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Querdenker

4.691 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Rechtsradikal, Linksradikal, Querfront ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Querdenker

Querdenker

11.01.2022 um 19:02
Zitat von martenotmartenot schrieb:Selbst in absolut kleinen Städten wie meinem Geburtsort rotten sich die Querdenker inzwischen zu irgendwelchen "Spaziergängen" zusammen.
Bei mir am Wohnort auch, ich war total schockiert, als ich das gelesen hatte. Keine Ahnung, warum ich mich vorher der Illusion hingegeben hatte, daß es hier keine Idioten gibt.
Zitat von WurstsatenWurstsaten schrieb:Also brauchen wir einfach eine Impfpflicht, die konsequent durchgesetzt wird, denn die gilt auch für Leute mit Meise, und das ganze Gequieke hört hoffentlich auf.
Ich befürchte, daß das Gequieke, wie du es nennst, auch danach nicht aufhört. Dann geht das Gejammere erst richtig los. Es wird geklagt werden, sich weiterhin verweigert usw usw. Dennoch bin ich natürlich für eine Impfpflicht und gnadenlose Sanktionen, falls sich dem widersetzt werden sollte.

Kann da @kleinundgrün nur zustimmen. Und auch der Post von @Anfimia trifft es ziemlich genau.
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:Wichtiger wäre, dass die Mehrheit, das mehrheitliche Volk den Gagas mal die rote Karte zeigt.

Und der Staat muss härter einschreiten, sich so lange so an der Nase durchs Dorf ziehen zu lassen, ...
... deshalb bin ich auch froh, daß die Gegendemos immer größer werden, sich immer mehr Menschen diesen Deppen in den Weg stellen und aufzeigen, daß sie keinen Bock mehr auf die Scheiße haben.

Und ich hoffe auch, daß es bald noch viel mehr Verurteilungen geben wird, gerne auch im Schnellverfahren wie bei der Mutter, die mit Kleinkindern die Polizeiabsperrung durchbrechen wollte und ähnlichen Kalibern.

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Querdenker

11.01.2022 um 20:03
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Dennoch bin ich natürlich für eine Impfpflicht und gnadenlose Sanktionen, falls sich dem widersetzt werden sollte.
Mich erschrecken solche Sätze.
Es würde ausreichen wenn du rechtsstaatliche Sanktionen forderst.
Denke daran, die Würde des Menschen ist unantastbar.


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Querdenker

11.01.2022 um 20:40
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Denke daran, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das ist alles eine Frage der Güterabwägung.
Das Recht auf Leben und die Würde Anderer sind höhere Rechtsgüter, und die Maßnahmen müssen die Querdenker ertragen, da sie im Gegensatz zu ihren Bedenken auf eine rationale Grundlage haben.


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Querdenker

11.01.2022 um 21:07
Zitat von jadajada schrieb:Vermummte Menschen, die irgendwie Action suchen...
Die Erlebnisfans des FC Hansa brauchen eine neue Spielwiese, da man ja nicht ins Stadion kann. Der persönliche Frust muss ja irgendwo hin...

In Leipzig gibt es noch einen Zivilprotest, der die Querlatten in die Randbezirke drängt. Der Ring als Symbol wird hier noch verteidigt - auch wenn die Schergen von Wöller das immer wieder verhindern wollen und die Schwurbler unterstützen, wo sie können.

Die Polizei ist völlig überfordert, weil es keine klare Linie aus der Politik gibt.


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Querdenker

11.01.2022 um 21:14
https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/wut-angst-und-wahnsinn-massendemo-gegen-das-impfen-spiegel-tv-a-4a788c16-8310-4c03-be7f-3ceb207dec0a

Schon heftig, bei 4:58 der Typ mit dem Schild "Wo sind die Wasserwerfer wenn man sie braucht?" ist also die Hoffnung ... :D


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Querdenker

11.01.2022 um 21:31
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Mich erschrecken solche Sätze.
Es würde ausreichen wenn du rechtsstaatliche Sanktionen forderst.
Denke daran, die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sag das doch mal den Idioten, die auf Polizisten, Journalisten, Bahnangestellte etc losgehen. Oder denen, die Ärzte, Mitarbeiter von Impfzentren, Politiker usw mit Mord bedrohen. Oder den Angehörigen des Mordopfers aus Idar-Oberstein.

Mir geht dieses Verhätscheln der Querdenker nur noch auf den Zünder.


