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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

439 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, AFD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 12:30
@emanon

Es wurde ja vor Gericht geklärt ob man Höcke als Faschisten bezeichnen darf. Mit dem Ergebnis ja, darf man. Daraus wird dann häufig laienhaft geschlossen, das Höcke gerichtlich bestätigt ein Faschist ist. Das ist zwar nicht ganz richtig, aber der Schluss liegt für Laien auch nicht fern, denn ich darf nicht jeden einfach so als Faschisten bezeichnen: Es muss dafür eine Sachgrundlage geben.
Die Antragsteller haben dem Gericht zufolge "in ausreichendem Umfang glaubhaft" gemacht, "dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist", sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht
Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-09/afd-bjoern-hoecke-faschist-verwaltungsgericht-meinigen

Auch hier ist noch ein guter Artikel dazu:
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/bjoern-hoecke-darf-als-faschist-bezeichnet-werden-gerichtsurteil-zu-eisenach-a-1289131.html

Das ist nicht das gleiche wie zu sagen, das Höcke jetzt nen offiziellen gerichtlichen Faschisten-Stempel (den es auch gar nicht gibt) verpasst bekommen hat.
Das es aber eine Sachgrundlage gibt, auf der Höcke im Rahmen der Meinungsfreiheit als Faschist bezeichnet werden darf, dass wurde dann doch gerichtlich bestätigt.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 12:33
@Cthulhus_call
Ich mache da den Unterschied zwischen implizit und explizit.

Natürlich hat kein Gericht es explizit bestätigt, aber es liegt eine Sammlung von Urteilen mit eindeutiger Tendenz vor.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 13:00
Zitat von Cthulhus_callCthulhus_call schrieb:Es wurde ja vor Gericht geklärt ob man Höcke als Faschisten bezeichnen darf. Mit dem Ergebnis ja, darf man. Daraus wird dann häufig laienhaft geschlossen, das Höcke gerichtlich bestätigt ein Faschist ist. Das ist zwar nicht ganz richtig, aber der Schluss liegt für Laien auch nicht fern, denn ich darf nicht jeden einfach so als Faschisten bezeichnen: Es muss dafür eine Sachgrundlage geben.
Da rennst du offene Türen ein.
Rechtsextrem, völkisch, nationalistisch, faschistisch – all das beschreibt Höcke ganz gut.
Hier ging es nur um ein Urteil.
Manche User interessiert so etwas halt mehr als die Handlungen dieses XXXXX.
Kann ich gut mit leben.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 14:37
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Ich muss nicht wiederholen, was hier im Thread bereits erklärt wurde.
Du behauptest, die Frage sei bereits beantwortet, ohne den Inhalt zu wiederholen. Damit entziehst du dich der Pflicht, dein Argument zu liefern. Wenn die Frage wirklich beantwortet wäre, könntest du die Antwort hier und jetzt wiederholen. Deine Weigerung zeigt, dass du keine hast...
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Das entscheidende Wort lautet „unternimmt“. Das setzt aktives Handeln voraus.
Du stellst ne Behauptung auf, ohne sie zu begründen. Die Frage ist nicht, was das Wort bedeutet, sondern ob eine Wahl unter Art. 20 GG fällt. Du lenkst von der eigentlichen Frage ab, indem du dich auf ein einzelnes Wort konzentrierst, ohne den Kontext zu erklären...

Du sagst, die Frage sei beantwortet, aber du hast sie nicht beantwortet, du hast sie nur abgeschlossen. Wenn du wirklich argumentieren willst, dann erkläre, warum eine Wahl unter Art. 20 GG nicht fällt.... Aber das tust du nicht. Du versteckst dich hinter einem Wort und einer angeblichen Selbstverständlichkeit. Das ist kein Argument, das ist Ausweichen...
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Es ist die Erwiderung auf seine fantasievolle Erfindung. Der User hat das, was der Typ behauptet, nie geschrieben.
Strohmann:

Du behauptest, der User @Stirnsänger habe etwas "erfunden", was nicht geschrieben wurde... Damit baust du 'nen Strohmann: Du unterstellst ihm eine Aussage, die er nie getätigt hat, um sie dann angreifen zu können. Das ist kein Gegenargument, das ist 'ne Verzerrung seiner Position...
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Welche Antwort meinst du? Weißt du überhaupt, was ein Strohmann in der Diskussion ist? Ebenso wie der andere Experte verwendest du Worte, deren Bedeutung du nicht zu kennen scheinst.
Du tust so, als ob dein Gegenüber die Bedeutung eines Begriffs nicht kennt, ohne zu prüfen, ob das stimmt und anstatt auf den Inhalt einzugehen, stellst du seine Kompetenz infrage. Das ist eine Beleidigung unter dem Deckmantel einer Frage...

