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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.347 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 09:08
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Profitieren kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: Vorteile haben.
Und welche Vorteile haben wir die den Ausdruck
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:profitiert wirtschaftlich am meisten von der EU
rechtfertigen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 09:32
@behind_eyes

Ist das eine ernsthafte Frage?

Die Zahlungen in den Kohäsionsfond sind absolut unbedeutend.

Da gibt es so viele Studien zu, dass man die gar nicht aufzählen kann: https://www.reuters.com/article/business/germany-wealthy-regions-are-biggest-winners-of-eu-single-market-report-idUSKCN1SE085/

Was sind die größten Vorteile? Der europäische Markt ist viel größer als der deutsche Binnenmarkt. Deutschland ist exportorientiert, hat davon also den größten Vorteil. Deutschland braucht Fachkräfte und profitiert am meisten von der EU-Freizügigkeit. Aufgrund des demographischen Wandels könnte Deutschland es sich sonst nicht leisten, Grenzen für Flüchtlinge zu schließen, wie derzeit.

Je größer und wirtschaftlich stärker ein Land in einem Gemeinsamen Markt, desto größer der Profit. Die Kohäsionszahlungen als Ausgleich spielen da prkatisch keine Rolle, fließen ohnehin in europäische Infrastrutkurprojekte u.ä..

Das gilt auch für Exporte in Drittländer, denn durch die gemeinsamen Standards entsteht eine Sogwirkung.

Aber mir ist auch klar, dass es immer Menschen geben wird, die das alles negieren wollen. Man sieht an England, wohin das führt. Dort gibt es seitdem keine stabile Regierung mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 09:51
@Panaetius

Ich will ja auch gar nicht aus der EU raus. Das ist doch Unsinn. Ich will auch nicht anderen aufgrund unserer Netto Zahlungen unseren Willen aufzwingen.

Aber ist es echt zuviel verlangt, dass Deutschland sich als Ziel setzt, wenn es einen Menschen nicht herienlassen will, dass es das auch darf? Das ist eigentlich ein selbstverständliches Recht jeden souveränen Staates.

Es wäre doch ein kluges Ziel, dass jedes EU Land ganz alleine entscheidet, wen es aufnehmen will oder nicht. Und im Rahmen der EU Solidarität sichern wir gemeinsam die Außengrenzen. So wäre es sinnvoll.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 09:52
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist nicht exklusiver Nettozahler, bezogen auf das BIP nicht mal der größte unter den vielen sog. Nettozahlern.
@Panaetius

Wo hast Du denn die alten Zahlen her, Galileo History?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 09:54
@Panaetius
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und danach Anerkennung des Asyls ohne Asylgrund? Oder was meinst du?
Anerkennung oder nicht, das weiss man nie. Aber was folgt denn in aller Regel auf die Nichtanerkennung? Da folgt die Duldung. Ob jemand Asyl erhölt oder nicht, hat nur relativ selten etwas mit seinem Aufenthalt hier zu tun und hat fast gar nichts damit zu tun, ob er von unserem Sozialsystem versorgt wird oder nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:01
@sacredheart

"Exklusiver" Nettozahler klingt so, als würde Deutschland als einziger in den Kohäsionsfond einzahlen - in Wirklichkeit trifft das auf ca. die Hälfte der Mitglieder zu. Pro Kopf ist Deutschland nicht durchgängig der höchste Beitragszahler, nicht einmal seit dem Brexit (2023 war es z.B. Irland). Ohne sind diese Zahlungen im Promillebereich der Wertschöpfung, also nicht nennenswert.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Aber ist es echt zuviel verlangt, dass Deutschland sich als Ziel setzt, wenn es einen Menschen nicht herienlassen will, dass es das auch darf? Das ist eigentlich ein selbstverständliches Recht jeden souveränen Staates.
Die Genfer Flüchtlingskonvention entstand als Reaktion darauf, dass Deutschland während der NS-Zeit Millionen von Menschen ermordet hat. Seitdem ist es Standard, dass jedes nennenswerte Land der Welt Asylrecht grundsätzlich gewährt - das heißt auf Antrag hin - wenn in dem Land gestellt - den Asylgrund prüft und dann entscheidet (ggf. auch ablehnt - aber hier gelten internationale Reglen z.B. für subsidiär Schutzberberechtigte aus Kriegsregionen).

