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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:16
@hagen_hase


Kriegs - und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten kein Asyl, sie erhalten eine zeitl befristete Aufenthaltsgenehmigung nach GFK oder subsidären Schutz

insofern ist eine Obergrenze (oder Übernahme von Flüchtlingskontingenten) für die Aufnahme von Flüchtlingen in einem bestimmten Land kein Verstoß gegen den Grundsatz auf Asylgewährung.

Asyl und GFK sind 2 Paar Schuhe!!!

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:17
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:... die haben aber auch keinen bisher präsentiert.
leider ja aber wir schaffen das :) Einfach gesagt wenn man fernab von der Realität schwebt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:19
@hagen_hase
http://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylrecht/asylrecht-node.html (Archiv-Version vom 07.01.2016)

dringend lesen!!!

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 22.01.2016)

Tabelle Seite 11 lesen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:21
@lawine

So, jetzt mal als Zitat:
Flüchtlingseigenschaft ist ein rechtlicher Status, der einem Asylbewerber in Deutschland förmlich zuerkannt wird, wenn er die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Asylgesetz (AsylG) erfüllt (§ 3 Abs. 4 AsylG). In der Bundesrepublik Deutschland wird das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem Asylverfahren, ggf. zusätzlich zur Asylberechtigung nach Art. 16a GG, festgestellt. Das BAMF kann im Klageverfahren auch von einem Gericht dazu verpflichtet werden, einen Antragsteller als Flüchtling anzuerkennen (§ 113 Abs. 5 VwGO). Gemäß § 6 AsylG ist die Entscheidung des Bundesamtes über das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft, abgesehen vom Auslieferungsverfahren sowie dem Verfahren nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), in allen Angelegenheiten verbindlich, in denen die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft rechtserheblich ist.
Wikipedia: Flüchtlingseigenschaft


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:21
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Diesen Plan sollten aber diejenigen haben.. die strikt gegen Obergrenzen sind...
... die haben aber auch keinen bisher präsentiert.
Stimmt nicht, ich habe schon mehrfach dargelegt, wie sogar 2,5 Millionen Flüchtlinge pro Jahr gut verteilt werden könnten, ohne dass es die Staaten überfordert. Für uns würde das bedeuten, dass wir so viele aufnehmen können, wie uns pro Jahr durch Bevölkerungsschwund verloren gehen, weil die Institutionen und der Arbeitsmarkt auf eine gleichbleibende Bevölkerungszahl ausgelegt sind. Stichpunkte ohne ins Detail zu gehen:

• Die EU-Staaten richten in den 3 Ländern, in denen sich die meisten Flüchtlinge stauen (Türkei, Libanon, Jordanien) Erfassungszentren ein für
• Registrierung und
• Asylantrag.
• Die EU-Länder haben sich in diesem Fall auf einen Verteilerschlüssel geeinigt (utopisches Szenario)
• Wer von den als Asylanten anerkannten Flüchtlingen bereits Verwandte in einem bestimmten EU-Land hat, kann bevorzugt in dieses ausreisen.
• Unter allen anderen werden entsprechend dem Verteilerschlüssel die anerkannten Asylanten per Los auf die verschiedenen Länder verteilt.
• Die Überführung in das jeweilige Zielland übernimmt die jeweilige Regierung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:22
Zitat von lawinelawine schrieb:Kriegs - und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten kein Asyl, sie erhalten eine zeitl befristete Aufenthaltsgenehmigung nach GFK oder subsidären Schutz
ich habe auch nie gesagt sie würden asyl bekommen. aber sie stellen trotzdem einen antrag, und das kann man ihnen nicht verwehren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:23
@canales
mir musst du den Unterschied zw Flüchtlingen und Asylberechtigten /samt den daraus folgenden unterschiedlichen Aufenthaltstiteln weiß Gott nicht erklären

du musst mir auch nicht erklären, welche Rechtsmittel in D möglich sind ; ich hab ne veritable Fortbildung in Verwaltungsrecht genossen

vielleicht verstehst du es aber selber noch irgendwann


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:24
@lawine

Lies doch mal aufmerksam das Zitat durch...
Zitat von canalescanales schrieb:Das BAMF kann im Klageverfahren auch von einem Gericht dazu verpflichtet werden, einen Antragsteller als Flüchtling anzuerkennen (§ 113 Abs. 5 VwGO).



