Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
16.06.2016 um 11:24Anzeige
def schrieb:Dann ist das Urteil tatsächlich völliger Blödsinn.War wohl ein Linker, der Richter, oder ein Humanist.
xxrabiatorxx schrieb:Terror Organisation=
emanon schrieb:verbrecherische Organisation??
emanon schrieb:Wenn ein Anwalt einen Mafioso verteidigt, wirfst du dann auch raus?Bekommt der Anwalt von dem Mafiosi militärische Ausbildung in einem Camp in Sizilien? Ist die Mafia eine terroristische Vereinigung? Hat der Mafiosi den Status eines Terrorchefs?
def schrieb:Die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation ist in D eine Straftat.Sobald das nachgewiesen ist kann man ihn doch nach §129 StGB belangen.
def schrieb:Selbst die Unterstützung ist eine Straftat. Und wenigstens das sollte einem Leibwächter Osamas jawohl nachgewiesen werden können.Anscheinend ist es nicht rechtsicher nachzuweisen.
emanon schrieb:Willst du es aufweichen?Ja für Terroristen kann man das aufweichen. ISt doch lächerlich den Typen hierzubehalten weil die Polizei woanders Rauer ist.
dass der in Bochum lebende Mann "eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit" darstellt.Warum ist der Typ dann auf freiem Fuß und nicht entsprechend untergebracht.
emanon schrieb:Die Ausbildung von Mafiosos ist ebenso wie die in einem Terrorcamp irrelevant für die Ausweisung.
Art. 33 GFK – Verbot der Ausweisung und ZurückweisungIm Gegensatz zur Ausbildung eines Mafiosi Anwaltes, denn um den ging es ja gerade, sehe ich in der militärischen Ausbildung eines Al Qaida Bodyguards eher eine Gefahr für die Sicherheit des Landes.
1.
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2.
Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
emanon schrieb:Solange gilt meines Wissens "in dubio pro reo".Wir reden hier über Terroristen... über Leute, denen dein Leben und das jedes anderen scheißegal ist.
Das ist ein Rechtprinzip an dem ich gerne weiterhin festhalten möchte.
Willst du es aufweichen?
FloriansCorner schrieb:Dass so eine widerwärtige Gestalt, der den meistgesuchtesten Terroristen der Welt beschützt hatte, in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder.Mutet fast wie Selbstzerstörungstrieb an.
Dieser gefährliche Dchihadisten, von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, wird in Deutschland mit Samthandschuhen angefasst und mit Steuergeldern wird auch noch sein Leben hier finanziert. Diesem Land ist wirklich nicht mehr zu helfen
Def:
Es geht darum ihm klar zu machen, dass wir jemanden mit solch einer Vergangenheit und den damit verbundenen Anschauungen nicht hier haben möchten und er doch gern, unbehelligt eine andere Bleibe suchen soll.
Erst im Kampf gegen die westlichen Werte den Oberterroristen beschützen und dann, wenn die Luft dünn wird sich hinter eben diesen Werten verkriechen? Ja wo sind wir denn...
In der Urteilsbegründung hieß es, dass Sami. A. (39), der bereits seit vielen Jahren im Ruhgebiet lebt, bei einer Auslieferung Folter und eine unmenschliche Behandlung drohe. "Es kommt in Tunesien noch immer zu systematischen Übergriffen bei festgenommen Menschen oder denen, die verhört werden", erklärte der zuständige Richter.Das bedeutet ja nun, dass ein Tunesier, der in Tunesien Straftaten begeht, aufgrund dieser Straftaten in Deutschland bleiben darf, da er sonst, von den Sicherheitsbehörden in Tunesien nicht mit Samthandschuhen angefasst werden könnte.
Zuletzt war der Abschiebe-Stopp vom Bundesamt mit der Begründung aufgehoben worden, dass sich die Verhältnisse in Tunesien seit der Revolution im Jahre 2011 geändert hätten und ihm deshalb keine Folter mehr drohe. Gegen diese Entscheidung hatte der 39-Jährige geklagt und gestern Recht bekommen.Wie er her kam konnte ich bisher nicht finden. Ich vermute allerdings über die Türkei.
Dabei gilt Sami A. nach wie vor als eine zentrale Figur in der deutschen Islamistenszene. Der NRW-Verfassungsschutz beobachtet ihn mindestens seit 2006. Die Behörde ist sich sicher, dass von ihm weiterhin eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe.
NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) nannte ihn einmal einen "gefährlichen Dchihadisten". "Dass so ein Mann wie Sami A. in Deutschland bleiben darf, ist ein Faustschlag ins Gesicht aller Antiterrorfahnder", hieß es Sicherheitskreisen. "Er hat den meistgesuchtesten Verbrecher der Welt beschützt. Und wir fassen ihn mit Samthandschuhen an. Das ist unglaublich." Eine Straftat in Deutschland konnte man A. bislang aber nicht nachweisen.