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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:10
Wo lese ich eine Forderung, dass diesen über 500 Opfern sexualisierter Gewalt Hilfe angeboten wird?

Ach das kommt wenn Täter verurteilt sind.
Wieviele sind denn schon angeklagt? @Gwyddion

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:26
@Gwyddion
@eckhart

es werden am ende nur sehr wenige verurteilt werden und noch weniger ausgewiesen - das ist die traurige realität.
Dass aber selbst von den wenigen die verurteilt werden kaum einer abgeschoben werden kann DAS ist ein problem der derzeit gültigen laschen gesetze.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:27
@eckhart
Diese sogenannten Forderungen sind Geschrei ohne vorher ins Strafgesetzbuch gesehen zu haben.
Uninteressant. Unsere Strafgesetzgebung für derartige Übergriffe ist bisher zu lasch. Kannst Du hier auch nachlesen.. oder im Thread über Köln oder im StGB.

Auch... und da mag ich Dir recht geben, härtere Strafen wie in den USA nicht unbedingt die Verbrechensquote verringern, so gibt eine Anpassung der Justiz die Möglichkeit solche Typen schneller und länger zu verknacken. Rückflug eingeschlossen.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Wo lese ich eine Forderung, dass diesen über 500 Opfern sexualisierter Gewalt Hilfe angeboten wird?
Ahja.. darüber können wir auch gerne diskutieren. Und auch bei diesem Thema gehe ich davon aus, das hier die Lokalpolitik mit Seelsorge und vor allem... Prävention für die Zukunft... die Opfer betreut/schützt.
Wieviele sid denn schon angeklagt?
Weist Du es?
Zwei hat man nach einer Woche UH schon wieder entlassen, einer wurde am WE wegen sexueller Nötigung in meiner Heimatstadt in Haft genommen. Wohl hier und da wurden auch welche verhaftet. Und weist Du was?
Die werden bestimmt auch ganz schnell wieder auf freien Fuß gesetzt, obwohl sie teilweise schon öfter auffällig waren.

Dann können wir über die nächste Opferbetreuung diskutieren.. wird bestimmt nicht lange auf sich warten lassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:31
@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:Dass aber selbst von den wenigen die verurteilt werden kaum einer abgeschoben werden kann
Genau das wird so geschehen. Einige Alibiabschiebungen und das war es dann. Herrscht eigentlich in Marokko oder Tunesien z.B. Bürgerkrieg? Oder politische Verfolgung? Wenn nicht dürfte eine Abschiebung kein Problem sein.

Aber spätestens wenn es ein Syrer oder Iraker ist, wird das Geschrei wieder laut und auf die Genfer Flüchtlingskonventionen verwiesen. Aber an die Opfer und zukünftigen Opfer der Kriminellen.. denkt von den Schreienden dann wieder keiner.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:43
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Weist Du es?
Nein ich weiß nicht, ich beobachte nur und ich stelle fest:
Es ist bis jetzt genau wie bei dem anderen Vorgang:Du weißt schon ;)
---> Verdächtige, bei denen sich der Verdacht nicht erhärtet.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Unsere Strafgesetzgebung für derartige Übergriffe ist bisher zu lasch. Kannst Du hier auch nachlesen.. oder im Thread über Köln oder im StGB
Ist die Gesetzgebung zu lasch?oder die Rechtsprechung?
Wenn ersteres zutrifft, würden mich wirklich konkrete Beispiele interessieren:Straftat/Strafmaß. Und was wäre stattdessen angemessen?
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Und auch bei diesem Thema gehe ich davon aus, das hier die Lokalpolitik mit Seelsorge und vor allem... Prävention für die Zukunft... die Opfer betreut/schützt.
Das wäre übrigends auch mein Traum.

