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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.117 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:17
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und vernünftige Menschen wollen auch, das vollziehbar Ausreisepflichtige auch wirklich ausreisen.
Es hat in der Politik bislang niemand Vorschläge gemacht, von denen ich mir vorstellen könnte, dass sie im Rahmen des Rechtsstaats machbar seien und die Abschiebungsquote signifikant erhöhten. Damit meine ich alle Parteien.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:34
@Panaetius

Dann mache ich gerne wleche, wie auch weiter oben schon:

Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man wirtschaftlichen Druck auf Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger macht und Entwicklungszusammenarbeit, Visa Erteilung etc daran koppelt.

Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man geplante Abschiebungen nicht ankündigt.

Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn nach einer Zusage eines zuständigen EU Staates nicht einfach mal 2 Jahre tatenlos vergehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:11
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man wirtschaftlichen Druck auf Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger macht und Entwicklungszusammenarbeit, Visa Erteilung etc daran koppelt.
Das wird doch längst gemacht. Es gibt sogar dubiose Deals mit den Taliban usw. Ändert nichts daran, dass die Herkunft zuerst nachgewiesen worden sein muss. Das ist so wie zu sagen, dass man Putin nur mal verhandeln sollte.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn man geplante Abschiebungen nicht ankündigt.
Das ist nicht das Problem, wenn die Abschiebung vollstreckbar ist, wird bereits im Rahmen des Rechtsstaats maxima robust vorgegangen. Und dann besteht auch die Möglichkeit zur Haft usw.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich wäre es verfassungskonform, wenn nach einer Zusage eines zuständigen EU Staates nicht einfach mal 2 Jahre tatenlos vergehen.
Weiß ich jetzt nicht, was du meinst - wahrscheinlich wieder ein ausgesuchter Einzelfall von überforderten Behörden mit Skandalcharakter.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 19:19
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Weiß ich jetzt nicht, was du meinst - wahrscheinlich wieder ein ausgesuchter Einzelfall von überforderten Behörden mit Skandalcharakter.
Ja zum Beispiel die Mörder von Lina K und der Terrormörder von Solingen, bei denen die mögliche Überstellung verpennt wurde, entweder aus Dummheit, aus Faulheit, wegen unpraktikabler Regelungen oder aus ideologischer Verblendung, was davon genau, weiss ich nicht.

Das ist ein body count von 4 Toten und 8 Schwerverletzten.

Ist das nicht Skandal genug? Wenn nicht, dann nenn mir doch bitte eine akzeptable Opferzahl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 19:25
Der deutsche Staat macht wieder das er am besten kann! Nichts ausser 100% Versagen!
Wer am 12. Juni genau hinhörte, konnte bereits leise Zweifel vernehmen. An diesem Tag trat das neue gemeinsame europäische Asylsystem GEAS in Kraft, auf das die EU-Staaten mehr als zehn Jahre hingearbeitet hatten. Es sei ein „großer Meilenstein“ auf dem Weg zu einem funktionierenden europäischen Migrationssystem, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) damals.

Doch in einem Nebensatz dämpfte er zugleich die Erwartungen: Es werde womöglich nicht alles vom ersten Tag an „hundertprozentig funktionieren“. Dobrindt sollte recht behalten. Vielleicht sogar mehr recht, als ihm lieb sein dürfte.
...
Auch mehr als 100 Tage später noch kämpft das neue System mit erheblichen Anlaufschwierigkeiten. Wie sehr, zeigen neue Zahlen der Bundespolizei und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie legen nahe, dass ausgerechnet bei zwei zentralen Versprechen der Reform, der Registrierung von Migranten und ihrer Rückführung in die zuständigen EU-Staaten, vieles weiter hakt. Denn eigentlich soll jeder Zuwanderer, der irregulär in die EU einreist, möglichst rasch registriert werden. Nur so lässt sich später nachvollziehen, welcher Mitgliedstaat für sein Asylverfahren zuständig ist. Doch die Zahlen lassen nicht erwarten, dass das bereits passiert.
...
Wie ein Sprecher des BAMF mitteilte, wurden in den Monaten Juli und August insgesamt 9077 „Neuzugänge“ ins Asylsystem verzeichnet – bei 7041 von ihnen lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein anderer Mitgliedstaat für ihr Verfahren verantwortlich sein könnte. Entsprechende Einträge in der europäischen Migrationsdatenbank Eurodac fehlten. In Deutschland wird ihr Verfahren nun als Erstantrag geführt. Dabei dürften viele von ihnen auf ihrer Reise nach Deutschland bereits andere EU-Staaten durchquert haben.
...
Überstellungen laufen schleppend

Klar ist aber: Wenn GEAS funktionieren soll, muss die Zahl der Registrierungen in den kommenden Monaten spürbar steigen. Das zweite Problem betrifft die Überstellungen. Eigentlich sieht EU-Recht vor, dass der Asylantrag von Migranten nur in einem Mitgliedstaat bearbeitet wird. Zuständig ist in der Regel das Land, in dem der Zuwanderer erstmals europäischen Boden betreten hat. Kommt das BAMF zu dem Schluss, dass ein anderes Land zuständig ist, etwa weil doch ein Eurodac-Treffer vorliegt, leitet es ein Zuständigkeitsbestimmungsverfahren ein. Am Ende steht eine Überstellungsentscheidung. Nur: Sie werden bislang lediglich schleppend umgesetzt.
Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article6ab6185124c8e458512f7e51/asyl-trotz-reform-gelangen-tausende-neuzugaenge-illegal-nach-deutschland.html

Eine echte Lachnummer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 20:30
bei 7041 von ihnen lagen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein anderer Mitgliedstaat für ihr Verfahren verantwortlich sein könnte.
Wieso sind die Zahlen denn falsch? Wir hatten oben gesehen, dass die gesetzliche Lage (bes. Dublin III) so ist, dass das Land, wo der Asylantrag gestellt wird, zuständig ist, ein Transit durch Drittländer spielt dabei keine Rolle, solange die Einreise unmittelbar erfolgt, und kein längerer Aufenthalt dazwischen liegt.

@sacredheart

Bei dem Solingen Attentäter lag ein Versäumnis der Unterkunft vor.
Diese Abwesenheit meldete die Einrichtungsleitung der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld jedoch weisungswidrig nicht weiter, obwohl sie mehr als drei Tage angedauert hatte.
Quelle: Wikipedia: Messeranschlag in Solingen


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