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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

14.907 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

09.12.2022 um 17:25
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wie lautet die Lösung in dem Fall? Baugenehmigung erteilen und dann nicht bauen lassen?
Der vorläufige freispruch wegen hausfriedensbruch hat mit der erteilten baugenehmigung nicht viel zu tun. Das urteil sagt im grunde nur aus, dass diese hier genannte aktion an hier genanntem standort legitim war. Baubeginn war trotzdem.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Wenn ich diese blödsinnige Aktionen sehe, in der Tat alle miteinader, Politk, Richter, Aktivisten und ihre Unterstützer, wünsche ich Deutschland dass alle Forderungen umgesetzt werden.
Die anschließende Pleite- und Armutswelle sowie Hunger und Frieren scheinen kein Problem zu sein.
Witzig, denn genau darauf steuern wir gerade zu :D Lebensmittelknappheit, hunger, probleme bei der energieversorgung. Von den preissteigerungen gar nicht zu sprechen. Pleite durch extremwettersituationen, armut, hunger, frieren. Alles folgen, weil wir nicht genug maßnahmen umsetzen.

Prognosen sprechen von einem kurzen negativwachstum, mit anschließendem wirtschaftswachstum, wenn wir das 1,5°C ziel erreichen. Erreichen wir es nicht, sieht es genau andersherum aus. (ich verlinkte es dir einst) Das problem dabei ist allerdings, dass wir den klimawandel ab einem bestimmten punkt nicht mehr aufhalten können. Aber es scheint irgendwie ein kleineres problem zu sein durch unterlassen in diese situation zu geraten. Aber wenn die "klimakleber" das mit ihren forderungen kurzzeitig in deutlich kleinerem maße "verursachen", dann ist das ganz doll schlimm?


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09.12.2022 um 18:24
Zitat von gastricgastric schrieb:Aber wenn die "klimakleber" das mit ihren forderungen kurzzeitig in deutlich kleinerem maße "verursachen", dann ist das ganz doll schlimm?
Schlimm, nein, gefährlich... sind die Eingriffe in den Straßen- bzw. Flugverkehr.
Schlimm ist allerdings auch die Unsinnigkeit der LG Aktionen. Sie nutzen 0,0 zum Erreichen der Klimaziele.


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09.12.2022 um 19:06
Zitat von MarinaG.MarinaG. schrieb:Eigentum ist also ein Rechtsgut, das sich dem Klimaschutz unterzuordnen hat?
Der rechtfertigende Notstand sieht tatsächlich eine Rechtsgüterabwegung vor. Einzelne Rechtsgüter, wenn sie durch eine gegenwärtige Gefahr bedroht sind, können als schützenswerter als andere Rechtsgüter angesehen werden. Darum erlaubt der rechtfertigende Notstand dann auch einen Eingriff in Rechtsgüter, um andere Rechtsgüter zu schützen, wenn eine gegenwärtige Gefahr nicht anders abwendbar ist. Dabei müssen die Mittel angemessen sein.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das ist genau der Punkt an dem die Auslegung aus Flensburg vermutlich rechtsfehlerhaft wird. Den eigentlich gilt das Prinzip der Einheit der Rechtsordnung, d.h. was eine Instanz genehmigt oder legitimiert, in dem Fall eben die Baubehörde oder die Naturschutzbehörde, kann nicht an anderer Stelle eine notständliche Gefahr auslösen, gegen die man sich mit außergerichtlicher Gewalt wehren darf. So wie ja z.B. auch die Vollstreckung eines ordentlich erlassenen Haftbefehls etwas Anderes ist als eine willkürliche Freiheitsberaubung durch Privatleute kann eigentlich eine Baumfällung die im Rahmen eines Antragsprozesses geprüft und für zulässig befunden wurde durch die subjektive Einschätzung eines Aktivisten zur abzuwehrenden Gefahr werden.
Jo, ergibt Sinn. Der Aktivist hätte sich in dem Fall also nur juristisch zur Wehr setzen dürfen. Verstehe ich das richtig?

Genauso wie sich ein Beschuldigter im Falle eines für ihn ordentlich erlassenen Haftbefehls nicht auf Notwehr berufen kann. Gleiches gilt für Unbeteiligte, die den Beschuldigten befreien wollen würden. Diese könnten sich nicht auf Nothilfe berufen.