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Querdenker

11.01.2022 um 21:38
@nocheinPoet
Zitat von nocheinPoetnocheinPoet schrieb:ist also die Hoffnung ...
Du hast sicher anderes gemeint.
Ich sah mir das Video an. Abgesehen vom Schwurbel-Inhalt was die Leute dort äußern bin ich überrascht.
Im Vergleich mit den wellcome to hell-Demonstrationen beim G20 geht es einigermaßen gesittet zu.


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Querdenker

11.01.2022 um 22:45
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Abgesehen vom Schwurbel-Inhalt was die Leute dort äußern bin ich überrascht.
Wovon genau?
Ich war tatsächlich auch überrascht. Die Statements und Parolen sind ja an Dämlichkeit kaum noch zu überbieten.
Unglaublich, dass so viele Menschen bereit sind, sich derartigen Märschen mit Schwachsinns Parolen anzuschließen.
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Im Vergleich mit den wellcome to hell-Demonstrationen beim G20 geht es einigermaßen gesittet zu.
Wollen wir mal hoffen, dass das so bleibt.
Derartige Randale braucht kein Mensch.


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Querdenker

11.01.2022 um 23:19
Zitat von fischersfritzifischersfritzi schrieb:Wovon genau?
Im Vergleich zu den Gewaltausbrüchen G20.


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Querdenker

11.01.2022 um 23:34
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Im Vergleich zu den Gewaltausbrüchen G20.
Hattest du mit vergleichbaren Ausschreitungen gerechnet?


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Querdenker

12.01.2022 um 01:58
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Im Vergleich zu den Gewaltausbrüchen G20.
Gab es vermehrte Morddrohungen gegen Teilnehmer der G20 Treffen?


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Querdenker

12.01.2022 um 06:20
Zitat von LehrerLämpelLehrerLämpel schrieb:Mich erschrecken solche Sätze.
Es würde ausreichen wenn du rechtsstaatliche Sanktionen forderst.
Absolut nachvollziehbar, wenn
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Photographer73
von gnadenlosen Sanktionen als Privatperson spricht und damit mit mehr seine Emotionen sprechen lässt. Auch mir gehen die Querdenker gehörig auf den Sack und sie gefährden ja nicht nur sich selber untereinander sondern letztendlich uns alle.



Ohne Emotionen und sachlich muss ich dir natürlich zustimmen, denn jede Sanktion muss natürlich mit dem GG vereinbar sowie verhältnismäßig sein. Bedeutet: Keine Körperstrafen. Und Buß bzw. Ordnungsgelder oder Geldstrafen können auch nicht beliebig hoch ausfallen, sondern müssen dem Verstoß oder dem Fehlverhalten gegenüber angemessen sein. Das weiß auch der Gesetzgeber - keine Sorge.
Zitat von WurstsatenWurstsaten schrieb:Das ist alles eine Frage der Güterabwägung.
Das Recht auf Leben und die Würde Anderer sind höhere Rechtsgüter, und die Maßnahmen müssen die Querdenker ertragen, da sie im Gegensatz zu ihren Bedenken auf eine rationale Grundlage haben.
Schutz des Gemeinwohls und unseres Gesundheitssystems können tatsächlich vor Einzel- und vor Minderheitsinteressen (Querdenker) höher gewichtet werden, aber auch nur bis zu einem gewissen Grad. Insbesondere wenn es sich dabei um Art. 2 GG Abs 1 und daraus noch abgeleitet um die allgemeine Handlungsfreiheit handelt.

Schwieriger wird es schon bei Abs. 2 und der körperlichen Unversehrtheit. An diesen Eingriff werden höhere Hürden gesetzt, ist aber verfassungsrechtlich nicht unmöglich, dass der Staat auch in die körperliche Unversehrtheit eingreifen dürfte, wenn es dafür eine rechtmäßige Rechtsgrundlage wie bspw. unser IfSG gibt - und wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt dieser Eingriff erforderlich, geeignet und angemessen gegenüber der Gesundheitsgefährdung, die man bspw. mit einer Impfung abwenden möchte, ist - sowie auch nicht nur dem Schutz des Einzelnen sondern auch der Gemeinschaft dient und die Impfung selbst auch nur mit im Vergleich zu einer Virus-Erkrankung geringerem gesundheitlichem Risiko verbunden ist.
Also kurz: Selbst eine Zwangsimpfung wäre theoretisch möglich, unterliegt allerdings strengeren Voraussetzungen als bspw. nur in die allgemeine Handlungsfreiheit von Menschen einzugreifen.

