Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.01.2016 um 22:46Anzeige
Freewayrider schrieb:denn deine Gedanken dass sie direkt in ein Gefängnis wandern würden sind dumme BehauptungenJo, das sagen die Zehntausende sicher auch die schon das "Vergnügen" hatten...
Falls die Zurückweisung wegen fehlender Ausweise nicht möglich ist und die Bundespolizei sich daher erst um Ausweise für die Reise bemühen muss, so muss der Asylsuchende die dafür notwendige Zeit, höchstens aber 18 Monate, in der geschlossenen Flüchtlingsunterkunft im Transitbereich verbringenWikipedia: Flughafenverfahren
Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können den erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll.https://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/01-VisumNoetig.html?nn=350374 (Archiv-Version vom 12.09.2015)
Freewayrider schrieb:Aber es bedeutet ja nciht dass jeder dort verfolgt wird.wieviele Tote und Gefolterte würdest du denn in Kauf nehmen, um deinen Willen zu bekommen ?
Aber es bedeutet ja ncht dass jeder dort verfolgt wird.Hat doch keiner behauptet...es geht um die Bedrohung.
MrUncut schrieb:Ich würde ihn der Türkei übergeben und den Transport dann an die syrische Grenze mitorganisieren...in dem Falle ist wohl ein One-Way-Flight nach Damaskus die bessere Lösung!Klingt teuer und zudem so, als würde man den Asylanten den Krokodilen zum Fraß vorwerfen. Ich weiß nicht, ob sowas die richtige Lösung sein kann. Andererseits hat jemand, der ein schwere Straftat begangen hat auch meiner Meinung nach seinen Asylanspruch oder zumindest gewisse Ansprüche verwirkt. Ich bin mir nicht sicher, wie man das richtig handhaben kann.
Ein Krieg kann Tote beinhalten aber deswegen ist ja nicht jeder automatisch persönlich verfolgtAbe wenn eine von Assads Fassbomben auf ihn trifft, dann ist er höchst persönlich betroffen.