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Auftriebskraftwerk

55.950 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 01:23
Eins ist sicher: Sollte tatsächlich jemand eines Tages ein PM anmelden wollen und dies bei der Vorführung auch noch funktionieren, dann wird er es anmelden dürfen und eine Menge Geld und Ehre scheffeln können. Da die Hürde mit dem Funktionieren aber derart gigantisch hoch gesetzt wurde, werden wir noch sehr lange darauf warten müssen.

Auch wenn die Anhänger das für äußerst unfair halten.

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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 02:24
@peawe

Schon Leonardo da Vinci hat die unmöglichkeit eines PM erkannt nachdem er selbst lange probiert hat eines zu konstruieren...sei es ein PM der ersten,zweiten oder dritten art


Ich hab die seite der uni Hamburg noch mal als pdf. Hochgeladen.


https://drive.google.com/file/d/0B8JIWULqlkHZX29FSDdSM3hLQ0U/view?usp=docslist_api


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 04:04
@BigPapaSmurf: Lass sie es doch versuchen, dann machen sie wenigstens keinen anderweitigen Blödsinn. Und die Hürde mit dem Funktionieren ist doch gigantisch hoch. Bis jetzt hat sie keiner überwinden können. Das wird auch noch Äonen so bleiben.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 04:11
Wir müssen nur noch dazu animieren

So, du loser, nun mach dich mal nützlich hier und erfinde ein Perpetuum Mobile, aber zackig!


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 04:24
Dazu spielen wir dann immer wieder den folgenden Vortrag ein:
Physik als Spielverderber - Der Traum vom Perpetuum mobile

Youtube: Physik als Spielverderber - Der Traum vom Perpetuum mobile
Physik als Spielverderber - Der Traum vom Perpetuum mobile
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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 04:50
Zu Weihnachten wartet auf jeden fleißigen Schüler eine Lichtmühle unterm Baum


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 05:42
@Casa_blanca
Zitat von Casa_blancaCasa_blanca schrieb:..nicht kapiert und das selber auch noch hintereinander schreibt.
Na dann gute Nacht
Dann wäre eine Aufklärung doch nett. Ich bin mir sicher, dass ich dann nicht der einzige bin, der das vermeintlich nicht kapiert hat.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 06:21
@peawe
....es wird nicht nur Äonen, sondern immer so bleiben und nie funktionieren.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:01
@RudiW
Und was genau kapierst du nicht?

Es wurde alles hinreichend erläutert und das komplette thema ROSCH auf links gedreht.

Reicht das nicht?


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:07
@BigPapaSmurf

Ich erkläre es Dir gerne noch einmal:
Das kommt davon, wenn man den Unterschied zwischen

RudiW schrieb:
Bei einem Patent geht es einzig um die wirtschiftliche Verwertung.


und

RudiW schrieb:
gewerblich anwendbar


nicht kapiert
Wo ist der Unterschied zwischen "wirtschaftlicher Verwertung" und "gewerblich anwendbar" in Hinblick auf eine Patenterteilung? Erklärst Du es mir bitte?


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:15
@RudiW
Gegenfrage ist ein PM für dich gewerblich andwendbar?


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:17
Da Du nicht antwortest, kannst Du mir den Unterschied wohl auch nicht erklären. Warum fragst Du mich dann, was ich nicht verstanden habe, wenn Du es selbst nicht verstehst? Bitte lass das rumtrollen.
Zu Deiner Frage:
Ja klar. Lies mal das Patentgesetz.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:20
Zitat von BigPapaSmurfBigPapaSmurf schrieb:Gegenfrage ist ein PM für dich gewerblich andwendbar?
Meinst Du damit eines mit oder eines ohne Funktionsnachweis :) ?


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:24
@RudiW
Gewerbliche andwendbardkeit im Patentrecht meint ausfühbarkeit der erfindung was bei einem PM nicht gegeben ist

Steht übrigens im Patentrecht hast du wohl überlesen


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:31
@RudiW

ich lese gerne Gesetze, so ist das ja nun nicht ...

"Gewerbliche Anwendbarkeit ist gegeben, wenn das Erfundene (Sache oder Verfahren) seiner Art nach geeignet ist, entweder in einem technischen Gewerbebetrieb hergestellt zu werden oder technische Verwendung in einem Gewerbe zu finden (BGHZ 48, 313, 322 – Glatzenoperation = GRUR 1968, 142, 145 re. Sp.). Erforderlich aber auch ausreichend ist die Möglichkeit der Herstellung oder Verwendung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet (BGH BlPMZ 1985, 117, 118 – Offensichtlichkeitsprüfung).

...

