Gwyddion schrieb:Das ist eine schwierige Frage.... Abschieben eines Kriminellen für den Diebstahl einer Dose Cola halte ich für unmöglich.
Abschiebung jedoch bei Schwerstkriminalität halte ich für notwendig. Wiegt der leibliche Schutz eines Schwerstkriminellen schwerer wie der Schutz der Bevölkerung? Kann man drüber nachdenken.
Hätte ich in so manchen Fällen ja auch nichts gegen, aber rechtlich bestimmt nicht so einfach. Es wird sehr heikel, etwas übertrieben ausgedrückt, geht es in Richtung Abwägung Leben gegen Leben. Auch ein Leben gegen viele Leben.
Wie gesagt auch Schwerstkriminelle können nicht so einfach in ein Land abgeschoben werden, wo ihnen erhebliche Gefahr für Leib und Leben droht.
Aber dazu dürfen gerne die Juristen des Forums mehr sagen.
ps.
Darüberhinaus gilt auch Art 1 für Schwerstkriminelle. Könnte auch dadurch angetastet werden. Weiß ich aber nicht.