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Islam und Drogen

319 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Islam ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Islam und Drogen

26.11.2009 um 00:46
oder versuchen es zu praktizieren :D

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Islam und Drogen

26.11.2009 um 00:47
Ich bleibe dabei - Meiden ist eine Empfehlung. Sonst wäre es anders formuliert. Schwerwiegende Dinge sind verboten, die sind erst Recht zu meiden, um nicht in Sünde zu verfallen. Aber dieses ist wieder abhängig vom jeweiligen Menschen, der eine fällt, der andere nicht, also wird wieder sicherheitshalber empfohlen, zu meiden.

Und verlangt wird wenig ! Empfohlen wird viel ! Dazwischen liegt der Spielraum des Menschen.

@jamesbondla


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26.11.2009 um 00:49
was erlauben @Fabiano? :)


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 00:50
Wie meinen @jamesbondla? :D


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 00:52
Was nicht verboten, ist erlaubt, kann aber schaden - muss aber nicht :D


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26.11.2009 um 00:52
hehehe


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 00:59
Was heißt hier hehehe? Sei doch froh, wenn Gott dir einen so großen Handlungsspielraum gibt. Es gibt gefährliches Terrain, darüber muss man sich schon bewusst sein. Aber es hängt dann vom einzelnen Menschen ab, ob es ihm schadet oder nicht.


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 00:59
@jamesbondla
Wie ist das Wort auf Arabisch? Gibts es da vllt mehrere möglichkeiten?

@Fabiano
Was nicht Verboten ist, ist nicht unbedingt erlaubt. Und wenn Gott zum Gläubigen sagt, meide es, dann werde ich es meiden, auch wenn ... ;)


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26.11.2009 um 01:00
*meide es, es ist besser für Dich, ...


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26.11.2009 um 01:01
Soso, dann gib mir doch mal ein Beispiel von etwas, was nicht verboten ist und auch nicht erlaubt :D

@md.teach


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26.11.2009 um 01:02
Sura 16:36 Und Wir haben ja bereits in jeder Gemeinschaft einen Gesandten erweckt: ‘Dient Gott und meidet die falschen Götter...’”

Hier geht es um Shirk lieber Brüder und Schwester gibt es eine grössere sünde als dieses???Und Allah sagt meidet

Heißt das jetzt,es ist nicht verboten jemand neben Allah zu dienen oder anzubeten oder ........???


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26.11.2009 um 01:06
@Fabiano
Zum Beispiel ist es nicht Verboten, die Zahl i zu benutzten, obwohl es diese Zahl nicht gibts, aber es ist mir in der Schulaufgabe nicht erlaubt, ... Oder: bestimmte Taschenrechner sind erlaubt, in der Prüfung zu nutzten, trotzdem gibt es Lehrer, die es verbieten. ;)


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26.11.2009 um 01:08
@jamesbondla
Deshalb fragte ich ja, ob es an der Übersetzung liegen kann, also wie ist es auf Arabisch definiert?


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26.11.2009 um 01:11
das ist eine sehr gute frage @md.teach

Dazu bedarf es einbisiem mehr zeit um mich damit zu beschäftigen

Ich frage mal einen Imam morgen InshAllah


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26.11.2009 um 01:15
Was bei euch Shirk ist weiß ich nicht, ich bin kein Moslem. Und wie ihr auf den Begriff der mir fremd ist kommt, wie er entstanden ist, weiß ich auch nicht.

Wer sagt, dass die falschen Götter (was immer das auch sein mag) eine der grössten Sünden ist??? - Und woher leitet ihr das ab? Volskglaube? Echter islamischer Glaube, begründet auf dem Koran? Wenn ja, etwa durch diese Stelle?

Das ist ein recht kluger Schachzug aber wem nützt er? Hier wird einfach mal so eben Shirk in Verbindung mit der Empfehlung die falschen Götter zu meiden gebracht...

Damit könntest du sogar in diesem Streit jetzt gewonnen haben @jamesbondla. Weil du etwas rechtfertigen wolltest, so wie es dir nach deinem Empfinden am richtigsten erscheint. Das mag ich jetzt auch nicht mehr weiter beurteilen wollen.

Mit eurem Shirk habt ihr irgendwie immer ein Todschlagsargument in der Tasche. Entweder es verhält sich wirklich so oder ich bin nun deinem Verknüpfungsversuch auf den Leim gegangen...?

Ich weiß es nicht ! Hier muss ich passen.


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 01:22
@Fabiano schrieb: Damit könntest du sogar in diesem Streit jetzt gewonnen haben @jamesbondla.

