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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 14:44
"Die neuen Zahlen des Bundesfinanzministeriums für die Haushaltsplanung weisen aus, dass im Jahr 2017 allein für asylbedingte Leistungen Bundesausgaben von 21,3 Milliarden Euro anfallen. Das entspricht stolzen 6,5 Prozent des Gesamthaushaltes."

https://www.welt.de/debatte/kommentare/article161925183/In-der-Fluechtlingsdebatte-fehlt-es-an-Realismus.html

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum derartige Zahlen nur die AFD aufregen. Zumal ja noch Kosten auf Landesebene hinzu kommen, oder?

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 19:53
,Die Kosten werden noch weiter Steigen durch Familiennachzug ,weiteren Migranten Zuzug usw.Schon jetzt erhöhen die Kommunen die Grundsteuer! Die Kosten werden Deutschland langfristig schwer belasten und die  Wettbewerbsfaehigkeit schaedigen


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 20:24
Belasten... Kosten.... Wettbewerbsfähigkeit....

Es geht hier um Menschen in Not. Schon mal was von Solidarität gehört??

Wenn es nach Einigen hier ginge, wäre Asyl ein Fremdwort aus einer Parallelwelt, nur nicht aus unserer.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 20:29
@Realo

Nein, wir können keinem helfen, denn wenn wir weniger Geld haben dann können wir keinem mehr helfen! ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 20:32
@Realo

Ich glaube die Welt (deutsche Bevölkerung) ist nicht so schlecht wie du annimmst.

Die wenigsten würden einen Menschen jämmerlich auf ihrer Türschwelle verrecken lassen glaube ich.

Es stößt aber sauer auf, dass die Politik und Behörden mitunter dilletantisch Maßnahmen ergreifen und ebenso medial verkaufen.

Sei es die versuchte "Vertuschung" der 300 Fälle von Asylmissbrauch in Braunschweig (auch andere bisher bekannt gewordene Einzelfälle), sei es Frau Kraft, die beteuert, man dürfe Asylbewerber nur in Linienflügen abschieben und sei es dass man bei nicht vorhandenen Pässen nichtmal auf die Idee kommt ins Mobiltelefon desjenigen zu schauen, um dort Hinweise auf die Herkunft zu erlangen, sei es... ach es gibt so einiges und das kannst auch du nicht gut finden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 20:38
Wir sprechen jetzt hier aber nicht von Kriminellen, sondern von nomalen Flüchhtlingen, von denen es schließlich auch noch ein paar gibt und an die wohl auch @nosaweis gedacht hat, als er seinen Kommentar schrieb.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 20:52
Wie Lange Deutschland sich das in dieser Groesse noch leistem kann wird sich noch Zeigen!Natuerlich iMuss man die Kosten Tragen koennen ansonsten gefaehrdet man das gaze System das diese Hilfe leister.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 21:24
Wir sprechen hier ausschließlich von kriminellen Asylbewerbern, welche die wirklich Zuflucht suchenden mir ihren Taten gesamthaft in Verruf bringen. Vor diesem Hintergrund ist es auch für die ehrlichen Flüchtlinge dringend notwendig, wenn die schwarzen Schafe konsequent bestraft und ausgewiesen werden. Leider haben nur wenige Richter in unseren Staat dies begriffen (trotz Studium). Inzwischen werden wir von den Asylanten und deren Herkunftsländer nur noch als dumme Deutsche bezeichnet und in Anbetracht der milden Strafen ausgelacht! Wer zu spät kommt, bestraft das Leben! Armes Deutschland !


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 21:46
Selten solch ein TROLL-iges Post gelesen.


@canales
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb: und sei es dass man bei nicht vorhandenen Pässen nichtmal auf die Idee kommt ins Mobiltelefon desjenigen zu schauen, um dort Hinweise auf die Herkunft zu erlangen, sei es...
würde rechtlich gesehen dieser Idee etws entgegen stehen, weißt du das zufällig?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:16
Smartphone ist wie PC , die eigene Wohnung oder Tagebuch: Um das näher analysieren zu können, braucht es einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Das einzige, was sie ohne Anordnung durchsuchen dürfen, sind Taschen, die Klamotten die man trägt und das Auto.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:18
@Realo
aha danke.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:20
Sie dürfen das Smartphone allerdings beschlagnahmen (und den Verdächtigen gleich mit festnehmen) und auf die Wache bringen, müssen es aber erst mal so lassen wie es ist und auf die richterliche Freigabe warten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:23
Bei berechtigten Verdachtsmomenten einer kriminellen Handlung ist es selbstständlich möglich, in gewissen Rahmen die Mobilfunkdaten auszuwerten. Außerdem verstehe ich nicht, dass die Asylbewerber nicht freiwillig dazu beitragen, die wahre Identität oder Herkunftsland aufzuklären und zu belegen. Wer dies verweigert, hat etwas zu verbergen! Aber bei Asylbewerbern gelten ja andere Beweispflichten, als bei den Deutschen. 