Wobei es da für mich schon noch Unterschiede gibt.

Um sich auf Notwehr berufen zu können, müsste der Angriff oder anders eine Tat gegen die Freiheit bspw. selbst rechtswidrig sein. Das wäre im Falle eines zum Zeitpunkt der Vollstreckung auf Grundlage eines ordentlichen Haftbefehls natürlich nicht gegeben. Notwehr/Nothilfe würde damit schon mal ausscheiden. Der Betroffene dürfte sich nur mit Hilfe seines Anwalts juristisch gegen die Vollstreckung zur Wehr setzen.

Der rechtfertigenden Notstand spricht nur von einer gegenwärtigen Gefahr. Natürlich wäre erst mal genau zu prüfen, wie Gefahr rechtlich überhaupt genau definiert ist und wie konkret die Gefahr und wie gegenwärtig sie ein Rechtsgut dann je nach Einzelfall verletzen würde oder weiter verletzen würde, sollte die Gefahr nicht abgewendet werden.

Und hier frage ich mich gerade als Laie auf den Fall aus Flensburg bezogen, ob eine Gefahr auch dann vorliegen kann, bereits nur kurz bevor stehend würde ja schon reichen, die auf Grundlage einer legitimen behördlichen Genehmigung getroffen wurde?

Oder anders gefragt:
Kann eine rechtlich anerkannte Gefahr auch durch eine legitime behördliche Genehmigung und die darauf folgende Aktion ausgelöst werden?
Und falls ja und sollten dann andere Mittel wie sich rechtlich bzw. mit juristischen Mitteln gegen eine Genehmigung für eine bestimmte Aktion zur Wehr zu setzen scheitern, in wie weit dann ein Bürger auch eigenmächtig tätig werden könnte, um eine Aktion, von der Gefahr ausgehen würde, zu verhindern, um halt die Gefahr von in dem Moment schützenswerteren Rechtsgütern abzuwenden?


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09.12.2022 um 19:14
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Jo, ergibt Sinn. Der Aktivist hätte sich in dem Fall also nur juristisch zur Wehr setzen dürfen. Verstehe ich das richtig?
Ja, prinzipiell ja. Bzw. hat er das auch getan, aber das Ergebnis seiner Bemühungen nicht akzeptiert, denn die blieben ja erfolglos.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Um sich auf Notwehr berufen zu können, müsste der Angriff oder anders eine Tat gegen die Freiheit bspw. selbst rechtswidrig sein. Das wäre im Falle eines zum Zeitpunkt der Vollstreckung auf Grundlage eines ordentlichen Haftbefehls natürlich nicht gegeben. Notwehr/Nothilfe würde damit schon mal ausscheiden. Der Betroffene dürfte sich nur mit Hilfe seines Anwalts juristisch gegen die Vollstreckung zur Wehr setzen.
Genau. Für Dritte gibt es natürlich noch die Möglichkeit dass sie aufgrund der Umstände die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung nicht erkennen können, aber das ist nicht das worum es geht.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Oder anders gefragt:
Kann eine rechtlich anerkannte Gefahr auch durch eine legitime behördliche Genehmigung und die darauf folgende Aktion ausgelöst werden?
Und falls ja und sollten dann andere Mittel wie sich rechtlich gegen eine Genehmigung für eine bestimmte Aktion zur Wehr zu setzen scheitern, in wie weit dann ein Bürger auch eigenmächtig tätig werden könnte, um eine Aktion, von der Gefahr ausgehen würde, zu verhindern, um halt die Gefahr von in dem Moment schützenswerteren Rechtsgütern abzuwenden?
Das mag durchaus mal gelegentlich der Fall sein, z.B. wenn eine Behörde selbst rechtswidrig oder rechtsmissbräuchlich handelt, z.B. aus Befangenheit, weil sie selbst Opfer eines Irrtums oder einer Täuschung wurde oder aus solchen Gründen eben, aber das ist hier einerseits nicht der Fall und andererseits ist das natürlich wieder so eine Frage die sich der objektiven Klärung nicht unbedingt erschließt.

