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Polizeigewalt in Deutschland

6.825 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Willkür, Bürgerpflicht, Machtmissbrauch ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:41
@vincent
Standardvorgehen wenn jemand ein Messer hat ist es, die Waffe im Anschlag zu haben. Warum? Weil du im Falle eines Angriffs bei geholsterter Waffe und einer Distanz unter 12 Metern keine Zeit mehr hast, die Waffe rechtzeitig zu ziehen und in Anschlag zu bringen, um dich zu verteidigen. Du würdest als Polizist also ohne diese persönliche Lebensversicherung in den Brunnen steigen? 12 Meter sind schnell unterschritten-..


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:43
Aha, was hat sich der Polizist dann erhofft, als er mit der Waffe im Anschlag (mein Infostand) in den Brunnen stieg. Ihn mit der Präsenz seines Knarre zur "Kommunikation" zwingen?
Richtig... man hätte ihn ja, nach misslungenem Kommunikationsversuch einfach liegen lassen sollen. Plane übern Brunnen zum Sichtschutz und schonmal Leichenwagen bestellen.

Ähnlich wie bei Selbstmördern die auf Hochhäusern stehen. Gehn sie auf den ersten Kommunikationsversuch nicht ein lässt man sie halt hüpfen. Bloß nicht bedrängen die armen Irren... Good Job!


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:44
@häresie__
Lies bitte meinen vorherigen Post nochmal... Egal mit wie vielen du auf einen mit Messer bewaffneten losgehst, es werden definitiv Leute von dir verletzt bis schwer verletzt. Da nutzt dir kein Knüppel, Pfefferspray oder eine Übermacht. Ein Messer hat nahezu in 99% der Fälle einfach eine massive Verletzung zur Folge... Das ist der Grund... also habe ich von dir noch immer keinen Lösungsansatz gefunden und deine Zeit ist um.

Also willst du dafür wirklich den Polizisten verurteilen, wo du nichtmal mit massiv viel Zeit von deinem gemütlichen Sofa aus ohne eine tatsächliche Bedrohungslage eine adequate Lösung finden kannst?


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:45
Zitat von TripleEggsTripleEggs schrieb:Standardvorgehen wenn jemand ein Messer hat ist es, die Waffe im Anschlag zu haben.
Mag sein, ist aber nicht der Punkt. Es geht darum, dass er zur Entwaffnung reinging, obwohl absehbar war, dass er auf die bloßen Worte, Drohungen nicht reagieren würde... es ist zumindest nicht weit hergeholt davon auszugehen.
Ausserdem, das müsste dann aber ein Experte klären. Wenn ich mit 7-8 Mann vor Ort bin, muss ich dann immer noch mit der Waffe im Anschlag reingehen? Kann ich mich nicht sichern lassen von einem der Kollegen?


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:47
@häresie__
Die gegen die Polizei.

@vincent
Zitat von vincentvincent schrieb: obwohl absehbar war, dass er auf die bloßen Worte Drohungen nicht reagieren würde
Ach hellsehen kannst du auch? :D


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:49
Zitat von interrobanginterrobang schrieb:Ach hellsehen kannst du auch? :D
Ja na klar doch, merkste erst jetzt? Ich behaupte jetzt mal, dass ich das sogar besser kann als du.. :D
Obwohl, ne. Du bist da schon geübter drin..


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:49
@TripleEggs
Zitat von TripleEggsTripleEggs schrieb:und deine Zeit ist um.
Was ist los? :D
Zitat von TripleEggsTripleEggs schrieb:wo du nichtmal mit massiv viel Zeit von deinem gemütlichen Sofa aus ohne eine tatsächliche Bedrohungslage eine adequate Lösung finden kannst?
Das kannst du doch auch nicht.Und wo sitzt du gerade, während des Einsatzes auf hartem Schiefer?


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02.07.2013 um 11:50
@vincent

Nein, erstmal schützt du dich selber, die Waffen der Kollegen sind zur Unterstützung aber ebenfalls bereit. Und nein es war nicht absehbar das er nicht reagieren würde. In Deutschland ist es eigentlich bei Verbrechen mit Waffen üblich, dass die Täter nach der Aufforderung "Waffe Weg" diese auch fallen lassen, wenn die Polizei einen Sicherheitsparameter mit Schusswaffen hergestellt hat. Hier war eben einmal die nicht sehr häufig vorkommende Ausnahmesituation, das der Täter die Waffe nicht weglegte, und in agressiver Art und Weise (Messer Vorran und schnellen Schrittes) auf den Beamten zukam... Er hatte mehr als eine Chance, zu kapitulieren... diese nahm er nicht war und wurde, vollkommen berechtigt, niedergeschossen.

