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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

55.325 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2026 um 20:28
@Panaetius

Das ist schon echter Irrsinn. In anderen Angelegenheiten führen gefälschte Dokumente nie zu einem.positiven Bescheid, wenn man kein Asyl beantragt. Beim Bauantrag oder beim Finanzamt haben gefälschte Unterlagen Konsequenzen, beim Thema Asyl Stand heute aber immer noch nicht.

Was für eine schwachsinnige Regelung. Kann man niemandem erklären.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2026 um 20:59
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist schon echter Irrsinn. In anderen Angelegenheiten führen gefälschte Dokumente nie zu einem.positiven Bescheid, wenn man kein Asyl beantragt. Beim Bauantrag oder beim Finanzamt haben gefälschte Unterlagen Konsequenzen, beim Thema Asyl Stand heute aber immer noch nicht.

Was für eine schwachsinnige Regelung. Kann man niemandem erklären.
doch, kann man erklären und wurde schon zigfach erklärt. Das kann man nämlich nicht mit einem Bauantrag vergleichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2026 um 21:16
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ja... so lange verweilen sie im Ankerzentrum. Punkt. Das verstößt gegen keine GFK oder gar das GG.
Okay, das ist tatsächlich komplizierter. Aber wenn man sowohl Asylbewerber, die sich weigern, ihre Identität aufzuklären, als auch solche, die aus nachvollziehbarem Grund das nicht unmittelbar können, aber an der Feststellung aktiv mitwirken und einen wahrscheinlich zutreffenden Asylgrund haben, in sozusagen strengere Unterbringungszentren verlegt, würde das gegen die Verhältnismäßigkeit verstoßen.

Die verschiedenen Asylgestze verlangen im Endeffekt nur die aktive Mitwirkung an der Identitätsfestellung, sehen aber keine Nachteile vor, wenn diese (zunächst) nicht glückt.

Außerdem habe ich noch das hier gefunden:
Die Antragsteller können sich im Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats frei bewegen.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02024L1346-20240522

Das wäre in den Ankerzentren insofern nicht gegeben:
Es besteht Residenzpflicht, oft auch „Bleibeverpflichtung“ genannt. Das heißt, dass die Betroffenen das Zentrum zwar jederzeit verlassen dürfen, die zugehörige Stadt bzw. den Landkreis jedoch nur mit Genehmigung
Quelle: Wikipedia: Ankerzentrum

Die Ankerzentren sind für die unmittelbare Abschiebung da, nicht pauschal um Menschen abzuschrecken, die sich aus verschiedenen Gründen nicht ausweisen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2026 um 22:02
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Aber wenn man sowohl Asylbewerber, die sich weigern, ihre Identität aufzuklären
welchen Grund könnte ein Asylbewerber für diese Weigerung haben außer dem, dass er ganz genau weiß, gar keinen Asylgrund zu haben?

Und wenn er keinen hat, ist er - zumindest moralisch gesehen - illegal hier (ich weiß, dass er gesetzlich gesehen nicht illegal ist).
Es ist nicht zu verstehen, dass der Gesetzgeber für solche Leute keine Sanktionen vorgesehen hat, die so jemanden dann motivieren könnten, das Land freiwillig zu verlassen.

Als ein solcher Asylbewerber würde ich zumindest über so ein gutdummes Aufnahmeland einfach nur lachen und wäre natürlich froh, dass ich trotz meines Betruges (denn es geschah ja vorsätzlich, wenn ich genau weiß dass ich gar keinen Asylgrund habe) noch Transferleistungen bekäme.
trotz meines Betruges
ich würde sowas nicht versuchen, hatte mich jetzt nur mal kurz in solch einen Menschen reinversetzt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2026 um 23:09
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ich würde sowas nicht versuchen, hatte mich jetzt nur mal kurz in solch einen Menschen reinversetzt.
Vielleicht kannst du dich auch deshalb nicht hineinversetzen, weil du da, wo du wohnst, nicht um deine Menschenrechte fürchten musst, nicht, im Krieg zu sterben oder verschleppt zu werden oder dich am nächsten Tag nicht mehr ernähren zu können?