Was hier meiner Ansicht nach den Aktivisten unglaubwürdig macht ist dass er es ja auch auf dem regulären Rechtsweg versucht hat, aber nicht willens war eine ablehnende Antwort zu akzeptieren. Das darf man im Rechtsstaat schlicht nicht andauernd zulassen, sonst akzeptiert bald niemand mehr irgendwelche Urteile und überall ist ''Notstand''.


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09.12.2022 um 19:27
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Genau. Für Dritte gibt es natürlich noch die Möglichkeit dass sie aufgrund der Umstände die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung nicht erkennen können, aber das ist nicht das worum es geht.
Könnten also mit der Putativnotwehr aus dem Schneider sein?
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:as mag durchaus mal gelegentlich der Fall sein, z.B. wenn eine Behörde selbst rechtswidrig oder rechtsmissbräuchlich handelt, z.B. aus Befangenheit, weil sie selbst Opfer eines Irrtums oder einer Täuschung wurde oder aus solchen Gründen eben, aber das ist hier einerseits nicht der Fall und andererseits ist das natürlich wieder so eine Frage die sich der objektiven Klärung nicht unbedingt erschließt.
So meinte ich das gar nicht. Der rechtfertigende Notstand ist da leider nicht so klar wie die Notwehr.


Meinte das schon so, ob auch durch eine behördlich und rechtmäßig genehmigte Aktion eine rechtlich anerkannte gegenwärtige Gefahr auf schützenswerte-anerkannte Rechtsgüter vorliegen kann bzw. verursacht werden kann?
Und sollten dann juristische Mittel scheitern, um die Aktion zu stoppen, ob dann Bürger nicht doch auch angemessen eigenmächtig tätig werden könnten, um die Gefahr abzuwenden?


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09.12.2022 um 19:44
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Meinte das schon so, ob auch durch eine behördlich und rechtmäßig genehmigte Aktion eine rechtlich anerkannte gegenwärtige Gefahr auf schützenswerte-anerkannte Rechtsgüter vorliegen kann bzw. verursacht werden kann?
Und sollten dann juristische Mittel scheitern, um die Aktion zu stoppen, ob dann Bürger nicht doch auch angemessen eigenmächtig tätig werden könnten, um die Gefahr abzuwenden?
Ich glaube da verlieren wir uns zu sehr im Hypothetischen :D


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09.12.2022 um 19:55
@bgeoweh

Die reine Rechtsgüterabwegung im Falle Flensburg kann ich sogar vollends nachvollziehen bzw. diese grundsätzliche Denke. Klimaschutz, obwohl nochmal ein eigenständiges Rechtsgut, ist für mich aber unweigerlich auch mit dem Rechtsgut Leben verbunden, welches zu schützen gilt.
Dagegen steht fremdes Eigentum und Besitz, was natürlich weniger schützenswert ist, als das Rechtsgut Leben, sollte es durch eine gegenwärtige Gefahr bedroht sein.

Damit ist es natürlich nicht getan und auch ich bleibe skeptisch, ob sich der Aktivist wirklich auf den rechtfertigenden Notstand berufen konnte bzw. alle notwendigen Voraussetzungen für diesen vorlagen.

Was ihm mit entscheidend geholfen haben dürfte, also dass zumindest die Amtsrichterin erster Instanz den rechtfertigenden Notstand anerkannt hat, war sicherlich, dass er vorher erst andere (juristische) Mittel angewendet hat, um die Gefahr auf das Rechtsgut Klimaschutz abzuwenden - dieses andere Mittel aber keinen Erfolg hatte. Die Amtsrichterin sah die Aktion des Aktivisten daher bestimmt als nicht nur erforderliche Aktion an, weil die Gefahr ja nicht anders abzuwenden war, sondern schätze Sie sie bestimmt auch als ein angemessenes Mittel ein, bedenkt man, in welches Rechtsgut und auch Wie der Aktivist nur eingegriffen bzw. verletzt hat und welches Rechtsgut er damit schützen wollte.


