Polizeigewalt in Deutschland
20.10.2019 um 11:41Hessen zum Beispiel und Baden-WürttembergCosmicQueen schrieb:Welche Bundesländer handhaben es denn so, dass das Pre-Recording immer läuft?
Hessen zum Beispiel und Baden-WürttembergCosmicQueen schrieb:Welche Bundesländer handhaben es denn so, dass das Pre-Recording immer läuft?
Deine Quelle ist zumindest mal nicht unabhängig, sondern linksextrem.Okersumpf schrieb:Es gab in der jüngsten Vergangenheit leider einige Vorkommnisse, die einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden könnten:
Der Richter ist ja nicht dazu da mehr zu wissen,sondern den Sachverhalt zu beurteilen.Tussinelda schrieb:weiß die Staatsanwaltschaft mehr als die Richter?
Ja da steht was von einem Handgemenge bei Macdonalds und er anschließenden Weigerung den polizeilichen Anweisungen zu folgen, ich glaube dein Artikel nennt es "Abwehrbewegung ohne Körperkontakt" eine sehr allgemeine Formulierung.Tussinelda schrieb:ach, das geht daraus hervor?
Suggestivfragen? Natürlich kann es in einem Rechtsstaat keine Rechtfertigung für Homophobie und unangemessene Gewalt geben (sonst wäre sie ja angemessen).Tussinelda schrieb:homophobe Beschimpfungen und Anwendung übermäßiger Gewalt?
Ich sagte doch, was danach passiert ist, da ist man sich nicht einig.Tussinelda schrieb:Komisch, dass Du gar nicht darauf eingehst, was die Polizisten gemacht haben
Und da siehst du das Pre-Recording positiv, weil? Ich gehe davon aus dass du das positiv siehst, wenn nicht, frag ich mich warum du es denn sonst erwähnt hast...Tussinelda schrieb:Hessen zum Beispiel und Baden-Württemberg
Zumindest bei einigen der Opfer wurde vom Gericht festgestellt, dass das Eingreifen der Polizisten gerechtfertigt war. Beim Fall vor der Bäckerei in Fulda z.B.Cass schrieb:Deine Quelle ist zumindest mal nicht unabhängig, sondern linksextrem.
Und damit ohne Wert.
Den Ermittlungen des Landeskriminalamtes (LKA) zufolge hatte der Polizist den jungen Mann mit mehreren Schüssen in den Brustkorb getötet. Zuvor hatte der Afghane in den frühen Morgenstunden des 13. April vor einer Bäckerei randaliert und einen Lieferanten am Kopf verletzt. Er attackierte auch die herbeigerufenen Polizisten, unter anderem mit einem Schlagstock, den er den Beamten entwendet hatte.
Das Landeskriminalamt kam in seinen Ermittlungen zu dem Schluss, dass der beschuldigte Polizist in Notwehr gehandelt hat. Aus seiner Dienstwaffe waren zwölf Schüsse abgegeben worden. Vier Kugeln hatten den Asylbewerber getroffen. Zwei Schüsse gingen in den Bauch- und Brustbereich und führten zu den tödlichen Verletzungen, wie die Obduktion des Opfers ergeben hatte. "Die Anzahl der in der Eisenhowerstraße in schneller Folge abgegebenen Schüsse ist ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte in begründeter Angst und höchster Bedrängnis schoss", erklärte die Staatsanwaltschaft.
Sind extremistische Links nach den Allmystery-Regeln nicht deaktiviert?Cass schrieb:Deine Quelle ist zumindest mal nicht unabhängig, sondern linksextrem.
Wenn Du rassistisches Gedankengut inne hättest, möchtest Du dafür bestraft werden?Bone02943 schrieb:ch möchte ungestraft rassistisch und beleidigend sein?
Warum aber meinst du muss es Polizeibeamten möglich sein, ungestraft rassistisch zu sein, Beleidigungen auszusprechen, oder anderweitig eine Straftat zu verüben?
