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Die Zeugen Jehovas

38.196 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Religion, Glaube, Sekte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 14:31
Sind die Zeugen Jehovas nicht inzwischen auch eine Kirche im Rechtssinne?

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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 14:32
@Waldherr

Ich glaube sie sind mittlerweile eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Aber sie bekommen bei weitem nicht so große Finanzmittel wie die anderen in DE aktiven "Kirchen"


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 14:33
Dieses Jahr wurde die Körperschaft in Bremen abgelehnt. Die Gründe dürften klar sein.


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 14:35
@Namah
Gab es da eine offizielle Begründung? Verfassungsfeindlichkeit?


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 14:41
ja gab's. werde mal nach dem Link sehen.


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:25
Auch Rheinland-Pfalz, Baden- Würtenberg und Nordrhein-Westfalen verweigern bislang eine Anerkennung.

Der Bericht ist nicht von Bremen, sondern von Baden Würtenberg.

Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim zu einem anderen Urteil als die Kollegen in Berlin kommen, würde den Zeugen Jehovas ihr Status vermutlich in den meisten Bundesländern wieder entzogen. Bis zu einem Urteil werden allerdings voraussichtlich wieder Jahre vergehen.
Zudem gefährde die Religionsgemeinschaft durch ihre Ablehnung von Bluttransfusionen "Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher".

http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.glaubensgemeinschaft-nein-zu-zeugen-jehovas.b1fce91b-7ae0-4daa-bfd3-068898f1c011.html


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:52
Jehovas Zeugen in Deutschland,
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Jehovas Zeugen in Deutschland wurde bis jetzt durch 12 Bundesländer der Körperschaftsstatus verliehen. 4Zur Übersicht

Gegenwärtig laufen weitere Bemühungen, in den verbliebenen Bundesländern ebenfalls die Körperschaftsrechte bestätigt zu erhalten.

Jehovas Zeugen klagen gegen das Land Baden-Württemberg. Ablehnung der Zweitverleihung der Körperschaftsrechte nicht nachvollziehbar.

Jehovas Zeugen klagen auf Verleihung der Körperschaftsrechte. Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz.

Weitere aktuelle Pressemitteilungen hier.

http://www.jehovaszeugen.de/1/default.htm (Archiv-Version vom 25.06.2011)


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:54
wer fehlt? die katholischen bundesländer und das rot-grüne bremen :D

ein schelm wer böses dabei denkt :D


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:56
Natürlich sträuben sich die katholischen Ballungsgebiete dagegen so einen Irrglauben in ihrer Mitte zu dulden und zu fördern


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:57
dann empfehle ich denen erstmal die selbstauflösung looool


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:58
@pere_ubu
Ui wir sind mal einer meinung. *sekt aufmach*


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 15:59
@pere_ubu
Prost


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 16:00
prost , aber nichts verwechseln ..... :D das funktioniert nicht nach dem prinzip: der feind meines feindes ist mein freund :D @interrobang


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24.06.2011 um 16:01
@pere_ubu
Hab ich nicht behauptet, aber ich hab schon desöfteren nichtangrifspakte geschlossen :D


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 16:02
ob das wohl in unserer hand liegt? ;)


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24.06.2011 um 16:04
@pere_ubu
Ich lieg mir selbst in der hand. (ein schelm wer was böses denkt)


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 16:12
bremen :D

Bremer Zeugen Jehovas über Abstimmung in der Bürgerschaft enttäuscht
Jehovas Zeugen nehmen Stellung zur Ablehnung der Verleihung der Körperschaftsrechte durch die Bremer Bürgerschaft

Bremen — Auch wenn die Entscheidung der Bremer Bürgerschaft, Jehovas Zeugen nicht die Körperschaftsrechte zu verleihen, nicht überraschte, sind über 2 000 Bremer Bürger enttäuscht. Die Entscheidung hatte sich bereits im Vorfeld angekündigt, da sich Sprecher der verschiedenen Parteien gegen den Gesetzentwurf des Senats ausgesprochen hatten.

