@Tussinelda Hier noch einmal der Textabschnitt, den du zitiert hattest:
Vom KFN durchgeführte Dunkelfeldforschungen haben durchweg einen Befund bestätigt: die Anzeigebe-
reitschaft der Opfer von Gewalttaten fällt etwa doppelt so hoch aus, wenn Opfer und Täter sich vor der
Tat noch nie begegnet sind oder wenn sie verschiedenen ethnischen Gruppen angehören. Offenbar su-
chen Gewaltopfer dann häufiger die Unterstützung von Polizei und Rechtsstaat, wenn Ihnen der Täter
fremd ist und dadurch möglicherweise als besondere Bedrohung erlebt wird. Bei Gewalttaten durch
Flüchtlinge kommt hinzu, dass deren Opfer die Sprache des Täters meist nicht verstehen und auch
dadurch eher zur Anzeige motiviert werden. Auf der anderen Seite zeigen Migranten deutsche Täter er-
heblich seltener an als andere Täter, die ihnen ethnisch fremd sind. Wir vermuten dahinter ein generelles
Misstrauen gegenüber der Polizei. Angesichts dieser Befunde und Einschätzungen gehen wir davon aus,
dass Gewaltdelikte von Flüchtlingen im Vergleich zu denen deutscher Täter mindestens doppelt so oft
angezeigt werden. Medien und Politik sollten deshalb auf diesen Verzerrungsfaktor hinweisen, wenn die
Gewaltkriminalität der Flüchtlinge thematisiert wird (vgl. Abbildung 35, S.75)
https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/121228/411549637983e561bd471293be37d326/zentrale-befunde-des-gutachtens-zur-entwicklung-der-gewalt-in-deutschland--data.pdfSind die Ergebnisse der von den Autoren angesprochenen Dunkelfeldforschungen repräsentativ für die Gesamtbevölkerung?
Tussinelda schrieb:
sacredheart schrieb:Ich denke schon, dass das Anzeigeverhalten sehr große Unterschiede aufweist abhängig davon, ob man eine kleine Schramme hat oder schwerst verletzt wird mit bleibenden Schäden.
was verstehst Du denn bitte unter Gewalttat. Und wie "schwer" muss die sein, damit sie für Dich zählt? Und warum willst Du da überhaupt diese Unterscheidung, wenn generell das Anzeigeverhalten untersucht wurde, und eben genau keine Unterscheidungen registriert wurden?
Erklär doch mal bitte. Außerdem sind schwere Gewalttaten Offizialdelikte, da braucht es keine Anzeige.....also was soll der Mist?
@sacredheart bezieht sich mit dem obigen Satz darauf, dass es logischerweise zu erwarten ist, dass schwere Körperverletzung (ein Gewaltverbrechen) der Polizei statistisch gesehen mit sehr viel größerer Wahrscheinlichkeit gemeldet wird als leichte Körperverletzung (ein Gewaltvergehen).
Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 12 Verbrechen und Vergehen
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
(2) Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder die mit Geldstrafe bedroht sind.
(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__12.html
Tussinelda schrieb:Und warum willst Du da überhaupt diese Unterscheidung, wenn generell das Anzeigeverhalten untersucht wurde, und eben genau keine Unterscheidungen registriert wurden?
Auf welchen Sachverhalt beziehst du dich mit der Formulierung
Tussinelda schrieb:und eben genau keine Unterscheidungen registriert wurden
?
In Bezug auf was genau sind keine Unterschiede registriert worden, was das Anzeigeverhalten angeht?