt besser geworden. Es kommen freilich nicht mehr 5 arbeitende Menschen auf einen Rentner, wie es 1965 der Fall war. Doch die Quote wuchs von 2,05 auf 2,13 – und zwar durch Zuwanderung. Das mildert die kulturellen Herausforderungen, die durch Zuwanderung für die deutsche Bevölkerung entstehen, nicht. Doch aus ökonomischer Perspektive hat Angela Merkel für ihre Zuwanderungspolitik keine Vorwürfe verdient.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schneller-schlau/aera-merkel-wie-fluechtlinge-der-deutschen-rente-geholfen-haben-17545191.html

Die FAZ ist ja nicht gerade für linksideologische Beiträge bekannt...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.04.2026 um 11:43
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Bekannt ist dir aber, dass erstmals seit der Flüchtlingskrise von 2015 die Zahl der Einzahlenden in die Rentensyteme sich wieder den Rentenempfängern angenähert hat, nachdem seit Ende der Nachkriegszeit diese Schere immer weiter auseinander gegangen war?
Seit 2015 ist das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, das zuvor seit Jahren sank, stattdessen zuletzt besser geworden. Es kommen freilich nicht mehr 5 arbeitende Menschen auf einen Rentner, wie es 1965 der Fall war. Doch die Quote wuchs von 2,05 auf 2,13 – und zwar durch Zuwanderung. Das mildert die kulturellen Herausforderungen, die durch Zuwanderung für die deutsche Bevölkerung entstehen, nicht. Doch aus ökonomischer Perspektive hat Angela Merkel für ihre Zuwanderungspolitik keine Vorwürfe verdient.
Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/schneller-schlau/aera-merkel-wie-fluechtlinge-der-deutschen-rente-geholfen-haben-17545191.html

Die FAZ ist ja nicht gerade für linksideologische Beiträge
Die Quote ist doch, tut mir leid für den Ausdruck, wirklich lächerlich. Im Vergleich dazu , wieviel die Unterbringung, der Unterhalt usw. Den Steuerzahler tatsächlich kostet. Das ist im Übrigen das, was die Menschen ärgert. Man möchte auf Biegen und Brechen etwas als positiv verkaufen, was so nicht ist.

Zudem werden immer weniger Fachkräfte benötigt werden, da die KI einfache Tätigkeiten ersetzen wird.


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08.04.2026 um 11:59
Zitat von socialmesocialme schrieb:Die Quote ist doch, tut mir leid für den Ausdruck, wirklich lächerlich.
Wie bitte? Für dich macht es keinen Unterschied, ob die Zahl der Beitragszahler im Vergleich zu den Rentenempfängern alle 30 Jahre halbiert (ohne Zuwanderung) oder ob sie leicht steigt, was wirtschaftlich der Idealfall ist (so seit der Flüchtlingskrise von 2015)?

Also ob die wegbrechenden Beitragszahler durch die niedrige Geburtenquote notwendigerweise durch eine Erhöhung des Renteineintrittsalters, das dramatisch über dem dem der steigenden Lebenserwartung liegt, ausgeglichen werden muss?
Zitat von socialmesocialme schrieb:Im Vergleich dazu , wieviel die Unterbringung, der Unterhalt usw. Den Steuerzahler tatsächlich kostet. Das ist im Übrigen das, was die Menschen ärgert. Man möchte auf Biegen und Brechen etwas als positiv verkaufen, was so nicht ist.
Kostet 1% der gezahlten Steuern.

Was ist denn deiner Meinung nach besser, 1% weniger Steuern zahlen oder bis 75 arbeiten - wobei Folgegenerationen dann tatsächlich die o.g. Ü80-Rente erreichen dürften?

Und außerdem kosten hier Geborene die nächsten zwei bis drei Jahrzehnte dem Staat auch jede Menge Geld - nach der Logik braucht der Staat nur Ausgaben zu reduzieren - d.h. Schulen abschaffen, Geburtskliniken, KiTas. Sind alles Kosten.
Zitat von socialmesocialme schrieb:Zudem werden immer weniger Fachkräfte benötigt werden, da die KI einfache Tätigkeiten ersetzen wird.
Betrifft vor allem Programmierer. Flüchltlinge arbeiten natürlich in verschiedenen Berufsfeldern, aber typisch sind Tätigkeiten ohne viel Textverständnis. Einen Landschaftsgärtner kann man nicht durch KI ersetzen. Die KI wird eher für Staatsbürger eine Konkurrenz sein. Problem bei der KI ist, dass sie keine Sozialbeiträge zahlt für die Arbeit, die sie verrichtet. Sie wird also nicht die Rentenbeiträge für später abwerfen.


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08.04.2026 um 12:24
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Was ist denn deiner Meinung nach besser, 1% weniger Steuern zahlen oder bis 75 arbeiten - wobei Folgegenerationen dann tatsächlich die o.g. Ü80-Rente erreichen dürften?
Ich denke dass die Rente grundsätzlich reformiert werden muss. So wie bisher ist sie nicht mehr tragbar. Wie soll das denn auch auf die schnelle funktionieren, was Jahrzehntelang versäumt wurde.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Flüchltlinge arbeiten natürlich in verschiedenen Berufsfeldern, aber typisch sind Tätigkeiten ohne viel Textverständnis. Ein
Ich denke dass viele einfache Tätigkeiten wie z b. Reinigungsarbeiten, Pflegearbeiten, Servicearbeiten von Robots übernommen werden können. Optimus gen 3 von musk kommt demnächst raus, welcher auch filigrane arbeiten übernehmen kann.


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