Gwyddion schrieb:Das Existenzminimum ist gerichtlich festgelegt... von daher weis ich nicht genau welches Pferd Du hier reiten möchtest
Ein Pferd habe ich nicht und reiten kann ich auch nicht 😜
Soviel erst mal dazu - also bitte nach Möglichkeit sachlich bleiben, danke.
Aus deinem Link:
Die Festlegung der Höhe des ggf. durch hat Sozialleistungen zu sichernden E. hat das BVerfG dem Aufgabenbereich des Gesetzgebers zugewiesen
Quelle:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323361/existenzminimum/Da der Gesetzgeber das festlegt, ist das für mich alles "Gummi".
Es fängt ja z.B. mit dem "Warenkorb" an zur Bestimmung der Inflation. Darin sind Produkte enthalten, die man nur selten braucht und die einigermaßen preiswert sind (Elektronik usw.).
Wenn ich der Gesetzgeber wäre, würde ich den Warenkorb nur aus den Produkten bestimmen, die man jeden Tag oder zumindest sehr oft braucht, wie z.B. Lebensmittel.
Das wäre realistischer.
Und deshalb sehe ich wie gesagt auch diese Passage als "Gummi" an:
muss der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht und aufgrund verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren bemessen, um den Anspruchsumfang zu ermitteln.
was als notwendig erachtet wird, kann man bissel ziehen und dehnen wie man es braucht.
Außerdem ist dann dadurch auch mein weiterer Punkt (irgendwann vielleicht nur noch Sachleistungen) nicht aus der Welt.
Und wegen Gesetze und deren Einhaltung sieht man ja in den USA, was da möglih ist, wenn jemand auf alles schei...
Was wissen wir, was wir mal in Zukunft für ein Oberhaupt vorgesetzt bekommen?