Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
um 20:28@Panaetius
Das ist schon echter Irrsinn. In anderen Angelegenheiten führen gefälschte Dokumente nie zu einem.positiven Bescheid, wenn man kein Asyl beantragt. Beim Bauantrag oder beim Finanzamt haben gefälschte Unterlagen Konsequenzen, beim Thema Asyl Stand heute aber immer noch nicht.
Was für eine schwachsinnige Regelung. Kann man niemandem erklären.
Das ist schon echter Irrsinn. In anderen Angelegenheiten führen gefälschte Dokumente nie zu einem.positiven Bescheid, wenn man kein Asyl beantragt. Beim Bauantrag oder beim Finanzamt haben gefälschte Unterlagen Konsequenzen, beim Thema Asyl Stand heute aber immer noch nicht.
Was für eine schwachsinnige Regelung. Kann man niemandem erklären.


