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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 15:17
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und vernünftige Menschen wollen auch, das vollziehbar Ausreisepflichtige auch wirklich ausreisen.
Es hat in der Politik bislang niemand Vorschläge gemacht, von denen ich mir vorstellen könnte, dass sie im Rahmen des Rechtsstaats machbar seien und die Abschiebungsquote signifikant erhöhten. Damit meine ich alle Parteien.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 15:34
@Panaetius

Dann mache ich gerne wleche, wie auch weiter oben schon:

Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man wirtschaftlichen Druck auf Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger macht und Entwicklungszusammenarbeit, Visa Erteilung etc daran koppelt.

Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man geplante Abschiebungen nicht ankündigt.

Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn nach einer Zusage eines zuständigen EU Staates nicht einfach mal 2 Jahre tatenlos vergehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 16:11
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man wirtschaftlichen Druck auf Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger macht und Entwicklungszusammenarbeit, Visa Erteilung etc daran koppelt.
Das wird doch längst gemacht. Es gibt sogar dubiose Deals mit den Taliban usw. Ändert nichts daran, dass die Herkunft zuerst nachgewiesen worden sein muss. Das ist so wie zu sagen, dass man Putin nur mal verhandeln sollte.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man geplante Abschiebungen nicht ankündigt.
Das ist nicht das Problem, wenn die Abschiebung vollstreckbar ist, wird bereits im Rahmen des Rechtsstaats maxima robust vorgegangen. Und dann besteht auch die Möglichkeit zur Haft usw.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn nach einer Zusage eines zuständigen EU Staates nicht einfach mal 2 Jahre tatenlos vergehen.
Weiß ich jetzt nicht, was du meinst - wahrscheinlich wieder ein ausgesuchter Einzelfall von überforderten Behörden mit Skandalcharakter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 19:19
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Weiß ich jetzt nicht, was du meinst - wahrscheinlich wieder ein ausgesuchter Einzelfall von überforderten Behörden mit Skandalcharakter.
Ja zum Beispiel die Mörder von Lina K und der Terrormörder von Solingen, bei denen die mögliche Überstellung verpennt wurde, entweder aus Dummheit, aus Faulheit, wegen unpraktikabler Regelungen oder aus ideologischer Verblendung, was davon genau, weiss ich nicht.

Das ist ein body count von 4 Toten und 8 Schwerverletzten.

Ist das nicht Skandal genug? Wenn nicht, dann nenn mir doch bitte eine akzeptable Opferzahl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 19:25
Der deutsche Staat macht wieder das er am besten kann! Nichts ausser 100% Versagen!
Wer am 12. Juni genau hinhörte, konnte bereits leise Zweifel vernehmen. An diesem Tag trat das neue gemeinsame europäische Asylsystem GEAS in Kraft, auf das die EU-Staaten mehr als zehn Jahre hingearbeitet hatten. Es sei ein „großer Meilenstein“ auf dem Weg zu einem funktionierenden europäischen Migrationssystem, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) damals.

Doch in einem Nebensatz dämpfte er zugleich die Erwartungen: Es werde womöglich nicht alles vom ersten Tag an „hundertprozentig funktionieren“. Dobrindt sollte recht behalten. Vielleicht sogar mehr recht, als ihm lieb sein dürfte.
...
Auch mehr als 100 Tage später noch kämpft das neue System mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten. Wie sehr, zeigen neue Zahlen der Bundespolizei und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie legen nahe, dass ausgerechnet bei zwei zentralen Versprechen der Reform, der Registrierung von Migranten und ihrer Rückführung in die zuständigen EU-Staaten, vieles weiter hakt. Denn eigentlich soll jeder Zuwanderer, der irregulär in die EU einreist, möglichst rasch registriert werden. Nur so lässt sich später nachvollziehen, welcher Mitgliedstaat für sein Asylverfahren zuständig ist. Doch die Zahlen lassen nicht erwarten, dass das bereits passiert.
...
Wie ein Sprecher des BAMF mitteilte, wurden in den Monaten Juli und August insgesamt 9077 „Neuzugänge“ ins Asylsystem verzeichnet – bei 7041 von ihnen lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein anderer Mitgliedstaat für ihr Verfahren verantwortlich sein könnte. Entsprechende Einträge in der europäischen Migrationsdatenbank Eurodac fehlten. In Deutschland wird ihr Verfahren nun als Erstantrag geführt. Dabei dürften viele von ihnen auf ihrer Reise nach Deutschland bereits andere EU-Staaten durchquert haben.
...
Überstellungen laufen schleppend