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:27
@Realo

Gut, dass wir alleine aus der Arbeitsmigration aus der EU soviel aufnehmen, dass die Bevölkerung nicht abnimmt, Flüchtlinge dafür also nicht benötigt werden.

Es wird keine europäischen Verteilungsschlüssel geben, versteht du es nicht? Wann kommst du endlich mal in der Realpolitik an? Schöne Szenarien kann sich jeder bauen.

Wenn es keine EU Lösung gibt, müssen wir halt nationale Fakten schaffen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:27
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Das BAMF kann im Klageverfahren auch von einem Gericht dazu verpflichtet werden, einen Antragsteller als Flüchtling anzuerkennen (§ 113 Abs. 5 VwGO).
kann, kann, kann verstehst du die Bedeutung von KANN??
es heißt nicht MUSS !!

damit KANN Asyl erfolgreich oder erfolglos eingeklagt werden (sprich letztlich abgelehnt werden!!!)

Asyl wird dann gewährt, wenn die Gründe vorliegen, die zu Asyl berechtigen
liegen die Gründe nicht vor (und das ist bei den meisten so, die derzeit und 2015 nach Deutschland kommen/kamen) dann gibt es kein Asyl auch nicht nach zig Klagen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:29
@lawine

Frag einfach einen Juristen...kann heißt muss nicht, aber der Klageweg ist vorgegeben, oder meinst Du, dass das Gericht die Buchstaben L-M nicht bearbeitet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:32
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb: wie sogar 2,5 Millionen Flüchtlinge pro Jahr gut verteilt werden könnten, ohne dass es die Staaten überfordert.
Die anderen Staaten interessieren bei einer Obergrenze für D. erst einmal nicht.
Zitat von RealoRealo schrieb: dass wir so viele aufnehmen können, wie uns pro Jahr durch Bevölkerungsschwund verloren gehen, weil die Institutionen und der Arbeitsmarkt auf eine gleichbleibende Bevölkerungszahl ausgelegt sind.
Der Arbeitsmarkt ist auf ein stehendes Heer an Arbeitslosen ausgelegt um auch die Löhne unten zu halten. Vollbeschäftigung wäre der Wirtschaft ein finanzielles Greuel. Die 3,5 Mio Arbeitslose und die dagegen stehenden 600.000 offenen Stellen habe ich schon öfter gepostet. Flüchtlinge nicht mit eingerechnet.

Alles andere von Dir gepostete hat auch nichts mit der Obergrenze für D zu tun.. auch wenn Deine Vorschläge durchaus sinnvoll sind.

Es geht hier rein um Deutschland. Und ich schrieb schon von einer Großstadt wie Essen oder Düsseldorf. Beide Städte haben um die 700 - 750.000 Einwohner. Und wir haben schon Flüchtlinge weit jenseits dieser Zahl aufgenommen. Und wenn noch weitere kommen.. in der Größenordnung 1 Mio + , sowie später Familiennachzug... wo willst Du diese Menschen alle unterbringen?
Bevölkerung (31.03.) 2015: 81,3 Mill.
Lebend­geborene 2014: 714 927
Gestorbene 2014: 868 373
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Sterbefaelle/Sterbefaelle.html (Archiv-Version vom 02.01.2016)