Übrigends legt mir der Ton so mancher Forderung in RL und Facebook nahe,
dass die Fordernden, die Abschiebung irgendwelcher Asylsuchenden fordern,
weil man der Straftäter nicht habhaft wird...
Kann das sein?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:53
@eckhart

Stgb ist zu lasch... zumindest nach meiner Ansicht. Ich habe in der Tat mal den entsprechenden Paragraphen dafür rausgesucht und bin der Meinung, das das Strafmaß zu gering ist ..... denn hier muß man sich durchaus einmal in die psychische Lage der Opfer hineinversetzen. Viele werden Angst um ihr Leben gehabt haben... bin ich mir sicher. Hätte ich vlt. sogar auch.
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
2. sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
3. das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
2. das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
http://dejure.org/gesetze/StGB/177.html

Findest Du dieses Strafmaß angemessen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:55
@eckhart
Übrigends legt mir der Ton so mancher Forderung in RL und Facebook nahe,
dass die Fordernden, die Abschiebung irgendwelcher Asylsuchenden fordern,
weil man der Straftäter nicht habhaft wird...
Kann das sein?
Für unmöglich halte ich das nicht. Spätestens bei den Pegidaleuten wirst eine derartige Denke finden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 18:55
@armleuchter
Zitat von armleuchterarmleuchter schrieb:Dass aber selbst von den wenigen die verurteilt werden kaum einer abgeschoben werden kann DAS ist ein problem der derzeit gültigen laschen gesetze.
Das Problem ist nicht das Gesetz, sondern die etablierte Politik die Kunterbunt ihren Multikulti, Einwanderungs und Integrationswahn über das eigene Volk ergießt bis wirklich noch der letzte die Schnauze davon voll hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 19:17
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Findest Du dieses Strafmaß angemessen?
Da ich nur Mindeststrafen finde, halte ich sie für angemessen.
Höhere Strafen sind jetzt schon erlaubt!
Bei (3) und (4) könnte man darüber streiten,
ob für deratige Taten nicht höhere Mindeststrafen (etwa das Doppelte) gerechtfertigt sind.

Aber sag mal, sind die Kölner Taten nicht mehrheitlich (2) zuzuordnen?(Es handelt sich ja auch um Vermischung mit Diebstahl/Raub)Dadurch müsste sowieso die Strafe höher ausfallen.
Trifft (3) und (4) auf Köln überhaupt zu?
Was würdest Du denn fordern?

Und nie vergessen:
Die meisten Sexualstraftaten bleiben ungesühnt innerhalb der Familie.
(Weitersagen)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 19:19
Zitat von GrenoxGrenox schrieb:Das Problem ist nicht das Gesetz, sondern die etablierte Politik die Kunterbunt ihren Multikulti, Einwanderungs und Integrationswahn über das eigene Volk ergießt bis wirklich noch der letzte die Schnauze davon voll hat.
Der die Schnauze voll hat, ist der Letzte!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 19:29
@eckhart

Meines Wissen werden die Delikte nicht unbedingt aufaddiert und damit auch die Strafen. Aber da kann ich auch falsch liegen.
Für sexuelle Übergriffe ( auch in der Familie ), muss der Strafenkatalog nach oben korrigiert werden.

In Köln kann man die Ereignisse wohl zum großen Teil hier einordnen...
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,

nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
... und ein Jahr??? ... da kann man auch gut und gerne noch etwas drauf packen. Das Opfer hat ein ganzes Leben etwas davon.

Bei Vergewaltigungen hört der Spaß sowieso auf. Ich habe insgesamt 3 Vergewaltigungsopfer kennengelernt... und deren Leben verliefen danach nicht mehr normal. Die Psyche war gestört. Ängste ein Leben lang präsent.

Der Täter hat... wenn er Glück hat... vlt. 2 Jahre vor sich.. oder nen Happen mehr. Dafür hat er einem Opfer ein normales Leben komplett genommen...
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
Ich bleibe dabei.. die Strafen sind zu lasch. Kommen jetzt noch Psychologen hinzu die dem Täter entlocken das er eine schlechte Kindheit hatte.. und selbst nur Opfer ist, dann ist gar nix mehr mit Strafe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 19:42
Zitat von Bublik79Bublik79 schrieb:Was mir aufgefallen ist dass die Polizei am Silvester in Köln gegen Täter überfordert war.
Bei einer Demo am Samstag in Köln hat aber Polizei gezeigt dass die Polizei mit Schlagstöcken und Wasserwerfern doch was kann.
Dass die Bullen in Köln überfordert waren, lag wohl daran, dass sie mit einer derartigen Situation gar nicht gerechnet haben. Ich glaube, nächsten Silvester werden sie in Köln umso präsenter sein. Und ich hab mir das Video mal angeschaut, die Rechten schmissen zuerst nen Böller, danach ne Flasche...klar dass dann Wasserwerfer zum Einsatz kommen, ist auf linken Demos nicht anders, wenn nicht gar schlimmer. Grad bei Linken Demonstranten fackeln die nicht lange