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09.12.2022 um 20:00
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die reine Rechtsgüterabwegung im Falle Flensburg kann ich sogar vollends nachvollziehen bzw. diese grundsätzliche Denke. Klimaschutz, obwohl nochmal ein eigenständiges Rechtsgut, ist für mich aber unweigerlich auch mit dem Rechtsgut Leben verbunden, welches zu schützen gilt.
Dagegen steht fremdes Eigentum und Besitz, was natürlich weniger schützenswert ist, als das Rechtsgut Leben, sollte es durch eine gegenwärtige Gefahr bedroht sein.
Mit der Auffassung muss man meiner Meinung nach extrem aufpassen, sonst ebnet man da z.B. Brandanschlägen von Abtreibungsgegnern den Weg. Deren Ansinnen z.B. Abtreibungen zu verhindern ist ja aus deren Sicht auch ein Eintreten ''für gefährdetes Leben'', und da ist die Herstellung des konkreten Zusammenhangs zwischen ihrem Handeln und der Gefahr sogar deutlich unmittelbarer.


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09.12.2022 um 20:34
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Mit der Auffassung muss man meiner Meinung nach extrem aufpassen, sonst ebnet man da z.B. Brandanschlägen von Abtreibungsgegnern den Weg. Deren Ansinnen z.B. Abtreibungen zu verhindern ist ja aus deren Sicht auch ein Eintreten ''für gefährdetes Leben'', und da ist die Herstellung des konkreten Zusammenhangs zwischen ihrem Handeln und der Gefahr sogar deutlich unmittelbarer.
So gesehen hast du natürlich recht. Wollte erst nicht wegen OT antworten, aber nur kurz:

Da unterscheide ich persönlich auch nochmal, da ich auch immer die jeweilige schwangere Frau und ihren Körper berücksichtige, die meiner persönlichen Meinung nach wenigstens einen längeren Zeitraum als vom Gesetz nur legitimiert verdient hätte, um selbst bestimmt handeln zu dürfen.
Ich weiß, sieht unsere Rechtsprechung anders, wenn nicht gerade anerkannte Gründe für einen Abbruch nach gesetzlich erlaubtem Zeitraum vorliegen bzw. diesen rechtfertigen würden.

Und zu deinem beschriebenen Fall: Den könnte ich, auch wenn ich ein Abtreibungsgegner wäre, allein schon durch die Wahl des Mittels nicht gutheißen. Brandanschläge, womöglich auch noch Menschenleben dabei zu gefährden, wäre für mich kein angemessenes Mittel mehr.

Nicht zu vergleichen mit der Aktion des Aktivisten im Falle Flensburg. Vor allem auch, und das spricht für ihn, weil er sich zuerst juristischen Mitteln bedient hat und erst dann in fremdes Recht eingegriffen hat, als die juristischen Mittel versagt haben.


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09.12.2022 um 20:41
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nicht zu vergleichen mit der Aktion des Aktivisten im Falle Flensburg. Vor allem auch, und das spricht für ihn, weil er sich zuerst juristischen Mitteln bedient hat und erst dann in fremdes Recht eingegriffen hat, als die juristischen Mitteln versagt haben.
Gerade deshalb ist das Urteil meiner Ansicht nach plem-plem. Der Rechtsfriede ist auch ein schützenswertes Rechtsgut - wenn man der Argumentation des Gerichts folgt kann bald niemand sicher sein dass seine Genehmigung plus mehrfache gerichtliche Klärung ausreichen damit du ein Projekt auch irgendwann mal umsetzen und im Zweifel auch mit Hilfe der Staatsgewalt verteidigen kannst, weil jeder dahergelaufene Gegner der sich irgendeine Argumentationskette über drei Ecken bastelt dann doch im ''rechtfertigenden Notstand'' dazwischenhauen darf. Irgendwann stellt sich dann auch mal konkret die Frage nach Sinn und Zweck eines regulären Rechtswegs wenn man den immer wenn's drauf ankommt zugunsten von Faustrecht aushebeln kann indem man sich auf abstrakte Fernziele beruft. Mit der Argumentation ''irgendwie irgendwo ist jeder Baum ein dringend erforderlicher Teil des Widerstands gegen den Klimawandel kann man mehr oder weniger jede menschliche Tätigkeit lahmlegen.


