Tussinelda schrieb:es geht darum, dass man trotzdem einen Asylantrag stellen kann und ein normales Verfahren bekommt, im Asylverfahren ändert sich das dann. Man müsste eben die Gesetze kennen oder sich wenigstens daran erinnern, was hier schon zig mal durchgekaut wurde
@Tussinelda Wenn es um Menschen, geht, sagen wir mal prominente Dissidenten aus Russland ode dem Iran, die mit gefälschten Dokumenten einreisen, weil sie verfolgt werden und das dann hier beim BAMF offenbaren: Null problemo.
Wenn es aber um Menschen geht, die uns hier gefälschte Dokumente andrehen oder zig Alias Identitäten haben geht es doch ganz offensichltich nur um betrügerische Leistungerschleichung. Sobald die Fälschung festgestellt wird, sollte doch die Prüfung dauerhaft abschlägig beendet sein.
Ich kenne keinen ehrbaren Grund, unserem Amt gefälschte Papiere unterjubeln zu wollen aus einer Kopieranstalt.
Eine andere Rechtslage kann nur eine nicht tolerierbare Rechtslage sein.
Panaetius schrieb:Die gefälschten Dokumente beziehen sich nur auf den Fluchtweg, nicht auf das Asylverfahren. Hier besteht unmittelbar Mitwirkungspflicht. Bei der legalen Einreise würde man aber abgelehnt - das schränkt die Optionen ein.
Auf dem Weg sollen sie tun, was sie für richtig halten, wer aber das BAMF verarschen will, dessen Prüfung sollte unmittelbar beendet sein ohne Option hier zu bleiben.
behind_eyes schrieb:Wer kennt sie nicht, durchschnittlich 7kEUR für die Flucht aber am nächsten Tag sich nicht mehr ernähren können.
Ja, das ist schwer erklärba, wie man den Schlepper bezahlen kann, aber kein Geld für Essen hat, wie man ein hochwertiges Mobilfunkgerät mit sich bringt aber blöderweise die Papiere vergessen hat.