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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:32
@Freewayrider
Dann wird es jetzt mal Zeit das du mal einen direkten Blick auf die Flüchtlingskonvention der UNO wirfst,welche Deutschland unterschrieben hat.
Völkerrecht stehr nunmal über Landesrecht

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:32
@Realo

In Artikel 16 steht auch

2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:32
@Freewayrider

Verwechsle nicht das Asylrecht mit der GFK...für ein Asylrecht reicht ein Bürgerkrieg nicht aus, jedoch für die GFK sind Fluchtgründe wegen eines Bürgerkrieges, der zumal im ganzen Land tobt durchaus ausreichend.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:33
@canales

Die GFK ist bei der Bundeszentrale genau dort aufgeführt, also wird sie dort als Bestandteil dessen agesehen. Wenn dich das stört, dann wende ich dich an das Bundesministerium


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:34
@Warhead

Los, zeige mir das Deutschland sich geweigert hat. Benenne mir die Stelle und ich lerne gerne dazu


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:34
@Freewayrider
Und hier:

Deutschland nutzt die Regelung, weil es von einem Kranz von EU-Ländern umgeben ist, den sogenannten Drittstaaten. Es überrascht kaum, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen zu Dublin III, das vor der Sommerpause verabschiedet wurde, alle Forderungen des Europaparlaments und der Kommission nach einem Solidaritätsmechanismus rundweg abgeblockt hat.
http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-10/EU-Asyl-Migration/komplettansicht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:34
http://web.de/magazine/panorama/uebergriffe-koeln-silvester/uebergriffe-koeln-ralf-jaeger-verstaerkung-polizei-silvester-abgelehnt-31260508 (Archiv-Version vom 07.01.2016)

sowie die ARD Tagesschau von heute, 20 Uhr


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:35
@Subcomandante

Das nehme ich erst einmal so zur Kenntnis, aus wenn es sehr undifferenziert geschrieben ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:37
@Freewayrider

Dann lies die GFK halt mal durch...
9. Es steht außer Zweifel, daß Personen, die im Zuge eines Krieges oder Konflikts verfolgt
werden oder von Verfolgung bedroht sind, grundsätzlich als Flüchtlinge im Sinne der Genfer
Konvention von 1951 und des Protokolls von 1967 angesehen werden sollten. Im Fall eines
Massenzustroms von Flüchtlingen kann es sich aber als schwierig erweisen, jeden einzelnen
Asylantrag nach den in der Konvention und im Protokoll festgelegten Verfahren zu prüfen.
Deshalb hat sich die Praxis herausgebildet, bei großen Flüchtlingswellen, die unter Umständen
erfolgen, die die Annahme nahelegen, daß die einzelnen Mitglieder der Gruppe als Flüchtlinge
anzusehen sind, die sogenannte Prima-facie- oder Gruppenstatusfeststellung durchzuführen.
http://www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html (Archiv-Version vom 31.12.2015)

(auf der rechten Seite kann man sie downloaden)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:37
Die CDU will Konsequenzen aus den Kölner-Geschehnissen ziehen:

- Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, sollen ihr Recht auf Asyl verlieren.

- Bei hinreichendem Tatverdacht soll außerdem leichter Untersuchungshaft angeordnet werden können.

- Einsatzkräfte - also Polizisten, Feuerwehrleute, Rettungsdienste - sollen durch einen neuen Straftatbestand besser vor körperlichen Übergriffen geschützt werden. "Respektloses Verhalten" und Gewalt sollen, wenn möglich, schärfer als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

- Bei "erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" sollen verdachtsunabhängige Personenkontrollen ("Schleierfahndung") eingeführt werden.

- An Brennpunkten sollen mehr Videokameras installiert werden.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/koeln-cdu-vorstand-verlangt-deutliche-schaerfere-gesetze-a-1071001.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:37
Hier wird doch permanent zum Rechtsbruch aufgerufen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:38
Zitat von AldarisAldaris schrieb:- Asylberechtigte, Flüchtlinge und Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, sollen ihr Recht auf Asyl verlieren.
Fraglich nur wie das umgesetzt werden soll. :/


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:39
@canales

Auch bei der GFK muss eine PERSÖNLICHE Verfolgung vorliegen und nicht der allgemeine Kriegsgrund!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:40
interessant auch hier:
Kein Recht für Verbrecher