Die "Leistungen" nach dem AsylbLG sind ja nicht so üppig: Bett in Gemeinschaftsunterkunft, Nahrung als Sachleistung, Stück Seife, Kleidung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

28.09.2026 um 23:56
Wer kennt sie nicht, durchschnittlich 7kEUR für die Flucht aber am nächsten Tag sich nicht mehr ernähren können.
Ich wäre zufrieden wenn wir denen ein Zuhause bieten die morgen verhungern. Die Realität erscheint mir rein von den Zahlen her anders zu sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 02:58
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich wäre zufrieden wenn wir denen ein Zuhause bieten die morgen verhungern. Die Realität erscheint mir rein von den Zahlen her anders zu sein.
das sehe ich komplett genauso.Ich habe mir schon öfters mal vorgestellt was gewesen wäre wenn ich persönlich selbst bspw. während des 2.WK hierzulande politisch verfolgt worden wäre und um mein Leben hätte bangen müssen.
Ich wäre doch heilfroh gewesen wenn mich ein Land aufgenommen hätte und mir drei warme Mahlzeiten ,Wasser und eine Unterkunft gegeben hätte.
Alles andere hätte ich mir doch (auch aus purer Dankbarkeit dem Land gegenüber) auf Dauer selbst erwirtschaften wollen.

Da geht es gar nicht darum ob die Leistungen für Asylbewerber üppig sind oder nicht sondern ob man überhaupt die wirklich Verfolgten hierhin bekommt oder ob eher die hierhin kommen die nur ins Sozialsystem einwandern wollen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 05:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:doch, kann man erklären und wurde schon zigfach erklärt. Das kann man nämlich nicht mit einem Bauantrag vergleichen.
@Tussinelda

Es gibt keine Erklärung, die ich für stichhaltig ansehen könnte, warum es kein Schwachsinn ist, gefälschte Dokumente zu akzeptieren, sprich beim Kernthema des Antrags Betrug sehenden Auges zuzulassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 06:34
@sacredheart
Mir ist die Ungleichbehandlung auch nicht klar - jedes Vergehen in Sachen Identitätsfälschung wird strengstens verfolgt nur in diesem Fall nicht - es müsste zu sofortigen Inhaftierung und Ausweisung führen.
Ich habe das nicht vergessen:
Bei über 2000 Asylsuchenden konnte das Bundesamt für Migration Passfälschungen erkennen. Eigentlich hätte die Behörde sie anzeigen müssen. Doch sie tat gar nichts. Nun sind die Betrüger im Land.
...
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erstattet nach der Entdeckung von gefälschten Pässen so gut wie nie Anzeige. Das erfuhr die „Welt am Sonntag“ aus Sicherheitskreisen. Konkrete Nachfragen dazu beantwortete das BAMF nicht.
Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article158633882/BAMF-winkt-Fluechtlinge-trotz-gefaelschter-Paesse-durch.html
Zitat von goldenerreitergoldenerreiter schrieb:Ich wäre doch heilfroh gewesen wenn mich ein Land aufgenommen hätte und mir drei warme Mahlzeiten ,Wasser und eine Unterkunft gegeben hätte.
Alles andere hätte ich mir doch (auch aus purer Dankbarkeit dem Land gegenüber) auf Dauer selbst erwirtschaften wollen.

Da geht es gar nicht darum ob die Leistungen für Asylbewerber üppig sind oder nicht sondern ob man überhaupt die wirklich Verfolgten hierhin bekommt oder ob eher die hierhin kommen die nur ins Sozialsystem einwandern wollen.
Nun, hier wird die jetztige Situation besprochen, genauer die Nachteile für das schutzgebende Land...mich hat es zB interessiert in welchem Land der Welt könnte ich unerlaubt über die Grenze gehen, keine oder gefälschte Dokumente vorlegen, in paar Jahren eine bezahlte Wohnung samt freie Krankenversicherung (ohne Eigenanteile) bekommen und wenn es auffliegt, dann bleibe ich trotzdem da.
Kennst Du eins?

*Dass Anspruchberechtigte diesen Schutz bekommen steht nicht zur Diskussion.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 07:28
@sacredheart
es geht darum, dass man trotzdem einen Asylantrag stellen kann und ein normales Verfahren bekommt, im Asylverfahren ändert sich das dann. Man müsste eben die Gesetze kennen oder sich wenigstens daran erinnern, was hier schon zig mal durchgekaut wurde


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 08:35
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich wäre zufrieden wenn wir denen ein Zuhause bieten die morgen verhungern. Die Realität erscheint mir rein von den Zahlen her anders zu sein.
So sollte es ja nicht sein, sondern das wären Wirtschaftsflüchtlinge. Armut ist ja erstmal kein Asylgrund.