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09.12.2022 um 20:55
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Gerade deshalb ist das Urteil meiner Ansicht nach plem-plem. Der Rechtsfriede ist auch ein schützenswertes Rechtsgut - wenn man der Argumentation des Gerichts folgt kann bald niemand sicher sein dass seine Genehmigung plus mehrfache gerichtliche Klärung ausreichen damit du ein Projekt auch irgendwann mal umsetzen und im Zweifel auch mit Hilfe der Staatsgewalt verteidigen kannst, weil jeder dahergelaufene Gegner der sich irgendeine Argumentationskette über drei Ecken bastelt dann doch im ''rechtfertigenden Notstand'' dazwischenhauen darf.
Ich bin eh mal gespannt, wie die höhere Instanz, wäre dann das Landgericht oder, den Fall Flensburg beurteilt/beurteilen würde.

Der Rechtsfriede ist auch ein schützenswertes Rechtsgut - da hast du recht.

Die Frage allerdings wäre, ob er immer als schützenswerter als andere (bedrohte)Rechtsgüter wäre oder ob der Rechtsfriede je nach Einzelfall auch mal als weniger schützenswertes Interesse oder Rechtsgut angesehen werden würde oder sogar müsste?


Und wie gesagt, im Falle Flensburg dürfte auch von entscheidender Bedeutung gewesen sein und warum die Amtsrichterin den rechtfertigen Notstand anerkannt hat, weil sie bestimmt auch die Wahl des Mittels als angemessen angesehen hat, also in welche Rechtsgüter der Aktivist nur eingegriffen hat und wie er dabei vorgegangen ist - nachdem der Aktivist auf dem Rechtsweg gescheitert ist, um die Gefahr abzuwenden.

Bin mir ziemlich sicher, dass die Amtsrichterin nicht jedes Mittel anerkannt hätte.

Dass sie den rechtfertigenden Notstand überhaupt anerkannt hat, dürfte der Gesamtschau geschuldet gewesen sein und nicht nur einzelnen Faktoren.


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09.12.2022 um 21:02
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich bin eh mal gespannt, wie die höhere Instanz den Fall Flensburg beurteilt/beurteilen würde.
Es hat seinen Grund dass das Ding direkt in Sprungrevision gegangen ist, hier geht es direkt um die Kernfrage ob die Herleitung der Richterin zulässig ist, denn über den Sachverhalt an sich herrscht ja kein Zweifel.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Die Frage allerdings wäre, ob er immer als schützenswerter als andere (bedrohte)Rechtsgüter wäre oder ob der Rechtsfriede je nach Einzelfall auch mal als weniger schützenswertes Interesse oder Rechtsgut angesehen werden würde oder sogar müsste?
Dass sich die Frage überhaupt stellt liegt wohl am konkreten Einzelfall, hauptsächlich weil die Störung durch den konkreten Beschuldigten nur drei Tage dauerte. Ob und wie die Bewertung bei einer längeren, auf Dauer oder gar ''auf Ewigkeit'' angelegten Störung wie z.B. im sogenannten ''Hambi'' gleich ausgefallen wäre ist natürlich interessant, aber letztendlich müßig.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dass sie den rechtfertigenden Notstand überhaupt anerkannt hat, dürfte der Gesamtschau geschuldet gewesen sein und nicht nur einzelnen Faktoren.
Werden wir ja sehen, meiner Ansicht nach ist ihre Argumentationskette in dem Moment fehlerhaft wo sie von abstrakten Erwägungen - ''Bäume sind wichtig'' - auf die konkrete Lage geschlossen hat - ''Dieser konkrete Baum hier ist so eminent wichtig dass seine Fällung einen Angriff auf ein Staatsziel darstellt und ziviler Widerstand dagegen geboten ist'' - weil dieser Schluss meiner Ansicht nach einer objektiven Prüfung nicht standhält und auch im Vergleich mit anderen Sachverhalten die tagtäglich realisiert werden, wie eben hunderte von Baumfällungen in Detuschland auch jede Würdigung der Verhältnismäßigkeit vermissen lässt.


