ApexOne schrieb:Die Strafttat bei Zitat "zu wenig Steuern bezahlt" ist Steuerhinterziehung...siehst geht ganz leicht.
Du wirst ihm erst einmal den Vorsatz nachweisen müssen, also die Absicht, die zu zahlenden Steuern einzubehalten. Ansonsten ist es eine leichtfertige Steuerverkürzung und das ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, mithin also nicht kriminell. Deswegen solltest du dich besser etwas zurückhalten, bevor du mit solchen Begriffen um dich wirfst.
Von welchen Beträgen reden wir hier überhaupt?