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Auftriebskraftwerk

55.950 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Energie, Betrug, Strom ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Auftriebskraftwerk

19.11.2016 um 18:57
@Fölix
Aber ein Betrugsnachweis wäre es dann immer noch nicht.

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19.11.2016 um 18:58
Nein das sicher nicht. Aber man dürfte Rosch in so einem Fall ungestraft als Betrüger bezeichnen.


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19.11.2016 um 18:58
Was hier jeder sowieso macht.^


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19.11.2016 um 19:04
@kasmichl:
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Ein seriöser Gutachter liefert auftragsgemäß ab.
Bei der Fragestellung, um die es hier geht, macht jede Behinderung des Gutachters das Gutachten wertlos (es gibt sicher andere Szenarien, wo das nicht so ist). In diesem Fall ist die Ablehnung der Erstellung des Gutachtens eine angemessene und durchaus übliche Reaktion.


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19.11.2016 um 19:05
@rare-moments
Außerdem könnten Lizenznehmer diesen Sachverhalt dazu benutzen ihr Geld zurückzufordern, selbst GAIA könnte womöglich die Umstände des Auflösungsvertrages neu bewerten zu lassen, da haben wir Vordergrund ersten KPP und ihren Gerichsgehärteten Vorständen noch gar nicht gesprochen.


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19.11.2016 um 19:07
@Balthasar70
Liegt weit außerhalb dessen was ich beurteilen kann. Mal schaun was das Christkind untern Baum legt.


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19.11.2016 um 19:19
@uatu
Zitat von uatuuatu schrieb:Bei der Fragestellung, um die es hier geht, macht jede Behinderung des Gutachters das Gutachten wertlos
IMO falsch gedacht.von dir. Es geht hier nicht um eine exakte technische Analyse, sondern um ein Gutachten zur Unterstützung des Richters bei der Urteilsfindung.

Ob die OU 101% oder 2000℅ ausmacht, wäre dem Richter fürs Urteil prinzipiell egal. Aber alles unter 100℅ wurde den Betrugsvorwurf von @wolfgang52 prinzipiell bestätigen.

Hat das Gutachten nur eine Seite im Sinne von "Ich war auftragsgemäß dort und wurde in allen Belangen behindert. Eine auftragsgemäße Analyse war daher nicht möglich" - dann hat das technisch keinen Wert, aber der Richter wird im Sinne der ihm obliegenden freien Beweiswürdigung seine persönlichen Schlüsse daraus ziehen und ein Urteil fällen.


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19.11.2016 um 19:24
@kasmichl:
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:IMO falsch gedacht.von dir. Es geht hier nicht um eine exakte technische Analyse, ...
Es geht darum, ob es ein Fake ist oder nicht. Das möchte der Richter offensichtlich wissen. Sobald der Gutachter einen einzigen Punkt, der einen Fake ermöglichen würde, nicht untersuchen darf, ist das gesamte Gutachten wertlos.


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19.11.2016 um 19:27
Sich auf irgendwelche Betriebsgeheimnisse zu berufen macht eigentlich sowieso keinen Sinn. Zum Ersten ist der Aufbau des Systems durchgängig bekannt und die angeblichen Geheimnisse sind längst gelüftet ( http://gaia.ws1.eu/files/tuev-gutachten_ohne-zensur.pdf ) und zum Anderen gibt es wahrscheinlich genügend Möglichkeiten das System auch ohne großartige interne Messungen auf Tauglichkeit zu prüfen. Man muss doch nur Energiezufuhr ausschließen und Dauerbetrieb machen. Mit genau den Eigenschaften wird es doch auch verkauft.


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19.11.2016 um 19:29
Der Herr Gutachter muss doch einfach nur in den E-Raum wollen, und die vermutlich dort befindlichen Zähler beobachten, wenn das Ding anläuft. Wobei ich den serbisch-polnischen MyGyvers durchaus zutraue, den ganzen Kram zu überbrücken.


