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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

54.305 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:50
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Na, dann zitier mal das Grundgesetz, wo einer Person, die bereits auf deutschem Gebiet Aslyantrag gestellt hat, bei der Einreise durch die Bundespolizei zurückgewesen werden muss.
@Panaetius
1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Der Mann ist aus einem EU Staat eingereist. Danach hat er einen Asylantrag gestellt, vorher konnte er ja nicht. Also kann er sich nicht auf Asyl berufen. Warum muss man es denn dann noch prüfen? Man kann auch nicht sagen, dass der Absatz zwei da irgendwie uneindeutig in seiner Aussage wäre.

Bei Personen, die plötzlich hier sind, also wo wir nicht wissen, wo sie herkommen, ist das anders. Allerdings wissen wir auch bei denen, dass sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Wir wissen bloß nicht aus welchem. Also ist auch das ein rein formales Problem.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 14:54
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der Mann ist aus einem EU Staat eingereist. Danach hat er einen Asylantrag gestellt, vorher konnte er ja nicht. Also kann er sich nicht auf Asyl berufen. Warum muss man es denn dann noch prüfen? Man kann auch nicht sagen, dass der Absatz zwei da irgendwie uneindeutig in seiner Aussage wäre.
Auch ohne Antrag hätte er Registrierungspflicht in Polen gehabt - EU Aussengrenze!
Aber Pflichten sind nur für Idioten die sich dran halten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:04
@ApexOne

Laut dem Welt-Artikel ist die eidesstattliche Versicherung die Hürde für die Gerichte.

@sacredheart

Die Person, um die es geht, ist nach der eidesstaatlichen Versicherung bereits im Genuss des Asylrechts. Sie braucht sich nach Art. 16a.2 GG nicht mehr darauf berufen. Die Einreise kann jedoch verweigert werden, wenn jemand aus dem Grund, einen solchen Antrag stellen zu wollen, noch einreisen will. So steht es dort in deinem Zitat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:04
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Aber Pflichten sind nur für Idioten die sich dran halten.
@ApexOne

Ich erwarte allerdings von Asylbewerbern nicht unbedingt, dass sie diese Regeln kennen. Ich erwarte aber von Polen und Deutschland, dass sie sie kennen und anwenden. Und dann muss man einen Menschen mit geringen Kenntnissen unserer Rechtslage mit Höflichkeit, aber auch mit Festigkeit darauf hinweisen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:05
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich erwarte aber von Polen und Deutschland, dass sie sie kennen und anwenden. Und dann muss man einen Menschen mit geringen Kenntnissen unserer Rechtslage mit Höflichkeit, aber auch mit Festigkeit darauf hinweisen.
Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, musst du dich beim Gericht darüber beschweren, denn der Mann wurde zurückgewiesen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:47
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Laut der eidesstaatlichen Versicherung hat der Antragsteller den Asylantrag zuvor bereits in Deutschland gestellt,
Hat er gesagt. Und nun? Freifahrtschein?
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Aber Pflichten sind nur für Idioten die sich dran halten.
So kann man es durchaus ausdrücken. Wenn auch flapsig formuliert. Der normale Weg ist vermutlich langwieriger und nicht so sicher.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Wo bleibt denn der Rechtsstaat bei der Kriminalität? Ist das Abteilung Pech gehabt?
Auch das ist ein wichtiger Punkt. Irgendwie funktioniert scheinbar vieles nur in eine Richtung und das gibt zu denken. Samt der Frage, wann man von Seiten der Politik denn endlich mal reagieren will. Weil bislang macht man Politik, die extreme Parteien stark macht. Warum?
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und er kam aus einem sicheren Drittstaat, nämlich Polen. Eigentlich ist damit das Thema durch auch gemäß Grundgesetz.
So scheint "das Thema" in Polen auch gehandhabt zu werden. Oder in Dänemark. Und in Deutschland war ja auch viel angekündigt, nur passiert ist quasi nix bzw lächerlich wenig.

Und was ist mit der Therapien? Wer zahlt die und wird dadurch kein Einheimischer länger auf seine eigene Therapie warten müssen? Wie geht man so lange mit solchen Leuten um? Wer entscheidet, ob jemand gefährlich ist? Wie lange dauert das und was passiert so lange?

Gilt das hier in Deutschland auch?
Während des Verfahrens, das zwischen drei und sieben Tagen dauern soll, soll die Identität der Person geklärt werden. Zudem sollen Sicherheits‑ und Gesundheitschecks durchgeführt werden. Eine wichtige Rolle spielt die Erfassung biometrischer Daten, die in der EU‑Datenbank für Asyl und Migration (EURODAC) gespeichert werden sollen.
Quelle: https://www.wort.lu/international/neue-regeln-in-kraft-was-die-eu-asylreform-bewirken-soll/156849133.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 15:48
Zitat von abberlineabberline schrieb:Hat er gesagt. Und nun? Freifahrtschein?
Eidesstaatliche Versicherung ist rechtlich etwas anderes.
Zitat von abberlineabberline schrieb:So scheint "das Thema" in Polen auch gehandhabt zu werden. Oder in Dänemark.
Hätte ich mal gerne belegt, dass bei der Einreise in Polen oder Dänemark jemand an Eides staat geltend macht, dass er Asyl bereits beantragt hat, dann zurückgewiesen wird und sich einklagt, und was die Gerichte dort dazu sagten.