Ja ich dachte auch so Schah Matt mäßig :D


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 01:25
"Idschtanibu" heißt nicht, dass es verboten ist, weil es kein rechtlicher Terminus ist. Es heißt vielmehr, dass man sich davon tunlichst fernhalten soll bzw. der Sache gar nicht erst nähern soll.

FelixKrull hat (wohl) Recht, dass hier kein (straf-)rechtlicher Terminus verwendet wird, sondern ein sehr strenger moralischer Appell.

Das heißt aber nicht, dass Rauschmittel (außer zu medizinischen Zwecken, denn Leben geht immer vor) nicht verboten sind, bloß weil der Koran "nur" mit Nachdruck appelliert, nicht zu Rauschmitteln zu greifen.

Aber wenn man natürlich außerkoranischen Quellen keinen bindenden Charakter zubilligt, ist das Ergebnis negativ - Berauschendes ist dann nicht verboten.

Aber wie gesagt, ob ausdrücklich verboten oder moralisch verdammt ("Gräuel des Satan") macht keinen großen Unterschied.

Nur die befremdliche Aussage, dass in 5.90. erst die Kombination von Glücksspiel, Rauschmittel und Götzendienst "Gräuel" ergäbe, verursacht bei mir etwas Schmerzen in der Magengegend ...


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 01:30
Allah/Gott ist der Erschaffer und Erhalter. Nur ER kann unsere Bitten erhören und uns verzeihen, nur ER kann unser Schicksal wenden, nur ER kann über uns richten,

Schirk heißt, dass man andere Dinge/andere Wesen an diesen ausschließlich Gott vorbehaltenen "Kompetenzen" teilhaben lässt.

Im Koran heißt es, dass Gott alle Sünden verzeihen kann, außer diese eine Todsünde.

"Vermeidet Schirk" - damit ist mit 100% Sicherheit gemeint, dass man sich von Schirk fernhalten MUSS, nicht nur soll.


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 02:13
@Owais
( @PingPeng )
Zitat von OwaisOwais schrieb:Hälst du es für schlüssig zu glauben der Prophet s.a.w. hätte keine lehrende, erziehende, vorbildliche und erklärende Funktion gehabt?
Habe ich vom Propheten Muhammad gesprochen?
Es hat seinen Grund, wenn ich die Hadithe und die angebl. Shari´a aufzähle, die Sunna aber weglasse ;)
Das Problem bei der Sunna ist neben ihrer fragwürdigen Unfehlbarkeit ihre Glaubwürdigkeit: die wiederum krankt an den unauflöslichen Unsicherheiten der Hadithe, da sie die Sunna oft in nicht vertrauenswürdigerweise überzeichnen und Eigenwilliges, Erfundenes zu tradieren suchen.
Und auch für die Sunna gilt natürlich: Wo sie den klaren Worten des Qur´an widerspricht, etwas abzieht oder hinzufügt, da ist sie zwangsläufig nichtig.
Die Sunna soll beispielhaft für die Auslegung sein. Sie ist weder die Offenbarung selbst noch gar die einzig mögliche Auslegung davon. Mehrmals wird im Qur´an davon gesprochen, das es verschiedene Wege gibt Dinge anzugehen, die in ihrer Verschiedenheit richtig sein können.
Vielfalt ist Gnade.

@Fidaii
Zitat von FidaiiFidaii schrieb:Ganz genau, so seh ich das auch! Nur würde ich sagen, dass nicht der Islam auf einem schlechten Weg ist, sondern das, was heutzutage oft als Islam bezeichnet wird, aber kein Islam ist.
Natürlich ;)


@DahamImIslam

4:59 Oh die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Verantwortlichen unter euch. Und wenn ihr über etwas in Streit geratet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, sofern ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist am besten und die schönste (Art des Vorgehens und der) Auslegung.


Gehorcht Allah (das steht einzeln da) und dann erst UND (also darauf/daraus folgend) gehorcht dem Gesandten und den Verantwortlichen UNTER EUCH.
Die stehen auf genau einer Stufe mit jedem von uns.
Wenn es aber zum Streit über die Auslegung kommt, dann sollen wir NICHT zu den Verantwortlichen "unter uns" kommen.
Sondern NUR zu Gott und dem Propheten (s., was ich Owais zur Sunna schrieb).
Wir sollten es machen, wie es da steht: Das ist am besten und die schönste (Art des Vorgehens und der) Auslegung.



Und das ist noch nicht Alles..


