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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.138 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hast du viel zu pauschal ausgedrückt, es passen sich nicht wirklich Alle an (schön wärs)
Ich finde, du unterscheidest überhaupt nicht zwischen verschiedenen Status von Menschen mit Fluchthintergrund. Denn diese müssen erstmal das Asylverfahren erfolgreich durchlaufen, müssen dann jahrelang zeigen, dass sie Beitragszahler sind und keine Sozialleistungen beziehen, gute Sprachkenntnisse nachweisen und sich zum Grundgesetz bekennen. Die sind also i.d.R. gut integriert. Was übrige Werte und Religion betrifft, so sollte sich der Staat da raushalten. Was du aber meinst, sind erstmal alle, die hier ankommen. Aber die dürfen erst wählen, wenn sie Staatsbürger sind. Somit wird eine Vorauswahl getroffen und die Zahl ist dann zu gering, um die Gesamtpolitik Deutschlands maßgeblich zu beeinflussen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:da wäre ich mir nicht so sicher, dass es nur diese sind, Beweise hast du nicht.
Herkunftsregion: Befragte mit Bezügen zu EU-Ländern (17,6 %) und MENA/Türkei (19,7 %) zeigen geringere Neigungen, die AfD zu wählen. Höhere Werte finden sich bei Personen mit Bezügen zur ehemaligen Sowjetunion (29,2 %). Bei allen drei Gruppen mit MH ist die AfD die Partei mit den niedrigsten Werten. Sie wird damit insgesamt als am wenigsten wählbar erachtet.
Quelle: https://www.dezim-institut.de/presse/wie-waehlen-menschen-mit-migrationshintergrund/

Es geht um allgemeine Tendenzen, nicht um jeden einzelnen Wähler.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Aber aufgrund von Gesetzen verändern
Wie bereits mehrfach gezeigt, ist es tatsächlich nicht möglich, das Existenzminimum einem sich hier aufhaltenden Menschen, ob Deutscher oder nicht, zu versagen. Das Sozialstaatsprinzip Art. 20 GG ist wegen Art. 72 GG nicht veränderbar - auch nicht durch Zweidrittelmehrheit
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:auch einen Umzug in einer Gemeinschaftsunterkunft kann erfolgen, auch die Umstellung auf Sachwerte, Essen wird gestellt und vom Barbezug abgezogen.
Das ist möglich bei abgelehnten Aslybewerbern und wird i.d.R. auch so gehandhabt. Trotzdem muss auch bei den Sachleistungen das AsylbLG gelten, wie das BVerfG wiederholt entscheiden hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:19
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wie bereits mehrfach gezeigt, ist es tatsächlich nicht möglich, das Existenzminimum einem sich hier aufhaltenden Menschen, ob Deutscher oder nicht, zu versagen. Das Sozialstaatsprinzip Art. 20 GG ist wegen Art. 72 GG nicht veränderbar - auch nicht durch Zweidrittelmehrheit
Habe ich das irgendwo geschrieben?
Ich habe Folgendes: wie und wo und in welcher Form dein Existenzminimum bekommst, das kann man ändern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:28
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich habe Folgendes: wie und wo und in welcher Form dein Existenzminimum bekommst, das kann man ändern.
Soweit ich jetzt weiß (ohne es erstmal extra nachgeprüft zu haben), geht das nur bei abgelehnten Asylbewerbern. Wer angenommen ist, darf nicht pauschal vom Staat diskriminiert werden und muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das bedeutet dann aber auch, dass das Jobcenter Grundsicherung zahlen muss, einschl. Wohngeld, genau wie Staatsbürgern, wenn keine anderen Mittel vorhanden sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:32
@Panaetius
Zuerst gibst hier den großen Aufklärer und dann happert es am Textverständnis.
Ich schrieb: kann man ändern! Du checkst immer noch nicht dass GG Ansprüche unterschiedlichst erfüllen kann.
Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 13:27
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich schrieb: kann man ändern! Du checkst immer noch nicht dass GG Ansprüche unterschiedlichst erfüllen kann.
Wie gesagt, hat das BverfG wiederholt dagegen entschieden, dies zu ändern - als höchste Instanz.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.
Asylbewerber kommen i.d.R. in Gemeinschaftsunterkünfte. Wer angenommen ist, kann dann aber in der zugewiesenen Gemeinde die Wohnung frei wählen - natürlich im Rahmen des Angemessenen, also ähnlich den deutschen Staatsbürgern, die Grundsicherung erhalten.

