sacredheart
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 10:45@Tussinelda
Wie diese Zeitung erfuhr, debattierten darüber vor ein paar Tagen Vertreter von Bund und Ländern. Vor allem die Länder zeigten kein Verständnis für das Bamf. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage erklärte, informiert die Behörde allerdings schon heute die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe – die Länder hätten demnach durchaus etwas mitbekommen können.Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158635196/Bamf-winkt-Fluechtlinge-trotz-gefaelschter-Paesse-durch.html
Mittlerweile hat das Bamf darüber hinaus angeboten, die zuständige Polizeibehörde zu informieren. Ein erster Schritt ist mithin gemacht.
Von einer Pflicht zur Anzeige ist damit allerdings noch keine Rede. Und auch der Asylantrag wird nicht umgehend abgelehnt, wenn ein gefälschter Pass auffliegt.
Im Asylverfahrensgesetz steht zwar: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Das Bamf aber erklärte der „Welt am Sonntag“: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung.