Irgendwann ist nunmal auch bei dem gutmütigsten Gedankengang der Punkt, wo die Zeit zum Verhandeln vorbei ist und die Notwendigkeit von faktischem Handeln da ist. Hier war dieser Punkt. Es wurde Minutenlang versucht, die Situation anders zu klären, der Kerl hat nicht reagiert obwohl für ihn absehbar war wie das endet. Er hat eine Entscheidung getroffen und starb an den Konsequenzen.


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def ehemaliges Mitglied

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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:51
Zitat von vincentvincent schrieb:Ausserdem, das müsste dann aber ein Experte klären. Wenn ich mit 7-8 Mann vor Ort bin, muss ich dann immer noch mit der Waffe im Anschlag reingehen? Kann ich mich nicht sichern lassen von einem der Kollegen?
Also nehmen wir an, der Polizist wäre unbewaffnet in den Brunnen gestiegen, der Irre hätte ihn attackiert und ein sichernder Kollege den Schuss abgegeben wäre alles in Ordnung deiner Meinung nach?


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:52
Zitat von defdef schrieb:Richtig... man hätte ihn ja, nach misslungenem Kommunikationsversuch einfach liegen lassen sollen.
Ja, verdammt. Wieso denn nicht? Es sind nur zwei Minuten vergangen. Wenn man kein Plan hat, kann man doch noch kurz warten. Die Verletungen waren nicht lebensbedrohlich, so kam es zumindest rüber. Es ist ja auch laut Obduktion eben nicht daran gestorben. Und zu dem Zeitpunkt, als die Polizei einstieg hat er sich meines Wissens auch nicht mehr selbst geschnitzt.
Gibt wohl kein Fall, wo sich die Polizei mehr als zwei Minuten Zeit lässt?


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:53
@vincent

Ja hätten sie gewartet wären sie jetzt ALLE dran wegen unterlassener Hilfeleistung... Die Polizei ebenso wie die anwesenden Sanitäter, die ein Handeln als absolut notwendig erachtet haben.


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02.07.2013 um 11:54
Zitat von vincentvincent schrieb:Ja, verdammt. Wieso denn nicht? Es sind nur zwei Minuten vergangen. Wenn man kein Plan hat, kann man doch noch kurz warten.
Woher weißt du es wäre beim "kurz warten" geblieben? Woher konnten die Polizisten dort vor Ort wissen das die Messerverletzung nicht so schlimm waren wie sie aussehen?
Zitat von vincentvincent schrieb:Gibt wohl kein Fall, wo sich die Polizei mehr als zwei Minuten Zeit lässt?
Ach komm schon. Fängst du jetzt auch an Schubladen durch die Gegend zu werfen?

Nein, du hast recht! Die Polizei, haben wir gelernt ;), ballert einfach gern rum...


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:55
Zitat von defdef schrieb:Also nehmen wir an, der Polizist wäre unbewaffnet in den Brunnen gestiegen, der Irre hätte ihn attackiert und ein sichernder Kollege den Schuss abgegeben wäre alles in Ordnung deiner Meinung nach?
Es ging ja darum, dass er auf die Kommunikation nicht einging und der Polizist deshalb in den Brunnen stieg. Ich versteh halt nicht, wieso ein geistig verwirrter Nackte dann auf das Zureden innerhalb des Brunnens reagieren sollte. Das Problem mit der Waffe ist halt, dass er sich denke ich angegriffen gefühlt hat...


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:57
@vincent

Also lassen wir ihn da hocken... nackt und blutüberströmt Ist immerhin mal was zu sehen wenn die nächste Schulklasse ihren Wandertag da hat.... das kann echt nicht dein ernst sein.
Zitat von vincentvincent schrieb:Das Problem mit der Waffe ist halt, dass er sich denke ich angegriffen gefühlt hat...
Und all die Leute, die sich von dem nackten, blutüberströmten Irren mit Messer bedroht gefühlt haben ignorieren wir? Stimmt... die haben ja nur kein Mitgefühl.


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 11:58
Zitat von defdef schrieb:Woher weißt du es wäre beim "kurz warten" geblieben? Woher konnten die Polizisten dort vor Ort wissen das die Messerverletzung nicht so schlimm waren wie sie aussehen?
Das weiss ich doch nicht., Behaupte ich auch nicht. Mir scheint das Vorgehen einfach überhastet...
Sogar die anderne Polizisten waren doch sichtlich überfordert.. die weichen da einfach mal zurück... bis auf EINEN. Ist das das Standardvorgehen? Oh, mein Kollege wird angegriffen, ich geh mal lieber etwas zurück...?


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02.07.2013 um 11:59
@def
Ich frag dich mal jetzt noch eine Sache, ja.
Hast du in dem Video gesehen, wie der Mann im Brunnen sich auf den Polizisten zubewegt hat mit dem Messer in der Hand?
Sah das für dich wie ein Angriff aus, von dem man ausgehen konnte, dass der Beamte ihn nicht überleben wird?
Würdest du, wenn du jemanden mit dem Messer angreifen willst, das Messer nicht hochhalten und auf dein Opfer zustürmen?
War es nicht doch eine unnötige und überzogene Reaktion, den Mann dafür zu erschießen?