Bei der Frage, wen man reinlässt, ist Deutschland völlig souverän - Ausnahme wäre allenfalls die Personfreizügigkeit innerhalb der EU.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und im Rahmen der EU Solidarität sichern wir gemeinsam die Außengrenzen. So wäre es sinnvoll.
Klappt nicht, da es z.B. konkurriende Werte gibt, wie Seenotrettung. Die Einreisen sind immer illegal. Man kann aber um Europa mit all seinen Inseln keine Mauer bauen. Auch das funktioniert nicht - sieht man an den USA.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:02
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Der europäische Markt ist viel größer als der deutsche Binnenmarkt. Deutschland ist exportorientiert, hat davon also den größten Vorteil.
EU ist für eine Zollunion nicht notwendig. Darauf kann man sich auch so einigen.

Naja, wenigsten ist jetzt klar wir auch unter Berücksichtigung des BIP der größte Nettozahler sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:04
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:EU ist für eine Zollunion nicht notwendig. Darauf kann man sich auch so einigen.
Das hieße dann ja, dass das Land mit den geringsten Standards - das ist nunmal gerade nicht Deutschland - am meisten profitierte.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Naja, wenigsten ist jetzt klar wir auch unter Berücksichtigung des BIP der größte Nettozahler sind.
Stimmt so auch nicht, höchtens bezogen auf einzelne Jahre. Und wegen der derzeitigen Stagnation wird sich das bald auch wieder ändern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:05
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ob jemand Asyl erhölt oder nicht, hat nur relativ selten etwas mit seinem Aufenthalt hier zu tun und hat fast gar nichts damit zu tun, ob er von unserem Sozialsystem versorgt wird oder nicht.
Meinst du nicht, es ergibt einen Unterschied, ob jemand im Flüchtlingsheim auf Sachleistungen lebt oder Zugang hat zum Arbeitsmarkt und damit auch zu Grundsicherung und Wohngeld?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:16
@Panaetius

Natürlich ist das ein UNterschied, aber es bleibt die Gemeinsamkeit: er ist hier. Ein abschlägiger Bescheid sollte eben auch zur Ausreise führen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:19
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Stimmt so auch nicht
Deine Aussage war "wir sind nicht der größte Nettozahler nach BIP".
Richtig müsste es heißen "Wir waren mal nicht der größte Nettoateuerzahler nach BIP".
Dein Beleg ist von 2014.
Mein Beleg ist von 2024.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:22
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich ist das ein UNterschied, aber es bleibt die Gemeinsamkeit: er ist hier. Ein abschlägiger Bescheid sollte eben auch zur Ausreise führen.
So ist es das geltende Recht. Weder die EU noch die UN noch die nationalen Gesetze in Deutschland schreiben was anderes vor, im Gegenteil.

@behind_eyes

Es ging mir um den Begriff "exklusiver Nettozahler" - dieser bedeutete, dass Deutschland exklusiv Nettozahler ist (= sonst niemand).

Bereits für 2023 stimmt aber auch "größter Nettozahler" nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:31
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Je größer und wirtschaftlich stärker ein Land in einem Gemeinsamen Markt, desto größer der Profit. Die Kohäsionszahlungen als Ausgleich spielen da prkatisch keine Rolle, fließen ohnehin in europäische Infrastrutkurprojekte u.ä..
Kann es aber auch passieren, dass das Geld Deutschlands an die EU in einer Art und Weise in ein anderes EU-Land fließt, so dass dieses für die in der Wirtschaft agierenden Unternehmen profitabler erscheint als Deutschland. Als führen diese Zahlungen vielleicht auch dazu, dass unsere Unternehmen damit drohen abzuwandern? oder sind das im Allgemeinen andere geförderte Bereiche?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:36
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Es ging mir um den Begriff "exklusiver Nettozahler" - dieser bedeutete, dass Deutschland exklusiv Nettozahler ist (= sonst niemand).
Ich bezog mich auf den Zusatz um den es dir ging.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Deutschland ist nicht exklusiver Nettozahler, bezogen auf das BIP nicht mal der größte unter den vielen sog. Nettozahlern.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:38
@RayWonders

Eigentlich nicht, bei den Kohäsionszahlungen geht es z.B. um Radwege, klimafreundliche Infrastruktur, wie Straßenbahnen, oder touristische Ziele. Ein großer Posten sind die Forschungsprogramme - gerade diese sind überaus sinnvoll, Forschung entsteht meist nicht national. Aus Deutschland kommen zu wenig Anträge, da die nationalen Programme eher bessere Erfolgsaussichten haben - auch aber auch weil die Beratung dazu nicht gut funktioniert.

@behind_eyes

Was soll das jetzt bringen: es geht um wenige Euro pro Jahr und weder für das Jahr 2023 noch für die Zeit vor dem Brexit trifft die Aussage zu, dass Deutschland der größte Nettozahler sei. "Exklusiver" Nettozahler stimmt schon gar nicht. Im Kontext hatte ich mich auf die prae-Brexit-Zahlen bezogen.


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