Anhand dieser kleinen Statistik siehst Du, das ungefähr 150.000 Menschen mehr sterben wie geboren werden. Macht also einen max. Zuzug von 150 - 170.000 Menschen/anno nötig um diesen Bevölkerungsschwund auszugleichen. Aufgenommen haben wir bisher lt. offiziellen Schätzungen ca. 1,1 Mio. Menschen... abzüglich Weiterreisenden werden aber immer noch 600 - 800 tsd.Menschen hier ansässig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:32
@canales
ich empfehle dir , meine Antworten an dich zu lesen! oder willst du trollen?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:33
Zitat von Berlin47Berlin47 schrieb:Es wird keine europäischen Verteilungsschlüssel geben, versteht du es nicht?
Kannst du nicht lesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:35
Zitat von RealoRealo schrieb:• Die EU-Staaten richten in den 3 Ländern, in denen sich die meisten Flüchtlinge stauen (Türkei, Libanon, Jordanien) Erfassungszentren ein für
• Registrierung und
• Asylantrag.
• Die EU-Länder haben sich in diesem Fall auf einen Verteilerschlüssel geeinigt (utopisches Szenario)
• Wer von den als Asylanten anerkannten Flüchtlingen bereits Verwandte in einem bestimmten EU-Land hat, kann bevorzugt in dieses ausreisen.
• Unter allen anderen werden entsprechend dem Verteilerschlüssel die anerkannten Asylanten per Los auf die verschiedenen Länder verteilt.
• Die Überführung in das jeweilige Zielland übernimmt die jeweilige Regierung.
Wieso sollte die EU menschen aufnehmen die keinen Antrag in der türkei stellen und auch keiner verfolgung in der türkei ausgesetzt sind?
das würde die flüchtlings zahlen deutlich reduzieren, außerdem wäre es bei den in der türkei der verfolgung ausgesetzten (schiiten, christen, kurden, homosexuelle) ziehmlich eindeutig das sie dauerhaft bleiben werden. außerdem hat die EU mit ihrem krieg gegen Assad schuld daran das diese gruppen keine sichere heimat mehr im mittleren osten haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:35
@lawine

Also, noch ein letztes Mal...irgendwann wird es auch müßig.

Jeder Bescheid des BAMF ist ein Verwaltungsakt, dagegen kannst Du klagen, musst aber nicht, denn dann wird der Bescheid rechtskräftig.
Wenn Du klagst entscheidet ein Gericht, ob der Bescheid so bleibt oder abgeändert werden muss.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:38
@canales schrieb ich vor gefühlten 100 Seiten schon.....
@canales


man kann Rechtsmittel gegen einen abschlägigen Bescheid einlegen bis zu eiiner rechtskräftigen Entscheidung.
Aber man kann ASYL nicht generell EINKLAGEN (außer man ist asylberechtigt, dann ja)
einklagen kann man in Deutschland das Recht, das einem zusteht.
nicht mehr und nicht weniger.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:38
@Realo

Du schreibst selbst utopisches Szenario, also was führst du das an?

Dein ganzer Quatsch funktioniert nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:41
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:Aber man kann ASYL nicht generell EINKLAGEN
Was heißt generell, den Begriff kennt die Juristik nicht.
Wenn ein Gericht entgegen dem BAMF das Asyl bestätigt, dann ist es eingeklagt...und diese Möglichkeit hat Jeder Asylantragsteller.
Im Gespräch ist im Moment, dass Antragsteller aus sicheren Herkunftsländern dieses Recht genommen wird...ist m.W. aber noch nicht erfolgt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:45
@canales
ändert alles nichts daran , dass eine Obergrenze oder Kontingente für Flüchtlinge, zB aus Syrien, nicht das Recht auf Asyl beschneidet
realistisches Rechenbeispiel (Annahme)
Jahr 2015:
unter 1.000.000 aufgenommener Flüchtlinge sind ca 10.000 Menschen, die Asyl berechtigt sind
Jahr 2016
eine Beschränkung der Aufnahme auf 250.000 Flüchtlinge schließt nicht aus, dass sogar 20.000 Asylberechtigte aufgenommen werden.

das wird hier ständig von eingigen nicht beachtet.


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