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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:17
Zitat von canalescanales schrieb:Seit wann sind Grundrechte vom Geschlecht oder vom Alter abhängig?
Bisweilen muss man sich hier wirklich wundern...
Ich finde wir fügen den Heimatländern, allen voran Syrien mit unserer unkonditionalen Asylpolitik einen langfristigen Schaden zu. Denn nur die jungen und starken Männer sind es, die ihr Land aus dem Joch der Islamisten befreien können.

In der Tat kann man sich nur wundern, weshalb dieser einfache Gedanke vielen so schwer fällt.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:17
@Aldaris
@MrUncut
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Der Verteilungsschlüssel bringt nur leider nichts, wenn da kaum jemand mitmachen will. Wie viele Flüchtlinge wurden eigentlich bislang verteilt? Mehr als hundert?
Schauen wir mal ins Jahr 2013 zurück...

[...]Letzter Stand der europäischen Migrations-Politik ist Dublin III, am 26. Juni 2013 auf EU-Ebene verabschiedet. Das Gesetzespaket ist eine graduelle Veränderung zu Dublin II, das im Kern besagt, dass derjenige Mitgliedstaat für die Versorgung eines Flüchtlings und das Asylverfahren zuständig ist, über den der Asylsuchende in die EU eingereist ist. Damit wird den Ländern an den Südgrenzen der EU, wie Malta, Griechenland, Spanien und Italien, die größte Verantwortung für das gemeinsame Asylsystem aufgebürdet.
Deutschland nutzt die Regelung, weil es von einem Kranz von EU-Ländern umgeben ist, den sogenannten Drittstaaten. Es überrascht kaum, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu Dublin III, das vor der Sommerpause verabschiedet wurde, alle Forderungen des Europaparlaments und der Kommission nach einem Solidaritätsmechanismus rundweg abgeblockt hat.

"Selbstverständlich" würden die bestehenden Regeln zur Aufnahme von Flüchtlingen unverändert bleiben. So sagte es Innenminister Friedrich jetzt nach der Flüchtlingskatastrophe vor Lampedusa. Und obwohl dort gerade mehr als 300 Menschen gestorben waren, beklagte Friedrich sogleich den vermeintlich wachsenden Sozialhilfe-Missbrauch durch Migranten aus Rumänien und Bulgarien. Ein Problem, das so laut EU-Kommission gar nicht existiert.[...]

http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-10/EU-Asyl-Migration/komplettansicht

Aber im Moment hast Du Recht, @Aldaris von denen die aktuell verteilt werden sollten, sind's erst ein paar hundert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:18
@canales

Dublin II wieder einführen? Mittlerweile pfeifft doch eh jeder auf die GFK, die ist quasi derzeit außer inoffiziell Kraft gesetzt, da niemand gegen Missachtungen vorgeht...

Außerdem ist Deutschland ein eigenständiger Staat, wer an den Grenzen reindarf und wer nicht entscheidet im Kriesenfall der Staat selbst, Asylrecht hin oder her...im Endeffekt macht mittlerweile eh jeder, was er will...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:18
@canales

Noch ist es geltendes Recht und ob es einem passt oder nicht. Außerdem wird über die 3-Jahres Marke bei einer Haftstrafe diskutiert werden müssen, denn eine Abschiebung sollte auch schon bei Haftstrafen unter 3 Jahren erfolgen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:19
@yenredrose

Aber nicht während des Bürgerkriegs...denn dort werden sie genauso Opfer, oder auch Täter indem sie von der einen oder anderen Seite unter Zwang oder mit Geld zu Kämpfern gemacht werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:20
@canales

Bürgerkrieg alleine ist kein Grund für ein Schutzersuchen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:21
@Freewayrider
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:denn eine Abschiebung sollte auch schon bei Haftstrafen unter 3 Jahren erfolgen können.
Dann schau mal unter Ermessensabschiebungen oder Ermessensausweisung nach...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:22
@Subcomandante

Der Verteilungsschlüssel muss eben in der gesamten EU umgesetzt werden. Aber danach sieht es nicht aus. So einige Staaten sträuben sich dagegen. Und die Osteuropäer wollen zudem keine Muslime.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:22
@canales

Die Ermessensausweisung gilt nicht für Flüchtlinge nach GFK, von daher bedarf es dringend einer neuen Auseinandersetzung darüber, ob man die Haftstrafengrenzen nicht besser senken sollte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:22
Zitat von canalescanales schrieb:Aber nicht während des Bürgerkriegs...denn dort werden sie genauso Opfer, oder auch Täter indem sie von der einen oder anderen Seite unter Zwang oder mit Geld zu Kämpfern gemacht werden.
Würdest du deine Familie alleine lassen, wenn um die herum ein Bürgerkrieg tobt?
Ich würde intuitiv meine Familie retten wollen, allen voran Kinder und Frauen, alles dafür tun, dass sie an einem sicherern Ort sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:24
@Aldaris
Zitat von AldarisAldaris schrieb:Der Verteilungsschlüssel muss eben in der gesamten EU umgesetzt werden.
Ich weiß, ich wollte nur aufzeigen, dass sich eben Deutschland jahrelang einem solchen Schlüssel widersetzt hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:25
Zitat von eckharteckhart schrieb:Dann werden sie nur relativ schnell zuschauen, wie "alle" sich andere Wege suchen, solange die Grenzanlagen nicht mindestens dem Stand entsprechen (incl. Selbstschussanlagen) der mal für die innerdeutsche Grenze galt.