Und für den Staat in das Recht auf Leben einzugreifen, wäre nur unter der Voraussetzung erlaubt, so lange dies nicht gegen Art 1, die unantastbare Menschenwürde verstoßen würde. Das ist aber schon wesentlich komplizierter und da tue ich mich auch immer wieder schwer. Einerseits darf der Staat nicht Leben gegen Leben abwägen, weil ein Leben gleichwertig zu jedem anderen Menschenleben angesehen wird (dazu hat sich auch mal das Bundesverfassungsgericht geäußert) und das Leben selbst direkt an die Menschenwürde gekoppelt ist, die wiederum unantastbar ist und nicht eingeschränkt verletzt werden darf - unter keinerlei Umständen.

Auf der anderen Seite soll es unter ganz strengen Voraussetzungen doch erlaubt und verfassungskonform sein in das Recht auf Leben einzugreifen, in dem man Leben nimmt, und betrifft vor allem unsere Exekutive, die Polizei. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Leben unter Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs entweder gegen sich selbst oder andere zu nehmen nicht nur als Mittel dem Zweck dienen darf. Der berühmte Satz greift hier ganz deutlich: Nicht jeder Zweck heiligt jedes Mittel. Klar, eigentlich logisch, denn so sieht es ja auch unser Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vor.
Desweiteren spielt hier auch glaube ich eine große Rolle, dass wenn überhaupt nur der Angreifer selbst und weil ja selbst verschuldet getötet werden darf aber dabei keine anderen unbeteiligten Menschen in ihrem Leben gefährdet werden dürften.
Genau aus diesem Grund wurde wohl auch der Abschuss von Flugzeugen verboten, da man nicht nur die Angreifer selbst töten würde, sondern auch die Passagiere und eine Abwägung Leben (Passagiere) gegen Leben (auf dem Boden) unserem Staat untersagt ist, weil jedes Leben als absolut gleichwertig angesehen wird und auch direkt an die unantastbare Menschenwürde gekoppelt ist.

Warum bspw. Todesstrafen in Deutschland mittlerweile verfassungswidrig wären, ist da glaube ich schon wieder leichter zu verstehen. Nämlich, weil der Tod als Strafe nur ein Mittel zum Zweck darstellen würde und würde man Leben nur rein zur Bestrafung wegen nehmen, würde man damit glaube ich auch gleichzeitig wieder in die Würde des Menschen eingreifen bzw. würde man die Würde diesem Menschen sogar ganz nehmen, weil, eigentlich logisch, ja tot und wer Tot ist, hat nichts mehr.


Also kurz Wurstsaten:

Die Würde des Menschen ist grundsätzlich von einer Güterabwegung ausgeschlossen. Und für unseren Staat eigentlich auch das Leben, da nicht nur grundsätzlich jeder das Recht auf Leben hat und jedes Leben gleichwertig ist, sondern weil das Leben auch mit der Meschenwürde verbunden ist, die unantastbar ist. Nur in ganz wenigen Ausnahmen ist es dem Staat, bspw. unserer Exekutiven, der Polizei bspw. erlaubt in das Leben eines anderen einzugreifen und es zu nehmen.

Und für uns Zivilpersonen ist es auch nur unter den strengen Voraussetzungen des Jedermannsrecht der Notwehr/Nothilfe erlaubt ein anderes Leben zu nehmen und der keine Güterabwägung vorsieht. Weiterhin gilt natürlich trotzdem der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die Notwehr. Keine Güterabwägung bei Notwehr entbindet nicht davon nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu handeln.
Eine Ausnahme aus der Erinnerung heraus stellt glaube ich noch der entschuldigende Notstand dar, der aber kein Jedermannsrecht ist, sondern nur für bestimmte Personen gilt: Für sich selbst, direkte Familienangehörige oder andere nahestehende Personen sowie auch und anders wie die Notwehr nur für Rechtsgüter Leben, Leib und Freiheit gilt.
Der entschuldigende Notstand sieht wie die Notwehr keine Güterabwegung vor und es wäre wie bei der Notwehr sogar gestattet Leben gegen Leben zu nehmen. Das würde aber nur entschuldigt werden, die Tat an sich würde rechtswidrig bleiben. Diese Entschuldigung kann aber auch zu straffreiheit führen, muss aber nicht. Eine Strafe kann auch nur abgemildert werden. Eine Tat in Notwehr ist/wäre grundsätzlich rechtmäßig und somit natürlich auch straffrei. Was rechtmäßig ist, kann(darf nicht bestraft werden.

