azazeel schrieb:Welche sind das? Ich habe die letzten Seiten des Threads gelesen und nichts dazu gefunden.
Grundsätzlich ist es natürlich richtig, dass auch interne Regelungen in Parteien, die nicht im Einklang mit der Verfassung stehen, eine Beobachtung des VS rechtfertigen können und oft sollten.
Bleibt die Frage, welche internen Regeln der Grünen das sind.
Männer werden dort strukturell schlechter gestellt:
- Listenplätze werden für Frauen reserviert, und zwar alle ungeraden Plätze, damit ist u.a. der erste Kandidat immer eine Frau. Daraus ergibt sich zum einen, dass Männer schlechtere Chancen haben, und zwar immer dann, wenn eine ungerade Anzahl von Listenplätzen zum Zuge kommt (und die Liste im besten Fall immer abwechselnd besetzt ist). Zum anderen dürfen Frauen auch auf gerade Plätze kommen, wodurch ein noch stärkeres Ungleichgewicht entstehen kann. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der Frauenanteil in der Partei oder gar bei den Listenplatzanwärtern (Kandidaten) ist. Selbst wenn nur 10% Frauen und 90% Männer kandidieren, gehen mindestens 50% der Plätze an Frauen.
- Männer und Frauen dürfen nur abwechselnd reden; wenn mehr Männer als Frauen reden wollen, muss darüber abgestimmt werden, ob noch weitere Männer reden dürfen. Frauen unterliegen dieser Einschränkung nicht. Ich meine irgendwann mal gelesen zu haben, dass dies noch verschärft werden sollte oder wurde, dass nur die Frauen darüber abstimmen sollten, ob weitere Männer zugelassen werden.
- Bei bestimmten Versammlungen (also so gut wie allen) haben Frauen ein Vetorecht, wenn die Mehrzahl aller Frauen dafür stimmt. Männer haben dieses Recht nicht.
- Bei einer Wahl zu den Bundesdeligierten gab es eine getrennte Liste; eine war für Frauen reserviert, die andere stand für alle offen. Das bedeutete, dass je nach Wahl zwischen 50 und 100% Frauen zum Zuge kamen, bei den Männern dagegen nur zwischen 50 und 0%. Das Verfahren wurde soweit ich weiss auch später noch angewendet.
Diese ganzen Regelungen sind nicht etwa geschlechtsunabhängig formuliert, z.B. dass die Minderheit die besagten Regeln in Anspruch nehmen kann, sondern es werden explizit Frauen gegenüber Männern bevorzugt.
Dass dies gegen die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau verstösst, brauche ich wohl nicht extra zu erwähnen.
Es gab ja auch bereits Versuche, das ausserhalb der Partei zu etablieren, indem eine Frauenquote auf Wahlzetteln eingeführt werden sollte. Wurde vom Verfassungsgericht kassiert. In Berlin war das wohl. Ein weiterer Hinweis auf verfassungsfeindliche Aktivitäten.
Ich weiss nicht genau, ob das durch die ganze Partei geht oder ob es sich auf einzelne Verbände beschränkt (ich bezweifle das), aber man kann feststellen, dass mindestens einzelne Verbände solche Regularien haben, die mit der FDGO nicht kompatibel sind.
https://gruene.berlin/fileadmin/BE/lv_berlin/LV_Berlin_Dokumente/zentrale_Dokumente_Landesverband/frauenstatut.pdfhttps://www.gruenekoeln.de/fileadmin/user_upload/Frauenstatut_-_ein_Erfolgsmodell_und_wie_es_funktioniert.pdf(beides PDFs, wie man sieht)
Ich finde es erschreckend, wie solche diskriminierenden Regelungen von der Gesellschaft einfach so hingenommen werden, ohne dass es dabei einen Aufschrei gibt. Nun könnte man sagen, naja, parteiintern können die das ja machen wie sie wollen. Sehe ich auch so. Aber man stelle sich mal den Trubel vor, wenn die AfD die exakt gleichen Regelungen nicht auf Männer, sondern auf Leute mit Migrationshintergrund anwenden würde.