In Ausübung ihrer Tätigkeit haben sie Rechte, die dem Normalbürger nicht zustehen.Bone02943 schrieb:Du glaubst also echt Polizisten sind höherwertige Menschen und stehen über dem Gesetz? Nicht dein ernst oder?
Ich habe das Pre-Recording nicht kritisiert, nur frag ich mich was jetzt genau den Unterschied ausmacht. Denn es muss ja immer noch auf Aufnahme gedrückt werden, sonst wird da gar nichts gespeichert. Schaltet der Beamte die Aufnahme zu spät ein, kann auch da schon einiges verloren gegangen sein, denn es werden nur die letzten 30 Sekunden zwischengespeichert und zu der eigentlichen Aufnahme hinzugefügt.Bruderchorge schrieb:Findest du das prerecording denn irgendwie negativ?
Das erscheint mir ziemlich sinnvoll um situationsverläufe darzustellen. Ich kann die Kritik daran nicht wirklich nachvollziehen.
Diese Regelung in SH ist ziemlich praxisfern denke ich.
Die Kamera nimmt im (nachträglich eingeführten) Pre-Recording-Modus das gesamte Geschehen auf bzw. überschreibt die aufgenommenen Sequenzen im 60 Sekundenturnus immer wieder, ohne diese zu speichern. Erst wenn sich eine Gefährdungssituation ergibt, kann der Beamte die Aufnahmespeicherung aktivieren, die ab diesem Zeitpunkt aufnimmt und dann auch rückwirkend die davorliegenden letzten 60 Sekunden speichert. Die Speicherkarte ist hochgradig verschlüsselt, so dass die Aufnahmen auch bei Entwendung Unbefugten nicht zugänglich sind. /quote]
https://www.bundestag.de/resource/blob/494776/248d5d35c5d066614a2476440b1af03b/18-4-728-data.pdf
Wie hier andere User schon erwähnt haben, suggeriert ein permanentes Filmen eine permanente Aufzeichnung die man einsehen kann und das ist ja mitnichten so. Auch in Hessen nicht.Tussinelda schrieb:Ich sprach vom Filmen. Denn darum geht es ja, es wird also sowieso zum Beispiel in Hessen permanent gefilmt.
Was soll so eine Frage?borabora schrieb:Wenn Du rassistisches Gedankengut inne hättest, möchtest Du dafür bestraft werden?
Auch Polizisten haben und nehmen sich das Recht, Beleidigungen, oder ein Anspucken anzuzeigen. Da ist also sehr wohl jemand für die Bestrafung da. Denn es werden genug Bürger bestraft, wenn sie andere, wie Polizeibeamte, beleidigen.borabora schrieb:Wer weiß, wie diese Beleidigungen zustande gekommen sind. Die Polizisten müssen sich wohl auch oftmals ungestraft bespucken lassen, Beleidigungen hinnehmen, da ist keiner für Bestrafung.
Mir kommt es so vor, als ob die Schuld automatisch immer beim Polizisten gesucht wird.
Ein Polizist hat über allem zu stehen? Über dem Gesetz, über Menschenrechte über allem einfach? Na prost Mahlzeit, in diesem Land möchte ich nicht leben wollen.borabora schrieb:Er hat über allem drüber zu stehen. Ist aber auch nur ein Mensch u. keine gefühllose Maschine.
Und darum bedarf es besserer Kontrolle, damit diese Rechte eben nicht missbraucht werden.borabora schrieb:In Ausübung ihrer Tätigkeit haben sie Rechte, die dem Normalbürger nicht zustehen.
borabora schrieb:Er hat über allem drüber zu stehen
mit Absicht missverstanden schätze ich mal? ;)Bone02943 schrieb:Ein Polizist hat über allem zu stehen? Über dem Gesetz, über Menschenrechte über allem einfach? Na prost Mahlzeit, in diesem Land möchte ich nicht leben wollen.