@perkinsZum Führen von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit ist seit 01.04.03 der sog. Kleine Waffenschein erforderlich.
Zum Führen von Schußwaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres befriedeten Besitztums, benötigen Sie einen Waffenschein. Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis.
Die Zuverlässigkeit wird durch die Dienststelle überprüft.
Zum Nachweis der Sachkunde ist in der Regel eine Prüfung vor einer staatl. anerkannten Sachkundekommission erforderlich.
Ein Bedürfnis kann nur dann vorliegen, wenn der Antragsteller nachweislich wesentlich mehr gefährdet ist als die Allgemeinheit.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art generell verboten !
(Bürgeramt Erlangen)
@pommes1983Das Auto ist nichts weiter als ein geschützter Bereich, genau wie deine Wohnung.
Das stimmt so beispielsweise nicht. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei dein Auto auch ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen, beispielsweise auf technische Mängel, vorgeschriebene Ausrüstung, Betäubungsmittel etc.