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09.12.2022 um 21:31
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Es hat seinen Grund dass das Ding direkt in Sprungrevision gegangen ist, hier geht es direkt um die Kernfrage ob die Herleitung der Richterin zulässig ist, denn über den Sachverhalt an sich herrscht ja kein Zweifel.
Der Sachverhalt war ja selbst für die Amtsrichterin klar. Geht nur um die Frage, ob der Aktivist schuldhaft oder ohne Schuld gehandelt hat. Und dafür ist von entscheidender Bedeutung, ob in diesem Fall der rechtfertigende Notstand greifen würde, alle Voraussetzungen für ihn vorgelegen haben oder nicht.

Natürlich ist die Herleitung der Amtsrichterin das Entscheidende. Da bin ja gerade gespannt, ob die nächsthöhere Instanz dieser Auslegung des Rechts und der Argumentation der Amtsrichterin folgen würde oder nicht und dann je nachdem entweder ebenfalls den rechtfertigenden Notstand anerkennen würde oder nicht.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Dass sich die Frage überhaupt stellt liegt wohl am konkreten Einzelfall, hauptsächlich weil die Störung durch den konkreten Beschuldigten nur drei Tage dauerte. Ob und wie die Bewertung bei einer längeren, auf Dauer oder gar ''auf Ewigkeit'' angelegten Störung wie z.B. im sogenannten ''Hambi'' gleich ausgefallen wäre ist natürlich interessant, aber letztendlich müßig.
Ich meinte ja auch, dass es auf den Einzelfall ankommt. Ich jedenfalls würde nicht annehmen, dass der Rechtsfriede als schützenswertes Rechtsgut grundsätzlich immer als schützenswerter als andere Rechtsgüter angesehen werden würde.

Und auf die Wahl der Mittel kommt es beim rechtfertigenden Notstand ja auch zusätzlich noch an. Da kann auch nur die reine Dauer einer Aktion oder Störung eines fremden Rechts eine entscheidende Rolle spielen. Stimmt.

Gut möglich also auch im Falle Flensburg, dass die Amtsrichterin den rechtfertigenden Notstand nicht anerkannt hätte, wenn die Störung länger gedauert hätte.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Werden wir ja sehen, meiner Ansicht nach ist ihre Argumentationskette in dem Moment fehlerhaft wo sie von abstrakten Erwägungen - ''Bäume sind wichtig'' - auf die konkrete Lage geschlossen hat - ''Dieser konkrete Baum hier ist so eminent wichtig dass seine Fällung einen Angriff auf ein Staatsziel darstellt und ziviler Widerstand dagegen geboten ist'' - weil dieser Schluss meiner Ansicht nach einer objektiven Prüfung nicht standhält und auch im Vergleich mit anderen Sachverhalten die tagtäglich realisiert werden, wie eben hunderte von Baumfällungen in Detuschland auch jede Würdigung der Verhältnismäßigkeit vermissen lässt.
Damit könntest du natürlich recht haben. Daran habe ich gar nicht gedacht, ehrlich gesagt.

Von dieser einzelnen Fällung nur wäre garantiert keine gegenwärtige Gefahr fürs Klima ausgegangen. Somit würde der rechtfertigende Notstand ja schon damit scheitern, weil im besagten Fall überhaupt keine gegenwärtige Gefahr vorgelegen hat. Die entscheidende Voraussetzung überhaupt für den rechtfertigen Notstand würde dann ja schon fehlen.


Ob diese Argumentation allerdings auch dann standhalten würde, wenn es sich um einen ganzen Wald handeln würde?


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09.12.2022 um 21:56
Die Stadt München hat für de facto alle Hauptverkehrsstraßen ein Versammlungsverbot gegen die LG erlassen:
Weil die Klima-Aktivisten ihre Festklebe-Aktionen auf Münchner Straßen und Autobahnen nicht anmelden, hat die Stadt nun reagiert: Für alle Straßen, die als Rettungswege und zur Gefahrenabwehr wichtig sind, hat sie ein Versammlungsverbot im Zusammenhang mit Festklebe-Aktionen erlassen. Und zwar mit der Einschränkung: "Sofern die versammlungsrechtliche Anzeigepflicht nicht eingehalten ist." Das Verbot gilt vom morgigen Samstag bis voraussichtlich 8. Januar.

