@Lanza Das liegt wohl in der Definition beider Straftatbestände. Versuchter Totschlag, wird begangen in der Absicht das Opfer zu töten, allerdings ein misslungener Versuch. Die gefährliche Körperverletzung legt zugrunde, der Täter hatte lediglich die Absicht, das Opfer zu verletzen.
Womöglich ( da die Mutter inzwischen ihre Tochter belastet hat), die Tochter und der Sohn inzwischen auch befragt wurden, wurde nun auf gefährliche Körperverletzung herabgestuft. I
Evtl haben Tochter und Mutter ausgesagt, dass keine Tötungsabsicht vorlag. Die Tat fand wohl im Keller des Hauses statt. Es könnte vorher einen Disput gegeben haben und daraufhin geriet die Tochter in Rage.
Da beide minderjährig sind, keine Fluchtgefahr besteht, sie dem Jugendamt übergeben werden, besteht kein Grund sie in Haft zu halten.
Das scheint wirklich eine innerfamiläre Sache mit Vorgeschichte gewesen zu sein. Bleibt zu hoffen, dass es psychologische Begutachtungen gibt, zum Wohle aller. Kaum vorstellbar, dass Mutter und Kinder zeitnah nochmal unter einem Dach leben sollten.
Schade nur, dass zuerst die Schuld mal wieder auf irgendwelche Männer auf der Straße geschoben wurde. Warscheinlich haben sie diese Lüge gewählt, weil sie wussten, das glaubt erst mal jeder.
Aber natürlich muss man sagen, so furchtbar wie das ist, wenigsten haben die Kinder noch den Notruf gerufen, das könnte auch ein starkes Indiz dafür sein, dass keine Tötungsabsicht vorlag.
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