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 19:48
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:In Köln kann man die Ereignisse wohl zum großen Teil hier einordnen...
Na, und da sehe ich keinen Änderungsbedarf.
Es handelt sich um Mindeststrafen.
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:... und ein Jahr??? ... da kann man auch gut und gerne noch etwas drauf packen. Das Opfer hat ein ganzes Leben etwas davon.
Ich weiß nicht, ich lese das als Mindeststrafe, ein weit höheres Strafmaß ist ohne Gesetzesänderung jetzt schon möglich!
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Der Täter hat... wenn er Glück hat... vlt. 2 Jahre vor sich.. oder nen Happen mehr. Dafür hat er einem Opfer ein normales Leben komplett genommen...
Das trifft uneingeschränkt für alle Mordopfer zu.
Hast Du für Mord,das Strafmaß betreffend, auch eine Idee?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:02
Naja nun dürfen vielleicht syrische Flüchtlinge auch in der Türkei einer Arbeit nachgehen.
Erdogan hat die Kohle und die Visas gekriegt die er wollte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:04
@eckhart
Ich weiß nicht, ich lese das als Mindeststrafe, ein weit höheres Strafmaß ist ohne Gesetzesänderung jetzt schon möglich!
Eben. Mindeststrafe.... die sollte schon nach oben, denn in vielen Fällen ( meine Frau ist in einer RA Kanzlei angestellt und meine Schwägerin bei Gericht ) werden gerade mal eben diese Mindeststrafen verhängt... evtl. sogar noch auf Bewährung ausgesetzt. Das ist doch albern....
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das trifft uneingeschränkt für alle Mordopfer zu.
Ich habe mich wohl unglücklich ausgedrückt.. sonst kämst Du nicht auf Mord, von dem ich nicht geschrieben habe.

Die psychischen Folgen einer Vergewaltigung trägt das Opfer bis zum Lebensende mit sich.
Der Täter ist in ein paar Jahren wieder draußen..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:05
Gegen härtere Strafen gegen Sexualstraftäter habe ich persönlich nichts, im Gegenteil. Allerdings wundere ich mich etwas dass es viele Menschen jetzt erst fordern. Das Thema ereilt uns ja schon ewig...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:06
@Gwyddion
Aber das ist doch ein allgemeines Gesetzesproblem und nicht ein Asylproblem. Dieses Unrecht wird schon seit Jahrzehnten kritisiert und nicht erst seit Köln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:10
@Golfkrank
@Glünggi

Klar... das ist kein Problem welches jetzt mit den Asylanten kommt. Ich schreib schon seit Jahren hier bei Allmy das unsere Gesetzgebung zu lasch ist. Siehe an dem Beispiel aus dem StGB welches ich oben gebracht habe.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:18
@Gwyddion
Na obs allgemein lasch ist kann man wiederum streiten... in Sachen Sexualdelikte ganz sicher.
Aber ich will auch nicht solche Gesetze wie in den USA wo ein Obdachloser 3x nen Bier klauen muss und dann lebenslang kriegt. Wo es fast schon normal ist dass man mal im Knast war.. und wenns nur ne unbezahlte Rechnung ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.01.2016 um 20:19
@Gwyddion

Ich hatte jetzt auch nicht dich persönlich gemeint und bin ganz bei dir.
Ist mir hier nur allgemein mal aufgefallen.

Ich finde aber auch psychische Gewalt sollte härter bestraft werden. Also sexualisierte Beleidigungen oder Belästigungen.


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