Griechenland unter Kontrolle der EU?
28.04.2010 um 21:17Anzeige
Griechenland braucht deutlich mehr Geld als angenommen. Wirtschaftsminister Brüderle spricht von 135 Milliarden Euro. Sollte der Euro ins Wanken geraten, würde Kanzlerin Merkel einspringen.http://www.n24.de/news/newsitem_6024093.html (Archiv-Version vom 01.05.2010)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat den Willen Deutschlands bekräftigt, bei Gefahr für den Euro Verantwortung zu übernehmen. Merkel betonte nach einem Treffen mit den Spitzen internationaler Wirtschafts- und Arbeitsorganisationen, "wenn die Stabilität des Euro-Raums insgesamt in Gefahr ist", fühle sich jedes Mitgliedsland - auch Deutschland selbstverständlich - dieser Stabilität verpflichtet.
Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist eine alte Volksweisheit, der aus rechtlicher Sicht nur teilweise zuzustimmen ist.http://www.lexexakt.de/glossar/unwissenheit.php
Bezieht sich die Unwissenheit des Täters auf Tatbestandsmerkmale (sogenannter Tatbestandsirrtum) dann fehlt ihm der Vorsatz. Hat er auch nicht fahrlässig gehandelt, oder wird fahrlässiges Handeln nicht bestraft, dann schützt ihn diese Unwissenheit vor Strafe.
Beispiel: A glaubt zum Stammtisch einen Schirm mitgebracht zu haben, daher nimmt er beim Verlassen des Gasthauses den Schirm des B mit nach Hause. Hier wird A nicht bestraft, da er nicht wusste, dass der Schirm nicht ihm gehörte.
Bezieht sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens (sogenannter Verbotsirrtum), dann schützt sie den Täter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Das wird von den Gerichten sehr selten angenommen, daher schützt hier Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe.
Beispiel: A nimmt den Schirm des B mit, weil er glaubt, dies sei bei Regen nicht verboten. Hier hätte der A erkennen müssen, dass er auch bei Regen nicht fremde Schirme mitnehmen darf.
hinaus zu verzögern/ZITAT]die Bundeskanzlerin hätte schon viel früher reagieren sollen