Die Flüchtlingskonvention gilt nicht für Kriegsverbrecher, Kriminelle oder Gangster. Als allgemeine Verpflichtungen müssen Flüchtlinge die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Gastland beachten. Jeder Flüchtling hat freien und ungehinderten Zugang zu Gerichten, genießt Religionsfreiheit, darf bei der Arbeits- oder Wohnungssuche nicht diskriminiert werden und soll Zugang zu Unterricht oder Studium erhalten, zu medizinischer Versorgung, soziale Sicherheit sowie einen Personalausweis.
und
Keine Eingriff in die staatliche Souveränität

Allerdings müssen Flüchtlinge auch Steuern bezahlen, wenn Sie einen Job bekommen. Die Ausweisung darf nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erfolgen und zwar in einem durch gesetzliche Bestimmungen geregelten Verfahren. Das heißt: Aufnahme oder Ausweisung bestimmen die einzelnen Länder. Hier kann die UNO souveränen Staaten weder Vorschriften machen noch sie durchsetzen.
Quelle http://www.br.de/nachrichten/flucht-recht-montag-100.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:40
@Freewayrider

Hast Du den Auszug nicht gelesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:40
@canales
3.1 Voraussetzungen für die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung


Grundlage für die Anerkennung nach Art. 16 a GG und § 3 Abs. 1AsylVfG ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Nach § 3 Abs. 1AsylVfG ist ein Flüchtling eine Person, die sich

„aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe” außerhalb des Herkunftslandes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie hat oder in dem sie als Staatenloser gelebt hat und dessen Schutz vor dieser Verfolgung sie nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen der Furcht vor Verfolgung nicht in Anspruch nehmen will.“

Diese Formulierung klingt so, als ob viele Flüchtlinge als Asylberechtigte oder Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden könnten. Die Unterscheidung zwischen denjenigen, die als Flüchtlinge anerkannt werden, und denjenigen, denen dieser Status verweigert wird, ist in der Praxis jedoch komplizierter als man denkt: Ist jede Menschenrechtsverletzung zugleich ein Asylgrund? Wann ist die Furcht eines Flüchtlings vor Verfolgung nach Auffassung der Behörden begründet? Welche Gewalt muss ein Mensch sich von seinem Staat “üblicherweise” gefallen lassen? Muss die Verfolgung überall im Herkunftsland bestehen? Wie weit darf ein Staat die Religionsausübung einschränken? Ist auch die Bedrohung durch eine kriminelle Mafia ein Akt der Verfolgung? Diese und andere Fragen entscheiden darüber, ob ein Flüchtling Asyl erhält oder nicht. Wir können hier nur einige Hinweise auf die Probleme in diesem Zusammenhang geben. Besprechen Sie daher Ihren Fall möglichst mit einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsstelle für Flüchtlinge.

In der Praxis wird vielen Flüchtlingen, die sich persönlich verfolgt fühlen und schweren Bedrohungen und Gewalterfahrungen ausgesetzt waren, eine Anerkennung als Flüchtling dennoch verweigert:
•Nur wenn eine Verfolgung aufgrund der persönlichen Merkmale erfolgt, die in der Flüchtlingsdefinition genannt sind, kann eine Anerkennung erfolgen.
http://www.nds-fluerat.org/leitfaden/3-wer-bekommt-asyl/31-voraussetzungen-fuer-die-asyl-und-fluechtlingsanerkennung/ (Archiv-Version vom 11.01.2016)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:41
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Fraglich nur wie das umgesetzt werden soll. :/
Die Gesetzesänderung oder die Umsetzung des Gesetzes?
Zweiteres stelle ich mir nicht so schwierig vor.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:43
@Durchfall

Die Umsetzung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:44
@canales
@Aldaris
Rechtsstand:


Ausländer, die länger als ein Jahr in Deutschland leben und die für eine Straftat für mehr als 1 Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, dürfen abgeschoben werden

für Asylbewerber gilt: wer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Jahren verurteilt wird, dem droht der Verlust der Anerkennung seines Asyls; das bedeutet aber längst keine "Gefahr" der Abschiebung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 21:44
Zitat von FreewayriderFreewayrider schrieb:In Artikel 16 steht auch
Hier noch mal die juristische rörterung zu 16a II und dabei fett das von mir bereits Zitierte:


Dogmatisch gesehen stellt Art. 16a II S1 GG eine sog. Schutzbereichsgebrenzung dar. Aus dem Schutzbereich des Art. 16a GG ist demnach herausgenommen, wer aus einem Mitgliedstaat der EU einreist, Pieroth/Schlink, § 24 Rn. 985.

Bei Art. 16a II S2 GG handelt es sich um einen Gesetzesvorbehalt, der erst auf der Ebene der verfassungsmäßigen Rechtfertigung anzusprechen ist.


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