Die Frage, ob eine Erfindung gewerblich anwendbar ist, betrifft hingegen unmittelbar den Gegenstand der Erfindung und zielt darauf ab, den Patentschutz solchen Erfindungen vorzubehalten, deren Gegenstand tatsächlich praktisch verwertbar ist. Die gewerbliche Anwendbarkeit ist deshalb auch von der Frage nach der Brauchbarkeit einer Erfindung zu lösen (BGH, BlPMZ 1985, 117, 118 – Energiegewinnungsgerät; Benkard/Kinkeldey, EPÜ, 2. Aufl., 2. Aufl., Art. 57 Rdn. 8). Einem Perpetuum mobile (das in einem Gewerbebetrieb hergestellt werden kann) fehlt daher nicht die gewerbliche Anwenbarkeit, sondern die Brauchbarkeit (BGH, a. a. O.)."

aus Asendorf/Schmidt in Benkard, Patentgesetz, 11. Auflage 2015, § 5 Rn. 5 ff.

und zur Frage der Patentierbarkeit von PM's siehe auch BPatG, Beschluss vom 29.02.2012 - 9 W (pat) 28/08 in dem es wortwörtlich heißt:

"Energie kann nur von einer Form in eine andere Form umgewandelt werden. Um daher einem physikalischen System dauerhaft Energie zur Nutzung entziehen zu können, muss dafür mindestens dieselbe Energie dem System, gegebenenfalls in anderer Form, zugeführt werden. In der Praxis ist wegen der unvermeidlichen Verluste bei einer Energieumwandlung die dem System zuzuführende Energie sogar stets größer als die dem System wieder zur Nutzung entziehbare. Dieses gilt für jedes technische System, wie immer es auch aufgebaut sein mag. Der alledem zugrundeliegende Satz von der Erhaltung der Energie ist von der Fachwelt allgemein anerkannt und hat trotz mannigfaltigster Widerlegungsversuche in Theorie und Praxis bisher nicht widerlegt werden können.

Im Falle der Verfahren und Vorrichtungen gemäß vorliegender Anmeldung bedeutet dies, dass die vom Anmelder angestrebte Energiegewinnung allein durch Nutzung der Schwerkraft/Auftriebskraft nicht möglich ist. Mit dem angemeldeten Gegenstand wird somit die angestrebte Wirkung, ohne Energiezufuhr von außen an der umlaufenden Kette Energie abnehmen zu können, nicht erzielt.

Nach alledem ist der Gegenstand vorliegender Anmeldung technisch nicht brauchbar und deshalb nicht patentierbar (BGH X ZB 5/84 in PMZ 1985, 117, 118)."

man kann es drehen wie man will, PM's sind nicht patentierbar.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:34
@RudiW

Bitte, du meinst es zwar gut, aber du dominierst hier mit deinen Fragen zu sehr die Diskussion und dafür ist das Forum nicht da. Mein Vorschlag: Kläre doch per PM die Dinge mit den entsprechenden Leuten.

Sonst schlägt hier bald ein admin auf und muss die ganzen Kurzbeiträge löschen und drohen den thread zu schließen.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:37
Wenn Du ein PM hast, ist dies patentfähig. Niemand wird bestreiten, dass dieses gewerblich anwendbar oder sonst etwas ist. Das Du keines haben kannst, steht für mich außer Frage.

Es ist übrigends ein Argumentationsstrang der FE-Jünger, zu behaupten, dass ein PM (was sie grade erfunden haben und jetzt im Keller steht) nicht patientiert werden darf, weil es wahlweise die Bundesregierung/BRD GmbH/Rotzhschids verbieten.
Man kann diesen Strang relativ leicht durchbrechen mit dem Heinweis, dass ein PM sehr wohl patentfähig ist, wenn man die Anwendbarkeit zeigen kann. Fölix hat da schon darauf hingewiesen.

@DoctorWho
Kommentare zu Gesetzen in allen Ehren, aber das Patentrecht kennt den Begriff des "PM" überhaupt nicht.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:38
@RudiW

omg ... lesen und verstehen ...


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:39
Zitat von DblickstrudelDblickstrudel schrieb:Sonst schlägt hier bald ein admin auf
Das ist nicht OT. Alleine die fehlende Patentanmeldung des seit etwa 3 Jahren in Vermarktung befindlichen AuKW weist doch schon auf Betrug hin.


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Auftriebskraftwerk

23.11.2016 um 08:40
Zitat von FölixFölix schrieb:Alleine die fehlende Patentanmeldung des seit etwa 3 Jahren in Vermarktung befindlichen AuKW
Das wurde ja nachgeholt. Wir mussten nur mit dem Prüfungsantrag etwas nachhelfen.


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