Thorsteen schrieb:Belästigung ist wirklich etwas anderes als sexuelle Belästigung, Shurjoka hat auch immer nur von "Der hat mich belästigt, aber..." gesprochen, ihr Framing hat in jedem Hirn die "sexuelle Belästigung" erzeugt. Nur ist es das nicht, es ist "nur" Belästigung,
Und welcher Art war nun die Belästigung? Hätte man im Verfahren doch mal nachfragen können, darauf wollte ich hinaus. Mir ist kein anderer Vorwurf von Seiten Shurjokas bekannt als dass ihr in den Ausschnitt gefilmt worden wäre. Wenn die Belästigung genau aus diesem angeblichen Verhalten bestanden hätte, dann würde es sich um eine Belästigung sexueller Natur halten, mit anderen Worten eine sexuelle Belästigung. Von einer anderen Art war nie die Rede. Es würde ja eventuell noch in Frage kommen, dass sie sich dadurch belästigt gefühlt hatte, überhaupt angesprochen und kurz befragt worden zu sein, obwohl sie das nicht wollte, aber das hatte sie ja nie bemängelt und auch aus ihrem Verhalten während des Interviews oder wie man das nennen soll kann man das nicht beobachten. Belästigung durch Nachstellung war es offenbar auch nicht, die beiden sind sich einfach über den Weg gelaufen.
Wie gesagt, schade, dass man im Verfahren nicht herausfinden wollte, welcher Art die Belästigung denn gewesen sein sollte.
Thorsteen schrieb:Das Filmen in den Ausschnit wäre § 184k (Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen) gewesen, den es aber erst seit dem 1. Januar 2021 gibt. Also selbst wenn Scurrows ihr 2017 auf der Gamescom in den Ausschnitt gefiltmt hätte, was er nicht hat, gäbe es keinen wirklichen Strafpunkt den sie zur Anzeige bringen könnte.
Die Strafbarkeit der sexuellen Belästigung im Sinne des StGB spielt dabei keine Rolle, ein Strafverfahren stand ja nie im Raum. Es ging lediglich darum, ob sie eine verleumderische Falschaussage getroffen hatte.
Mal als Vergleich: Man kann sich auch von jemandem alleine durch Anwesenheit belästigt fühlen, der sich seit Wochen nicht mehr gewaschen hat, es handelt sich dann um eine Geruchsbelästigung. Nun gibt es aber keinen Straftatbestand der Geruchsbelästigung im StGB. Eine Geruchsbelästigung kann dennoch objektiv vorliegen. Und genauso kann eine sexuelle Belästigung vorliegen, auch wenn sie vom StGB nicht erfasst wird. Entweder weil die Tat zu diesem Zeitpunkt noch nicht unter Strafe stand, oder weil das Gesetz eine strengere Auslegung für eine strafbare Handlung vorsieht.