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Islam und Drogen

26.11.2009 um 03:23
4:59 Oh die ihr glaubt! Gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Verantwortlichen unter euch. Und wenn ihr über etwas in Streit geratet, dann bringt es vor Allah und den Gesandten, sofern ihr an Allah glaubt und an den Jüngsten Tag. Das ist am besten und die schönste (Art des Vorgehens und der) Auslegung.

Man kann es auch genau umgekehrt verstehen ;)

Es handelt sich hier um eine Aufzählung mit ansteigender Klimax:

Wäre es immer so, dass das erste Wort oder der erste Teil einer Aufzählung mehr betont werden soll, dann würde das für den Vers über die Bestrafung des Ehebruchs bedeuten, dass die Ehebrecherin (Az- Zaniya) mehr gemeint ist als der Ehebrecher (Az- Zani), da sie zuerst genannt wird. Aber das Gegenteil ist der Fall: Die Ehebrecherin wird zuerst genannt, weil Ehebruch der Frau nicht nur in arabischen Gesellschaft jener Zeit als verachtenswert galt, der Ehebruch des Mannes wird anschließend genannt, um zu betonen, dass das für ihn genauso gilt!

Die Paraphrase "unseres" Verses lautet dann:

Gehorcht Allah, (aber vergesst nicht) gehorcht auch dem Gesandten und (wenn es nötig ist auch) den Verantwortlichen unter euch.

bzw. es ist beides:

1) Die von dir genannte Abgrenzung und Abstufung: Zuerst Gott, dann die Gesandten, dann die Verantwortlichen

2) Natürlich ist der Gehorsam gegenüber Letzteren unter den Gehorsam gegenüber Gott zu stellen, aber er wird ausdrücklich betont, indem noch einmal "gehorcht" angemerkt wird.

"Die Verantwortlichen" unter euch sind in Religionsfragen die Gelehrten - wir sollen auf sie hören (was im Zusammenhang mit Gleichgestellten vlt besser passt als "gehorchen", weil damit nicht gemeint ist, dass wir strengen Gehorsam leisten müssen).

"Ula minkum" könnte man auch mit,"Jene welchen die Angelegenheit am ehesten obliegt" übersetzen:

1) Die dafür die Verantwortung tragen
2) Die dafür die Kompetenz haben

Dann bringt es vor Allah und den Gesandten

Das heißt nicht, dass man im Zweifelsfall die Verantwortlichen nicht miteinbeziehen soll. Vielmehr sind sie keine Argumentationsquelle, sondern auf sie soll nur gehört werden, wenn sie die Angelegenheit auf den Koran und die Sunna sützten. Das heißt aber nicht, dass man sich ganz alleine auf seine eigenen Auslegungen von Koran und - äh Sunna - stützen soll.

Ich paraphrasiere weiter:

Und wenn ihr über etwas in Streit geratet, dann greift - wenn nötig mit Hilfe der Verantwortlichen, die gerade genannt wurden - für ihre Lösung auf Allah und den Gesandten zurück, aber argumentiert nicht mit anderen Quellen als dem Koran und der Sunna des Propheten!

(radda heißt "zurückbringen" oder "reflektieren" und meint hier, dass die Lösung der Streitfrage im Rückgriff auf Allah und den Gesandten geschieht).

Die Verantwortlichen stehen hier nicht "umsonst" nach Allah und dem Gesandten, um dann im zweiten Teil des Verses wieder "ausgeladen" zu werden ;)

Übrigens wurden aus diesem Vers die vier Quellen der Rechtsfindung abgeleitet:

1) Koran <- gehorcht Allah
2) Sunna des Propheten <- und gehorcht dem Propheten
3) Übereinstimmender Beschluss der Gelehrten (Idschma´), der aber nicht nur von
den Salafiten abgelehnt wird, sondern auch von islamischen Denkern <- und den
Verantwortlichen unter euch
4) Rechtsvergleich mit dem Koran an erster Stelle und der Sunna an zweiter Stelle
(Quiyas) <- Und wenn ihr in einer Sache in Streit geratet, dann bringt sie vor Allah
und den Gesandten

Nach einer Hadith fragte der Gesandte Allahs Mua´z ibn Dschabal, der als Verantwortungsträger nach Jemen entsandt wurde, wie er zu richten gedenke. Er nannte nacheinander "mit dem Koran", "mit der Sunna des Gesandten". Der Gesandte Allahs fragte, was er machen werde, wenn die Sache weder im Koran noch in der Sunna zu finden sei. Mua´z sagte:"Dann richte ich mit meiner Meinung (nach bestem Recht und Gewissen)


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