Die Leichen will keiner an seiner Grenze liegen haben.
Die Balkanroute ist aktuell die einzig sichere, da zum Großteil Landweg, ist die dicht, wirds realtiv schwierig! Sollte, dann eine neue Route aufkommen, kommts zum Lawineneffekt und alle Grenzen, inkl Seegrenzen wirden abgeriegelt und wohlmöglich auch verteidigt! Das würde wohl passieren, wenn D und Ö die Grenzen schließt!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:25
@Subcomandante
Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:Ich weiß, ich wollte nur aufzeigen, dass sich eben Deutschland jahrelang einem solchen Schlüssel widersetzt hat.
Echt, wo kann ich das nachlesen dass Deutschland sich geweigert hat bezüglich eines Verteilungsschlüssel?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:25
@Freewayrider
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Bürgerkrieg alleine ist kein Grund für ein Schutzersuchen!
Ja, wo steht dies?
Kaum ein Bürgerkrieg trifft die GFK so wie derjenige in Syrien...
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Die Ermessensausweisung gilt nicht für Flüchtlinge nach GFK
Stimmt so nicht, es findet eine Güterabwägung statt...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:26
@Freewayrider
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Echt, wo kann ich das nachlesen dass Deutschland sich geweigert hat bezüglich eines Verteilungsschlüssel?
U.a. hier: Wikipedia: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)

Und auch in dem Link aus der ZEIT, den ich gepostet habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:27
@Subcomandante

Tja, jetzt wo die Kacke am dampfen ist, ist klar, dass man sich für einen Schlüssel einsetzt. ;) Aber jetzt funktioniert es nicht (mehr).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:28
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:Wer mit dem Grundgesetz argumentiert, der muss auch hinnehmen dass laut Grundgesetz jede Einreise über einen sicheren Drittstaat illegal ist und zur Abschiebung führt. Völlig uunabhängig davon was es für die anderen Länder bedeutet, denn noch ist dies die rechtliche Vorschrift, an welche sich zur Zeit der Gesetzgeber allerdings nicht hält.
Na, da berufe ich doch auch mal nach Art. 16a GG:
Bei Art. 16a II S2 GG handelt es sich um einen Gesetzesvorbehalt, der erst auf der Ebene der verfassungsmäßigen Rechtfertigung anzusprechen ist.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:28
@canales
Freewayrider schrieb:
Bürgerkrieg alleine ist kein Grund für ein Schutzersuchen!

Ja, wo steht dies?
Hier:
Das Asylrecht wird in Deutschland nicht nur - wie in vielen anderen Staaten - auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951 gewährt, sondern hat als Grundrecht Verfassungsrang. Es ist das einzige Grundrecht, das nur Ausländern zusteht.

Politisch ist eine Verfolgung dann, wenn sie dem Einzelnen in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielt Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung der staatlichen Einheit ausgrenzen. Das Asylrecht dient dem Schutz der Menschenwürde in einem umfassenderen Sinne.

Nicht jede negative staatliche Maßnahme - selbst wenn sie an eines der genannten persönlichen Merkmale anknüpft – stellt eine asylrelevante Verfolgung dar. Es muss sich vielmehr einerseits um eine gezielte Rechtsgutverletzung handeln, andererseits muss sie in ihrer Intensität darauf gerichtet sein, den Betreffenden aus der Gemeinschaft auszugrenzen. Schließlich muss es sich um eine Maßnahme handeln, die so schwerwiegend ist, dass sie die Menschenwürde verletzt und über das hinausgeht, was die Bewohner des jeweiligen Staates ansonsten allgemein hinzunehmen haben.

Berücksichtigt wird grundsätzlich nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht. Ausnahmen gelten, wenn die nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zuzurechnen ist oder der nichtstaatliche Verfolger selbst an die Stelle des Staates getreten ist (quasistaatliche Verfolgung).

Allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen. Hier kommt unter Umständen die Gewährung von subsidiärem Schutz in Betracht.
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html (Archiv-Version vom 07.01.2016)

und hier:
Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge
Nicht ausreichend sind daher Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, Hungersnöte, Naturkatastrophen oder wirtschaftliche Nöte, um einen Asyltatbestand zu begründen. Keine Asylbewerber sind außerdem Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge, für die besondere Regelungen des Ausländerrechts gelten.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/21849/asylrecht (Archiv-Version vom 08.01.2016)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:30
@Subcomandante
Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:U.a. hier: Wikipedia: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)
Da steht nichts dass Deutschland sich geweigert hätte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:31
@Freewayrider
Doch steht es. Hier:

Die Einführung eines Solidaritätsmechanismus lehnte Deutschland 2013 noch ab.
Wikipedia: Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III)#Folgen


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