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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.096 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:45
@Tussinelda
Wie diese Zeitung erfuhr, debattierten darüber vor ein paar Tagen Vertreter von Bund und Ländern. Vor allem die Länder zeigten kein Verständnis für das Bamf. Wie das Bundesinnenministerium auf Nachfrage erklärte, informiert die Behörde allerdings schon heute die zuständigen Ausländerbehörden über gefälschte Pässe – die Länder hätten demnach durchaus etwas mitbekommen können.

Mittlerweile hat das Bamf darüber hinaus angeboten, die zuständige Polizeibehörde zu informieren. Ein erster Schritt ist mithin gemacht.

Von einer Pflicht zur Anzeige ist damit allerdings noch keine Rede. Und auch der Asylantrag wird nicht umgehend abgelehnt, wenn ein gefälschter Pass auffliegt.

Im Asylverfahrensgesetz steht zwar: „Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert.“ Das Bamf aber erklärte der „Welt am Sonntag“: Nachweislich falsche Angaben zur Identität führten nicht automatisch zu einer Ablehnung.
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article158635196/Bamf-winkt-Fluechtlinge-trotz-gefaelschter-Paesse-durch.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:56
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:wie man ein hochwertiges Mobilfunkgerät mit sich bringt
Wieder so ein populsitisches Unsinnsargumemt. Als ob das für Flüchtlinge ein Statussymbol wäre und nicht lebensnotwendig für die Flucht, da man nur so kommunizieren kann.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:aber blöderweise die Papiere vergessen hat.
Es bestreitet niemand, dass im Einzelfall Papiere zurückgehalten werden, um eine Abschiebung zu vermeiden, aber für die meisten Flüchtlinge gilt, dass sie aus Ländern kommen, wo man einen Reisepass gar nicht beantragen kann oder bei der Abholung verhaftet wurde - schließlich sind diese dann doch entweder politisch verfolgt oder kommen aus einem Kriegsgebiet, wo die Infrastruktur gerade zusammenbricht und hunderttausende oder Millionen gleichzeitig fliehen müssen. Wie wären da die Aussichten, wenn alle regulär vorher noch einen Pass beantragten? Eben.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ukrainer haben mit dem Thema Asyl nichts zu tun.
Erstens schrieb ich Flüchtlinge, und selbstverständlich lässt die große Masse der subsidiär Schutzberechtigen, aus Syrien, der Ukraine oder anderswo, den Schutzstatus im Asylverfahren prüfen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 10:59
@sacredheart
Stand 2016? Wen willste denn hier veräppeln?
(2) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt schwer, wenn der Ausländer
Quelle: s.u.
...
8.
in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland
a)
falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels, eines Schengen-Visums, eines Flughafentransitvisums, eines Passersatzes, der Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht oder der Aussetzung der Abschiebung gemacht hat oder
b)
trotz bestehender Rechtspflicht nicht an Maßnahmen der für die Durchführung dieses Gesetzes oder des Schengener Durchführungsübereinkommens zuständigen Behörden mitgewirkt hat, soweit der Ausländer zuvor auf die Rechtsfolgen solcher Handlungen hingewiesen wurde,
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__54.html

und
Asylgesetz (AsylG)
§ 85 Sonstige Straftaten
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 50 Absatz 6 sich nicht unverzüglich zu der angegebenen Stelle begibt,
2.
wiederholt einer Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 oder § 59b Absatz 1 zuwiderhandelt,
3.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 60 Absatz 2 Satz 1 nicht rechtzeitig nachkommt,
4.
entgegen § 61 Absatz 1 eine Erwerbstätigkeit ausübt,
5.
entgegen § 15 Absatz 2 Nummer 1 wider besseres Wissen eine erforderliche Angabe zu seinem Alter, seiner Identität oder seiner Staatsangehörigkeit nicht, nicht richtig oder nicht vollständig macht, soweit nicht die Tat in Absatz 2 mit Strafe bedroht ist oder
6.
entgegen § 15 Absatz 2 Nummer 4 bis 6 einen Pass, Passersatz, erforderliche Urkunden, sonstige Unterlagen oder Datenträger nicht vorlegt, aushändigt oder überlässt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um
1.
die Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder die Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes zu erreichen oder
2.
den Entzug der Anerkennung als Asylberechtigter, der Zuerkennung internationalen Schutzes im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 oder den Widerruf oder die Rücknahme der Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes abzuwenden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__85.html

noch Fragen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:06
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:schließlich sind diese dann doch entweder politisch verfolgt oder kommen aus einem Kriegsgebiet, wo die Infrastruktur gerade zusammenbricht und hunderttausende oder Millionen gleichzeitig fliehen müssen. Wie wären da die Aussichten, wenn alle regulär vorher noch einen Pass beantragten? Eben.
@Panaetius

Die Infrastrukut bricht so stark zusammen, dass man dennoch problemlos an neue Mobilfunkgeräte kommt? Ok.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:noch Fragen?
Na klar, wie viele Menschen sind denn wirklich (abeits des geduldigen Papiers) aufgrund von Passfälschungen abgeschoben worden? Ich denke da zB an Afghanistan mit der extrem geringen Zahl insgesamt Abgeschobener...

Es gibt oft einen Unterschied zwischen 'müsste eigentlich' und 'ist tatsächlich'.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 11:19
@sacredheart
Lenk nicht ab, es ging um die Rechtslage und die habe ich Dir dargelegt. Da musste jetzt nicht rumschwurbeln


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