Der entschuldigende Notstand darf aber nicht mit dem rechtfertigenden Notstand, ein Jedermannsrecht, verwechselt werden, denn der rechtfertigende Notstand setzt eine Güterabwägung voraus und wovon das Leben als Rechtsgut ausgenommen ist. Hier darf also kein Leben gegen Leben abgewogen werden.
Warum das beim rechtfertigenden Notstand so ist, aber nicht bei der Notwehr als Rechtfertigungsgrund, kann ich mir glaube ich denken, aber tue mich immer schwer damit das zu erklären.
Der Unterschied zu Notwehr ist ja erst mal der, dass die Gefahr von keinem Menschen, also von keinem Angreifer ausgehen würde und es wäre nicht zu rechtfertigen für die Abwendung einer Gefahr wie bspw. eines Feuers oder eines Hundeangriffs ohne vorherigen Befehl eines Hundehalters zum Angriff (dann wäre es wieder Notwehr) ein anderes unbeteiligtes, unschuldiges Menschenleben zu nehmen, nur um sein Eigenes zu retten.
Im Falle einer Notwehr wiederum und würde man den Angreifer töten, hätte dieser Angreifer ja auch selbst schuld. Hier das Leben des Angreifers zu nehmen, um sein eigenes oder ein fremdes zu retten, wäre wohl auch moralisch zu vertreten.


Sorry, dass ich noch etwas abgeschweift bin. Die letzten Absätze haben ja nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun.


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Querdenker

12.01.2022 um 07:07
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Einerseits darf der Staat nicht Leben gegen Leben abwägen, weil ein Leben gleichwertig zu jedem anderen Menschenleben angesehen wird
Hier sei noch erwähnt, dass es da natürlich Ausnahmen gibt. Bspw. sollte eine Pflichtenkollision vorliegen. Hier ist aber entscheidend, dass man nicht durch eine Aktive Handlung ein Leben benachteiligen und ein anderes bevorzugen dürfte, sondern nur durch Unterlassen.

Kann man zu einem bestimmten Zeitpunkt bspw. nur Gruppe A aus einem Flutgebiet holen, weil Gruppe A und B gleichzeitig zu retten nicht machbar wäre, dann ist/wäre das legitim, wenn man nicht aus Gründen wie Geschlecht, Alter, Herkunft, Beruf, politische Anschauung etc. Gruppe A bevorzugen oder Gruppe B benachteiligen würde. Unterschiedliche Entfernungen beider Gruppen hingegen wäre ein legitimer Grund sich für eine Gruppe zu entscheiden und der anderen Gruppe erst mal nicht zu helfen.

Nicht mehr legitim ist/wäre es aktiv nachzuhelfen und Gruppe B durch ein aktives Tun sterben zu lassen, nur um Gruppe A zu retten.




Gleiches wohl auch im Falle einer Triage, auch eine Pflichtenkollision: Ärtze als Garanten dürften ohne Einverständis von Angehörigen niemals aktiv ein Leben nehmen, einen Schlauch bspw. abziehen oder ein Beatmungsgerät abstellen, um ein anderes zu retten, zu bevorzugen.

Was sie im Falle einer Triage aus rein medizinisches Gründen wie der Überlebenswahrscheinlichkeit tun dürften, wäre eine Behandlung zu unterlassen und Patient B einfach kein Beatmungsgerät zur Verfügung zu stellen, sondern A an die Maschine anzuschließen.

Alter und Behinderung sind aus der Erinnerung heraus übrigens kein alleiniger ausreichender begründeter Grund eine Überlebenswahrscheinlichkeit anzunehmen und die Überlebenswahrscheinlichkeit darf sich auch nur auf die akute Erkrankung zum jeweiligen Zeitpunkt beziehen. Also bspw. wegen einer Corona-Erkrankung.


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Querdenker

12.01.2022 um 07:18
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Gleiches wohl auch im Falle einer Triage, auch eine Pflichtenkollision: Ärtze als Garanten dürften ohne Einverständis von Angehörigen niemals aktiv ein Leben nehmen, einen Schlauch bspw. abziehen oder ein Beatmungsgerät abstellen, um ein anderes zu retten, zu bevorzugen.
Sollen sie warten bis das Beatmungsgerät von selbst kaputt geht, oder wie meinst du das? Und welcher Angehörige soll das entscheiden wollen? Wenn eine 90-Jährige Mutter da liegt, die bis dahin noch recht fit war? Meinst du die "Kinder" sagen dann, man solle lieber den jungen Familienvater nehmen?


