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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.357 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:41
Zitat von RayWondersRayWonders schrieb:das stimmt so pauschal ja nicht. man kann einen richterlichen Beschluss anfordern der das dann erlaubt.. dann muss man den eben vor dem Erstbesuch schon machen.. theoretisch möglich..
@RayWonders

Können und Tun sind ja oft nicht das Gleiche.

Und angekündigt werden die Abschiebungen weiterhin, so dass es superleicht ist, sich dem zu entziehen, ggf sogar weiter als ins Nachbarzimmer.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Das stimmt doch schon mal überhaupt nicht. Hier mal ein Beispiel noch von 2024. Da geht es um Pakts mit den besonders wichtigen Maghreb-Staaten:
Da geht es um Migranten, die von Subsahara Afrika nach Nordafrika gekommen sind. Das hat nichts mit besseren Rücknahmeabkommen zu tun.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:45
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Können und Tun sind ja oft nicht das Gleiche.
Die Frage wäre für mich eher, was für Gründe muss man dem Richter vorlegen damit dieser das erlaubt. Einmaliges Nichtauffinden schon Grund genug?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und angekündigt werden die Abschiebungen weiterhin, so dass es superleicht ist, sich dem zu entziehen
ist das eigentlich gesetzlich so vorgeschrieben oder einfach nur generelles Vorgehen ohne politische Grundlage?

sollte man ändern da bin ich deiner Ansicht!

EDIT: andererseits macht es auch Sinn anzukündigen, das erspart einiges an Arbeitszeit der Beamten? weil so kann die Person anwesend sein und nicht gerade beim Einkaufen und der Einsatz der Truppe zum Abtransportieren des Migranten konnte deswegen nicht stattfinden. ist ja kein böser Grund einkaufen gewesen zu sein? so müsste man dann vielleicht 10x hinfahren und schauen ob jemand da ist und derjenige sitzt vielleicht bloß im Park und enstpannt sich, ist ja auch nix Verbotenes?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:51
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und angekündigt werden die Abschiebungen weiterhin,
äh ja, denn manch reisen dann ja auch freiwillig aus. Passiert das nicht, darf der genaue Termin, wann die Abschiebung dann tatsächlich erfolgt, gar nicht genannt werden. Per Gesetz. Also was schreibst Du da eigentlich? Keine Ahnung von den Gesetzen?
Oder es extra etwas ungenauer ausgedrückt, damit der Eindruck entsteht, dass der tatsächliche Abschiebungstermin genannt würde?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:56
@sacredheart

Oben ging es dir darum, dass auch weniger hierherkommen, aber natürlich gibt es auch Beispiele, dass Deutschland und die EU viel Druck bei Rückführungen macht
2016 wurde ein Rücknahmeabkommen zwischen der EU und Afghanistan beschlossen. Laut afghanischer Regierung ein Giftbecher, den man schlucken müsse, da die EU-Staaten die Zahlung der Entwicklungshilfe von der Kooperationsbereitschaft in dieser Frage abhängig machen.
Quelle: https://www.medico.de/und-jetzt-17110

Seit 2023 ist dafür ein Sonderbevollmächtigter exklusiv zuständig:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bevollmaechtigter-migration-2161708


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 12:33
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:dass Deutschland und die EU viel Druck bei Rückführungen macht
Quark, echt.
2016 wurde ein Rücknahmeabkommen zwischen der EU und Afghanistan beschlossen.
Quelle: https://www.medico.de/und-jetzt-17110
Vor Taliban.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Seit 2023 ist dafür ein Sonderbevollmächtigter exklusiv zuständig:
Am 6 Mai 2025 ausgeschieden. Die Position wurde im gleich Zug abgeschafft.

Also, soviel Druck wie ein Wattebausch.

*würde es Dir was ausmachen deine Quellen selbst zu prüfen?


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