Auweia schrieb:Es war schon immer beim VS üblich dass ein erstelltes Gutachten mindestens "Verschlusssache- nur für den Dienstgebrauch" war. So auch dieses.
es kommt halt darauf an, was das Ziel dieses Gutachtens war.
Dass Geheimhaltung notwendig ist, wenn es um Quellenschutz geht, dürfte jedem einleuchten, das war hier aber entgegen ursprünglicher Behauptungen nicht der Fall.
Wenn es darum geht, weitere polizeiliche Ermittlungen und Präventivmassnahmen in einer Szene zu unterstützen, zB. in der Terrorabwehr, dann kann ein VS-Gutachten wertvoll sein und es ist erforderlich dies geheim zu halten, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Dann wird aber auch nicht das Ergebnis des Gutachtens gross in der Presse breitgetreten. Dann hält sich der VS eher bedeckt.
Wenn es darum ging, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vorzubereiten, dann muss man leider sagen, dass der Versuch gescheitert ist, das Gutachten ist dazu zu dürftig.
Also kann doch nur als Ziel bleiben, die Bevölkerung, die Wähler über die AfD aufzuklären, die öffentliche Meinung zu beeinflussen.
Aber das geht nicht mit Geheimhaltung. Bei diesem Ziel müsste vielmehr Transparenz oberstes Gebot sein. Kein AfD Wähler wird sagen: "Ach, Frau Faeser hat gesagt, spiel nicht mit den Schmuddelkindern, die sind rechtsextrem, naja, dann wähle ich eben doch lieber die SPD"
Aber mancher potentielle AfD-Wähler wird schon angesichts mancher Aussagen, die in diesem Gutachten zitiert werden, sagen: "so sehr ich die Altparteien verachte, diese Alternative geht auch nicht".
Voraussetzung wäre aber eben Transparenz und ein gewisses Vertrauen in das Gutachten. Die Chance wurde aber durch die Geheimhaltung vertan.