behind_eyes schrieb:Also in Thüringen war sie doch schon länger als gesichert rechtsextrem eingestuft - gab es dort solche Einschnitte wie du sie jetzt für alle skizzierst bzw ich habe nichts dazu gefunden das solche Einschnitte stattgefunden haben oder jetzt stattfinden werden?
Dann war es vorher halt für Thüringer Landes- und Kommunalbeamte/Tarifbeschäftigte/Richter im öffentlichen Dienst auch schon ein Problem. Und ggf. anderen einzelnen Bundesländern.
Jetzt gilt es (wenn nicht teils schon vorher) auch für Bundesbeamte, Richter und Soldaten - und alle anderen Bundesländer wo das ggf. noch nicht der Fall war.
Oder simpler: Quasi alle, für die es vorher noch nicht galt.
Wieso kann der Verfassungsschutz dann härter gegen die AfD vorgehen?
Die Einstufung als gesichert rechtsextrem würde die AfD der gefährlichsten Kategorie der verfassungsfeindlichen Bestrebungen zuordnen. Die zur Beobachtung der Partei bereits erlaubten Mittel ändern sich durch eine höhere Einstufung zwar nicht, die Hürden für ihren Einsatz werden aber gesenkt. Wenn eine Partei als gesichert rechtsextrem gilt, ist die Verhältnismäßigkeit eher gegeben. Die Werkzeuge bleiben also die gleichen, sie werden nur möglicherweise verstärkt eingesetzt.
Auch für Parteimitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, könnte eine solche Einstufung Folgen haben. Wer sich eine rechtsextreme Gesinnung vorwerfen lassen muss, etwa weil er sich aktiv bei einer gesichert rechtsextremen Partei engagiert, könnte als ungeeignet für den Dienst eingeschätzt werden. Seit April gilt außerdem ein neues Gesetz, welches es vereinfacht, Bundesbeamte zu entlassen, die Teil verfassungsfeindlicher Organisationen sind. Auch das Ruhegehalt von Ex-Bundesbeamten kann gestrichen werden.
Quelle:
https://www.morgenpost.de/politik/article405934146/afd-urteil-nimmt-der-verfassungsschutz-die-partei-ins-visier.htmlArtikel ca. ein Jahr alt, skizziert bereits medial die möglichen Folgen einer nunmehr heute amtlich erfolgten Einstufung oder eines ab heute geltenden Gutachten.
In Folge der Extremismusbekämpfung auch im öD sowie Gesetzesänderungen oder Zusatzgesetzen ist demnach ableitbar, dass Zugehörigkeit (von zumindest Beamten/Soldaten/Richtern, ableitbar aber wohl auch auf Tarifbeschäftigte?) zu öffentlichem Dienst
und AfD (als Mitglied) unvereinbar sind und man damit rechnen kann den Hut zu nehmen.
Auch ein sonst wie unterstützendes Wirken - so es bekannt wird - für die AfD ohne Parteizugehörigkeit könnte situativ und je nach Szenario oder Umfang ggf. dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das ist dann aber halt sehr individuell - so wie theoretisch auch jeder Einzelfall. Aber hier sind halt nun die Schwellen oder Maßstäbe ganz andere als zuvor.