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19.11.2016 um 19:41
@Rosch: Einfach einschalten und laufen lassen. Wie das die Mexikaner auch machen sollen :).


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19.11.2016 um 19:57
@uatu
Das Gutachten wäre zwar TECHNISCH wertlos, aber es hätte eine Aussagekraft. Der Richter hat freie Beweiswürdigung (konstruierter Extremfall: 5 Polizisten sagen das gleiche aus, der damals besoffene Angeklagte anderes: der Richter kann trotzdem dem Angeklagten mehr glauben und ihn freisprechen).

PS: Bei der Verhandlung hat der Kläger-RA der Bestellung des Gutachters ausdrücklich zugestimmt. Umso kurioser und für den Richter von Aussagekraft, wenn das nun behindert würde.


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19.11.2016 um 20:21
@kasmichl

Irgendwie kommen mir Zweifel am Kläger-Anwalt, der kann gar nicht FÜR Rosch arbeiten. Die ganzen Aktionen torpedieren ihn doch selber!


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19.11.2016 um 20:22
PS zu meinem vorigen Beitrag: Zu diesem Zeitpunkt (Zustimmung des Kläger-RA zur uneingeschränkten Untersuchung) saß der Mitgeschäftsführer der Rosch Innovations Deutschland GmbH noch draußen am Gang. Im Verhandlundsraum wäre seine Mimik sehr interessant gewesen :)


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19.11.2016 um 20:40
@kasmichl:
Zitat von kasmichlkasmichl schrieb:Das Gutachten wäre zwar TECHNISCH wertlos, aber es hätte eine Aussagekraft
Es geht gerade nicht um den "technischen" Wert des Gutachtens. Das sorgfältige und technisch aufwändig beschriebene Ausschliessen von 99 von 100 Möglichkeiten für einen Fake ist für die entscheidende Frage, ob es sich um einen Fake handelt, oder nicht, wertlos, wenn der 100. Punkt nicht untersucht wurde bzw. werden durfte. Die (natürlich begründete) Ablehnung der Erstellung des Gutachtens hat in diesem Fall im wesentlichen die gleiche Aussagekraft (siehe das Beispiel von @Fölix). Ich halte es für eine fragwürdige Spekulation, dass der Richter das anders sehen soll. Ich sehe keinen Sinn darin, diesen Punkt weiter zu diskutieren.


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19.11.2016 um 20:45
@roadcaptain
Der Anwalt ist renommiert und von hoher Qualität, meines Erachtens. Er musste in der Verhandlung (da DrDD und HUG als eigentliche Kläger es nicht für wert befunden haben den Weg nach Linz zu nehmen) nun solo und ohne Rückfragemöglichkeit mit den Klägern Aussagen tätigen.


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19.11.2016 um 20:51
@kasmichl: Der Kläger-Anwalt tut sich aber m.E. keinen Gefallen mit der ganzen Geschichte. Das Internet vergisst nichts (was zukünftig -- auch für Anwälte -- noch deutlich mehr Gewicht haben wird als gegenwärtig). Ich gehe davon aus, dass er sich irgendwann sehr darüber ärgern wird, diesen Fall übernommen zu haben.


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19.11.2016 um 20:54
Zitat von uatuuatu schrieb:Das Internet vergisst nichts
Eben, wenn es tun sollte, helfen wir auf die Sprünge. Er wird auch merken das Geld doch nicht alles ist.


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19.11.2016 um 21:27
Zitat von uatuuatu schrieb:Ich gehe davon aus, dass er sich irgendwann sehr darüber ärgern wird, diesen Fall übernommen zu haben.
Ich gehe davon aus, dass dieses "irgendwann" bereits eingetreten ist ... :)


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19.11.2016 um 21:49
Wie heisst es doch so schön in der Anklageschrift?
Daher darf ich bitten, baldmöglichst und mit aller zur Verfügung stehenden Härte gegen Herrn Süß vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen KPG
Allzu viel Härte stand ja offensichtlich nicht zur Verfügung. Im Gegenteil ist die Position der Kläger nunmehr eher butterweich.


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