Ein Arzt (Also auch ein Psychiater) kann vor Gericht von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Soweit ich weiß, kann man das von einem Priester nicht verlangen.
ja, deswegen wird wohl erstmal nach einer "gütigen" lösung gesucht . aber für die weltliche gerichtsbarkeit gibt es doch ausnahmen ,wie gesagt : verteidigung vor gericht.
bei vergewaltigung also: verteidigung der unschuld.
der pfarrer/pastor/älteste muss und wird wohl kaum jemals zum ankläger ,würde sich jedenfalls mit der ihrigen "aufgabe" widersprechen .
@pere_ubu Sogar Geistliche fordern bei echten Beichten das als bestandteil der Sühne der Täter die Tat gestehen soll.
Und wir reden hier nicht wirklich von einer Beichte (wen der Täter es dem Ältesten berichtet) sondern von Fällen wo dritte darauf aufmerksam werden oder das opfer dies zur sprache bringt.
@pere_ubu Aber darum geht doch überhaupt nicht... Also folgende Situation: Ein Zeuge vergewaltigt einen anderen Zeugen und die Zeugengruppe vor Ort bekommt das mit. Möglichkeit 1: Er zeigt Reue, also darf er Zeuge bleiben, oder? Und er wird nicht angezeigt, oder? Möglichkeit 2: Er zeigt keine Reue, also wird er rausgeworfen, richtig? Wird er dann von den Ältesten angezeigt oder nicht?
@pere_ubu Weich doch einfach nicht aus, man. Diese Situation ist in der Gemeinde oder wenigstens der Leitung der Gemeinde bekannt. Und jetzt antworte, was in den beiden Situationen passiert.
@pere_ubu Von einer internen oder von einer staatlich legitimierten Schweigepflicht? Bei einer staatlichen gilt diese nur im Fall einer Beichte und dann auch nur für die Geistlichen.
genug ,der theoretischen gedanklichen fallenstellerei ,hab da denk ich genug zu gesagt, wenn ihr die schweigepflicht den ZJ aberkennen wollt, dann sagt mir aber bitte auch nicht ,dass dies die anerkennung des öffentlichen rechts sein soll .
@Cricetus was sollen denn älteste sein ,wenn nicht geistliche??
@pere_ubu Ich meinte ja, wenn es allgemein ist der Gemeinde bekannt ist. Die Schweigepflicht gilt für Geistlich auch nur, wenn der Täter die Tat in einer Beichte bekanntgegeben hat. Sollte es über 3. oder so bekannt geworden sein, ist er entbunden bzw. sogar in der Pflicht das Verbrechen zu melden.
komm mir vor als ob ich hier seit einer stunde polnisch platt rede. @Cricetus ,wenn es allgemein bekannt ist ,dann kann die allgemeinheit doch den stein ins rollen bringen .du kannst einen priester/pastor/ältesten nicht nötigen ,seine schweigepflicht nicht zu nutzen .soweit ich weiss ,ist dieses recht "verbrieft".
@pere_ubu Aber es geht ja nicht darum, dass der Täter dem Geistlichen gebeichtet hat, sondern, dass der Geistliche es irgendwie durch 3. erfahren hat. Mit allgemein bekannt meinte ich in der Gemeinde, die ja auch nichts mit dem Staat zu tun haben sollen ;). Wenn ein Standartzeuge niemanden anzeigen soll, der auch Zeuge ist, wie kannst du dich dann darauf berufen, dass er es doch tut???
mit dem staat nix zu tun haben zu wollen geht überhaupt nicht ,da hast was ganz falsch verstanden.und nochmal : es gibt doch die genannten ausnahmen der verteidigung vor gericht.