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Querdenker

12.01.2022 um 07:28
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Sollen sie warten bis das Beatmungsgerät von selbst kaputt geht, oder wie meinst du das? Und welcher Angehörige soll das entscheiden wollen? Wenn eine 90-Jährige Mutter da liegt, die bis dahin noch recht fit war? Meinst du die "Kinder" sagen dann, man solle lieber den jungen Familienvater nehmen?
Ich meine das so (kann mich aber auch irren): Angenommen Patient B liegt bereits auf der ITS und wird beamtet und nun kommt noch A hinzu und muss auch dringend behandelt/beatmet werden, dann dürften Ärtze nicht einfach ohne Einverstädnis bei B das Gerät abstellen und es A zur Verfügung stellen.

Was anderes wäre es, wenn beide, A und B, gleichzeitig eine Beatmung bräuchten, aber es nur ein Gerät geben würde, aber noch keiner von ihnen an dem Gerät hängen würde. Hier wäre es jetzt, unter Voraussetzungen siehe letzter Beitrag, für Ärzte erlaubt erst mal nur einen von beiden, A oder B, an das letzte verfügbare Gerät anzuschließen und bei dem anderen die Behandlung erst mal zu unterlassen.

Ps.
Das Einverständis müssen sich Ärzte, sollte keine Patientenverfügung vorliegen, von Angehörigen einholen, bevor sie aktiv ein Leben beenden, wenn ihrer Meinung nach aussichtslos.
Erst nach Einverständnis von Angehörigen, dem Ehepartner bspw., dürfte eine lebenserhaltende Maßnahme aktiv beendet, eingestellt werden. Ohne Einverständis dürfen sie nichts unternehmen. Ob es da auch Ausnahmen gibt, weiß ich nicht.


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Querdenker

12.01.2022 um 07:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich meine das so (kann mich aber auch irren): Angenommen Patient B liegt bereits auf der ITS und wird beamtet und nun kommt noch A hinzu und muss als Norfall behandelt werden, dann dürften Ärtze nicht einfach ohne Einverstädnis bei B das Gerät abstellen und es A zur Verfügung stellen.
Du meinst, wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Das wäre dann gerecht? Hat der Zweite halt Pech gehabt? Wenn A bessere Chancen hat, müssten sie ihn nehmen.
Das mit den Angehörigen ist doch Unsinn, denn der andere hat auch Angehörige, sollen beide Familien einen Faustkampf austragen, oder wie stellst du dir das vor? Wenn sie fertig sind ist A bereits verstorben?
Ich denke, das muss ein Ärzteteam rational entscheiden, da haben Angehörige nichts verloren. Es gibt ja auch Angehörige, die schon sehnlichst aufs Erbe warten, sollen die Ärzte das auch noch rausfinden?


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Querdenker

12.01.2022 um 08:01
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Auch mir gehen die Querdenker gehörig auf den Sack und sie gefährden ja nicht nur sich selber untereinander sondern letztendlich uns alle.
Mich gefährden keine Querdenker. Oder wer sind "alle" ?


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Querdenker

12.01.2022 um 08:42
Zitat von GerlindGerlind schrieb:Mich gefährden keine Querdenker.
Ich denke, damit ist gemeint, dass die Querdenker anscheinend gern die Coronaschutzmaßnahmen ablehnen und sich eher so verhalten, dass die Ausbreitung des Virus begünstigt wird. Wenn die Querdenker nach dem Querdenken wieder in ihr normales soziales Umfeld zurückkehren (z.B. Verwandtschaft, Arbeitskollegen etc.), dann besteht vielleicht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dort Infektionen weiterzugeben, auch an Personen, die selbst nicht querdenken.


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Querdenker

12.01.2022 um 08:53
Ich bin dreimal geimpft und gehe nicht zu Massenveranstaltungen und ziehe da, wo nötig, Ffp2 Maske auf. Also ich sehe mich da nirgends gefährdet an Leib und Leben.


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Querdenker

12.01.2022 um 08:54
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Du meinst, wer zuerst kommt, mahlt zuerst? Das wäre dann gerecht? Hat der Zweite halt Pech gehabt? Wenn A bessere Chancen hat, müssten sie ihn nehmen
Ja Mensch, natürlich dürfte nicht willkürlich oder nicht wegen bestimmter schützenswerter Merkmale bevorzugt oder benachteiligt werden.

Ich schrieb doch schon vorher, wenn, nur aus rein medizinischen Gründen und der Überlebenswahrscheinlicht wegen.
Zitat von GerlindGerlind schrieb:Mich gefährden keine Querdenker. Oder wer sind "alle
Schön für dich. Das, sie gefährden alle, ziehe ich auch zurück.


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