Sicherungsverwahrung ist in Deutschland nach bestehender Gesetzeslage nur möglich, wenn jemand rechtskräftig verurteilt worden ist, seine Strafe vollständig abgesessen hat, er aber nach wie vor als so gefährlich für die Allgemeinheit beurteilt wird, dass man es nicht verantworten kann, ihn in Freiheit zu entlassen.
Man kann sich andere Gesetze wünschen, aber solange es diese nicht gibt, muss man sich nach der bestehenden Rechtslage richten.
Sicherungsverwahrung kam also bei mutmaßlichen Täter von Brockstedt nicht in Betracht.
Zu fragen wäre dann noch, ob gegen A. vorbeugender Polizeigewahrsam hätte angeordnet werden können aufgrund von ihm getätigter einschlägiger Äußerungen. Wenn man sich dazu aber nun das Rumoren anguckt, dass wegen des vorbeugenden Polizeigewahrsam gegen Klimaaktivisten in Bayern zutage getreten ist, muss man fragen, ob gegen Ibrahim A. hätte vorbeugender Gewahrsam verhängt werden können oder müssen. In jedem Fall hätten sich wohl Stimmen gefunden, die das selbstverständlich als unverhältnismäßig angesehen hätten. Migrant, Political Correctness und so bei einigen obendrauf.
https://www.br.de/nachrichten/bayern/vorbeugender-freiheitsentzug-fuer-klimaaktivisten-gerechtfertigt,TMWZDMu (Archiv-Version vom 05.02.2023)