Klar ist aber: Wenn GEAS funktionieren soll, muss die Zahl der Registrierungen in den kommenden Monaten spürbar steigen. Das zweite Problem betrifft die Überstellungen. Eigentlich sieht EU-Recht vor, dass der Asylantrag von Migranten nur in einem Mitgliedstaat bearbeitet wird. Zuständig ist in der Regel das Land, in dem der Zuwanderer erstmals europäischen Boden betreten hat. Kommt das BAMF zu dem Schluss, dass ein anderes Land zuständig ist, etwa weil doch ein Eurodac-Treffer vorliegt, leitet es ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein. Am Ende steht eine Überstellungsentscheidung. Nur: Sie werden bislang lediglich schleppend umgesetzt.
Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6ab6185124c8e458512f7e51/asyl-trotz-reform-gelangen-tausende-neuzugaenge-illegal-nach-deutschland.html

Eine echte Lachnummer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 20:30
bei 7041 von ihnen lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein anderer Mitgliedstaat für ihr Verfahren verantwortlich sein könnte.
Wieso sind die Zahlen denn falsch? Wir hatten oben gesehen, dass die gesetzliche Lage (bes. Dublin III) so ist, dass das Land, wo der Asylantrag gestellt wird, zuständig ist, ein Transit durch Drittländer spielt dabei keine Rolle, solange die Einreise unmittelbar erfolgt, und kein längerer Aufenthalt dazwischen liegt.

@sacredheart

Bei dem Solingen Attentäter lag ein Versäumnis der Unterkunft vor.
Diese Abwesenheit meldete die Einrichtungsleitung der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld jedoch weisungswidrig nicht weiter, obwohl sie mehr als drei Tage angedauert hatte.
Quelle: Wikipedia: Messeranschlag in Solingen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 10:25
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die Einreise ist tatsächlich nicht erlaubt
die Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze ist rechtswidrig. Das wurde gerichtlich festgestellt. Und da es hier um Asyl geht, beziehe ich mich darauf. Wer also ohne Papiere einreist und einen Asylantrag stellt, der ist zwar irregulär eingereist, hat dann aber regulären Aufenthalt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 10:53
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze ist rechtswidrig. Das wurde gerichtlich festgestellt. Und da es hier um Asyl geht, beziehe ich mich darauf. Wer also ohne Papiere einreist und einen Asylantrag stellt, der ist zwar irregulär eingereist, hat dann aber regulären Aufenthalt.
Das wäre also ein wichtiger Ansatz Gesetze zu ändern. Es ist doch völlig widersinning, wenn Deutschland das nicht dürfte, schließlich kommt jeder Einzelne aus einem sicheren Drittstaat und abgesehen von denen aus der Schweiz auch noch aus einem EU Land.

