Capspauldin
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Nach dem Tod von Liana K. am Bahnhof in Friedland muss ein 31-Jähriger in die Psychiatrie. Das hat das Landgericht Göttingen entschieden. Es ist überzeugt, dass der Mann die 16-Jährige gegen einen Zug gestoßen hat.Ich kann es nicht beurteilen, wird wohl so sein.
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"Wir gehen davon aus, dass Herr A. gefährlich ist für die Allgemeinheit", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Für ihn werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der aus dem Irak stammende Mann hatte in der Friedländer Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete gelebt. Vor der Tat soll er zwischenzeitlich nicht auffindbar gewesen sein, was eine Debatte zum Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern auslöste. A. war nach Angaben des Innenministeriums 2022 über Litauen in die EU eingereist. Eine Abschiebung in das eigentlich für ihn zuständige EU-Land hatte ein Gericht wegen möglicher Mängel in Litauens Asylsystem zunächst gestoppt, ab März vergangenen Jahres wäre sie möglich gewesen.Quelle: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/braunschweig_harz_goettingen/tod-von-liana-k-in-friedland-31-jaehriger-muss-in-psychiatrie,friedlandverfahren-100.html
29.04.2026 - 11:11 UhrQuelle: https://m.bild.de/regional/dortmund/dortmund-syrer-23-will-maedchen-15-nachts-im-ice-vergewaltigen-69f067f7ed8c6d6030069d93?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Mitten in der Nacht in einem ICE nach Dortmund soll ein polizeibekannter Syrer (23) versucht haben, ein 15-jähriges Mädchen auf der Zug-Toilette zu vergewaltigen. Das Opfer konnte fliehen, erst eine mutige Reisende und Bahnmitarbeiter stoppten den Mann.
Brisant: Der Tatverdächtige hat bereits eine lange Strafakte, ist wegen ähnlicher Delikte und schweren Raubs bekannt – sitzt aber trotzdem nicht in U-Haft.
Welche Rolle die Vorgeschichte des Mannes spielt und warum ein Richter ihn laufen ließ, lesen Sie mit BILDplus.https://www.bild.de/regional/dortmund/dortmund-syrer-23-will-maedchen-15-nachts-im-ice-vergewaltigen-69f067f7ed8c6d6030069d93?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.allmystery.de%2F
Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund weisen einen Bericht der "Bild"-Zeitung scharf zurück. Der Beitrag enthalte mehrere grobe Unwahrheiten und sei eine "Unverschämtheit", sagte ein Behördensprecher t-online.So auch hier. ^^
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In sozialen Medien schlug der Artikel hohe Wellen, Hunderte User kommentierten empört. Unter anderem wünschten Benutzer "hochrangigen Politikerinnen das gleiche Erlebnis" und äußerten Abschiebefantasien. Auch der "Focus" und das rechtspopulistische Portal "Nius" griffen den Fall auf und übernahmen die Behauptungen der "Bild"-Zeitung ungeprüft.
Es gab nie den Vorwurf einer versuchten VergewaltigungNur um irgendwelchem Empörismus vorzubeugen: Es ist definitiv nicht i. O., Menschen zu schlagen und/oder sich über ein "Nein" hinwegzusetzen.
Auf Anfrage von t-online bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass es am 22. April einen Polizeieinsatz gab. Allerdings war offenbar vieles anders, als es die "Bild" darstellt. Sprecher beider Behörden betonen unisono: Der Verdacht einer versuchten Vergewaltigung stand nie im Raum.
Vielmehr habe die 15-Jährige, die mit dem 23-Jährigen eine Beziehung führe, lediglich behauptet, dass er versucht habe, sie gegen ihren Willen im Bereich des Oberkörpers zu berühren. Außerdem habe er sie geschlagen. Die Polizei ermittle daher nicht wegen versuchter Vergewaltigung, sondern wegen des Anfangsverdachts einer sexuellen Belästigung in Verbindung mit einer möglichen Körperverletzung.
Staatsanwaltschaft zur angeblich langen Strafakte: "Keinerlei Vorstrafen."https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_101234066/dortmund-versuchte-vergewaltigung-im-ice-behoerden-schaeumen.html
Unter anderem, weil die 15-Jährige keinerlei Verletzungen aufgewiesen habe und das Angebot einer ärztlichen Untersuchung ablehnte, sei aber auch ein eskalierter Beziehungsstreit denkbar, sagten die Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft t-online übereinstimmend. Sprich: Die Jugendliche könnte im Zuge eines Streits mit ihrem Freund schlicht falsche Behauptungen aufgestellt haben, um ihm zu schaden. In jedem Fall bestünden begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage.
emanon schrieb:So auch hier. ^^
Es gab nie den Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung
Soso, es wird nicht ermittelt wegen versuchter Vergewaltigung sondern sondernemanon schrieb:Hört sich irgendwie ganz anders an.
