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Migrantengewalt in Deutschland

62.833 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

um 13:18
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Dann gibt es eine Komponente staatlicher Verantwortung.
Grundsätzlich trägt der Straftäter schon selbst die Verantwortung, es sei denn, er ist aufgrund entsprechender Defizite (fehlende Zurechnungsfähigkeit) dafür nicht verantwortlich zu machen.

Der Staat besteht aus Menschen, der Faktor ist da nun mal nicht herauszurechnen.
Menschen machen Fehler und wenn sie, z. B. unter Stress/Zeitdruck stehen noch mehr.
Um die Arbeit aber auf mehr Schultern verteilen zu können, brauchst du mehr "Arbeiter".
Ein Problem, das sich ad hoc nicht lösen lässt und umso länger dauert, je komplexer das Sachgebiet ist.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 13:36
Zitat von emanonemanon schrieb:Um die Arbeit aber auf mehr Schultern verteilen zu können, brauchst du mehr "Arbeiter".
Ein Problem, das sich ad hoc nicht lösen lässt und umso länger dauert, je komplexer das Sachgebiet ist.
Und das wird nicht besser je mehr Menschen (die z.T. traumatisiert sind und/oder auch da und dort unrealistische Erwartungen hatten) man nicht in der Lage ist, gescheit zu integrieren.
Also stimmt das hier vollkommen:
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Manpower anpassen oder Belastung anpassen oder beides. Helfen soll man wenn man in der Lage dazu ist, nicht wenn ein Ausländer das entscheidet



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Migrantengewalt in Deutschland

um 17:41
Zitat von emanonemanon schrieb:Grundsätzlich trägt der Straftäter schon selbst die Verantwortung, es sei denn, er ist aufgrund entsprechender Defizite (fehlende Zurechnungsfähigkeit) dafür nicht verantwortlich zu machen.
Dann ist der Straftäter trotzdem in Verantwortung, nur bei einem Urteil wird der Grad der psychischen Gesundheit zum Zeitpunkt des Delikts in Betracht gezogen.


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Migrantengewalt in Deutschland

um 18:11
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Dann ist der Straftäter trotzdem in Verantwortung, nur bei einem Urteil wird der Grad der psychischen Gesundheit zum Zeitpunkt des Delikts in Betracht gezogen.
Ich bin kein Jurist, von daher befinde ich mich auf unsicherem Terrain.
Ein Täter, der unzurechnungsfähig ist, handelt nicht schuldhaft und kann dementsprechend auf dem Grundsatz „keine Strafe ohne Schuld“ auch nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
https://www.strafrechtsiegen.de/schuldunfaehigkeit-unzurechnungsfaehigkeit/
So wollte ich es verstanden wissen.
Kann sein, dass ich mich da etwas ungenau ausgedrückt habe.


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