Zum Artikel "Warum München ein Schwerpunkt ist und bleibt"

Stadt München: Protestierende nicht kooperativ

In Abstimmung mit der Polizei betrachtet das Münchner Kreisverwaltungsreferat (KVR) diese Einschränkung des Versammlungsrechts "aufgrund der Erfahrungen in den letzten Tagen als erforderlich". Die erstmals geschehene mediale Ankündigung der Stachus-Blockade vom vergangenen Montag durch die Gruppe "Letzte Generationen" war von der Stadt zwar als Versammlungsanmeldung gewertet worden. Doch wurde das daraufhin nach Versammlungsrecht erlassene Verbot, sich festzukleben, und weitere Auflagen "von den Aktivist*innen gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt", heißt es in der offiziellen Mitteilung der Stadt.

Als Begründung für diese Einschränkung des Versammlungsrechts fügte das KVR an, dass dies dazu diene, "die Freihaltung der Hauptrouten der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit zu gewährleisten und möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte." Auf ihrer Homepage hat die Stadt am Abend rund 300 Straßen aufgeführt, für die das Verbot gilt. Darunter sind auch Tempo-30-Zonen wie die Zehntfeldstraße in München-Trudering.
Aktion am Münchner Hauptbahnhof aufgelöst

Am späten Freitagnachmittag löste die Polizei eine erneute Festklebe-Aktion auf: Drei Klimaaktivisten protestieren auf der Bayerstraße am Münchner Hauptbahnhof. Der Verkehr war in beiden Richtungen gesperrt. Einsatzkräfte lösten die Aktivisten von der Fahrbahn und beendeten die unangemeldete Versammlung.
Quelle: https://www.br.de/nachrichten/bayern/versammlungsverbot-muenchen-schraenkt-klimaproteste-ein,TPWuhlv (Archiv-Version vom 09.12.2022)


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09.12.2022 um 22:32
@bgeoweh
Und glaubst du, die halten sich an das Versammlungsverbot? Das wird die Aktivisten erst recht triggern. Gerade über Weihnachten, da wollen die doch Spaß haben und fremde Leute ärgern.
Wenn diese Truppe Pech hat, könnte es finanziell bald etwas eng werden in der Spendenbüchse. Die BER Fluggesellschaft sowie die Lufthansa prüfen derzeit Schadensersatzansprüche an die LG. Es geht um die Vorfälle am 24.12.22 rund um den BER. 14 Flüge gestrichen, 19 Flüge umgeleitet oder verspätet ( Lufthansa , Swiss air und eurowings ) das dürfte teuer werden.
Da kann man nur hoffen, dass die Kleber vom Dienst reiche Gönner haben, die ihnen beim begleichen der Forderungen etwas aushelfen.
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/12/berlin-brandenburg-ber-letzte-generation-schadenersatz.html


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09.12.2022 um 22:38
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Und glaubst du, die halten sich an das Versammlungsverbot? Das wird die Aktivisten erst recht triggern. Gerade über Weihnachten, da wollen die doch Spaß haben und fremde Leute ärgern.
Ich stelle mir auch gerade die Frage, was das Versammlungsverbot genau bringen wird? Hat dann die Polizei mehr Handhabe, die Aktioinen zu verhindern bzw. zu unterbinden?

Was Weihnachten betrifft: wenn, dann wären die effektivsten Klebetage wahrscheinlich die zwei oder drei Tage vor Weihnachten. An Weihnachten selbst sind ja meistens weniger Leute unterwegs. In Städten wie München würde man da vermutlich eher wenige Verkehrsteilnehmer beeindrucken, denke ich.


