Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen hat der Bundespolizei in einem Schreiben mitgeteilt, dass sie Ausreisepflichtige bei Widerstand freilassen könne.
23.08.2024
„Wenn sich der Betroffene weigert, in das Flugzeug zu steigen bzw. auf eine andere Art versucht, sich der Abschiebung zu widersetzen (aktiver/passiver Widerstand), kann dieser auf freien Fuß gesetzt werden und eigenständig zu der ihm zugewiesenen Unterkunft zurückreisen“, heißt es in dem Brief der Landesaufnahmebehörde wörtlich. Über den Brief vom 26. Juli berichtete zunächst BILD.
Nun rudert die Behörde zurück - der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt fordert im Interview bei WELT TV Aufklärung.
https://www.dpolg.de/aktuelles/news/widerstand-ausreisepflichtiger-migranten/Fassen wir zusammen: Passiver Widerstand, sprich due Verbaläußerung, es doof zu finden, abgeschoben zu werden, kann zum Abbruch der Maßnahme und zur Freilassung führen.
Danach kann das Vorgehen wiederholt werden, aber ein dritter Versuch findet nicht statt.
Finde ich super bis dahin, allerdings nur wenn das gleiche Verfahren auch 1:1 bei Steuerzahlungen umgesetzt wird, alleine wegen des Gleichbehandlungsgrunsatzes.
Wer 2x sagt, dass er dagegen ist, wird nicht wieder mit diesem Ansinnen belästigt. Bin dabei.