Du fragst, ob ich weiß, was ein Strohmann ist, aber du hast immer noch nicht erklärt, warum deine eigene Antwort keiner ist... Anstatt auf die Kritik einzugehen, tust du so, als wäre ich derjenige, der den Begriff nicht versteht...

Das ist kein Argument, das ist 'ne Ausrede. Also erklär mal, warum deine Antwort kein Strohmann war. Ich bin gespannt....


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 20:46
Zitat von CharlesBarronCharlesBarron schrieb:Ermittlungen gegen Personen wegen der Tätigkeit in Gremien einer Partei
Ich hab nie gefordert das gegen irgendwen ermittelt werden soll wegen der Tätigkeit in Gremien einer Partei.
Ich weiß nicht ob du mich absichtlich missverstehen und beschimpfen willst oder ob da irgendwas anderes eine Rolle spielt.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 22:04
k
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Mit einem Rentenniveau von 70 Prozent lägen wir in der EU noch nichtmal in der Spitzengruppe. Unser Nachbar Österreich liegt sogar noch deutlich darüber.
Du musst dir den Vorwurf gefallen lassen, unsauber zu argumentieren.

Österreich, hat ein anderes Rentensystem als Deutschland. Ein direkter Vergleich der aktuellen Auszahlungsquotenpunkte, ergibt keinen Sinn.

Auch die Top-Five der Auszahlungsquotenpunkte, deines verlinkten Schaubildes, stammen ausnahmslos aus Ländern, die ein anderes Rentensystem führen als Deutschland. Also auch hier keine direkte Vergleichsmöglichkeit.


Man könnte jetzt argumentieren....

Warum übernehmen wir dann nicht die Systeme, der anderen Länder ?

Dazu ist zu sagen, dass einem solchen Vorhaben immense rechtliche und politische Hürden entgegen stünden. Zudem würde sich ein solcher Umbau, über Jahrzehnte hin ziehen. In dieser Zeit, könnten sich wieder entscheidende Parameter ändern, welche die Finanzierung des neuen Rentensystems, gefährden würden.


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 22:12
Zitat von FrauZimtFrauZimt schrieb:Menschen wählen vor allem die Personen, nicht so sehr eine Partei.
Zitat von DerThoragDerThorag schrieb:Daran hat sich auch im Internetzeitalter nichts geändert.
@DerThorag
Nein, überhaupt nicht. Im Internet kommen die Selbstdarsteller nach oben. Nicht Inhalte, sondern die Präsentation der eigenen Person.
Es könnte sogar sein, dass diese Entwicklung zum Abschleifen der Parteiprofile mit beiträgt.
In meiner Jugend gab es ja tatsächlich noch Menschen die traditionell SPD oder CDU gewählt haben.
Heute ist "probieren" die Leute mehr aus und auch kleine Parteien bekommen mehr Beachtung, weil die Leute von den "großen Parteien enttäuscht sind".


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AFD Wahlsieg - greift Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes?

um 22:34
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Von 50 auf 70 Prozent Rentenniveau wird aus dem Stand sicherlich nicht erreichbar sein, das ist unstrittig. Ich sehe das eher als langfristiges Ziel, welches nur in etappenweise erreicht werden kann, aber zumindest der OECD-Durchschnitt sollte für eine Volkswirtschaft wie unsere mittelfristig zu schaffen sein. Dafür muss vorab an sehr vielen Stellschrauben gedreht werden,
Nö, letztendlich bleiben dir nur 3 mathematische Hebel (Stellschrauben), soll das Rentensystem im Kern beibehalten werden und gleichzeitig reformiert werden.

1 Beitragssatz erhöhen

2 Rentenniveau senken

3 Renteneintrittsalter erhöhen


Jede dieser 3 Stellschrauben, hat massive wirtschaftliche und soziale Folgen....

1 Höhere Lohnnebenkosten>>>>Schwächung der Kaufkraft durch sinkendes Lohnniveau der Arbeiter>>>>>sinkende Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft

2 Altersarmut

3 Längere Lebensarbeitszeit>>>2 Klassen System>>>In Berufen mit erhöhter körperlicher Beanspruchung, ist eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit

quasi nicht möglich.


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