Von der EU aus kann man in diese Länder sogar ohne Kontrollen einreisen. Ganz im Gegensatz zu Deutschland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:01
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Laut dem Welt-Artikel ist die eidesstattliche Versicherung die Hürde für die Gerichte.
? Also der Herr geht vor Gericht und bringt seine Antragspapiere nicht mit ?
Ich glaube doch so einen Scheiss nicht.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Ich erwarte allerdings von Asylbewerbern nicht unbedingt, dass sie diese Regeln kennen.
Ich schon - ich war in vielen Verhandlungen wo der Richter von jedem erwartet hat dass er die Gesetze einhält, ob er sie kannte oder nicht, das war kein Kriterium....aber der Herr war dann doch so fit um eine Klage einzureichen, dann waren die Feinheiten doch bekannt und wichtig.
Machmal 5000€ Strafe für eine Einreise ohne EURODAC Registrierung, dann spricht sich das rum.
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Eidesstaatliche Versicherung ist rechtlich etwas anderes.
Ja, Ja, ich gebe auch eine ab dass das Finanzamt mir 10 Mio€ schuldet...und nun? (Extrembeispiel ;) )


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:04
@ApexOne

Sagen wir, das Finanzamt schuldete dir dies tatsächlich, wärest du damit einverstanden, dass der Sachverhalt erst gar nicht geprüft wird?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:05
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Sagen wir, das Finanzamt schuldete dir dies tatsächlich, wärest du dann dagegen, dass der Sachverhalt erst gar nicht geprüft wird?
Bleiben wir in dem Extrembeispiel, wieso/was prüfen?? Ich habe die EV abgegeben, ich erwarte eine Direktüberweisung.
Auf dem Niveau bewegen wir uns bei der Top Justiz hier.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:07
@ApexOne

Es war so gemeint, dass du zurückgewiesen wirst. Sagen wir bei der Steuererklärung. Wäre das ok für dich?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:08
@Panaetius
Ok, kommt nicht an, ist nicht schlimm - ich wollte nur sagen dass meine EV, wie in diesem Fall, reichen würde.

Eine Frage finde ich immer noch wichtig: wo sind die Asylpapiere vom Antrag, wozu braucht es die EV?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:11
@ApexOne

Wenn deine EV (= Eidesstaatliche Versicherung) ohne Prüfung zurückgewiesen würde, dann wäre das ok? Mangel an Rechtsstaat würdest du nicht beklagen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:12
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Wenn deine EV (= Eidesstaatliche Versicherung) ohne Prüfung zurückgewiesen würde, dann wäre das ok? Mangel an Rechtsstaat würdest du nicht beklagen?
Über die Einreise sollte man erst sprechen, wenn die Prüfung erfolgt wurde. Und auch dann. Wer zahlt Therapie, wie sind Kapazitäten diesbezüglich etc ? Im Zweifel nicht immer alles glauben, in solchen Fällen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:13
@Panaetius
Ok, Du willst im Beispiel bleiben...ja man muss sie prüfen, aber mir glauben, wie in diesem Fall.

Stört Dich diese Frage? Ich stelle sie Dir zum dritten Mal:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Eine Frage finde ich immer noch wichtig: wo sind die Asylpapiere vom Antrag, wozu braucht es die EV?



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:14
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:ja man muss sie prüfen, aber mir glauben, wie in diesem Fall.
Die Antwort reicht mir. Zum Rechtsstaat habe ich oben schon was geschrieben. Danke.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:17
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Zum Rechtsstaat habe ich oben schon was geschrieben. Danke.
Ach was - dann erkläre doch mal warum im Rechtsstaat eine Aussage reicht zu einem angeblichen Vorgang bei dem es nach den Regeln Dokumente gibt.

Hier, auch vom Rechtsstaat gedeckt: der Herr behauptet das einfach. Keine Registrierung in Polen, uppsy sorry for no sorry, Asylantrag ohne Dokumente.
Ich glaube ihm nicht und das Ganze halte ich für eine Justizfarce.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:21
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:der Herr behauptet das einfach
Nochmals, es liegt eine eidesstattliche Versicherung vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:27
Zitat von PanaetiusPanaetius schrieb:Nochmals, es liegt eine eidesstattliche Versicherung vor.
Ändert nichts an meiner Meinung:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich glaube ihm nicht und das Ganze halte ich für eine Justizfarce.
Keine Papiere, keinen Antrag. Es wäre ein Leichtes fürs BAMF ihm das zu bescheinigen, aber darüber willst Du wahrscheinlich auch nicht diskutieren, Du würdest es nicht aufklären wollen.
Dann würden wir auf einen anderen Pflichtverstoss kommen:
Spätestens 21 Tage nach der Registrierung muss der oder die Antragstellende den Asylantrag persönlich beim Bundesamt einreichen.
...
Die Antragseinreichung erfolgt persönlich bei einer Außenstelle des Bundesamtes, die der für die Aufnahme der antragstellenden Person zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist. Hierfür erhalten die Antragstellenden eine Ladung. Bei diesem Termin wird eine Verfahrensakte angelegt und eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher stehen zur Verfügung. Die Antragstellenden müssen die Gründe und die Umstände für ihren Asylantrag angeben und die ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen und Beweismittel vorlegen.
Und sie da:
Nach dem Einreichen ihres Asylantrags beim Bundesamt erhalten Antragstellende eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung, wenn sie nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels sind und das Bundesamt für die Ausstellung zuständig ist. Diese ersetzt den Ankunftsnachweis, weist sie gegenüber staatlichen Stellen als Asylantragstellende aus und belegt, dass sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/Asyl/Asylverfahren/Antragseinreichung/antragseinreichung-node.html

Es gilt weiterhin:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Aber Pflichten sind nur für Idioten die sich dran halten.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

um 16:28
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ändert nichts an meiner Meinung:
Es geht nicht um deine Meinung, sondern um das Urteil eines deutschen Gerichtes.


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