MMn kann man dies rechtlich nicht ändern, und zwar hauptsächlich aufgrund von Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz - keine Benachteiligung wegen Herkunft o.Ä.) sowie Art. 15 Richtlinie 2013/33/EU (https://www.asyl.net/fileadmin/user_upload/Gesetzestexte/Aenderungs_AufnahmeRL.pdf) = Zugang zum Arbeitsmarkt, daraus folgt Grundsicherung als Gegenleistung)

Sowie bereits durch die GFK Art. 24
Artikel 24
Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem
Gebiet aufhalten, dieselbe Behandlung gewähren wie ihren Staatsangehörigen
, wenn es
sich um folgende Angelegenheiten handelt:
a) Lohn einschließlich Familienbeihilfen, wenn diese einen Teil des Arbeitsentgelts
bilden, Arbeitszeit, Überstunden, bezahlter Urlaub, Einschränkungen der
Heimarbeit, Mindestalter für die Beschäftigung, Lehrzeit und Berufsausbildung,
Arbeit von Frauen und Jugendlichen und der Genuss der durch Tarifverträge
gebotenen Vergünstigungen, soweit alle diese Fragen durch das geltende Recht
geregelt sind oder in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden fallen;
b) Soziale Sicherheit (gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Arbeitsunfälle, der
Berufskrankheiten, der Mutterschaft, der Krankheit, der Arbeitsunfähigkeit, des
Alters und des Todes, der Arbeitslosigkeit, des Familienunterhalts sowie jedes
anderen Wagnisses, das nach dem im betreffenden Land geltenden Recht durch
ein System der sozialen Sicherheit gedeckt wird) vorbehaltlich
Quelle: https://www.refworld.org/themes/custom/unhcr_rw/pdf-js/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.refworld.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2024-01%2Fgerman.pdf

Das würde also grundlgende Änderungen voraussetzen, insbes. Aufkündigung der GFK. Änderung von Art. 3 GG wäre theoretisch möglich (mit Zweidrittelmehrheit), aber gerade bei dem Gleichheitsgrundsatz würde die EU einschreiten bzw. Deutschland müsste zuerst raus aus der EU.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:04
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wer angenommen ist, kann dann aber in der zugewiesenen Gemeinde die Wohnung frei wählen - natürlich im Rahmen des Angemessenen, also ähnlich den deutschen Staatsbürgern, die Grundsicherung erhalten.

MMn kann man dies rechtlich nicht ändern, und zwar hauptsächlich aufgrund von Art. 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz - keine Benachteiligung wegen Herkunft o.Ä.) sowie Art. 15 Richtlinie 2013/33/EU
Artikel 24
Arbeitsrecht und soziale Sicherheit
1. Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in ihrem
Gebiet aufhalten, dieselbe Behandlung gewähren wie ihren Staatsangehörigen
Quelle: https://www.refworld.org/themes/custom/unhcr_rw/pdf-js/viewer.html?file=https%3A%2F%2Fwww.refworld.org%2Fsites%2Fdefault%2Ffiles%2F2024-01%2Fgerman.pdf

Bei all dem gehts um Gleichbehandlung von Asylbewerbern gegenüber Einheimischen.
Und natürlich kann dieser Gleichbehandlungsgrundsatz nicht geändert werden.

Was jedoch mMn @ApexOne meinte:
Das was als Grundsicherung gezahlt wird ( als Sachleistungen oder Geld) und die Bedingungen für die Zahlung könnten eines Tages - für ALLE Grundsicherungsbezieher - geändert werden, egal ob sie schon immer hier wohnten oder nicht.

Und dann könnte vielleicht eines Tages sowas dabei raus kommen (und als "noch Existenzminimum" gelten):
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:dass man GG Ansprüche unterschiedlichst erfüllen kann.
Es wird der Tag kommen wo ein Asylbewerber schon erklären können muss warum er eine Wohnung in Köln, Berlin, Munchen braucht und nicht woanders wo es ein Viertel kostet.
Das gilt dann wie gesagt, nicht nur für Asylbewerber, sondern für Alle.


Das hier war der Ausgangspunkt:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:dahingehend vielleicht gemeint, dass z.B. gefordert wird, die Grundsicherung abzusenken
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die neu Eingebürgerten wählen dann CxU, vielleicht kommt die FDP wieder zurück. Aber auch die Grundsicherimg lässt sich nicht beliebig absenken, ohne das GG abzuschaffen
Also denke ich, diese Aussage ist richtig:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:wie und wo und in welcher Form dein Existenzminimum bekommst, das kann man ändern.



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