Allerdings ist das ja nur ein kleiner Teil der Asylbewerber. Wer erstmals im Inland nicht direkt an der Grenze aufgegriffen wird, beim dem wissen wir zumindest nicht, aus welchem sicheren Drittstaat er genau eingereist ist, da würde die Sache komplexer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 11:03
@sacredheart
auch dann muss ja erst einmal festgestellt werden, welches Land zuständig ist, ob woanders schon ein Antrag gestellt wurde etc
außerdem wird hier vergessen, dass "Papiere" zu haben ja nicht ausreichend ist. Es geht ja für die reguläre Einreise um Visa, Reisepass besitzen, mit dem die Visafreie Einreise erlaubt ist usw.
"Nur" Papiere reichen ja auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 11:32
Laut Dublin-Verordnung ist der Staat, den die flüchtende Person zuerst betritt, für das Asylverfahren zuständig. Reisen Geflüchtete in ein anderes EU-Land weiter, können sie in das Land zurückgeschoben werden, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben. Die Dublin-Verordnung gilt für alle EU-Länder sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz. Sie wurde 2003 erstmals beschlossen und immer wieder reformiert. Aktuell ist die dritte Fassung in Kraft.
Quelle: https://weiterdenken.de/de/2020/10/21/dublin-iii-verordnung

Wer also nicht per Flieger gekommen ist und keinen Weitsprung von mehreren 100ten Kilometern machen kann, der kann schwer hier als erstes registriert werden, es ist physikalisch nicht möglich das dies stattgefunden hat.
Da hat der Asylbegehrende entweder seine Ankunft im europäischen Land verheimlicht oder das europäische Land hat ihn einfach durchgewunken


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 12:43
@Tussinelda

Meinst du das hier:
Die Zurückweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist rechtswidrig. Das hat das Berliner Verwaltungsgerichts in einer Eilentscheidung festgestellt.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/zurueckweisung-grenze-rechtswidrig-100.html

Da ginge es allerdings um: hinter der Grenze. Das ist natürlich auch richtig - wobei sich die Frage nach dem unmittelbar grenznahen Raum stellte.

Vor der Grenze darf man ablehnen. Das gilt in erster Linie für Flug- oder Schiffreisende. An der Schengen-Binnengrenze ist es komplizierter, grundsätzlich aber möglich (gerade aktuell bzw. seit der Merzregierung wird in größerem Umfang kontrolliert).

@behind_eyes

Naja "weiterdenken" ist jetzt vielleicht nicht die seriöseste Quelle und oben habe ich zitiert, was tatsächlich nach Dublin III (sowie auch grundsätzlich völkerrechtlich) gilt. Demnach sollten Asylbewerber sich zwar nach der Einreise in Europa möglichst melden, haben aber auch keine Nachteile, wenn sie sie unmittlbar weiterreisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 13:27
@Panaetius
Dass Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen rechtswidrig sind, haben zuletzt Urteile sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt.
Quelle: https://mediendienst-integration.de/fluechtlinge/abschiebungen/darf-deutschland-asylsuchende-an-den-grenzen-zurueckweisen/
Direkte Zurückweisungen von Asylsuchenden an EU-Binnengrenzen werden insbesondere von zwei EU-Gesetzen ausgeschlossen:

Nach dem Schengener Grenzkodex (Artikel 23a) können Drittstaatsangehörige, die im Grenzgebiet ohne Aufenthaltsrecht aufgegriffen werden, zwar unmittelbar in den Staat überstellt werden, aus dem sie eingereist sind. Das gilt allerdings explizit nicht für Asylsuchende (Artikel 23a, Abs. 1).
Bei Asylsuchenden, die aus anderen EU-Staaten einreisen, muss außerdem eine Zuständigkeitsprüfung nach der "Dublin-III-Verfahren VO 604/2013 " stattfinden. In diesem Verfahren wird geprüft, ob Deutschland oder ein anderer EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist.
De facto agiert die Bundesregierung damit gegen geltendes EU-Recht. Rechtmäßig kann dies nur im Fall einer Notlage (und wenn die Regelungen selbst keine Vorkehrungen für eine solche Notlage treffen) sein: Nach dem "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) kann ein Mitgliedstaat Teile des EU-Rechts aussetzen (AEUV Artikel 72). Mitgliedstaaten, die sich bisher explizit auf Artikel 72 bezogen haben, mussten dies vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) begründen und die Lage nachweisen. Der EuGH hat allerdings in allen bislang entschiedenen Fällen das Berufen auf eine solchen Notlage für rechtswidrig erklärt.
Quelle: s.o.

aber wenn Du Dich an der Formulierung störst "an Grenze", die benutzen fast alle Medien....