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09.12.2022 um 22:43
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Da kann man nur hoffen, dass die Kleber vom Dienst reiche Gönner haben, die ihnen beim begleichen der Forderungen etwas aushelfen.
Ich bin mir sicher Genosse @shionoro wird dir gerne erklären warum Bankrott die Bewegung stärkt und im Knast sitzen neue Unterstützer bringt.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ich stelle mir auch gerade die Frage, was das Versammlungsverbot genau bringen wird? Hat dann die Polizei mehr Handhabe, die Aktioinen zu verhindern bzw. zu unterbinden?
Konkret sorgt das erstmal dafür dass bei jeder nicht angemeldeten Demonstration eine Zuwiderhandlung gegen diese Auflage vorliegt und direkt ein Bußgeld fällig wird, oder Ersatzhaft.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Was Weihnachten betrifft: wenn, dann wären die effektivsten Klebetage wahrscheinlich die zwei oder drei Tage vor Weihnachten. An Weihnachten selbst sind ja meistens weniger Leute unterwegs. In Städten wie München würde man da vermutlich eher wenige Verkehrsteilnehmer beeindrucken, denke ich.
Kann ich nicht beurteilen. Allgemein ist unter den heurigen Bedingungen, d.h. Heiligabend am Samstag, sicherlich ab Donnerstag Abend die Stoßzeit für den Weihnachtsreiseverkehr, mehr weiß ich nicht. Ich kann auch nicht beurteilen ob der Durchschnittsdeutsche heute überhaupt noch großartig ''die Weihnachtseinkäufe'' macht, gefühlt würde ich sagen dass sich das Meiste davon mittlerweile im Internet abspielt. Vielleicht werden ja noch Amazon, Zalando und Co. gezielt attackiert.


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09.12.2022 um 23:02
@martenot
Die sind ja streckenweise flink wie die Wiesel. Die Tube im Anschlag und zack sitzen sie schon. Allerdings bei den Wetterprognosen, könnte es gut sein, dass sie ratz fatz selbst zum Eiszapfen werden. Die Windeln werden schneller schockgefroren sein, als die Polizei mit Lösungsmitteln zur Rettung herbeieilt.
btw: es gibt ja noch andere hübsche neuralgische Punkte, wo sie im Advent so richtig nerven könnten. Festkrallen an Pollern auf Weihnachtsmärkten, Eingänge zum Weihnachtsbaumverkauf blockieren. Kirchen besetzen incl Kleben am Altar und Orgel am 24.12. Muss ja nicht immer die schnöde Autobahn oder ne Kreuzung sein.

@bgeoweh
Ja wo ist der Genosse eigentlich hin? Auf Montage? In vorsorglichem Gewahrsam wegen wiederholtem Spielen mit Klebstoff? Oder sitzt er noch im Seminar der LG „ wie besetze ich ein Rollfeld ohne erwischt zu werden“?


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10.12.2022 um 13:32
Irgendwie will mir so ein Urteil nicht in den Schädel. Die Baugenehmigung wird ja nur erteilt wenn sämtliche Umweltschutzauflagen erfüllt werden. Bezüglich Baumfällungen gibt es strenge Auflagen zu den nötigen ersatzpflanzungen. So reicht es nicht für eine 100 Jährige Eiche irgendwo einen Apfelbaum zu pflanzen. Meistens hat man mehrere Optionen in der Gegend und muss von der Anzahl her gerechnet das vielfache anpflanzen lassen. Und anpflanzen reicht nicht, man muss in der Regel für mindestens 10 Jahre für die Pflege aufkommen. Mit weiteren Details will ich Euch gar nicht langweilen.

Kern der Aussage ist ja: Wurde eine Baugenehmigung erteilt ist per Gesetz die Umweltverträglichkeit bestätigt worden. Das Argument das jeder Baum zum Klima beiträgt ist längst in den Gesetzen angekommen. Grundsätzlich eigentlich schon in den 50ern. Nur heute mit sehr viel mehr Bestimmungen etc.

Also eigentlich kann die Baumfällung kein Grund sein um Umwelt und Klimaschutz ins Feld zu ziehen.

Ich frage mich da ob das Gericht die Voraussetzungen für Baugenehmigungen kennt und wenn ja fehlt mir da die Argumentation.


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11.12.2022 um 22:31
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Festkrallen an Pollern auf Weihnachtsmärkten, Eingänge zum Weihnachtsbaumverkauf blockieren. Kirchen besetzen incl Kleben am Altar und Orgel am 24.12. Muss ja nicht immer die schnöde Autobahn oder ne Kreuzung sein.
Ja, gute Ideen. Das wär mal wieder was anderes. Eine Klebeaktion in der Christmette, das hätte mal was Neues, Überraschendes. Auch die Weihnachtsmärkte kann man meinetwegen gern bekleben. Da sind wenigstens nur diejenigen betroffen, die dort (freiwillig) hingehen.


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