@sacredheart

Die gefälschten Dokumente beziehen sich nur auf den Fluchtweg, nicht auf das Asylverfahren. Hier besteht unmittelbar Mitwirkungspflicht. Bei der legalen Einreise würde man aber abgelehnt - das schränkt die Optionen ein.
Zitat von goldenerreitergoldenerreiter schrieb:Alles andere hätte ich mir doch (auch aus purer Dankbarkeit dem Land gegenüber) auf Dauer selbst erwirtschaften wollen.
Es ist eine Unterstellung zu behaupten, dass andere das nicht wollen, aber während des Prüfverfahrens und auch nach der Ablehnung dürfen die Menschen keiner Arbeit nachgehen, da dies für sie größeren Wohlstand bedeutete - im Vergleich zum Bett im Heim plus Sachleistungen, wie Seife.

Und da möchte ich dich sehen, dass du sagst: ok, dann verhungere ich lieber.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 08:43
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wer kennt sie nicht, durchschnittlich 7kEUR für die Flucht aber am nächsten Tag sich nicht mehr ernähren können.
Die Flüchtlinge aus Syrien 2015 haben bestimmt jeder 7k für den Flüxhtlingstreck gezahlt <ironie off>


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29.09.2026 um 08:49
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Und da möchte ich dich sehen, dass du sagst: ok, dann verhungere ich lieber.
von Verhungern oder Hunger leiden war keine Rede von mir denn ich schrieb...
Zitat von goldenerreitergoldenerreiter schrieb:Ich wäre doch heilfroh gewesen wenn mich ein Land aufgenommen hätte und mir drei warme Mahlzeiten ,Wasser und eine Unterkunft gegeben hätte.
also bin ich dafür dass die grundlegenden Dinge auch bereit gestellt werden....aber eben kein Taschengeld oder sonstiges.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 09:04
Zitat von goldenerreitergoldenerreiter schrieb:also bin ich dafür dass die grundlegenden Dinge auch bereit gestellt werden....aber eben kein Taschengeld oder sonstiges.
Die Leistungen nach dem AsylbLG werden i.d.R. als Sachleistungen ausgezahlt. Aus organisatorischen Gründen ist das für dei Kommunen in Einzelfällen nicht immer durchgehend machbar. In dem Fall würde durch Bezahlkarte ein geringes Guthaben bestehen, um Seife oder einfache Schuhe usw. selbst erwerben zu können. Rechtlich wird allerdings davon ausgegangen, dass bei einem sehr langen Aufenthalt, über 3 Jahren, nicht mehr von einem temporären Aufenthalt auszugehen ist. Wenn die Menschen in der Zeit zumindest kooperativ waren, hätten sie also Anspruch auf die Analogleistungen, was dann aber wiederum i.d.R. mit der Erwartung verknüpft ist, dass sie sich schnell selbst versorgen und sie Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Wäre wirtschaftlich auch ungünstig, einerseits Fachkräftemangel zu haben und dringend Beitragszahler zu brauchen, andererseits den Menschen verbieten zu arbeiten und sie statt dessen auszuhalten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 09:36
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ich wäre zufrieden wenn wir denen ein Zuhause bieten die morgen verhungern. Die Realität erscheint mir rein von den Zahlen her anders zu sein.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:So sollte es ja nicht sein, sondern das wären Wirtschaftsflüchtlinge. Armut ist ja erstmal kein Asylgrund.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:oder dich am nächsten Tag nicht mehr ernähren zu können?
Aha.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 09:40
@behind_eyes

Quote mining. Es ist mir klar, dass es Wirtschaftsflüchtlinge gibt und aus diesem Grund (Armut) die Flucht antreten. Ich finde es dann wohlfeil zu sagen, dass man selbst aus diesem Grund nicht fliehen würde - wenn einem selbst in Deutschland zumindest die Grundsicherung zur Verfügung steht.

Mein Zitat war aber:
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Vielleicht kannst du dich auch deshalb nicht hineinversetzen, weil du da, wo du wohnst, nicht um deine Menschenrechte fürchten musst, nicht, im Krieg zu sterben oder verschleppt zu werden oder dich am nächsten Tag nicht mehr ernähren zu können?