Aber das nimmt man bestimmt gerne in Kauf, wenn man als Erster loshetzen kann
wegen des Anfangsverdachts einer sexuellen Belästigung in Verbindung mit einer möglichen Körperverletzung.Und der Mann ist auch keine lange Strafakte sondern es hat "nur".....
Bereits vor den Geschehnissen im ICE habe es mehrere Anzeigen wegen möglicher Sexualdelikte gegen den Mann gegebenDas ändert natürlich alles. Wir können alle aufatmen?!
Oder auch doch nicht… Vielleicht warst du nur ein wenig zu aufgeregt^^ um deine eigene Quelle vollständig zu zitierenemanon schrieb:Lanza
Ach nee. :DPolizei und Staatsanwaltschaft Dortmund weisen einen Bericht der "Bild"-Zeitung scharf zurück. Der Beitrag enthalte mehrere grobe Unwahrheiten und sei eine "Unverschämtheit", sagte ein Behördensprecher t-online.So auch hier. ^^
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In sozialen Medien schlug der Artikel hohe Wellen, Hunderte User kommentierten empört. Unter anderem wünschten Benutzer "hochrangigen Politikerinnen das gleiche Erlebnis" und äußerten Abschiebefantasien. Auch der "Focus" und das rechtspopulistische Portal "Nius" griffen den Fall auf und übernahmen die Behauptungen der "Bild"-Zeitung ungeprüft.Es gab nie den Vorwurf einer versuchten VergewaltigungNur um irgendwelchem Empörismus vorzubeugen: Es ist definitiv nicht i. O., Menschen zu schlagen und/oder sich über ein "Nein" hinwegzusetzen.
Auf Anfrage von t-online bestätigten Polizei und Staatsanwaltschaft, dass es am 22. April einen Polizeieinsatz gab. Allerdings war offenbar vieles anders, als es die "Bild" darstellt. Sprecher beider Behörden betonen unisono: Der Verdacht einer versuchten Vergewaltigung stand nie im Raum.
Vielmehr habe die 15-Jährige, die mit dem 23-Jährigen eine Beziehung führe, lediglich behauptet, dass er versucht habe, sie gegen ihren Willen im Bereich des Oberkörpers zu berühren. Außerdem habe er sie geschlagen. Die Polizei ermittle daher nicht wegen versuchter Vergewaltigung, sondern wegen des Anfangsverdachts einer sexuellen Belästigung in Verbindung mit einer möglichen Körperverletzung.Staatsanwaltschaft zur angeblich langen Strafakte: "Keinerlei Vorstrafen."https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_101234066/dortmund-versuchte-vergewaltigung-im-ice-behoerden-schaeumen.html
Unter anderem, weil die 15-Jährige keinerlei Verletzungen aufgewiesen habe und das Angebot einer ärztlichen Untersuchung ablehnte, sei aber auch ein eskalierter Beziehungsstreit denkbar, sagten die Sprecher von Polizei und Staatsanwaltschaft t-online übereinstimmend. Sprich: Die Jugendliche könnte im Zuge eines Streits mit ihrem Freund schlicht falsche Behauptungen aufgestellt haben, um ihm zu schaden. In jedem Fall bestünden begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage.
Hört sich irgendwie ganz anders an.
Einen anderen Punkt der "Bild"-Berichterstattung bestätigt die Polizei jedoch: Bereits vor den Geschehnissen im ICE habe es mehrere Anzeigen wegen möglicher Sexualdelikte gegen den Mann gegeben.Quelle: Deine Quelle
Wie so häufig arg bemüht, aber anscheinend wieder einmal defizitär.i-tüpfelchen schrieb:Oder auch doch nicht… Vielleicht warst du nur ein wenig zu aufgeregt^^ um deine eigene Quelle vollständig zu zitieren
Staatsanwaltschaft zur angeblich langen Strafakte: "Keinerlei Vorstrafen."Bone hat ja schon versucht dir zu helfen.
Vielleicht denkst du ja einfach mal drüber nach.Bone02943 schrieb:Anzeigen bedeuten ja nicht gleich, dass es auch Straftaten gab
Aber egal.emanon schrieb:Wahrscheinlich ist man gut beraten, mal abzuwarten, was jetzt letztendlich dabei herauskommt.