Damit stellt sich Bremen nun gegen die Entscheidung der eigenen Verwaltung und die höchstgerichtliche Feststellung, dass Jehovas Zeugen der Körperschaftsstatus zuerkannt werden muss. Dementsprechend haben bereits 11 Bundesländer die Zweitverleihung des Körperschaftsstatus vorgenommen und waren somit bereit, der Rechtsordnung Geltung zu verschaffen.

„Es ist schon kurios, dass sich Politiker auf den Standpunkt stellen, dass sie es besser wüssten als die eigene Verwaltung und die Fachgerichte. Wenn sie sich dann auch noch gegen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts stellen und meinen, damit grundgesetzwidrig für ein System der Staatskirche mit besonderen Privilegien eintreten zu müssen, dann ist man sprachlos“, sagt Gajus Glockentin, Justitiar der Religionsgemeinschaft. Werner Rudtke, Sprecher des Zweigkomitees (Präsidiums) von Jehovas Zeugen in Deutschland, vermutet dazu: „Auf politischer Ebene bestehen für unpopuläre religiöse Minderheiten wohl wenig Chancen, mehrheitlich objektiv beurteilt zu werden, vor allem, wenn eine solche Minderheit dann noch einen apolitischen Lebensentwurf verfolgt, wie dies das Bundesverfassungsgericht uns betreffend ausgedrückt hat.“

Schon im Vorfeld war kritisiert worden, dass rechtsstaatliche Verfahrensregeln keine Beachtung gefunden haben. Der Rechtsausschuss beharrte explizit darauf, dass rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze wie rechtliches Gehör, Akteneinsicht und das Vorbringen eigenen Beweismaterials für das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren nicht Anwendung finden würden. „Darin findet sich meines Erachtens auch die Erklärung dafür, dass alle Verfahren, die in Bindung an die rechtsstaatlichen Verfahrensordnungen durchgeführt wurden, zu einem für Jehovas Zeugen positiven Ergebnis kamen. Dagegen sind politische Entscheidungen, in denen man sich an die rechtsstaatlichen Grundsätze nicht gebunden fühlt, eben nicht in erster Linie vom Recht, sondern von anderen für die Politik wichtigen Faktoren dominiert. Ich denke da z. B. an den Einfluss der Amtskirchen, mit denen man es sich nicht verscherzen will“, so Rudtke.
Über die weitere Vorgehensweise wird die Religionsgemeinschaft noch entscheiden. „Wir gehen davon aus, dass der Weg zu den Verwaltungsgerichten nicht gegeben ist. Es wird deshalb zu prüfen sein, ob der Gang zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Wahrung unserer Rechte bewirken kann“, sagt Glockentin dazu.

Im Bundesland Bremen leben über 2 000 Zeugen Jehovas in 30 Versammlungen (Gemeinden).

gibt es auch noch andere intressante pressemitteillungen :

http://www.jehovaszeugen.de/akt/pmg/default.htm?chgContt=in.htm#PM110524 (Archiv-Version vom 05.01.2010)


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Namah ehemaliges Mitglied

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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 16:13
@pere_ubu
gesegnet ist der Mann, der zahlreiche Feinde hat, denn sie werden ihn zum Helden machen. Verflucht ist derjenige, der anderen gutes tut, die ihn dafür verspotten, denn sie werden ihn verachten.


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Die Zeugen Jehovas

24.06.2011 um 16:49
Zitat von pere_ubupere_ubu schrieb:2 000 Zeugen Jehovas
Das sind 0,36% der Einwohner Bremens.


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Die Zeugen Jehovas

26.06.2011 um 11:40
Mal ne blöde Frage, nachdem mir hier ja sonst keine kritische Nachfrage beantwortet wird... aber vielleicht habe ich jetzt ja mehr Glück :D.
Was habt ihr davon eine solche Körperschaft zu sein, außer dass ihr damit angeben könnt?


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