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29.09.2026 um 10:02
Ich finde das, nebenbei gesagt, ein typisch rechtspopulistisches, aber unhaltbares Argument, dass Flüchtlinge immer mit Menschenschleppern und hohem Transportaufwand nach Europa kämen, wofür mehrere tausend Euro fällig würden, und deswegen nicht Not leiden könnten.

Erstens stimmt das gar nicht, denn die zahlenmäßig meisten Flüchtlinge sind aus Syrien und der Ukraine, diese haben also keine Menschenschlepper für die Reise über das Mittelmeer in Anspruch genommen, und selbst eine Autofahrt aus der Ukraine kostet (auch jetzt mit den hohen Spritpreisen) keine tausende Euros.

Das also durchschnittliche Beträge für die Flucht in Höhe mehrerer tausend Euro anfielen, ist Unsinn.

Wer das macht, hat i.d.R. einen wichtigen Grund zum fliehen, da man ja sein gesamtes Hab und Gut, Haus usw. verkaufen muss, zudem sein Leben auf der Flucht risikiert. Also i.d.R. Menschenrechtsverletzungen, auch wenn die nicht immer anerkannt werden.

Dass jemand wegen einer akuten Hungerkrise flieht, widerspricht dem aber auch nicht, denn sein Haus kann man zwar verkaufen, aber schlecht essen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 10:07
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht darum, dass man trotzdem einen Asylantrag stellen kann und ein normales Verfahren bekommt, im Asylverfahren ändert sich das dann. Man müsste eben die Gesetze kennen oder sich wenigstens daran erinnern, was hier schon zig mal durchgekaut wurde
@Tussinelda

Wenn es um Menschen, geht, sagen wir mal prominente Dissidenten aus Russland ode dem Iran, die mit gefälschten Dokumenten einreisen, weil sie verfolgt werden und das dann hier beim BAMF offenbaren: Null problemo.

Wenn es aber um Menschen geht, die uns hier gefälschte Dokumente andrehen oder zig Alias Identitäten haben geht es doch ganz offensichltich nur um betrügerische Leistungerschleichung. Sobald die Fälschung festgestellt wird, sollte doch die Prüfung dauerhaft abschlägig beendet sein.

Ich kenne keinen ehrbaren Grund, unserem Amt gefälschte Papiere unterjubeln zu wollen aus einer Kopieranstalt.

Eine andere Rechtslage kann nur eine nicht tolerierbare Rechtslage sein.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Die gefälschten Dokumente beziehen sich nur auf den Fluchtweg, nicht auf das Asylverfahren. Hier besteht unmittelbar Mitwirkungspflicht. Bei der legalen Einreise würde man aber abgelehnt - das schränkt die Optionen ein.
Auf dem Weg sollen sie tun, was sie für richtig halten, wer aber das BAMF verarschen will, dessen Prüfung sollte unmittelbar beendet sein ohne Option hier zu bleiben.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wer kennt sie nicht, durchschnittlich 7kEUR für die Flucht aber am nächsten Tag sich nicht mehr ernähren können.
Ja, das ist schwer erklärba, wie man den Schlepper bezahlen kann, aber kein Geld für Essen hat, wie man ein hochwertiges Mobilfunkgerät mit sich bringt aber blöderweise die Papiere vergessen hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 10:10
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Erstens stimmt das gar nicht, denn die zahlenmäßig meisten Flüchtlinge sind aus Syrien und der Ukraine, diese haben also keine Menschenschlepper für die Reise über das Mittelmeer in Anspruch genommen, und selbst eine Autofahrt aus der Ukraine kostet (auch jetzt mit den hohen Spritpreisen) keine tausende Euros.
@Panaetius

Ukrainer haben mit dem Thema Asyl nichts zu tun. Natürlich kommen die nicht übers Mittelmeer, sondern mit dem Panamera über den Landweg (beim dem Spritverbrauch des turbo GTS und den Spritpreisen können da schon 1000 Euro zusammen kommen), sind aber keine Asylbewerber.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.09.2026 um 10:11
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn es aber um Menschen geht, die uns hier gefälschte Dokumente andrehen oder zig Alias Identitäten haben geht es doch ganz offensichltich nur um betrügerische Leistungerschleichung. Sobald die Fälschung festgestellt wird, sollte doch die Prüfung dauerhaft abschlägig beendet sein.
das ist doch auch so. Und das ist genau mein Punkt. Du verstehst es nur nicht.


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