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:24
Zitat von RealoRealo schrieb:Sie dürfen das Smartphone allerdings beschlagnahmen und auf die Wache bringen, müssen es aber erst mal so lassen wie es ist und auf die richterliche Freigabe warten.
warum wird das nicht gemacht?
Das würde doch die Frage nach der Herkunft sehr vereinfachen?
Zitat von RealoRealo schrieb:Smartphone ist wie PC , die eigene Wohnung oder Tagebuch: Um das näher analysieren zu können, braucht es einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Das einzige, was sie ohne Anordnung durchsuchen dürfen, sind Taschen, die Klamotten die man trägt und das Auto.
Das finde ich übrigens irgendwie inkonsequent. Taschen und Auto gehört doch genau wie Wohnung usw. zu Privatshäre -> bei dem einen gehts, beim anderen nicht???
Zitat von JauchejochenJauchejochen schrieb:Außerdem verstehe ich nicht, dass die Asylbewerber nicht freiwillig dazu beitragen, die wahre Identität oder Herkunftsland aufzuklären und zu belegen
das verstehe ich auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:27
Zitat von JauchejochenJauchejochen schrieb:Bei berechtigten Verdachtsmomenten einer kriminellen Handlung ist es selbstständlich möglic
Nur wenn "Gefahr im Verzug" ist, wenn also die Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Betreffende den/die Polizisten angreift, aber dazu müsste er dann schon eine Waffe haben oder sonstwie bedrohlich auftreten. Das sind antürlich sensible Grenzbereiche, die nur allzu häufig ausgenutzt und überschritten werden, zumal man die richterliche Erlaubnis im Nachhinein ja doch (fast) immer erhält.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das finde ich übrigens irgendwie inkonsequent. Taschen und Auto gehört doch genau wie Wohnung usw. zu Privatshäre
Aber nicht zur engeren, also nicht zum (geistigen) Intimbereich. Schließlich darf ein ganz normaler Verkehrspolizist jedes beliebige Auto filzen, sofern er auch nur einen entfernten Verdacht hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:30
@Realo
okay.

Weißt du, weshalb das nicht gemacht wird?:
Sie dürfen das Smartphone allerdings beschlagnahmen und auf die Wache bringen, müssen es aber erst mal so lassen wie es ist und auf die richterliche Freigabe warten.

-->
warum wird das nicht gemacht?
Das würde doch die Frage nach der Herkunft sehr vereinfachen?



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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:34
Weil das Smartphone eben wie gesagt wie ein Tagebuch Intimes enthält, Gedanken, die man keinem Zweien anvertraut, Adressen von Freunden und den behandelnden Ärzten, Nachweise von besuchten Webseiten, eigene Dateien, die niemanden etwas angehen. Das ist was anderes als der Zettel mit der anonymen Telefonnummer den du in deiner Jackentasche trägst und der einen "konspirativen Hinweis" liefern könnte


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:37
@Realo
ich verstehe das mit der Intimsphäre.
Muss aber trotzdem noch mal nachhaken.
Sie dürfen das Smartphone allerdings beschlagnahmen und auf die Wache bringen, müssen es aber erst mal so lassen wie es ist und auf die richterliche Freigabe warten.
Wie du schreibst, wäre es ja demnach trotzdem möglich ... und wenn der Richter es freigibt, dann könnten sie ran...


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:39
Ja, aber auch erst dann.

Richter sind Teil der Judikative
Polizisten Teil der Exektutive.

Was meinst du wohl weshalb eine Demokratie ohne Gewaltenteilung nicht auskommt? In einer Diktatur schließt man das kurz, da hat der Polizist jede Befugnis und braucht nicht erst den Richter zu fragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:43
@Realo
ist mir alles klar.
Worauf ich hinaus wollte: Wenn die Polizei die Handys gar nicht erst einkassiert, kann sich  ja gar nicht herausstellen, ob die Richter "mitspielen".
Meine ursprüngliche Frage zielte also darauf ab,  weshalb kassieren sie die Handys nicht ein, wenn sie das doch dürfen (lt deines Posts)


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