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30.09.2026 um 14:23
Kürzung um 80 Prozent – Regierung will unabhängige Asylberatung drastisch einschränken
...
Es sei vorgesehen, die Beratung „in ihrer bisherigen Form nicht fortzuführen und künftig auf die Personengruppe der Vulnerablen zu beschränken“,
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article6abc97f072f1dd17be2d3a0f/migration-kuerzung-um-80-prozent-regierung-will-unabhaengige-asylberatung-drastisch-einschraenken.html

Sollte das nicht sowieso Standard sein? Was sind denn "unabhängige Beratungen"?


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30.09.2026 um 17:27
@Tussinelda

Die aktuelle Bundesregierung beruht sich ja auf den Notlageartikel 72:
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte erneut, nach dem Urteil des Gerichts an seinem Kurs in der Asylpolitik festhalten zu wollen. An der Praxis, Schutzsuchende an den Grenzen abzuweisen, werde sich "aktuell" nichts ändern. Er sei überzeugt, "dass die Zurückweisungen in Einklang mit dem Recht sind", sagte der CSU-Politiker. Dabei berief er sich erneut auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Diese sogenannte Notlagenklausel erlaubt Ausnahmen, wenn es um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit geht.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/zurueckweisung-grenze-debatte-102.html

Das haben früher auch schon andere Länder gemacht bzw. tun dies aktuell.

Die Praxis ist umstritten, allerdings ging es bei der o.g. Regel um einen Einzelfall.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

30.09.2026 um 21:22
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die aktuelle Bundesregierung beruht sich ja auf den Notlageartikel 72:
ich weiß, nur befinden wir uns in keiner Notlage........


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2026 um 01:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nur befinden wir uns in keiner Notlage.....
also alles paletti bei uns - läuft prima.
... z.B. Wirtschaft, Infrastruktur, Wohnungssektor, Bildung, Gesundheitswesen, Integration, Zulauf zu extremen Parteien usw. - alles keine Notlage - nur ein bissel defizitär, aha.

Erst wenn alles so richtig katastrophal ist und den Bach runter geht, zählt es evtl mal als Notlage?
Dann ist's aber möglicherweise alles zu spät.

Aber ich weiß, Vorbeugung und Weitsicht ist nicht gerade das Steckenpfer die Politik.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2026 um 02:20
@Optimist
Lt dem Artikel beruft sich das Außenministerium ja auf diesen Paragraphen, die sehen (logischerweise) natürlich die Notlage. Wäre ziemlich verantwortungslos, wenn die das nicht merken würden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2026 um 03:10
Zitat von abberlineabberline schrieb:Lt dem Artikel beruft sich das Außenministerium ja auf diesen Paragraphen, die sehen (logischerweise) natürlich die Notlage
ja stimmt 🙂
Ich korrigiere:
Die konservativen Parteien und evtl auch Teile der SPD erkennen die Notlage an, die anderen Parteien eher nicht und manche User wohl auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2026 um 07:14
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Die konservativen Parteien und evtl auch Teile der SPD erkennen die Notlage an, die anderen Parteien eher nicht und manche User wohl auch nicht.
ich korrigiere:
das Verwaltungsgericht Berlin sieht das auch so, nicht nur "andere Parteien und manche user".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

01.10.2026 um 07:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das Verwaltungsgericht Berlin sieht das auch so, nicht nur "andere Parteien und manche user".
Scheinbar kann man unterschiedlicher Meinung sein, im Zweifelsfall müsste man halt das Gesetz so anpassen, dass die jetzige Situation eben unter Notlage fällt. Ist aber Haarspalterei, da sich lt Artikel in der Praxis nichts ändert


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