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 12:00
Zitat von defdef schrieb:Und all die Leute, die sich von dem nackten, blutüberströmten Irren mit Messer bedroht gefühlt haben ignorieren wir?
Man wird doch wohl in der Lage sein, dass Gebiet abzusperren. Aber selbst wenn, die Gefährdung durch den bloßen Anblick eines Nackten ist doch jetzt nicht das Problem. Oder denkst du, dass man tatsächlich auch aus Rücksicht deshalb so schnell eingegriffen hat?


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def ehemaliges Mitglied

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02.07.2013 um 12:02
Zitat von vincentvincent schrieb:Aber selbst wenn, die Gefährdung durch den bloßen Anblick eines Nackten ist doch jetzt nicht das Problem.
Nicht?

Wikipedia: Exhibitionismus#Tatbestand

Werden die exhibitionistischen Handlungen vor Kindern vollzogen, kann es sich um sexuellen Missbrauch von Kindern nach § 176 Abs. 4 StGB, bei Minderjährigen um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB handeln. In allen übrigen Fällen kommt eine Strafbarkeit nach § 183 Abs. 1 StGB – exhibitionistische Handlungen – in Betracht. Täter einer Straftat nach § 183 StGB kann nur ein Mann sein; verfassungsrechtliche Bedenken ergeben sich daraus nicht.[2] Exhibitionismus einer Frau kann aber nach § 183a - Erregung öffentlichen Ärgernisses - strafbar sein. Unterhalb der Strafbarkeitsschwelle kann eine Ordnungswidrigkeit in Gestalt einer Belästigung der Allgemeinheit (§ 118 Ordnungswidrigkeitengesetz) vorliegen.

Elementar für den Straftatbestand ist die Belästigung einer anderen Person durch die exhibitionistische Handlung. Die Belästigung ist nicht gegeben, wenn die Reaktion des oder der Betroffenen Interesse, Verwunderung oder Mitleid ist. Die Straftat wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Sofern es sich um exhibitionistische Handlungen vor Kindern handelt, kann die Tat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Die Schuldfähigkeit des Täters muss besonders geprüft werden, da der Exhibitionismus (sofern er dem Muster des Codes F65.2 der ICD-10 entspricht) als „andere schwere seelische Abartigkeit“ im Sinne der §§ 20, 21 StGB eingestuft werden kann.

Nach einem Urteil des BayObLG von Mitte 1998 (2 St RR 86/98) ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Ist dies nicht der Fall, kann nicht von Exhibitionismus gesprochen werden. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit alleine ist daher in Deutschland (und der Schweiz) nicht strafbar.

~~~

Die Frage ist obs ihn scharf gemacht hat oder nicht...
Zitat von vincentvincent schrieb:Oder denkst du, dass man tatsächlich auch aus Rücksicht deshalb so schnell eingegriffen hat?
Natürlich nicht. Der Polizist wollt nurmal wen abknallen...


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Polizeigewalt in Deutschland

02.07.2013 um 12:03
@häresie__
Zitat von HäresieHäresie schrieb:Hast du in dem Video gesehen, wie der Mann im Brunnen sich auf den Polizisten zubewegt hat mit dem Messer in der Hand?
Hat jeder hier denke ich mal.
Zitat von HäresieHäresie schrieb:Sah das für dich wie ein Angriff aus, von dem man ausgehen konnte, dass der Beamte ihn nicht überleben wird?
Wen er zusticht auf jeden fall.
Zitat von HäresieHäresie schrieb:Würdest du, wenn du jemanden mit dem Messer angreifen willst, das Messer nicht hochhalten und auf dein Opfer zustürmen?
Man kann auch von unten zustechen.
Zitat von HäresieHäresie schrieb:War es nicht doch eine unnötige und überzogene Reaktion, den Mann dafür zu erschießen?
Nein sie war vollkommen richtig und in letzter sekunde.


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02.07.2013 um 12:06
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Nicht?
Dir ist schon klar, dass ich das nicht juristisch betrachte?

Aber, waren denn Kinder vor Ort? Ich habe keine gesehen. Schien auch nicht sehr belebt zu sein..

Und der ganze Artikel ist sowieso irrelevant, du zitierst ja selbst mit :
Zitat von defdef schrieb:Nach einem Urteil des BayObLG von Mitte 1998 (2 St RR 86/98) ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Ist dies nicht der Fall, kann nicht von Exhibitionismus gesprochen werden.
Das liegt nun wirklich sehr fern.. Wozu also der Einwand?
Zitat von defdef schrieb:Natürlich nicht. Der Polizist wollt nurmal wen abknallen...
Ja, super. Schubladendenken vorwerfen, aber selbst mir Schubladen um sich werfen.. -.-


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