Oh, hoffentlich schmeckt das gefundene Fressen!emanon schrieb:Was hängen bleibt: Gerne wird weitergehetzt, Quellenkritik scheint unnötig.
Tatsächlich hat BILD ausdrücklich NICHT von „Vorstrafen“ des Täters, sondern von einer „langen Strafakte“ geschrieben. Unter einer solchen „Strafakte“ versteht man zunächst die Akte zu einem Straf- oder Ermittlungsverfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Solche Akten werden angelegt, sobald einem strafrechtlichen Verdacht nachgegangen wird. Im Polizeivermerk heißt es, der Beschuldigte sei sowohl bei der Bundespolizei als auch bei Landespolizeibehörden bereits wegen ähnlich gelagerter Delikte polizeilich in Erscheinung getreten. Außerdem wird auf Erkenntnisse im Zusammenhang mit schwerem Raub, Schlägereien und Verstößen gegen das Waffengesetz verwiesen.Quelle: https://m.bild.de/regional/dortmund/versuchte-vergewaltigung-in-ice-behoerde-kritisiert-bild-bericht-69f26154052adba8a89e4c68?t_ref=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
3. t-online verweist darauf, dass der Mann letztlich nicht in Untersuchungshaft kam.Quelle: Wie oben.
Tatsächlich ist dies darauf zurückzuführen, dass ein Richter den Fall anders bewertete als die Polizei. Diese geht in ihrem Vermerk ausdrücklich von Fluchtgefahr aus und bewertete den Fall zunächst als so gravierend, dass sie Untersuchungshaft für geboten hielt. Tatsächlich bestätigen die Behörden den gravierenden Vorfall im Zug. Nun geht es um die juristische Bewertung der offenbar begangenen Straftat. BILD bleibt anhand des derzeitigen Kenntnisstandes bei seiner Darstellung.
Das macht sie nicht immun gegen Quellenkritik. Sagst du doch selbst.ApexOne schrieb:Es ist eine akzeptierte Quelle nach den Forenregeln ...
ApexOne schrieb:Die BILD darf man zu recht kritisieren.
Wer sagt denn so etwas?ApexOne schrieb:Und einen Purzelbaum noch: ist die Polizei umsonst gekommen, ohne Grund?
Wer fordert es?ApexOne schrieb:In anderen Threads hier im Forum wird gefordert dass den Opfern geglaubt wird, hier nicht?
Nichts Neues. Sie haben ja auch unterschiedliche Aufgabenbereiche.Lanza schrieb:Da gibt es wohl unterschiedliche Ansichten zwischen Polizei und Richter
Und bis es dann gerichtlich festgestellt wurde, lässt man eventuelle Wiederholungstaten zu, die auch erst dann Straftaten sind, wenn ein Gericht das feststellt?Bone02943 schrieb:Anzeigen bedeuten ja nicht gleich, dass es auch Straftaten gab.
Ja, denn so in etwa funktioniert das Rechssystem in diesem Land, schon immer. Damit Menschen vorsorglich in Haft gehen, um weiteren Straftaten vorzubeugen, muss man wohl terroristisch unterwegs sein und auf einer Straße sitzen.Röhrich schrieb:Und bis es dann gerichtlich festgestellt wurde, lässt man eventuelle Wiederholungstaten zu, die auch erst dann Straftaten sind, wenn ein Gericht das feststellt?
Wobei man sich da schon Änderungen überlegen könnte, wenn es sich um Mehrfachtäter handelt. Die muss man nicht so in Watte packen. Im Zweifelsfall sollte der Schutz der Allgemeinheit vorgehen.Bone02943 schrieb:Ja, denn so in etwa funktioniert das Rechssystem in diesem Land, schon immer
@abberlineabberline schrieb:Wobei man sich da schon Änderungen überlegen könnte, wenn es sich um Mehrfachtäter handelt. Die muss man nicht so in Watte packen. Im Zweifelsfall sollte der Schutz der Allgemeinheit vorgehen.
Also weiter so und akzeptieren? Irgendwelche gesellschaftlichen Langzeitmaßnahmen etc werden wenig bringen und wann denn? In dreißig Jahren?sacredheart schrieb:die ggf lange Wartezeit auf eine Hauptverhandlung. Es gibt ja nicht wenige Fälle ganz allgemein, wo die Gefahr besteht dass die Dauer der UHaft die erwartbare Haftstrafe übertrifft.
Ich habe Dir den Ist Zustand geschildert.abberline schrieb:Also weiter so und akzeptieren? Irgendwelche gesellschaftlichen Langzeitmaßnahmen etc werden wenig bringen und wann denn? In dreißig Jahren?
Nur was könnte man jetzt tun?